Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?

Hallo,

hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?

Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.

Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!

Beste Antwort im Thema

schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...

und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken

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Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Xenon FAQ muss her.

Ich habe schon seit über einem Jahr so etwas wie eine Xenon FAQ als Ratgeber in ebay drin.

Ich erlaube mir mal, den um die von Dir bzw. MagirusDeutzUlm genannten rechtlichen Konsequenzen zu erweitern.

Link: http://testberichte.ebay.de/...-nachruesten_W0QQugidZ10000000000130699

Für Kritik bin jederzeit zu haben, will ja nicht, daß Unfug drin steht.

Grüße: Markus

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Was ich nicht verstehe... Wieso muss mein Auto abgeschleppt werden? Ich kann den Wagen doch parken und bis es hell wird warten und dann nach Haus fahren. Oder ich fahr den Wagen auf schnellsten Weg nach Hause. Oder wechsel die Xenonlampen vor Ort noch gegen die H7 Funzeln. Und jetzt sag mir nicht dass ich mein Auto mit illegalem Xenon nicht auf öffentlichen Straßen abstellen darf, hat ja nicht jeder ne Garage wo einen dann der Abschlepper hinschleppt.
Wozu Gutachterkosten? Erloschene BE ist erloschene BE. Mehr stellt das nicht dar.
Nebenbei: In anderen Ländern ist sowas natürlich erlaubt, aber nur in Deutschland mal wieder nicht. Typisch Paragraphenland.

Wo ist denn das Prob, dass das Auto abgeschleppt wird wenn man meint man müsste illegale Teile verbauen?

Soll die Rennleitung ein Begleitkommando schicken damit auch sichergestellt wird, dass das Fahrzeug keine Gefahr mehr darstellt und am Ziel wird das Motorsteuergerät eingezogen damit die Karre nicht 5 Minuten später wieder zum Blender auf der Straße wird?

Auf öffentlichem Gelände darf der Karren deswegen nicht abgestellt werden, da ohne BE der Versicherungsschutz erloschen ist und auch ein geparktes Fahrzeug versichert sein muss da es durch seine reine Existenz eine Gefährdung darstellt.

In einem Berliner Peugeot-Forum hatte ich mal einen Polen angeschrieben. Er hatte zwar Xenon in seinem 307 verbaut aber auch dort gelten die Regelungen wie hier in D.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


bei ner "normalen" kontrolle:
-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer UND halter -> papa wird sich freuen)
-3 punkte (für fahrer UND halter -> papa wird sich freuen)
- a-verstoß für den fahrer
- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung
-250-400€ nachschulungskosten
- b-verstoß für den halter
-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
-280-520€ gutachterkosten
-50-120€ für die neuvorführung des fz
- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten

bei nem unfall:
-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)
-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen fällen erst ab 10.000€)

Seit dem 01.03. stimmt das nicht mehr.

Zulassung hängt nicht mehr vom Bestehen einer BE ab.

Daher wohl nur noch 25 Euro ab jetzt.

Später mehr dazu.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Später mehr dazu.

wann später?

bis jetzt sind die informationen der ministerien zur neuen stvzo (bzw. der "fzv"😉 sehr dürftig... 😁

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Seit dem 01.03. stimmt das nicht mehr.

nein....

der gesamte technische teil der stvzo bleibt erhalten und ist unverändert...

"zulassung" und "betriebserlaubniss" sind und waren schon immer zwei paar verschiedene schuhe...

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Daher wohl nur noch 25 Euro ab jetzt.

nein,

immer noch der o.g. satz...

Ähnliche Themen

Es gibt neue Tatbestände.

Nur der Teil BEtriebserlaubnis für Fahrzeugteile - unter anderem - bleibt erhalten.

Die Tatsache, dass die Betrieberlaubnis nicht mehr Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist, steht fest und ist nicht ganz unerheblich.

Die Sache mit den 25 Euro hab ich heut nur kurz überflogen.

Aber gilt für Zulassungspflichtige Fahrzeuge, die ohne BE, aufgrund von Umbauten, geführt werden.

Dafür:

Betriebserleubnispflichtige Fahrzeuge ohne BE führen : 50 Euro.

Vorher weniger.

Mehr, wenn ich morgen die Passagen kopiert und mit nach Hause genommen hab um sie zu posten.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Es gibt neue Tatbestände.

...

Betriebserleubnispflichtige Fahrzeuge ohne BE führen : 50 Euro.

Vorher weniger.

Mehr, wenn ich morgen die Passagen kopiert und mit nach Hause genommen hab um sie zu posten.

😰

Wieviel kostet es denn dann?

😁

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wann später?
bis jetzt sind die informationen der ministerien zur neuen stvzo (bzw. der "fzv"😉 sehr dürftig... 😁

Ich hab sie vorliegen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


nein....
der gesamte technische teil der stvzo bleibt erhalten und ist unverändert...
"zulassung" und "betriebserlaubniss" sind und waren schon immer zwei paar verschiedene schuhe...

Ohne BE keine Zulassung. BISHER!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


nein,
immer noch der o.g. satz...

Ich sage 25.

Morgen aber mal genaueres.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


😰

Wieviel kostet es denn dann?

😁

Weißt du, was ein Betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug ist?

Mofa 25 z.B.

