Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?

Hallo,

hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?

Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.

Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!

Beste Antwort im Thema

schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...

und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Es ist auch ein Irrglaube das man alle Autos mit EZ vor 2000 auf Xenon umrüsten darf, es sind nur der 750er und der A8 die damals Xenon hatten und nur die dürfte man theoretisch auf Xenon umbauen. Aber da es praktisch keine Originalscheinwerfer mehr im Handel gibt ist das eben eine praktisch nicht umsetzbare Option.

An meiner Corvette, BJ 1977, hatte ich Xenonscheinwerfer von einem BMW E32. Diese Scheinwerfer sind dort im Jahre 1996 vom Vorbesitzer eingebaut worden, und zwar ohne ALWR und ohne SWRA. Die originalen Sealed-Beam-Scheinwerfer aus den USA sind nämlich in Deutschland nicht zulässig, und desshalb werden in der Regel als Ersatz die Scheinwerfer von BMW (E30/32/34) genommen.

Nachdem ich das Fahrzeug erworben hatte, habe ich diese Xenon-Scheinwerfer gegen die Halogenscheinwerfer eines BMW E30 ausgetauscht. Der Punkt ist nun, daß weder die Xenon-Scheinwerfer, noch die Halogen-Scheinwerfer in die Papiere eingetragen werden müssen, weil diese einfach nur gegen die originalen Scheinwerfer getauscht werden.

Würde ich heute die Xenons wieder montieren lassen, dann müßte ich eigentlich auch ALWR und SWRA mit einbauen. Da ich aber jederzeit behaupten kann, die Lampen wären bereits vor 2000 umgebaut worden, kann ich es auch sein lassen. D.h., wenn man zugelassene Xenonscheinwerfer, die bereits vor 2000 erhältlich waren, in ein Auto mit EZ vor 2000 einbaut, in dem diese ohne Umbauten montiert werden können, dann benötigt man faktisch weder ALWR noch SWRA...😰

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


D.h., wenn man zugelassene Xenonscheinwerfer, die bereits vor 2000 erhältlich waren, in ein Auto mit EZ vor 2000 einbaut, in dem diese ohne Umbauten montiert werden können, dann benötigt man faktisch weder ALWR noch SWRA...😰

Moin🙂

Auch wenn es hier schon mehrmals so geschrieben wurde, es ist und bleibt falsch!

Die Scheinwerfer haben eine Typgenehmigung und keine ABE 🙄

Gruss TAlFUN

Hallo liebe Beitragsschreiber!
Nix für ungut
ABER jetzt lese ich geraume Zeit mit hier,
Hieß das Thema nicht:
Illegales Xenon!
-Wer wurde schon erwischt?

ist ja ganz lustig, wie Ihr drüber streitet ob das Verbot sinnvoll ist!
In einem Aufsatz hättet ihr glatt ne Sex (sorry sechs) verdient
-Themaverfehlung
Last uns doch über das Rauchverbot in Bayern diskutieren...
...hat genauso viel mit Euren Beiträgen zu tun.

Aber laßt euch nicht stören...

Viel Spaß
Ich geniese jetzt schon die nächsten 20 Seiten
-bis dann ein Mod endlich zumacht.

gruß Alex

PS ich bin manchmal etwas grob.
- meistens mein ich es auch so

Bei mir sind auch so Birnderln drinnen,
ohne Glühfaden.
Bis jetzt hat noch keiner gemeckert.

Die Scheinwerfer wurden aber auch in der Werkstatt eingestellt.

Viktor

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Die Scheinwerfer wurden aber auch in der Werkstatt eingestellt.

Na dann ist das auch kein Problem mehr. Das ersetzt natürlich die automatische Leuchtweitenregulierung.

OMG...

Sowas und die SWRA kann man doch nachrüsten!
Klar ohne die beiden Sachen ist das nicht gesetzkonform.

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Sowas und die SWRA kann man doch nachrüsten!

Nur blendet dein Wagen durch ein "könnte, hätte, wäre, wenn" eben den Gegenverkehr nicht weniger. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Der Punkt ist nun, daß ... die Xenon-Scheinwerfer, ... in die Papiere eingetragen werden müssen, weil diese einfach nur gegen die originalen Scheinwerfer getauscht werden.

Nicht ganz so, heute müssen sie nicht eingetragen werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, "früher" schon.

Zitat:

Würde ich heute die Xenons wieder montieren lassen, dann müßte ich eigentlich auch ALWR und SWRA mit einbauen.

Nicht müsste sondern muss

Zitat:

D.h., wenn man zugelassene Xenonscheinwerfer, die bereits vor 2000 erhältlich waren, in ein Auto mit EZ vor 2000 einbaut, in dem diese ohne Umbauten montiert werden können, dann benötigt man faktisch weder ALWR noch SWRA...😰

Falsch

Vor 2000 gab es keine allgemeine Zulassung für Xenon-Scheinwerfer per StVZO oder EU-Richtlinie, die Dinger waren immer per Sonderzulassung vorhanden, also per eigenständigen Eintrag in den Zulassungspapieren erlaubt.

Für ein reines Behaupten, man hätte die schon seit anno Zopp im Fahrzeug und fällt unter den Bestandsschutz, fehlt der Eintrag in Brief/Schein bzw. ZB1/ZB2.

