Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?

Hallo,

hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?

Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.

Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!

Beste Antwort im Thema

schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...

und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken

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"Technikbewandert" ist aber ein sehr dehnbarer Begriff.
Wenn ich so sehe, wieviele dieser Klientel mit schiefen Halogenfunzeln rumeiern, würde ich eher sagen, dass es Idioten in jeder Altersklasse gibt.
Nur weil ein 20 bis 30 Jahre alter männlicher Autofahrer öfter mal bei ATU rumhängt oder mit rudimentären Kenntnissen von Physik/Elektrotechnik mal eine Bassrolle angeschlossen hat, kann man pauschal nicht sagen, dass dort nun ein Ausbund an Technikexpertise vorhanden ist.
Nur weil ich gerne koche, mache ich noch lange keine Kochsendung im TV und bin auch nicht der Maitre de Cuisine 😉 .

cheerio

Es bleibt festzuhalten, dass die Regelungen in diesem Bereich keineswegs überzogen oder unnötig sind und solche Funzeln bei uns im öffentlichen Straßenverkehr nichts verloren haben.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Es bleibt festzuhalten, dass die Regelungen in diesem Bereich keineswegs überzogen oder unnötig sind und solche Funzeln bei uns im öffentlichen Straßenverkehr nichts verloren haben.

Weil...? 😕

...unter Umständen, maybe, eventuell bei grob schwachsinniger Montage eine kurzzeitige Blendung in Betracht gezogen werden kann.
Sehr viele hätte, wäre, wenn in dieser Verbotsbegründung.
Dass es definitiv blendet, ist ja bereits widerlegt.
Nun stellt sich die Frage, warum falsch eingestellte Halogenscheinwerfer, welche mitunter zu einem richtigen Flakfeuer werden können, nicht ebenfalls unter das selbe Strafmaß gestellt werden.
Desweiteren stellt sich die Frage, warum einseitig blinde Fahrzeuge auch nicht diesem Strafmaß unterliegen. Ist hier die Gefahr doch ungleich höher als bei einem zweiseitig beleuchteten Fahrzeug.

Darüberhinaus trifft die Verbotsbegründung auf jede in Privatarbeit vorgenomme Änderung zu....und sei es nur der jetzt anstehende Wechsel auf Winterbereifung.
Fälle von falschrum aufgezogenen Reifen, nicht angezogenen Radschrauben...sogar bis hin zu seitenverkehrt montierten Felgen sind bekannt. Die "tödliche Blendung des Gegenverkehrs aufgrund eines illegalen Xenon-Rowdie" bis jetzt jedoch nur ein Internet-Schreckgespenst.

Nicht falsch verstehen, alles muss und soll seine Ordnung haben. Bin ich voll dafür.
Nur dann idealerweise bitte gleiches Maß für alle.
Was mich jedoch an den Diskussionen am meisten stört sind diese völlig an den Haaren herbeigezogenen Totschlagargumente "alle blenden", welche vielmehr aus der Tatsache entstehen "es ist verboten, also muss es schlecht sein" (siehe Diskussion um NSW, welche eigentlich so wirklich recht niemanden stören, aber jeder zweite sich drüber aufregt), anstatt handfeste Beweise zu haben.

Was willst du eigentlich ? Fahr zum TÜV, Dekra, oder sonst was und laß den Kram eintragen und alles wird gut...😁 Im übrigen sind die Halogenblender genauso dran, allerdings natürlich nicht mit dem Tatbestand des fahrens ohne ABE 😉 Wird nicht auf die Mängelkarte reagiert wird die Karre genauso stillgelegt.

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Sehr viele hätte, wäre, wenn in dieser Verbotsbegründung.

Bei den Argumenten dagegen genauso 😉

Zitat:

Dass es definitiv blendet, ist ja bereits widerlegt.

So? 😕

Dass deine Meinung schon eine unumstössliche Tatsache ist war mir neu 😛

Es ist nunmal wie mit (fast) allen anderen Bauteilen am Fahrzeug, der Hersteller/Halter/Fahrer muss nachweisen dass diese die Vorschriften einhalten. Wenn das so einfach wäre Xenon nachzurüsten ohne Blendung oder sonstige Probleme - warum gibt es dann nicht 100erte problemlos erfolgter Eintragungen?

Die Regelung mit ALWR und SWR gibt es ab 2000, vorher war eine Umrüstung auch ohne möglich. Allerdings zählt nicht das Datum wann das Auto oder der Scheinwerfer gebaut wurde sondern wann die Umrüstung erfolgte. Fehlt die nötige Ausstattung muss nachgewiesen werden dass der Umbau vor dem Stichtag erfolgte. Und mal eben einen Xenon-Brenner in einem Halogenscheinwerfer verbauen ging auch vor 2000 nicht legal.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


So? 😕
Dass deine Meinung schon eine unumstössliche Tatsache ist war mir neu 😛

Habe ich auch nicht behauptet. 😉

Ich werte hier nur Stimmen anderer User, Erzählungen und ja, natürlich auch meine eigene Erfahrung.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


warum gibt es dann nicht 100erte problemlos erfolgter Eintragungen?

