Ideales Zugfahrzeug ?
Hallo zusammen, meine Eltern haben jetzt ihr Wohnmobil verkauft und möchten auf einen Minivan mit Wohnwagen umsteigen.
Jetzt stellt sich die Frage zu einem geeigneten Zugfahrzeug.
Die Wunschvorstelllung meines Vaters wäre ein Galaxy, Sharan oder Alhambra mit der 1.9 TDI Motorisierung.
Preislich sollte das Zugfahrzeug unter 10.000 EUR liegen und weniger als 100.000 km haben.
Besteht da eine Chance etwas vernünftiges zu bekommen oder hat vielleicht jemand Alternativ-Vorschläge ?
Einziges MUSS ist der Dieselmotor !
Schönen Gruss
Thorsten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JürgenS60D5
. . .
"Nachbars Schwiegersohn" "untermauern". Er ist begeisterter Sharan-Fahrer, (mittlerweile der dritte in 5 Jahren). Sitzt man am Kaffeetisch zusammen, ist der Sharan das super-hyper-mega-Monsterauto, welches nie kaputtgeht, 2 Bier später hört man dann schon mal, dass etwas kaputt geht: "sei ja bei allen Marken so", und spätestens ab 22.00 wird dann berichtet, dass der Wagen schon wieder neue Bremsen und Antriebswellen bekommen hat.... Im Schnitt sind seine Wagen so 1-2x pro Monat in der Werkstatt (bei 40.000km/Jahr).
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Das ist immer so das, oder die, eigenen Kinder sind immer die Besten, Schönsten, Schlauesten, ...
Und die Typen erwecken zu erst immer den Eindruck, das sie der Konstrukteur des Wagens waren.
77 Antworten
Hai Walter,
Einspruch Euer Ehren. Die Einschränkungen sind nicht unbedingt nur durch Steigungen gegeben. Vor allem das Gesamtzuggewicht schränkt ein. Mein Renault Scenic hatte 1350 kg Anhängelast. Durfte ich aber nur ziehen wenn ich alleine drin saß. Ergo alles was vorne zusätzlich einstieg oder zu geladen wurde schmälerte die Anhängelast um den jeweiligen Wert. Beim Sharan stehen zwar theoretisch 2 to, die darf er aber wenn vorne voll besetzt ist auch nicht mehr ziehen. Da bleiben auch nur noch etwa 1,6 to übrig. Beim kleinen Benziner wird es noch weniger sein. Da der Sharan und seine Kollegen mehr Zuladung haben als der Scenic ist es da nicht ganz so Krass und ein Rentnerehepaar wird den Sharan eh nicht voll kriegen.
@Thorsten, Ich kenne das mit den Eltern. Da hat man schon so hin und wieder seine Probleme mit 😁
so, hab gerade mal beim TUEV angerufen... Entwarnung... Das ganze gilt für Neuzulassungen.... nicht für Gebrauchten bei denen schon ein Brief existiert 😉
wir haben nun einen Galaxy 1.9 TDI GHIA in Vollausstattung gefunden
-2te Modellstufe
- EZ 07/2002
- 77134 km
- 9450 EUR
- Automatikgetriebe ( Vorteilhaft für meine Mutter )
- Verkauf durch Händler mit Garantie
Werd den mal anschauen....
Einspruch akzeptiert - da bei mir (EZ 9/2003) kein Gesamtzuggewicht eingetragen ist, vergesse ich immer danach zu schauen.
Zitat:
... Entwarnung... Das ganze gilt für Neuzulassungen.... nicht für Gebrauchten bei denen schon ein Brief existiert 😉
Entwarnung würde ich erstmal nur ganz leise rufen: Den Brief genau anschauen, ob und wenn ja welches Zuggewicht eingetragen ist - ich weiß nicht genau, wann wer mit diesem Unsinn angefangen hat.
Viel Glück beim Anschauen - vielleicht ist er's ja schon!
Hai zusammen,
die Franzosen haben schon Mitte der 90er des vorigen Jahrhunderts damit angefangen. Und wenn es eingetragen ist dann gilt das auch. Nur für Neufahrzeuge halte ich für ein Gerücht. erkundige dich besser noch mal woanders. Auch TüVer können irren. Es gibt heute nur noch sehr wenige Fahrzeuge die kein Gesamtzuggewicht eingetragen haben. Nur schränkt es nicht alle so Krass ein wie den Scenic.
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soweit ich weiß, ist das zul Gesamtzuggewicht bei neueren Fz immer in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (in der dort angehängten EG-Bescheinigung) eingetragen.