Betriebserlaubnispflichtig, aber nicht Zulassungspflichtig.

Das kostete vorher weniger, jetzt scheinbar 50 Euro.

EIn AUto z.B. ist Zulassungspflichtig.
Bestandteil der Zulassung ist eine gültige BE das Fahrzeuges.
Nachweis darüber ist der Fahrzeugbrief bzw. Teil 1 der neuen Bescheinigung.

@zipfeklatscher

😰

Oh Mann, wenn ich bei Dir in eine Routinekontrolle gerate, gibt´s echt nix zu lachen ... 😁

Dein post, auf den ich Bezug nahm, las sich so, als wenn es

noch teurer würde

Zitat:

... wenn ich morgen die Passagen kopiert und mit nach Hause genommen hab

🙂😉

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Ich sage 25.

ich bin dagegen, habe mir mal den neuen bußgeldkaatalog angeguckt....

da ich aber keine lust habe, das alles zu zitieren, werf ich einfach die nummern in den raum, und jeder kann selbst nachgucken...:

175-177 Zulassung

189-189.3.2 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

und noch was zur fzv:
-§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

damit hätte das kind "nur" (vereinfacht ausgedrückt) einen neuen namen bekommen....

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


@zipfeklatscher

😰

Oh Mann, wenn ich bei Dir in eine Routinekontrolle gerate, gibt´s echt nix zu lachen ... 😁

Dein post, auf den ich Bezug nahm, las sich so, als wenn es

noch teurer würde

🙂😉

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ich bin dagegen, habe mir mal den neuen bußgeldkaatalog angeguckt....
da ich aber keine lust habe, das alles zu zitieren, werf ich einfach die nummern in den raum, und jeder kann selbst nachgucken...:
175-177 Zulassung
189-189.3.2 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

und noch was zur fzv:
-§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

damit hätte das kind "nur" (vereinfacht ausgedrückt) einen neuen namen bekommen....

Wie gesagt, dass mit den 25 Euro hatte ich nur überflogen.

SO.Nun mal los.

Also. Die FZV regelt nur das Verfahren der Zulassung, Zuteilung und Verwendung sowie Anbringung von Kennzeichen, jedoch nicht die Genehmigung von Fahrzeugteilen unf Fahrzeugem (Das wird aber in einer ander VO folgen).
Insofern gelten die Bestimmungen der StVZO, die Vorschriften über die Genehmigungen bzw. die Bau- und Betriebsvorschriften fort.

Da hatte Magirus natürlich Recht, ich war nicht auf dem aktuellen Stand.

Aber:

Der Verwaltungsakt der Zulassung ist zwar weiterhin von der Existenz einer Typgenehmigung abhängig, allerdings ist die ERTEILUNG einer BETRIEBSERLAUBNIS nicht mehr Bestandteil der ZUlassung zum Verkehr. Damit ist beim Erlöschen der BE eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges nicht mehr vom Fahren ohne Zulassung auszugehen sein.

Ein entsprechender Tatbestand (speziell) FEHLT!
Daher werden zukünftig die Auffangbestimmungen §§ 23 StVZO bzw. 31 Abs. 2 StVZO anzuwenden sein.

Daher ist der 50 Euro Tatbestand nicht aktuell. Behaupte ich mal.

Grund: Verstoß gegen § 19 3 StVZO ist im § 69a StVZO (Bußgeldvorschriften) nicht vorgesehen.
Daher kann lediglich die Unvorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges vorgehalten werden.
Für Mofa 25 hingegen wirds teuerer. Definitiv. Tatbestabdsnummer 804600 (?). Kostet 50 Euro.

Weiter...

Das wäre dann die alte Nummer 123112. Und die kostet 25 Euro.

Das ganze steht aber im Widerspruch zur Inbetriebnahme von zulassungsfreien Fahrzeugen, deren Vertöße dann mit 50 Euro geandet werden können.

Eine Ahndung in unseren Fällen mit 50 Euro ist aber wohl ZULÄSSIG.

Voraussetzung ist u.a. eine wesentliche Beeinträchtigug der Verkehrssicherheit (§ 19/2 StVZO)

Da wäre dann der Regelsatz von 50 Euro anzuwenden.

Tatbestandsnummer 123600, wie vorher auch.

Begründung des Vorsatzes vorausgesetzt.

Das würde in meinen Augen bei illegalem Xenon zutreffen.
Der Handelnde dürfte Kenntnis von der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht haben, sich über die Zulässigkeit der von ihm vorgenommenen Änderung zu informieren. Dieses Verhalten kann im Einzelfall schon den bedingten Vorsatz begründen.

(Eigentlich wie früher)

Daher liegt Magirus hier auch nicht falsch.

Viel blabla.

Konkrete Fragen kann ich persönlich noch nicht beantworten.

So long!

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


@zipfeklatscher

😰

Oh Mann, wenn ich bei Dir in eine Routinekontrolle gerate, gibt´s echt nix zu lachen ... 😁

🙂😉

Das nehme ich mal als Kompliment...

Wozu bekomme ich auch mein Geld?
Zum doof kucken und nix wissen wohl kaum...

😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


damit hätte das kind "nur" (vereinfacht ausgedrückt) einen neuen namen bekommen....

Klar.

Aber bei erlöschen der BE ist nicht mehr die Zulassung berührt.

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