Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?

Hallo,

hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?

Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.

Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!

Beste Antwort im Thema

schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...

und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Mein Statement ist klar: korrekt verbautes und sauber eingestelltes (nachrüst-)Xenon-Licht blendet nicht mehr (ok, aber auch nicht weniger^^) als Serien-Halogen bzw. Serien-Xenonlicht.

Das bleibt aber nichts weiter als deine subjektive Einschätzung 😉

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Mein Statement ist klar: korrekt verbautes und sauber eingestelltes (nachrüst-)Xenon-Licht blendet nicht mehr (ok, aber auch nicht weniger^^) als Serien-Halogen bzw. Serien-Xenonlicht.
Das bleibt aber nichts weiter als deine subjektive Einschätzung 😉

Eben , er befindet sich ja nicht im Gegenverkehr 😉

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Eben , er befindet sich ja nicht im Gegenverkehr 😉

Nicht nur das, Blendung wird auch subjektiv unterschiedlich wahrgenommen. Der eine ist da weniger empfindlich als der andere. Eine objektive Aussage gibt´s nur wenn man die Lichtverteilung und das Streulicht ausmisst.

Lesen....verstehen....posten... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Eben , er befindet sich ja nicht im Gegenverkehr 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


bin selber oft genug mit einem anderen Wagen vor meinem eigenen unterwegs gewesen und/oder habe andere fahren lassen eben deswegen um es als "betroffener im gegenverkehr" beurteilen zu können.
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Ja,du. Aber andere reagieren wieder anders. Letztendlich sei froh das du nicht erwischt wurdest, hätte teuer werden können 😉

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Keine Ahnung an wen das gerichtet war. Aber was meinen Teil angeht - ja - ich passe die Leuchtweite IMMER dem jeweiligen Beladungszustand an.

Gruss
Jürgen

Das kann ich dir ausnahmsweise mal verraten. An Martin SHL. Außerdem geht es hier nicht nur um den Beladungszustand sondern um die Fahrzeugbewegungen während der Fahrt, die durch die automatische LWR ebenfalls ausgeglichen werden. Das gleichst du dann auch immer aus , ja ? 🙄 Pflicht wurde das, um jegliche Blendung auszuschließen.

Jo und was ist mit Autos die vor 2000 zugelassen sind ohne ALWR mh da schauat du ma wieder dum.

Wenn der Staat sagt, das wir die Rente abschaffen sagst du auch ja, kommt ja von oben die müssen es ja wissen. 😕

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Jo und was ist mit Autos die vor 2000 zugelassen sind ohne ALWR...

Die dürfen den Gegenverkehr auch nicht blenden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Jo und was ist mit Autos die vor 2000 zugelassen sind ohne ALWR...
Die dürfen den Gegenverkehr auch nicht blenden.

Und wiso blenden sie nicht?

Weil sie richtig eingestellt sind, genau so kann ich die anderen Scheinwerfer auch einstellen.

Das problem ist man brauch in Deutschland für alles einen Blockwart und kaum<noch jemand ist in der lage eigenverantwortlich zu denken und zu handeln.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Und wiso blenden sie nicht?
Weil sie richtig eingestellt sind, genau so kann ich die anderen Scheinwerfer auch einstellen.

Auch wenn ich beide Seiten durchaus verstehen kann - so einfach, wie Du es jetzt darstellst, ist es leider nicht. Halogenleuchtmittel sind so berechnet, dass sich der Glühfaden einer Halogenlampe genau im Brennpunkt des Reflektors befindet. Befindet sich die Lichtquelle auch nur um einen Bruchteil eines Millimeters ausserhalb dieses Brennpunktes, wirft der Reflektor das Licht nicht mehr da hin, wo es eigentlich hinleuchten sollte. Wenns dumm läuft, und Du den Scheinwerfer nicht ausreichend nachstellen kannst, leuchtet das Licht genau in den Gegenverkehr. Da sich schon die Markenhersteller von Halogenlampen schwertun, den Glühfaden ordentlich zu positionieren, bezweifle ich mal sehr stark, dass dies die Ramschwarenanbieter mit einem Lichtbogen direkt hinbekommen.

