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Illegales Rennen

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 15:28

Hi,

Es gab doch vor zwei Jahren die Verschärfung des $315. Ich bin durch einen Zeitungsartikel zufällig drüber gestolpert und die Definition was als Rennen gilt scheint ja etwas gummiartig zu sein. Folgende Sachen könnten als rennen durchgehen, oder? Weil als Kriterium reicht ja schon, dass das beschleunigungsvermögen verglichen wird(?)

Zweispurige Autobahn, ohne Limit. Zwei pkw überholen einen Lkw. Der führende pkw schert nach erfolgtem überholvorgang rechts ein. Der zweite pkw bleibt auf der linken Spur und gibt Gas um auf seine zielgeschwindigkeit zu kommen. Der zuvor nach rechts gefahrene pkw beschleunigt jetzt auf der rechten Spur.

Zwei pkw fahren auf den beschleunigungsstreifen einer Autobahn und der hintere versucht am Vordermann „dran zu bleiben“.

Was meint ihr? Kennt ihr schon Urteile, die den genannten „graubereich“ etwas ausleuchten? Mir gehts darum zu vermeiden, dass man unschuldig in sowas reingezogen wird.

Grüsse!

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:13:01 Uhr:

 

Nochmal extra für dich:

https://www.google.com/.../...geben-gas-id216736661.html%3fservice=amp

Da hat nicht nur einer Angerufen, sondern mehrere Zeugen, und die Polizei ist nicht zufällig an der Tankstelle aufgetaucht weil dort zwei schnelle Autos getankt haben. Und das man ohne Kennzeichen fährt, ist jetzt auch nicht gerade von Voteil. Das hört sich anders an als das was du geschrieben hast.

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Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:07:49 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 17:57:17 Uhr:

Welches Gericht und welche AZ?

https://blog.adac/.../?...

Urteil: KG Berlin, Beschluss vom 7.6.2017, Az.: 3 Ws (B) 117-118/17-122 SS 64/17

Nach der Schilderung haben die Fahrer aber auch so ziemlich alle Kriterien für ein Rennen erfüllt. Da war die Entscheidung des Gerichts schon folgerichtig.

Zitat:

@Zoker schrieb am 30. Mai 2019 um 18:11:55 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 18:05:54 Uhr:

 

Wie ist die Geschichte am Ende ausgegangen?

Am Stammtisch wurde die nächste Runde Bier bestellt.

Sorry, aber kein Polizist zieht sich den Schuh an und beschlagnahmt 2 Fahrzeuge an einer Tankstelle und kassiert die Führerscheine ein wenn er nicht ausreichend Beweise für ein illegales Autorennen hat. Und das man 2 solche Fahrzeuge fährt sind nunmal keine Beweise.

Nochmal extra für dich:

https://www.google.com/.../...geben-gas-id216736661.html%3fservice=amp

Zitat:

@OlliA5 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:11:56 Uhr:

Wird immer schlimmer. Was ist schon dabei das Auto auszufahren?

Wenn sich jemand kurz in den Windschatten setzt ist auch nicht schlimm.

Falschen Thread erwischt? :confused:

Hier geht es um illegale Straßenrennen.

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:13:01 Uhr:

 

Nochmal extra für dich:

https://www.google.com/.../...geben-gas-id216736661.html%3fservice=amp

Da hat nicht nur einer Angerufen, sondern mehrere Zeugen, und die Polizei ist nicht zufällig an der Tankstelle aufgetaucht weil dort zwei schnelle Autos getankt haben. Und das man ohne Kennzeichen fährt, ist jetzt auch nicht gerade von Voteil. Das hört sich anders an als das was du geschrieben hast.

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:01:25 Uhr:

...........

Was den ersten Fall angeht, würde ich mich Eher als der links fahrende bezeichnen. Da wird’s dann schon schwieriger „richtig“ zu handeln. Das ist dann für mich normales überholen und beschleunigen auf die evtl recht hohe Reisegeschwindigkeit der auf der rechten Spur möchte es halt wissen (und verstößt dabei eh gegen diverse Paragrafen.

Wenn ich auf der BAB auf der Überholspur hinter einem Vordermann herfahre und der nach Überholen eines LKW nach rechts die Fahrbahn frei macht, bin ich doch ca. 40 m hinter dem (= geforderter Mindestsicherheitsabstand). Dann merke ich doch beim Weiterbeschleunigen nach ein paar Metern, ob der (jetzt) Rechtsfaher zumindest gleich oder sogar schneller weiterbeschleunigt als ich gerade.

