Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?
Hallo,
hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?
Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.
Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!
Beste Antwort im Thema
schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...
und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken
229 Antworten
Soeben ganz konkreter Fall gewesen.
Audi A4 8D miut Xenon ohne alles.
Das volle Programm mit den Kosten wie weiter oben beschrieben.
Und er wußte natürlich, dass es verboten ist.
Und nach eingehender Betrachtung der von mir geschriebenen tollen Sachen komme ich zu folgendem Ergebnis:
FAKTISCH bleibt alles beim Alten.
Nur gibts den § 18 halt nicht mehr.
Ahndungsvorschriften bleiben gleich.
Alles, was ich oben geschrieben habe, stimmt zwar, war aber schon immer so. Nur nicht nach FZV sondern nach StVZO.
Zipfel, der Forumstroll....
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Zipfel, der Forumstroll....
Ach wo, ich würde eher sagen, Zipfel, der äußerst schreibfreudige, wie so ein Newsticker von Reuters...
Nüja; ich kann also die Aussagen zu den rechtlichen Konsequenzen illegalen Xenonlichts so stehen lassen wie zuvor, FZV zum Trotz?
Grüße: Markus
Danke!
Hatte heute übrigens einen Kunden mit grellblauen hundert Watt-Xenon-look-alike-Wunderbirnen-Amischrott unter der Kundschaft.
Streuscheiben (Alfa 156) gelbbraun verfärbt, im rechten schon eine richtige Schmorstelle mit lustigen Blasen und einem kleinen Loch; die Anschlußkabel verschmurgelt und damit: Zwei neue Scheinwerfer, bitte!
Och, übrigens, der Mist war erst am Wochenende montiert wurden...
Grüße: Markus
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Lieber Zinnenberg, ein wnig musst du leider doch ändern.
Folgendes:
Da die BE nicht mehr die Zulassung des Fahrzeuges berührt, muss nach etwaigem erlöschen, wie hier beim Xenon, die BE nicht wiedererteilt werden. Der Betrag entfällt also.
Es bleibt das Vorführen bei der Zulassungsstelle, nur halt nicht zum Zwecke der Wiederzulassung.
Des weiteren heißt das ganze jetzt:
"Sie führten ein unvorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt war."
Das kostet zwar immernoch 50 Euro, aber gibt bloss noch 1 Pkt im VZR.
Im Übrigen gibt es diesen Verstoß "erlöschen BE" explizit nicht mehr. Das Ergebnis bleibt aber das o.g.
Wenn keine Verkehrssicherheitsbeeinträchtung vorliegt, obwohl nach der alten StVZO ein Erlöschen BE vorlag (Auspuff), kostet es EIGENTLICH nur noch 25 Euro.
Dieser Betrag IST aber REGELMÄSSIG ZU ERHÖHEN (durch mich....😉)
Grüße!
N Abend,
ich bin zu doof zu kapieren, wo ich ändern müßte. Könntest Du der Einfachheit halber Deinen ursprünglichen Text, die Gebührensätze/ Verstöße betreffend, freundlicherweise passend updaten?
Ich fürchte, ich muß mir die Bußgeldkatalogverordnung mal intensiv zu Gemüte führen. Erlöschen der BE ist nicht mehr gegeben? Paragraph 19 StVZO ist ja nach wie vor in vollem Umfang gültig.
Ist 175 oder 189ff oder 214.2 anzuwenden?
Verwirrt: Markus
19 bleibt bestehen. Aber den Vorwurf "sie führten...obwohl die BE erloschen ist..." gibts nicht mehr.
Und diese Nummern sagen mir garnichts. SInd nicht grad praktikabel.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
bei ner "normalen" kontrolle:
-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr -3 punkte - a-verstoß für den fahrer
- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung
-250-400€ nachschulungskosten
-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
-280-520€ gutachterkosten
- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkostenbei nem unfall:
-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)
-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen fällen erst ab 10.000€)
Das sollte der neue Text sein.
Übrigens bleiben es 3 Punkte.
