Idioten rasen durchs Wohngebiet, was soll man machen?
Wir wohnen in einem Wohngebiet und einer 30er Zone, anscheinend tut das schöne Wetter bei einigen Zeitgenossen wieder mal die Hirnfunktionen den Gasfuß mit der Schwanzfuntion vertauschen.
Ein Audi A4 Fahrer beschleunigte auf geschätzte 100 km/h, meine Tochter und ich waren im Vorgarten, eigentlichw wollte ich die leere Gießkanne auf dem Wagen die Strasse werfen damit er anhält und ich dem mal die Leviten gelesen hätte, wäre aber doch vieleicht zu gefährlich gewesen.
Welche Möglichkeiten würdet Ihr mir raten einen solchen Spacken zu packen?
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Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Welche Möglichkeiten würdet Ihr mir raten einen solchen Spacken zu packen?
Spacken ??? War das sein Name ?
Dann klingel doch mal dort und rede mit ihm drüber 😁
Die 100 km/h - sind die gemessen ???
Oft erscheint es unterstützt mit hohen Drehzahlen DEUTLICH schneller.
Ich würde empfehlen, sich NICHT wie ein Verkehrserzieher zu verhalten und mit Giesskannen auf Autos zu schmeissen.
Die Gefahr für Leib und Leben durch Dein zutun wird deutlich erhöht.
Vielleicht kannst Du ja denjenigen einmal persönlich zur Rede stellen.
Vernunft durch Einsicht oder Erfahrung hält meist am längsten.
Deine Threads zu derartigen Themen sind ja hier bald auch schon legendär.
Ich würde mich vielleicht mal mehr um andere Dinge kümmern, statt mich so über die wenigen drastischen Ausnahmen im Verkehr so aufzuregen.
Wenn man immer auf sein Unheil wartet, tritt es auch ein.
Und eines sei klar gestellt.
Wenn bei Euch irgendwo 30 ist, dann gibt es sicher Gründe.
Daher will ich eine deutliche Überschreitung hier keineswegs gut heißen.
Wenn man aber abends um 11.00 Uhr darauf wartet, dass mal einer mit 55 da durch knallt, dann wird man denjenigen binnen einer Woche wohl auch finden...
Überlass der Polizei, solche Leute zur Strecke zu bringen.
Wenn es ein notorischer Raser ist, dann haben die ihn auch bald.
Wenn nicht - Ausnahme - warum auch immer ?
Mutter liegt im Sterben.... was weiß ich.
Du und scheinbar auch sonst niemand ist dabei zu Schaden gekommen.
Wir haben genug Hilfsscheriffs auf unseren Straßen.
Wie oft dort KEIN GRUND zur Aufruhr dabei ist, erlebe ich täglich.
Ich fahre seit ca. 15 Jahren ca. 60.000km nur beruflich p.a.
Wenn mal einer einen auf der Landstraße überholt,
rechts in den Autobahnkolonnen an einem vorbei gefahren ist,
In der LKW-Landtraßenschlange von hinten das Überholen anfängt, weil sie sich vorne nicht trauen, oder dem Scherrif jemand zu schnell fährt...
(Lichthupe, mitbeschleunigen zum Trotz, Lücken dicht machen und nicht einscheren lassen...)
Alles Gegenmaßnahmen, die das Risiko auf der Straße überproportional erhöhen und meiner Meinung MINDESTENS genau so schwer geahndet werden müssten.
Viel Spaß, die alle anzuzeigen.
Wenn man mich früher dazu brachte, mich deutlich regelwiedriger zu verhalten, als mir eigentlich selber lieb war, dann hat mich fast immer zuvor einer durch übertriebene Genauigkeit und Sturheit mit solchen Dingen zusätzlich provoziert.
Gefährlich und FALSCH verhalten haben sich letztlich beide Verkehrsteilnehmer !!!
Also lerne auch DU mal einen Gang runter zu schalten und reiß nicht immer wieder einen neuen Thread gegen Deine paranoisch überall vermuteten Raser auf.
Ich verweise auf Deinen letzten Thread dazu:
http://www.motor-talk.de/.../...chwindigkeit-und-alkohol-t2672679.html
Da wurde doch ausreichend diskutiert !!!
767 Antworten
Hallo,
Wenn die Polizei geeichte Videogeräte nutzen muss um einen verwertbaren Beweiss in der Hand zu halten kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Homevideo überhaupt angeschaut wird wenn es um die Geschwindigkeitseinschätzung eines Fahrzeugs geht. Könnst sich ja jeder da hin stellen.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Selbst wenn, seit wann wird sowas vor Gericht anerkannt? !
Wird garantiert
nichtanerkannt. Wozu brauchen wir dann Eichscheine und Meßprotokolle wenn das so einfach ist ? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Wird garantiert nicht anerkannt. Wozu brauchen wir dann Eichscheine und Meßprotokolle wenn das so einfach ist ? 🙄
Traurig, dass man in solchen Fällen Anwälte einschalten darf, Messprotokolle vorzulegen hat, Zeitmessungen benötigt werden usw. usw. Solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt und der Führerschein auf lebzeit entzogen.