Weiterhin wurde hier ja schon das Thema "blinde Streuscheiben" angesprochen. Die sind schon bei Halogenleuchtmitteln nicht so pralle, bei Xenon erst recht nicht weil dann a) die Eigenblendung stark zunimmt und b) natürlich auch die Fremdblendung.

Die Fahrzeuge mit EZ vor 2000 haben zwar keine ALWR vorgeschrieben, doch deren Scheinwerfer sind immerhin für Xenonleuchtmittel ausgelegt (im Gegensatz zu den Halogenscheinwerfern).

Wie ich schon sagte: So ein Umbau ist, wenn er mit gescheitem Material (saubere Linsen und Streuscheiben, ALWR, SW-Reinigungsanlage) und Sachverstand (ordentliche Einstellung der Scheinwerfer) durchgeführt wird, sicherlich kein Sicherheitsfiasko. Legal wird es trotzdem nie sein.

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Das problem ist man brauch in Deutschland für alles einen Blockwart und kaum<noch jemand ist in der lage eigenverantwortlich zu denken und zu handeln.

Nein. Die meisten sind durchaus in der Lage, eigenverantwortlich und gleichzeitig rücksichtsvoll und umsichtig zu handeln. Das Problem sind die paar schwarzen Schafe, die sich einfach alles rausnehmen und dabei noch äusserst rücksichtslos handeln. Für DIE braucht man leider Gesetze damit man überhaupt eine Handhabe hat.

Gruss
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Da sich schon die Markenhersteller von Halogenlampen schwertun, den Glühfaden ordentlich zu positionieren, bezweifle ich mal sehr stark, dass dies die Ramschwarenanbieter mit einem Lichtbogen direkt hinbekommen.

Vielleicht könnte man mal zur Kenntnis nehmen, daß ein ab Werk vom Autohersteller verbautes Radio oder Navi nicht selten eine Nachrüstlösung aus dem Zubehör preislich um den Faktor zehn übertrifft. Qualitativ schlägt sich diese Differenz jedoch nicht nieder, in der Regel ist das genaue Gegenteil der Fall. Desshalb ist es auch in keiner Weise angebracht von billigen Chinaschrott aus dem Ramschladen zu sprechen, nur weil ein Produkt zu einem angemessenen Preis veräußert wird. Warum ausgerechnet Xenonbrenner hier eine Ausnahme bilden sollten, erschließt sich mir nicht.

Zitat:

Die Fahrzeuge mit EZ vor 2000 haben zwar keine ALWR vorgeschrieben, doch deren Scheinwerfer sind immerhin für Xenonleuchtmittel ausgelegt (im Gegensatz zu den Halogenscheinwerfern).

Der Unterschied zwischen dem für Halogen und dem für Xenon ausgelegten Scheinwerfer beschränkt sich nicht selten auf den entsprechenden Buchstaben auf der Streuscheibe. Ob das wirklich geeignet ist die Blendwirkung zu reduzieren, darf zumindest bezweifelt werden.

Zitat:

Legal wird es trotzdem nie sein.

Grundsätzlich kann ein solcher Umbau schon legal sein - wenn denn ein lichttechnisches Gutachten eingeholt wird. Die Kosten dafür bewegen sich jedoch in einer Region, in der sie durchaus den Zeitwert vieler umgebauter Fahrzeuge überschreiten. Als Problem ist daher die Gesetzgebung zu identifizieren, welche eine legale Lösung zuverläßig verhindert. Denn sind wir doch mal ehrlich, um festzustellen ob so eine Nachrüstlösung blendet oder nicht, bedarf es nicht mehrerer tausen Euro...🙄

Zitat:

Nein. Die meisten sind durchaus in der Lage, eigenverantwortlich und gleichzeitig rücksichtsvoll und umsichtig zu handeln. Das Problem sind die paar schwarzen Schafe, die sich einfach alles rausnehmen und dabei noch äusserst rücksichtslos handeln. Für DIE braucht man leider Gesetze damit man überhaupt eine Handhabe hat.

Das ist zwar richtig, muß aber trotzdem als Fehlentwicklung angesehen werden. Denn letztlich ist es nicht einzusehen, warum eine Mehrzahl der Bürger unter einer zunehmend repressiver werdenden Gesetzgebung zu leiden hat, nur wegen einer kleinen Minderheit, derer man sowieso nur in Ausnahmenfällen habhaft wird.

