Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?

Hallo,

hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?

Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.

Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!

Beste Antwort im Thema

schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...

und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken

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Zitat:

Original geschrieben von Exil


Sodele..

Ich bin mit diesen "Xenon Umbau Kitt" in 4300 Kalvin. 6 Monate rumgefahren nie ist was passiert...

Beim 2er GOlf ist das halt schon sehr auffälig😁

Lustig wirds auch, wenn ihr einen Unfall habt und der andere sagt er wurde geblendet.
Dann wird nachgeguckt, euer illegales Licht endeckt und ihr habt ein Problem.
Egal ob es überhaupt nicht blendet oder extrem.
Illegal ist illegal, das kann dann bedeutend teurer wie 100Euro werden.

Zitat:

Original geschrieben von Exil


Also ich empfehle es keinen weiter. Auch wenn das Licht sehr hell und gut ist. Aber das lohnt es sich nicht.

Warum hast du es dann eingebaut ?

Ich würde hier noch Vorsatz geltend machen und dir den Lappen für ein Jahr nehmen und einschliessen.

Zitat:

Original geschrieben von Exil

Also ich empfehle es keinen weiter. Auch wenn das Licht sehr hell und gut ist. Aber das lohnt es sich nicht.

Warum hast du es dann eingebaut ?

 

Ich würde hier noch Vorsatz geltend machen und dir den Lappen für ein Jahr nehmen und einschliessen.

Gleich auf den Stuhl mit ihm und ihn mit seinen Xenons Grillen.
Leute gibt es.🙄

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Gleich auf den Stuhl mit ihm und ihn mit seinen Xenons Grillen.
Leute gibt es.🙄

Das Gefährdungspotential was von den Nachrüstkit´s Xenon ausgeht, ist enorm.

Nicht nur dass das Streulicht extrem zunimmt aufgrund des verbauten Reflektors, selbst die niedrigste Einstellung blendet enorm.

Das vielerlei Warnhinweise direkt ins Auge stechen, nicht im Bereich der STVO zu benutzen den Punkt Vorsatz unterstreicht, ist mein Meinung gar nicht mal so abwegig.

Du würdest anders denken und auch schreiben, wenn du durch so einen Möchtegern einen Schaden am Auto oder Körperlich erleidest bzw. erlitten hättest.

Leute wie dich gibt es zu genüge die einfach dieses als Bagatelle abtun würden und dem Verursacher vielleicht auch nur über dem Kopf streicheln würden.

Gerne können wir darüber diskutieren, dafür bedarf es aber mehr als nur einem Einzeiler!

Tststs 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Das Gefährdungspotential was von den Nachrüstkit´s Xenon ausgeht, ist enorm.
Nicht nur dass das Streulicht extrem zunimmt aufgrund des verbauten Reflektors, selbst die niedrigste Einstellung blendet enorm.

Täglich begegnet man Fahrzeugen, die ganz offensichtlich über Xenon-Nachrüstkits verfügen (Golf II, 3er E30 usw) und die nicht mehr und nicht weniger blenden als Autos mit serienmäßigem Xenon auch. Nur weil etwas nicht zuläßig ist, muß davon noch lange kein "enormes Gefährdungspotential" ausgehen. Das ist wie mit den Gewürzgurken - da gibt es ja auch gesetzliche Vorgaben was deren Krümmungswinkel anbelangt. Gurken, deren Krümmungswinkel außerhalb der gesetzlichen Norm liegen, verursachen desshalb noch lange keine Gesundheitsschäden...😰

Zitat:

Das vielerlei Warnhinweise direkt ins Auge stechen, nicht im Bereich der STVO zu benutzen den Punkt Vorsatz unterstreicht, ist mein Meinung gar nicht mal so abwegig.

Du hast offensichtlich nicht begriffen, was VORSATZ ist. Bitte

HIER

klicken...🙂

Zitat:

Du würdest anders denken und auch schreiben, wenn du durch so einen Möchtegern einen Schaden am Auto oder Körperlich erleidest bzw. erlitten hättest.

Klar, wenn meine ganze Familie durch nicht korrekt gekrümmte Gurken dahingerafft worden wäre, dann würde ich anders darüber denken...😁

Zitat:

Leute wie dich gibt es zu genüge die einfach dieses als Bagatelle abtun würden und dem Verursacher vielleicht auch nur über dem Kopf streicheln würden.

Viel schlimmer sind doch Leute wie Du, die sich berufen fühlen jede noch so kleine Petitesse zum Popanz aufzublasen. Immer erkennbar daran, daß selbst harmloseste Lämpchen sofort zu schweren körperlichen Schäden führen. Fehlen nur noch die kleinen Kinder, die dem bösen illegalen Xenon zu Dutzenden zum Opfer fallen...🙄

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba


Lustig wirds auch, wenn ihr einen Unfall habt und der andere sagt er wurde geblendet.