Dir Wahl ist dann doch recht einfach:

Beschleunigt er nicht langsamer als ich, brauche ich mich nicht länger auf der linken Spur aufzuhalten und ordne mich hinter ihm ebenfalls auf der rechten Spur ein, zumal zum Übrholen auf der Autobahn ein Mindestgeschwindigkeitsüberschuss von mehr als 10 km/h zum Überholten gegeben sein sollte, weil man sonst nicht wegen "Rennen", sonden wenn, wegen möglicher Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, mit einem Bußgeld belegt werden kann:

https://www.bussgeldkatalog.de/mindestgeschwindigkeit/

Dazu gibt es in der Tat einige Urteile. Wer Guggelt, der findet sie schnell :D.

Ganz so ohne Grund kann das wohl nicht gewesen sein, denn die Autos sind heute noch beschlagnahmt.

https://www.wp.de/.../...utos-weiter-unter-verschluss-id219301423.html

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:55:11 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:51:27 Uhr:

Selbst wenn zwei VTs an der Ampel nebeneinander stehen und sich zeigen wollen wer den Längsten hat und wie die Irren aufs Gas treten, wird das kein Rennen sein....solange sie wieder bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit vom Gas gehen oder nicht gegen andere Regeln verstoßen, welche eine Gefährdung anderer VTs mit sich ziehen.

Hallo, zu deinem letzten Absatz: da gibts schon ein Urteil, hatt es es bloß im Startbeitrag nicht erwähnt: Das ist definitiv ein rennen!

…und etwas später auf Nachfrage:

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:07:49 Uhr:

https://blog.adac/.../?...

Urteil: KG Berlin, Beschluss vom 7.6.2017, Az.: 3 Ws (B) 117-118/17-122 SS 64/17

Das Urteil passt nicht, denn die haben bis auf 90 km/h beschleunigt, und das ist eine sehr deutliche Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.

Die in dem Artikel erwähnten Höchstgeschwindigkeit ist nicht die erlaubte, sondern die des Fahrzeugs.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:07:49 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 17:57:17 Uhr:

 

Welches Gericht und welche AZ?

https://blog.adac/.../?...

Urteil: KG Berlin, Beschluss vom 7.6.2017, Az.: 3 Ws (B) 117-118/17-122 SS 64/17

Naja, der Fall ist ein wenig anders gelagert, sicherlich spielen da auch noch Motorisierungen usw. mit eine Rolle. Die Typen haben sich auch verabredet.

...und auch zu dem Fall in Essen sollte man die Faktenlage etwas näher analysieren:

 

Wenn heißt es doch dort in einem Kommentar:

"Wer Kennzeichen abmontiert, abklebt und mit diesen brutalen Geschwindigkeiten über mehrere hundert Meter in den Gegenverkehr rast, der will der Allgemeinheit schaden."

Das ist doch eine erheblich andere Situation als die Beispiele, welche vom TE genannt wurden. Auch bei der Raserei in Essen liegt damit der Gedanke an ein "Rennen" tatsächlich nicht all zu fern.

..... oder sehe nur ich hier einen gravierenden Unterschied zum Beschleunigen auf der Autobahn nach Überholen eines LKW oder bei der Beschleunigung auf einem Beschleunigungsstreifen (warum heißt der wohl so ????:confused:).

Hätte der TE sein zitiertes KG-Urteil auch nur etwas betrachtet, hätte er eigentlich auch selbst erkennen können, dass es hier nicht um einen der durchaus häufigen Ampelvergleichsprints bis zur vor Ort erlaubten Geschwindigkeit ging, sondern im abgeurteilten Fall die erlaubte Geschwindigkeit (50 km/h) um gut 70% überschritten wurde.

Willkommen in der Welt der Sensationsmeldungen:rolleyes:.

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:28:49 Uhr:

Mir gehts darum zu vermeiden, dass man unschuldig in sowas reingezogen wird.

Die Gefahr ist äußerst gering, da der Gesetzestext hier ziemlich eindeutig ausformuliert wurde.

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 20:14

Danke für alle Antworten! Da hatte ich einige Texte/Berichte aus dem Netz wohl falsch interpretiert. Also alles halb so wild.

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:04:18 Uhr:

Letztens hat hier bei uns in Essen jemand die Polizei angerufen und gesagt, dass ein Ferrari und ein Lamborghini Rennen fahren.

Als dann die Polizei kam und diese Fahrzeuge zufällig an der Tankstelle beim Tanken gesehen hat, wurden 2 Abschlepper gerufen, beide Fahrzeuge und Führerscheine beschlagnahmt.

Woher weißt du das. Bist du betroffen oder hast du nur den Abschleppvorgang gesehen. Auf bloßes Zurufen von irgendwelchen Zeugen wird niemand ein Fahrzeug beschlagnahmen.