Man konnte vor 2000 einen Umbau auf Xenon ohne aLWR, Reinigungsanlage und Änderung der Umschaltung Fern-/Abblendlicht zwar einfach durchführen, musste das dann aber abnehmen/eintragen lassen - was viele allerdings nicht gemacht haben.

Das Gleiche haben wir heute mit den LED-Scheinwerfern, (noch) ist keine EU-Richtlinie vorhanden, die das mit ggf. irgendwelchen Bedingungen und Prüfkennzeichen pauschal für zulässig erklärt, und damit nur mit in den Papieren eingetragener Sonderzulassung vorhanden/zulässig.

<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Gerry71 </em></p>
<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von viktor12v </em></p>
<p>Sowas und die SWRA kann man doch nachrüsten!</p>
</blockquote>
<p>Nur blendet dein Wagen durch ein "könnte, hätte, wäre, wenn" eben den Gegenverkehr nicht weniger. <IMG alt=<img alt="😉" src="http://static.motor-talk.de/images/smilies/wink.gif" /> src="<a target="_blank" href="http://static.motor-talk.de/images/smilies/wink.gif">">http://static.motor-talk.de/images/smilies/wink.gif"></a></p>
</blockquote>
<p>Schon wieder eine haltlos behaubtung hast du so ein Auto schon mal gesehn?</p>
<p>Ich glaub man müsste irgendwan mal einen Blindtest machen, mit einem Auto das keiner kennt um euch vom gegenteil zu überzeugen.</p>
<p>mfg</p>

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71



Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Sowas und die SWRA kann man doch nachrüsten!
Nur blendet dein Wagen durch ein "könnte, hätte, wäre, wenn" eben den Gegenverkehr nicht weniger. 😉

Ich glaub man müsste irgendwan mal einen Blindtest machen, mit einem Auto das keiner kennt um euch vom gegenteil zu überzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71



Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Sowas und die SWRA kann man doch nachrüsten!
Nur blendet dein Wagen durch ein "könnte, hätte, wäre, wenn" eben den Gegenverkehr nicht weniger. 😉

Schon wieder eine haltlos behaubtung hast du so ein Auto schon mal gesehn?

Ich glaub man müsste irgendwan mal einen Blindtest machen, mit einem Auto das keiner kennt um euch vom gegenteil zu überzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Vor 2000 gab es keine allgemeine Zulassung für Xenon-Scheinwerfer per StVZO oder EU-Richtlinie, die Dinger waren immer per Sonderzulassung vorhanden, also per eigenständigen Eintrag in den Zulassungspapieren erlaubt.

Das wage ich doch mal leicht zu bezweifeln. Bei meinem BMW E38 von 1997, der ab Werk mit Xenon ausgerüstet war (übrigens ohne SWRA), gab es definiv keinen Eintrag in den Papiere.

Besitzstandrechte basieren auf (legalem) Besitz, Besitz ist nachweispflichtig. Wie willst Du Besitzstandrechte nachweisen, wenn Du nicht in der Lage bist, legalen Besitz nachzuweisen?

Bei Neuwagen mit Serienzustand mag das ohne Eintrag gehen, denn da gibt es einen Kaufvertrag mit Auflistung des Lieferumfangs, aber bei einer nicht dokumentierten Nachrüstung?

Ist doch das gleiche Theater mit den "Kuhfängern" gewesen, die nicht eingetragen wurden, weil das Mitführen der ABE bzw. Gutachten ausreichte. Plötzlich mit Stichtag sind die Gutachten erloschen, mit Abnahme/Eintrag vor ... hatte Bestandsschutz, ohne Eintragung illegal, da weder ein gültiges Gutachten noch ein beweisbarer Bestandsschutz vorhanden - abbauen.

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Schon wieder eine haltlos behaubtung hast du so ein Auto schon mal gesehn?
Ich glaub man müsste irgendwan mal einen Blindtest machen, mit einem Auto das keiner kennt um euch vom gegenteil zu überzeugen.

3 Postings in Folge mit dem gleichen "Inhalt" und Rechtschreibfehlern, die nicht mal ein 6-Jähriger macht.

Da ist mir schon klar, dass du nicht begreifst, weshalb bei Xenon ALWR und SWRA vorgeschrieben sind.

Übrigens habe ich bei meinem Auto speziell auf autom. abblendb. Innen- und Außenspiegel geachtet, so dass mich Früchtchen deiner Art zumindest nicht von hinten nerven.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71



Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Schon wieder eine haltlos behaubtung hast du so ein Auto schon mal gesehn?
Ich glaub man müsste irgendwan mal einen Blindtest machen, mit einem Auto das keiner kennt um euch vom gegenteil zu überzeugen.
3 Postings in Folge mit dem gleichen "Inhalt" und Rechtschreibfehlern, die nicht mal ein 6-Jähriger macht.
Da ist mir schon klar, dass du nicht begreifst, weshalb bei Xenon ALWR und SWRA vorgeschrieben sind.

Übrigens habe ich bei meinem Auto speziell auf autom. abblendb. Innen- und Außenspiegel geachtet, so dass mich Früchtchen deiner Art zumindest nicht von hinten nerven.

Naja kann ich auch nichts für, wenn der Rechner hängt und Rechtschreibfehler ändern ja nichts am Inhalt.

Der Unterschied ist, das dich meistens  die Leute blenden die von sowas noch nie was gehört haben oder noch nichtmal Wissen das Scheinwerfer eingestelt gehören.

Es sind nicht die Technik bewanderten 20 oder 30 Jährigen Früchtchen wie du so schön sagst.

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