Dann wird nachgeguckt, euer illegales Licht endeckt und ihr habt ein Problem.

Entgegen der weitverbreiteten Auffassung vieler Zeitgenossen handelt es sich bei der Bundesrepublik NICHT um eine komplette Bananenrepublik. Von daher interessiert es auch nicht im geringsten, was irgend jemand sagt oder behauptet. Einzig von Relevanz ist daher, was sich auch wirklich beweisen läßt. Und das ist dann im Zweifel Gegenstand eines entsprechenden Gutachtens.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Täglich begegnet man Fahrzeugen, die ganz offensichtlich über Xenon-Nachrüstkits verfügen (Golf II, 3er E30 usw) und die nicht mehr und nicht weniger blenden als Autos mit serienmäßigem Xenon auch.

Diese Erfahrung kann ich keineswegs teilen. Meine Erfahrung ist, dass die nachgerüsteten Fahrzeuge ganz enorm stärker blenden als Fahrzeuge mit originalem Xenonlicht. Daher finde ich es auch richtig, dass diese Nachrüstkacke in D verboten und mit einem Bussgeld belegt ist.

Gruss
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Von daher interessiert es auch nicht im geringsten, was irgend jemand sagt oder behauptet. Einzig von Relevanz ist daher, was sich auch wirklich beweisen läßt. Und das ist dann im Zweifel Gegenstand eines entsprechenden Gutachtens.

Stimmt, was du da immer von dir gibst läßt einen höchstens daran zweifeln, ob du überhaupt in der Lage bist dich im öffentlichen Straßenverkehr mit gleich welchem Fahrzeug auch immer zu bewegen . Im vorliegenden Falle braucht es mitnichten eines " Gutachtens". Keine ABE und die Gemüsesuppe ist gegessen. Wem jemals so ein Spinner mit Proll-möchtegern-Xenon entgegengekommen ist wird auch der Auffassung sein, daß es bei diesen Typen nötig ist mit einigen Monaten Straßenbahnfahren mal für eine Pause zu sorgen. Die ganzen Entwicklungsgelder für die richtigen Xenonscheinwerfer werden nämlich nicht aus Spaß an der Sache ausgegeben, zumal unsere notleidende Autoindustrie ja an allen Ecken und Kanten sparen muß. Aber das wirst du eh nicht begreifen 🙄 .

Ich denke Hadrian, das meine beiden Vorredner bereits alles gesagt haben, es bedarf hier keines weiteren Kommentares.

Und ja, die rechtliche Definition von Vorsatz ist mir geläufig, aber weshalb musstest Du im Wiki nachschauen und mir den Link senden ?

Meine völlig subjektive Meinung habe ich hier zum Besten gegeben, mehr nicht, also nimm dir lieber ne Gewürzgurke und gut ist.

zum licht:

wenn du die teile in refletorscheinwerfer einbaust blenden sie wie die hölle.
in linsenscheinwerfern blendet es bei richtiger einstellung nicht mehr als mit orginal xenons.

zu den preisen:

wenn du glück hast bekommst 1 Punkt ca 80-100 euro
wenn du pech hast bekommst 3 Punkte und bissle mehr strafe

und bevor das gejammere wieder los geht:

wir hatten die teile mal bei einem treffen im einsatz. ich war klug habs vor verlassen des privaten geländes raus.
2 bekannte dachte sie lassen die teile drin.

ergebnis -> siehe oben

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Stimmt, was du da immer von dir gibst läßt einen höchstens daran zweifeln, ob du überhaupt in der Lage bist dich im öffentlichen Straßenverkehr mit gleich welchem Fahrzeug auch immer zu bewegen .

Bei Dir gibt es diese Zweifel schon lange nicht mehr, desshalb läßt man dich auch nur noch mit urzeitlichen Wanderdünen auf die Straße...😛

Zitat:

Im vorliegenden Falle braucht es mitnichten eines " Gutachtens". Keine ABE und die Gemüsesuppe ist gegessen.

Viele Leute, deren Meinung durch keinerlei Sachkenntnis getrübt ist glauben, daß eine erloschene ABE sich vorteilhaft für den Unfallgegner auswirkt. Das stimmt aber nur, wenn der Grund für das Erlöschen der ABE den Unfall begünstigt hat. Und das ist eben zu belegen, die Aussage von Hein Blöd reicht da nicht.

