Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?
Hallo,
hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?
Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.
Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!
Beste Antwort im Thema
schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...
und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken
229 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Das Totschlagargument schlechthin.... 🙄
Grumpf. Nö, die Wahrheit 😛 . Aber da zeigt sich eh wieder der komplette Wahnsinn, der hier herrscht. Kaufen darst du diesen Schrott, nur nicht einbauen nicht. Diesen Blödsinn soll mir mal einer erklären 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Dazu kommt dass diese Billignachrüstkits von den Fertigungstoleranzen oft so mäßig sind dass die Lichtquelle nicht exakt da hinkommt wo sie hinsoll was zu "tollen" Lichtverteilungen führt.
Ich sehe, hier treffen - mal wieder - völlig unterschiedliche Welten aufeinander.
Meine haben nicht geblendet, bin selber oft genug mit einem anderen Wagen vor meinem eigenen unterwegs gewesen und/oder habe andere fahren lassen eben deswegen um es als "betroffener im gegenverkehr" beurteilen zu können.
mag vielleicht beim E36 aber auch daran liegen, dass es eben NICHT in einen normalen halogenscheinwerfer "gefrickelt" wurde, sondern hierfür die alte Version mit Projektorlinse genommen wurde.
Und was soll jetzt der Äpfel-mit-Birnen-Vergleich bzgl. des Bi-Xenons? 😕
Davon, dass HID einem modernen Bi-Xenon ebenbürdig ist, war hier nie die Rede.
Also wenn man sich wirklich Mühe gibt, so ein Nachrüstkit in einen Linsenscheinwerfer einbaut, danach die Leuchtweite gescheit einstellt und bei voller Beladung auch das Handrädchen zur Höhennachstellung benutzt, dann kommt es auch in meinen Augen zu keiner wirklich dramatisch erhöhten Blendwirkung. Leider hapert es in aller Regel an den o. g. Punkten. Es werden munter Reflektorscheinwerfer (z. T. sogar mit bereits blinder Streuscheibe, juhu) benutzt, die Leuchtweite wird nicht nachgestellt und von dem Handrädchen hat sowieso noch nie jemand was gehört. Das betrifft selbstverständlich auch die Halogenfahrer, nur blendet man mit falsch eingestellten Halogenfunzeln nunmal lange nicht so heftig wie mit falsch eingestelltem Xenonlicht. Das ist der Unterschied.
Dazu kommt übrigens auch noch, dass sich im Bereich der des Nachrüstxenon genügend Anbieter (und auch Käufer) finden, die mit Farbtemperaturen jenseits von gut und böse arbeiten.
So lange ein Umbau mit HIRN durchgeführt wird, ist selten wirklich was dagegen zu sagen - mal abgesehen von der erloschenen BE.
Gruss
Jürgen
Blenden tut der Kram genauso, oder willst du mir erzählen, daß du dann ständig an dem manuellen Rad herumfummelst ? 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Blenden tut der Kram genauso, oder willst du mir erzählen, daß du dann ständig an dem manuellen Rad herumfummelst ? 🙄
Keine Ahnung an wen das gerichtet war. Aber was meinen Teil angeht - ja - ich passe die Leuchtweite IMMER dem jeweiligen Beladungszustand an.
Gruss
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Blenden tut der Kram genauso, oder willst du mir erzählen, daß du dann ständig an dem manuellen Rad herumfummelst ? 🙄
Ob du es glaubst oder nicht; aber ja, das habe ich extra wegen dem verbauten Xenon getan.
Bei halogen hat mich dieses Rädchen nie interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Keine Ahnung an wen das gerichtet war. Aber was meinen Teil angeht - ja - ich passe die Leuchtweite IMMER dem jeweiligen Beladungszustand an.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Blenden tut der Kram genauso, oder willst du mir erzählen, daß du dann ständig an dem manuellen Rad herumfummelst ? 🙄Gruss
Jürgen
Das kann ich dir ausnahmsweise mal verraten. An Martin SHL. Außerdem geht es hier nicht nur um den Beladungszustand sondern um die Fahrzeugbewegungen während der Fahrt, die durch die automatische LWR ebenfalls ausgeglichen werden. Das gleichst du dann auch immer aus , ja ? 🙄 Pflicht wurde das, um
jeglicheBlendung auszuschließen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Außerdem geht es hier nicht nur um den Beladungszustand sondern um die Fahrzeugbewegungen während der Fahrt, die durch die automatische LWR ebenfalls ausgeglichen werden. Das gleichst du dann auch immer aus , ja ? 🙄 Pflicht wurde das, um jegliche Blendung auszuschließen.
Ja....jetzt ist es soweit und wir fangen an, auch die allerkleinsten und entferntesten noch so haarsträubendsten Argumente heranzuziehen.
Mein Statement ist klar: korrekt verbautes und sauber eingestelltes (nachrüst-)Xenon-Licht blendet nicht mehr (ok, aber auch nicht weniger^^) als Serien-Halogen bzw. Serien-Xenonlicht.
Ich habe es ausprobiert, weiss wovon ich rede, zumindest was meinen eigenen Umbau anbetrifft.
Ausreisser nach oben und unten gibt es bei allen drei möglichen Lichtvarianten.
Damit lasse ich die Diskussion jetzt zumindest aus meiner Sicht ruhen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Damit lasse ich die Diskussion jetzt zumindest aus meiner Sicht ruhen.
Ja, besser ist das. Das Eis auf dem du dich bewewgst, wird nämlich langsam sehr dünn..😉
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Außerdem geht es hier nicht nur um den Beladungszustand sondern um die Fahrzeugbewegungen während der Fahrt, die durch die automatische LWR ebenfalls ausgeglichen werden.
Fahrzeugbewegungen (beschleunigen, bremsen) werden von der ALRW nicht ausgeglichen. Dies tut die dynamsiche LWR, die allerdings nicht vorgeschrieben ist. Das Befahren von Kuppen und Senken bekommt die LWR erst gar nicht mit. So gesehen ist man auch bei den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungssystemen noch weit vom Optimum entfernt.
Gruss
Jürgen
Wenn der Herr meinen 🙄 . Was nichts an der Tasache des illegalen Einbaus ändert, mit allen damit verbundenen Folgen. Oder seh ich da irgendwas falsch ? Entweder gelten die Regeln für alle oder wir lassen es ganz bleiben. Wem diese Regeln nicht gefallen, der kann ja versuchen sie zu ändern oder er sucht sich das Land aus, welches seinen Vorstellungen am besten entgegen kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Reicht ja aus, wenn man nachts einen Unfall hat. Ein findiger Anwalt wird das schnell bemerken und die Versicherung zahlt nicht.Oder holt sich von dir das Geld wieder.
woher will ein Anwalt wissen was für Lampen verbaut sind
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Begründung des Widerspruchs: " .....da ich in dieser Straße dringende Rohrleitungsarbeiten durchzuführen hatte benutzte ich das einbaute, nicht für den Bereich der STVO zugelassene Licht als Arbeitsscheinwerfer und bitte um Einstellung des Verfahrens..." 😁😎
ein arbeitsscheinwerfer brauch nichtmal zwangsweise eine zulassung! 😰