Kompletter Sachverhalt wäre gut.

Zitat:

 

Es ist echt schlimm geworden.

Stimmt. Da geb ich dir recht. Die Leute, die meinen mit ihren Fahrzeug durchzudrehen, werden immer mehr. Ich bin auch für solche Autos, man sollte nur vernünftig damit umgehen.

Aber du meinst das schlimm bestimmt anders.:D

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:04:18 Uhr:

 

Der M5 meines Kollegen, der sich zu 100% im originalen Auslieferungszustand befindet, wurde seit Oktober 2018 bereits das vierte mal stillgelegt und abgeschleppt wegen Verdacht auf illegale Umbauten. Die letzten 2 male von der selben Beamte.

Es ist echt schlimm geworden.

Was hat denn der Sachverständige jedesmal gesagt.

Ich kannn die Geschichte nicht glauben, genau wie das was angeblich in Essen war.

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:28:49 Uhr:

Hi,

Es gab doch vor zwei Jahren die Verschärfung des $315. Ich bin durch einen Zeitungsartikel zufällig drüber gestolpert und die Definition was als Rennen gilt scheint ja etwas gummiartig zu sein. Folgende Sachen könnten als rennen durchgehen, oder? Weil als Kriterium reicht ja schon, dass das beschleunigungsvermögen verglichen wird(?)

Zweispurige Autobahn, ohne Limit. Zwei pkw überholen einen Lkw. Der führende pkw schert nach erfolgtem überholvorgang rechts ein. Der zweite pkw bleibt auf der linken Spur und gibt Gas um auf seine zielgeschwindigkeit zu kommen. Der zuvor nach rechts gefahrene pkw beschleunigt jetzt auf der rechten Spur.

Zwei pkw fahren auf den beschleunigungsstreifen einer Autobahn und der hintere versucht am Vordermann „dran zu bleiben“.

Was meint ihr? Kennt ihr schon Urteile, die den genannten „graubereich“ etwas ausleuchten? Mir gehts darum zu vermeiden, dass man unschuldig in sowas reingezogen wird.

Grüsse!

Aus den geschilderten Beispielen kann ich nur schwer einen "Rennvorwurf" konstruieren und kann mir auch nicht vorstellen dass ein solcher erhoben wird, wenn nicht noch andere Tatbestandsmerkmale hinzu kommen.

Da gibt es mE viel naheliegendere Situationen:

Tempolimit 100. Ich fahre Tacho 105 und laufe auf einen VT auf der merklich unter 100 fährt. Als ich zum überholen ansetze merkt er dass er bummelt und gibt Gas. Eigentlich müsste ich jetzt den Überholvorgang abbrechen, um mir nicht den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, mich auf ein Rennen eingelassen zu haben. Das (vermutlich reflexhafte) Gasgeben des anderen VT könnte auch die Einladung zu einem Rennen gewesen sein.

Oder aus der anderen Perspektive:

Ich werde überholt und merke dabei, dass ich verträumt langsamer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahre. Ich darf zwar auf die zHg beschleunigen, muss aber dem Überholenden zuerst ermöglichen den Überholvorgang abzuschließen, sonst könnte man MIR vorwerfen ein Rennen ausgelöst zu haben.

Oder innerstädtisch:

Zwei Fahrspuren für eine Richtung. Ich stehe vor einer Ampel auf der rechten Spur. Hinter der Ampel wird es 100 Meter weiter einspurig. Ich weiß, dass Schnellfahren nichts bringt, weil die Ampeln dieser Straße auf Grüne Welle bei 45 eingestellt sind.

Da kommt ein zorniger junger Mann in seinem alten, baumarktgetunten Kleinwagen von hinten und wechselt neben mir auf die linke Spur. Völlig klar dass er mich auf der verbliebenen Strecke bis zur Engstelle überholen will - warum auch immer.

Ich überschlage die vorhandenen Motorleistungen und erkenne, dass ich ihn frustrieren könnte, wenn ich bei grün ebenfalls wie blöde aufs Gas steige. Ich tu es nicht, weil ich kein Rennen fahren will. Es gibt keine legale Möglichkeit, aggressive Fahrer zu demütigen. Dank an mein fortgeschrittenes Alter, dass ich auch nicht mehr das Bedürfnis dazu verspüre.

 

Wenn ich links fahre um jemanden zu überholen (BAB) und der gibt Feuer dann ist das eben so.

Ist die BAB frei und ich kann das fahren was geht muss er eben schneller als 254 (Tacho) fahren - und gut is. :D

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