Wichtig ist, dass die BE zwar erlischt, aber nicht neu erteilt werden muss.
Es wird im Laufe vermutlichnoch diesen Jahres dann die FGV und die FBV geben.
Fahrzeug-Genehmigungsverordung (eine Art Betriebserlaubnisrecht)
und Fahrzeug-Betriebsverordnung
Da steht dann der ganze TÜV und ausrüstungskram drin.
Bis dahin wird sich auch in jedem Fall der Bußgeldkatalog ändern, da ein paar Sachen fehlen und einiges nicht ganz stimmig ist.
Hi,
die obigen Nummern stammen aus der Version der Bußgeldkatalogverordnung auf Verkehrsportal.de. Daß der Bußgeldkatalog momentan Lücken hat, schien mir beim Durchlesen auch so... aber Bußgelder sind ja auch nicht meine Arbeit. :-) Nur die Mängelkarten... und Untersuchungen nach §17 STVZO.
Aber die FGV und die FBV sind für mich natürlich beruflich höchst interessant. Ich vermute, die STVZO fällt dann weg. (Bitte, bitte keinen Blödsinn verzapfen, da im Verkehrsminsiterium.)
Danke für die "neue" Version, ich date mal eben bei ebay ab.
Grüße: Markus
Scheint so. Insgesamt dann übersichtlicher, wenn auch mit einer nicht unerheblichen Umstellung verbunden. Aber dafür gibts nunmal das Geld.
Da der ganze Spass noch neu ist gibts entsprechend keine Urteile, die das Untermauern. Also ist das Ganze ein wenig rechtstheoretisch zu sehen, bis gegenteilige Urteile kommen.
Sodele..
Ich bin mit diesen "Xenon Umbau Kitt" in 4300 Kalvin. 6 Monate rumgefahren nie ist was passiert licht ist extra auf den Boden eingestellt gewesen. Wegen der Blendung. Und dann vor kurzen kam ich in die Kontrolle Sonnenschein kurz vor halb 2, 25 Grad. Und ich hatte kein Licht abgehabt. War eine ganz normale Kontrolle hatte ja alles eigetragen Fahrwerk, Lenkrad, Dann sagte der Lieber Herr von der Polizei machen sie mal die Motorhaube auf ich natürlich gemacht habe ja nichts zu verheimlichen. Ja und dann hat er den Kabelbaum von Dem HID gesehen und er hatte dann gefragt was das ist. Ich zu ihm ja licht sei das. Und bla und und Herr hatte er alles Fotografiert vom Einbau wie die Ausgebaut aussahen.. Usw..
Fazit:
Mängelkarte Die nur beim TÜV abgenommen werden kann: 20 € Dekra Tüv Rheinland wollte 30€
Bußgeldbescheid: 113,50€ davon 20€ Gebühren und 3,50€ Auslagen für Verwaltung::
Zum Schluss noch 3 Punkte.
Also ich empfehle es keinen weiter. Auch wenn das Licht sehr hell und gut ist. Aber das lohnt es sich nicht.
lg
Sascha
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
???Zitat:
Original geschrieben von MickyX
In anderen Ländern ist sowas natürlich erlaubt, aber nur in Deutschland mal wieder nicht. Typisch Paragraphenland.In welchen Ländern soll illegales Xenon erlaubt sein?
Quellenangabe?
USA und England z.B. es gibt halt nicht in allen ländern so beklopte § reiter wie hier die für alles eine Zulassung sehn wollen und mehr Wert auf individuelle Freiheit legen.
Da kann ich mir auch ein Sofa ohne Airbag etc für die Straße umbaun und es jukt keinen.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
USA und England z.B.
dort ist es keineswegs erlaubt! lediglich sieht der dortige bußgeldkatalog keine strafen dafür vor...
aber wenn es dir dort so gut gefällt, steht es dir frei deinen wohnsitz dorthin zu verlegen....bedenke aber, sollte es dort mal krachen, muss die vers. keinen cent zahlen im gegensatz zu deutschland!