Zitat:

Wem jemals so ein Spinner mit Proll-möchtegern-Xenon entgegengekommen ist wird auch der Auffassung sein, daß es bei diesen Typen nötig ist mit einigen Monaten Straßenbahnfahren mal für eine Pause zu sorgen.

Spinner, Proll - Du solltest versuchen Deine Aggressionen gegenüber deinen Mitmenschen langsam in den Griff zu bekommen. Bedenke, nicht jeder betrachtet Regelhörigkeit und Blockwartmentalität als den Gipfel menschlicher Evolution. Manche Leute wollen einfach nur besser sehen wenn es abends dunkel wird. Und das ist nun mal leider bei vielen Fahrzeugen auf legalem Weg nicht möglich.

Zitat:

Die ganzen Entwicklungsgelder für die richtigen Xenonscheinwerfer werden nämlich nicht aus Spaß an der Sache ausgegeben, zumal unsere notleidende Autoindustrie ja an allen Ecken und Kanten sparen muß. Aber das wirst du eh nicht begreifen 🙄 .

Nein, die Autokonzerne sind in Wirklichkeit verkappte Sozialvereine, deren einziges Streben das Wohl ihrer Kundschafft darstellt und die sich zu allerletzt um die Interessen ihrer Aktionäre kümmern. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute...😁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Manche Leute wollen einfach nur besser sehen wenn es abends dunkel wird. Und das ist nun mal leider bei vielen Fahrzeugen auf legalem Weg nicht möglich.

Tja, dann müssen die sich eben andere Autos kaufen oder in der Nacht nicht fahren. Nach deinen komischen Vorstellungen kann ich mir ja dann einen Flakscheinwerfer auf die Karre nageln. Du solltest auch mal bedenken: Nicht jeder empfindet Chaotentum als Gipfel der menschlichen Entwicklung, deine Äußerungen zeigen mir höchstens das du irgendwo in der Steinzeit stehen geblieben bist. Aber nicht, daß du jetzt noch anfängst mit Kokosnüssen zu werfen 😰 Uguga,uga...😁 Und zum Thema Proll: Habe ich da deinen wunden Punkt erwischt ? Ich kann leider auch nichts dafür, daß es für deine Rostlauben noch kein Xenon gab oder du es dir nicht leisten konntest 😁😁 Und die anderen Sachen überlaß mal den Onkeln und Tanten die da mehr von verstehen als ein oller römischer Wagenlenker der noch Kerzen als Scheinwerfer hat 😁

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Nach deinen komischen Vorstellungen kann ich mir ja dann einen Flakscheinwerfer auf die Karre nageln.

ganz unrecht hat er damit nicht.....solange dieser als arbeitsscheinwerfer genutzt wird, ist das durchaus legitim!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Und zum Thema Proll: Habe ich da deinen wunden Punkt erwischt ? Ich kann leider auch nichts dafür, daß es für deine Rostlauben noch kein Xenon gab oder du es dir nicht leisten konntest 😁😁

Meine Corvette wurde vom Vorbesitzer mit Xenonscheinwerfern aus einem BMW E32 ausgerüstet. Das ist übrigens völlig legal, weil die Umrüstung bereits 1996 erfolgte und daher weder SWRA noch ALWR benötigt werden. Auf auf die H-Zulassung hat das keinen Einfluß, da Verbesserungen im Bereich der Sicherheit - und dazu gehört auch das Licht - grundsätzlich zulässig sind. Ich hab das aber wieder ausbauen lassen, weil Xenon bei einem 35 Jahre alten Auto nMn nicht wirklich gut aussieht. Die anderen Autos haben alle Xenon ab Werk.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Nach deinen komischen Vorstellungen kann ich mir ja dann einen Flakscheinwerfer auf die Karre nageln.
ganz unrecht hat er damit nicht.....solange dieser als arbeitsscheinwerfer genutzt wird, ist das durchaus legitim!

Begründung des Widerspruchs: " .....da ich in dieser Straße dringende Rohrleitungsarbeiten durchzuführen hatte benutzte ich das einbaute, nicht für den Bereich der STVO zugelassene Licht als Arbeitsscheinwerfer und bitte um Einstellung des Verfahrens..." 😁😎

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


ch hab das aber wieder ausbauen lassen, weil Xenon bei einem 35 Jahre alten Auto nMn nicht wirklich gut aussieht. Die anderen Autos haben alle Xenon ab Werk.

Man, da wirst du mir ja wieder auf einen Schlag sympatisch 🙂 . Aber mal zur Info: 123er geht gar nicht, siehe oben. 129er - ginge zwar, passt aber nicht zum Baujahr. CLC hat es und das ist auch mehr als gut so.

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