Weil es (sinnloserweise*) bereits von vornherein verboten ist, somit eine legale Eintragung gar nicht erst möglich.

* = alternativ könnte man die Nachrüstung an gewisse Auflagen binden, anstatt es von vornherein generell zu verbieten.
Denn, sind wir mal ehrlich, macht man es richtig, geht von den nachgerüsteten nicht mehr und auch nicht weniger Blendwirkung aus, als von serienmäßigen SW.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Dass es definitiv blendet, ist ja bereits widerlegt.

Also dafür, dass diese Umbauten nicht blenden, blenden sie mich aber ganz gehörig. Bei uns fahren zwei Golf 4 mit Xenonumbau durch die Gegend und beide blenden extrem fies. Und das nicht nur aus der Sicht des PKW-Fahrers (tiefe Sitzposition) sondern auch aus der Sicht des LKW-Fahrers (hohe Sitzposition). Dass es bei beiden an der komplett falschen Scheinwerfereinstellung (z. B. Mondbeleuchtungsmodus) liegt, halte ich für unwahrscheinlich. Ein entgegenkommendes Fahrzeug mit Fernlicht ist ein Scheixx dagegen.

Ich wohne ja im Dreiländereck D/CH/F. Und da solche Umbauten weder in der Schweiz, noch in Frankreich unter Strafe gestellt sind, sieht man solche Umbauten hier in der Gegend sehr häufig. Aus dieser Erfahrung heraus kann ich sagen, dass die nachträglichen Umbauten in aller Regel erheblich mehr blenden als originales Xenon. Ob original oder nicht, lässt sich für den Kenner ja in vielen Fällen einwandfrei nachvollziehen. In alten Clios, 3er Gölfen oder Astra F gabs halt nie original Xenon. Daher leichte Abgrenzung von Original zu Nachbau 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Nun stellt sich die Frage, warum falsch eingestellte Halogenscheinwerfer, welche mitunter zu einem richtigen Flakfeuer werden können, nicht ebenfalls unter das selbe Strafmaß gestellt werden.

Du weisst, ja, dass der Lichtstrom eines Xenonscheinwerfers ganz grob um den Faktor 2 höher ist als bei einem Halogenscheinwerfer. Dementsprechend stärker ist die Blendung eines falsch eingestellten Xenonscheinwerfers - mal ganz abgesehen von der unangenehmeren Lichtfarbe. Soviel nur zum Thema Flakfeuer.

Gruss
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Weil es (sinnloserweise*) bereits von vornherein verboten ist, somit eine legale Eintragung gar nicht erst möglich.

* = alternativ könnte man die Nachrüstung an gewisse Auflagen binden, anstatt es von vornherein generell zu verbieten.

Es ist nicht verboten 😉

Die einzige Auflage ist bei der Nachrüstung neben ALWR und SWR die Einhaltung der Sollwerte bezgüglich Blendung und Lichtstärken nachzuweisen. Fahr nach Karsruhe zur Uni, lass dort ein Gutachten über die einwandfreie Nachrüstung erstellen und es damit eintragen. Gar kein Problem. Verboten ist erstmal nichts, du musst nur nachweisen dass die Vorschriften eingehalten werden.

Passt nur i.d.R. eben nicht, daher gibt es auch keine legalen Nachrüstkits auf dem Markt.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Die einzige Auflage ist bei der Nachrüstung neben ALWR und SWR die Einhaltung der Sollwerte bezgüglich Blendung und Lichtstärken nachzuweisen. Fahr nach Karsruhe zur Uni, lass dort ein Gutachten über die einwandfreie Nachrüstung erstellen und es damit eintragen. Gar kein Problem. Verboten ist erstmal nichts, du musst nur nachweisen dass die Vorschriften eingehalten werden.

Passt nur i.d.R. eben nicht, daher gibt es auch keine legalen Nachrüstkits auf dem Markt.