Wobei natürlich der Leidensdruck unterschiedlich ausgeprägt ist. Gerade dieses Forum zeigt ja, daß es auch Zeitgenossen gibt, für die auch noch die unsinnigsten Vorschriften zum Anlaß genommen werden können, sich über seine Mitmenschen zu empören.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


daß es auch Zeitgenossen gibt, für die auch noch die unsinnigsten Vorschriften zum Anlaß genommen werden können, sich über seine Mitmenschen zu empören.

Die Beleuchtungsvorschriften gehören wegen ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit garantiert

nicht

zu den " unsinnigen " Vorschriften 🙄 .

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Da sich schon die Markenhersteller von Halogenlampen schwertun, den Glühfaden ordentlich zu positionieren, bezweifle ich mal sehr stark, dass dies die Ramschwarenanbieter mit einem Lichtbogen direkt hinbekommen.
Vielleicht könnte man mal zur Kenntnis nehmen, daß ein ab Werk vom Autohersteller verbautes Radio oder Navi nicht selten eine Nachrüstlösung aus dem Zubehör preislich um den Faktor zehn übertrifft. Qualitativ schlägt sich diese Differenz jedoch nicht nieder, in der Regel ist das genaue Gegenteil der Fall. Desshalb ist es auch in keiner Weise angebracht von billigen Chinaschrott aus dem Ramschladen zu sprechen, nur weil ein Produkt zu einem angemessenen Preis veräußert wird. Warum ausgerechnet Xenonbrenner hier eine Ausnahme bilden sollten, erschließt sich mir nicht.

Ich sauge mir das nicht aus den Fingern. Es gab vor einigen Jahren mal einen Test von Halogenlampen. Im Testfeld waren so gut wie alle Anbieter vertreten. Von teuren Osram und Philipps bis hin zu Marken, deren Namen ich ehrlich gesagt nicht aussprechen kann. Heraus kam, dass nur die Lampen der Markenhersteller so axakt gefertigt waren, dass das Licht auch dorthin scheint wo es hinscheinen soll. Gerade die Artikel aus dem Tuningzubehör (teilweise mit 80W oder sogar 100W) waren grausam nachlässig gefertigt. Bei einer Lampe lag der Glühfaden über einen Millimeter neben dem Brennpunkt!

Meine Vermutung ist, dass sich dieser Trend nicht ausschliesslich auf Halogenleuchtmittel beschränkt, sondern dass davon auch Gasentladungsleuchtmittel betroffen sind. In meinen Augen ist es unmöglich, ein komplettes HID-Kit incl. Vorschaltgeräten, Verkabelung und zwei Brennern in der gleichen Qualität herzustellen wie einen ähnlich teuren einzelnen Markenbrenner. Selbst unter dem Vorwand, der Markenbrenner sei um 50% überteuert, wird das nicht hinhauen. Wer das ernsthaft anzweifelt, hat entweder eine rosarote Brille an oder von Elektronik keine Ahnung.

Weisst Du, ich will eigentlich nur auf die Tücken aufmerksam machen, mehr nicht. Wenn jemand schon sowas umbaut, dann bitte mit Hirn und mit hochwertigen Bauteilen. Für "Happy Basteling" hab ich im Bereich der Beleuchtung wenig übrig.

Gruss
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Heraus kam, dass nur die Lampen der Markenhersteller so axakt gefertigt waren, dass das Licht auch dorthin scheint wo es hinscheinen soll.

Das sehe ich regelmäßig beim Lichttest. Neue Billigbrine drin und gar keine Hell-Dunkel-Grenze mehr erkennbar, Licht das überall hinscheint nur nicht so wie es soll. Wie so ein Schrott die Zulassung bekommt ist mir ein Rätsel.

Wenn das so einfach und problemlos wäre mit eben Brenner rein, Licht einstellen und gut hätten sicher schon zig Hersteller Nachrüstlösungen genehmigt. Wäre ein guter Markt legale Umrüstkits mit SRA und ALW für humane Preise anzubieten.

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