Ist doch gut so oder soll jeder bestraft werden weil Nachbar Otte sich gestört fühlt?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Ist doch gut so oder soll jeder bestraft werden weil Nachbar Otte sich gestört fühlt?
Ist das wirklich Deine Einstellung ?
Ja ist sie, warum ist das ein Problem? Für solchen Aufgaben ist die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig und kein Anwohner, Spießer oder Hilfssheriff. Wäre schlimm, wenn einer verurteilt wird, nur weil mir oder dir die Nase nicht passt. Von Fehleinschätzungen und Ahnungslosigkeit mal ganz zu schweigen.
Nenne mal kurz ein offtopic Beispiel:
Mich wollte vor Jahren mal ein Hilfssheriff anzeigen, weil ich in einer 30er Zone ihm keine Vorfahrt eingeräumt hatte. Denn diese "Person" kam aus dem verkehrsberuhigtem Bereich und meinte, hier sei RvL🙄
Soviel zum Thema auskennen und anzeigen wollen.
@ Roter Baron: Ich möchte dich mal sehen wenn ein Bußgeldbescheid mit der Begründung kommt: Oppa Schwerhörig hat sich darüber beschwert, daß Sie zu schnell gefahren sind. Zahlen Sie mal 300 € Geldbuße, kassieren Sie 6 Punkte und fahren 1 Jahr mit der Straßenbahn 🙄 .
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ist das wirklich Deine Einstellung ?Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Ist doch gut so oder soll jeder bestraft werden weil Nachbar Otte sich gestört fühlt?
weiß nicht, ob es sein ist....meine auf jeden Fall....lieber würde ich sofort das zeitliche segnen, bevor ich nach den Vorstellungen so mancher - wie hier beschrieben - Spießbürger, Besserwisser und Vorsichtsfanatikern leben zu müssen.....
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Ja ist sie, warum ist das ein Problem? Für solchen Aufgaben ist die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig und kein Anwohner, Spießer oder Hilfssheriff. Wäre schlimm, wenn einer verurteilt wird, nur weil mir oder dir die Nase nicht passt. Von Fehleinschätzungen und Ahnungslosigkeit mal ganz zu schweigen.Nenne mal kurz ein offtopic Beispiel:
Mich wollte vor Jahren mal ein Hilfssheriff anzeigen, weil ich in einer 30er Zone ihm keine Vorfahrt eingeräumt hatte. Denn diese "Person" kam aus dem verkehrsberuhigtem Bereich und meinte, hier sei RvL🙄
Soviel zum Thema auskennen und anzeigen wollen.
ganz zu schweigen von denen, die mit blosem Auge messen können, wie schnell man doch war.....;-)))
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
@ Roter Baron: Ich möchte dich mal sehen wenn ein Bußgeldbescheid mit der Begründung kommt: Oppa Schwerhörig hat sich darüber beschwert, daß Sie zu schnell gefahren sind. Zahlen Sie mal 300 € Geldbuße, kassieren Sie 6 Punkte und fahren 1 Jahr mit der Straßenbahn 🙄 .
Völlig dahergeredet 🙄
natürlich ist das zu schnell, aber es gibt halt auch 30 Zonen die ungerechtfertigt sind und dadurch das man alles mit 30 Zonen pflastert erreicht man eher die Abstumpfung der Verkehrsteilnehmer bezüglich solcher und nicht eine Sensibilisierung.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Völlig dahergeredet 🙄
Richtige Selbsterkenntnis 🙄 . Wenn man keine Ahnung hat würde ich doch einfach mal die Finger von der Tastatur lassen. Falls du das alles nicht glaubst, dann geh mal zu einem Verkehrsrichter deines Vertrauens, der erzählt dir dann mal was.
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Richtig aber das kapieren die Leute nicht.
Wie sieht es denn im Privatleben aus,wenn jemand einen anderen anzeigt, zb wegen Beleidigung, dafür braucht man auch keine Messprotokolle oder einen Videobeweis das derjenige eine andere Person beleidigt haben soll dafür reichen auch Zeugenaussagen.
Und wenn jemand grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, wir sprechen hier nicht von 30 km/h mehr sondern erheblich mehr sind wir nicht mehr bei einem Bussgeld sondern es handelt sich wohlmöglich um eine Straftat gem:
§ 315c STGB Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
Dann hat die Staatsanwaltschaft ein interesse und muss den Fall verfolgen, sollte der Probant schon mehrfach auffällig gewesen sein hat er vor Gericht richtig schlechte Karten.
Bei diesen Verstößen muß dem Betroffenen der Verstoß eindeutig nachgewiesen werden, diesen Kram wirft der Staatsanwalt gleich dahin wo er hin gehört: In den Papierkorb. Die Geschwindigkeitsmessung ist eine hoheitliche Aufgabe, kapisto ? Wenn dabei über Gehwege gefahren wird, alte Omas durch lautes Hupen erschreckt werden usw., kann natürlich auch ein Privatmann Anzeige erstatten.