Kann ich bestätigen. Ich kenne das LTI in Karlsruhe noch aus Studienzeiten. Da wurde in den dunklen Abendstunden ausserhalb der regulären Arbeitszeiten so mancher Nachrüstkit kurz durchgemessen - aus privatem Interesse selbstverständlich 😉

Gruss
Jürgen

Ich habe nicht behauptet, dass keiner blendet.
Nur gesagt, dass nicht zwingend alle blenden! 😉
Du selber hast ja weiter vorne schon geschrieben, dass du dir die sache sauber vorstellen kannst, wenn, wie in meinem fall, wirklich gründlich gearbeitet wurde.

gehen wir mal etwas mehr fahrzeugspezifisch ins Detail, und hier explizit zum E36, welcher natürlich nie ab werk mit Xenon ausgeliefert wurde. Hier gabs anfangs H1 mit Projektorlinse, später H7 mit Streuscheibe. Für meinen Umbau hab ich logischerweise die H1-Projektorlinse genommen, weil dies das licht deutlich besser bündelt als die Streuscheibe.
(ja ich weiss, dass die H1-Linse nicht 100% identisch mit der einer Xenonlinse ist 😉 )

Es gibt jedoch Scheinwerfer jetzt für den E36 zu kaufen, welche laut Prüfzeichen sowohl für Halogen, als auch Xenon getestet und freigegeben sind. Somit steht hier einer legalen Umrüstung nichts im Wege.
Nur...wo ist jetzt der Unterschied...? 😕

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Es gibt jedoch Scheinwerfer jetzt für den E36 zu kaufen, welche laut Prüfzeichen sowohl für Halogen, als auch Xenon getestet und freigegeben sind. Somit steht hier einer legalen Umrüstung nichts im Wege.
Nur...wo ist jetzt der Unterschied...? 😕

Der Unterschied ist das sich der Hersteller der Scheinwerfer um eine Zulassung gekümmert hat und dafür viel Geld investiert hat.Alleine das lichttechnische Gutachten kostet mehr als ein E36.

Ach ja,hast du einen Link zu diesem Hersteller?

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Der Unterschied ist das sich der Hersteller der Scheinwerfer um eine Zulassung gekümmert hat und dafür viel Geld investiert hat.Alleine das lichttechnische Gutachten kostet mehr als ein E36.

Ändert aber nichts am umstand selber. Wer das Geld bezahlt hat, ist ja hier nicht Gegenstadn der diskussion und auch nicht von Bedeutung. es geht um ein und den selben scheinwerfer.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Ach ja,hast du einen Link zu diesem Hersteller?

Kann ich gern raussuchen.

Aber ja, er hat das korrekte Xenonprüfzeichen... 😉

Ja Martin, ich sagte, dass ich mir einen solchen Umbau gefallen lassen würde wenn er mit Köpfchen durchgeführt wird. Und dazu stehe ich auch jetzt noch 🙂

Dass manche Ersatzscheinwerfer verschiedener Zulieferer beide Prüfzeichen haben ist auch korrekt. Teilweise haben es sogar die Originalscheinwerfer (z. B. Opel Omega B Facelift). Da scheitert es nicht am Scheinwerfer sondern häufig an der Zulassung der Leuchtmittel.

Du siehst, ich schlage keinesfalls blind auf diese Nachrüstungen ein sondern sehe das schon aus der fachlich-nüchternen Ecke. Leider erfolgen 99% dieser Nachrüstungen eben NICHT mit Köpfchen. Da zählt "Hauptsache billiges Xenon". Teilweise gehts da sogar ausschliesslich um den Coolnessfaktor und nicht um eine bessere Sicht. Daher gibts auch Nachrüstkits mit >12.000 Kelvin 😛

Gruss
Jürgen

Der Unterschied ist das überprüft wurde ob der Scheinwerfer den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und auch die Temperaturen der Xenonbrenner aushält was nicht passiert wenn man irgendwelche Brenner in einen beliebigen Scheinwerfer einbaut.
Dazu kommt das die Scheinwerfer schlicht nur mit dem Leuchtmittel geprüft wurde mit dem der Hersteller dieses Teil ausstattet und deswegen Leuchtmittel und Scheinwerfer eine Einheit angeht was die ABE angeht.
Es steht natürlich jedem frei sich ein Gutachten anfertigen zu lassen das bestätigt das das Xenonleuchtmittel mit dem Scheinwerfer xy die gesetzlichen Bestimmungen einhält.
Nur ohne Zulassung wäre nicht mal ein Duplikat des Originalscheinwerfers zulässig dessen einzige Abweichung die fehlende Zulassung ist.
Man kann sicher über Sinn oder Unsinn vieler Vorschriften streiten,aber beim Licht hört der Spass auf da das alle Entgegenkommenden betrifft.

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Du siehst, ich schlage keinesfalls blind auf diese Nachrüstungen ein sondern sehe das schon aus der fachlich-nüchternen Ecke. Leider erfolgen 99% dieser Nachrüstungen eben NICHT mit Köpfchen.

Da sind wir uns einig.

Daher ja auch mein oben gemachter Vorschlag, den Umbau nicht rigoros zu verbieten, sondern eben an gewisse (von mir aus auch strenge) Auflagen zu binden, so wie es bei An- und Umbauten anderer Teile ja auch durchgeführt wird.

Nur weigere ich mich nach wie vor gegen die Behauptung, alle blenden.

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