Auch bei älteren Fz mit dem klassischen Fz-Brief war das zul Zuggesamtgewicht schon häufig an einem Schild, das an der Karrosserie befestigt ist, zu finden (z.B. mein alter Astra von 2003).
Ob Anhängergewicht bei voller Zuladung des ZugFz einschränkt wird, kann man erst durch Berechnung herausfinden. das steht nämlich nirgends extra.
Bei meinem Wagen z.B., schränkt das Zuggesamtgewicht überhaupt nicht ein.
gruß
navec
Sorry, vielleicht hab ich mich da nicht richtig ausgedrückt. Es ging mir nicht ums Gesamtgewicht sondern um die reine Aussage "Anhängelast max 1100kg" egal welches Fahrzeug vorne dranhängt.....
Hallo dobifan,
ich habe den Eindruck dass da jetzt irgendwas durcheinander kommt:
@dobifan:
"Weiss eigentlich jemand was es mit dieser ominösen Anhängelastbeschränkung auf sich hat ? Mein Vater ist der Meinung dass ein Sharan Benziner z. B. nur noch 1100kg gebremst ziehen darf.... Stimmt das ?"
@dobifan:
"Sorry, vielleicht hab ich mich da nicht richtig ausgedrückt. Es ging mir nicht ums Gesamtgewicht sondern um die reine Aussage "Anhängelast max 1100kg" egal welches Fahrzeug vorne dranhängt....."
"Anhängelast" ist eine Aussage zum Zugfahrzeug! Da wird man wohl v o r n e nichts dranhängen.
Du hast von einer Anhängelastbeschränkung geschrieben. Für diese eventuelle Beschränkung wurden dir bis jetzt auch die richtigen Antworten gegeben.
Das Zugfahrzeug kann eine weiter eingeschränkte Anhängelast haben, wenn im Zugfahrzeug die volle Zuladung ausgeschöpft wird (die Einzelheiten muss man sich individuell, anhand der Werte ausrechnen).
Wenn die Zuladung des Zugfahrzeugs nicht vollständig ausgeschöpft wird, kannst du an das Zugfahrzeug die Anhängelast hängen, die auch als Anhängelast im FZ-Schein eingetragen ist.
Wenn ein Sharan eine Anhängelast von ca 2000kg (Diesel) eingetragen hat, kannst du ziemlich sicher sein, dass diese Anhängelast nicht auf 1100kg (durch das Zuggesamtgewicht) eingeschränkt werden kann.
Die Differenz (ca 900kg) wäre ja schon erheblich größer, als die maximale Zuladung des Sharan!
Die Anhängelast könnte beim Sharan vielleicht um 400 bis max 500kg eingeschränkt sein. Mehr aber nicht. (Der Fahrer plus 2 Koffer sollten schon mitfahren können...)
ca 1500kg sollte der Sharan auch im vollbeladenen Zustand ziehen können.
Gruß
navec
Gesamtzuggewicht wurde in den "alten" Kfz-Briefen, die bis 2005 galten, bei PKW-Zulassung nicht eingetragen, nur bei LKW-Zulassung (z. B. Kastenwagen). Bei den neuen Zulassungsbescheinigungegen Teil I und II wird das zulässige Gesamtzuggewicht unter Ziffer 22 eingetragen.
Hallo,
zuerst mal muß ich schreiben, das ich persönlich nichts von Sharan und Co als Zugwagen halte, denn ein guter Zugwagen hat Heckantrieb oder zuschaltbaren Allrad, Frontantrieb wird in manchen Situationen ein heikler Ritt.
Zum Gesamtzuggewicht: es steht seit einigen Jahren bei einigen Fahrzeugen in den Papieren und auch oft auf dem Typenschild im Motorraum. Leider sind beide Angaben zwingend gültig, es kann in der Tat sein, das die angegebene Anhängelast nur mit Fahrer und beifahrer noch voll genutzt werden kann.
Zum idealen Zugfahrzeug möchte ich aus meiner generellen Erfahrung schreiben: Ich hatte einen Audi 80 75 PS mit langem 5.Gang, da fuhr ich fast nur im 4. mit Anhänger, danach kam ein Passat Schrägheck, dessen 5-Ganggetriebe war schon besser, aber an Steigungen mit Split auf der Fahrbahn halfen dem seine 75PS auch nicht viel weiter, er hob vorne aus und drehte durch. Es folgte dann ein Toyota Corolla Kombi als 4WD, eigentlich perfektes Ziehen, nur bei Seitenwind war die Standardbereifung zu weich, die Räder walkten soweit, das die Antischlingerkupplung stark an Wirkung verlor. Derzeit fahre ich sowohl mit Wohnwagen als auch mit 2t-Tandem-Plananhänger einen geländewagen als Zugwagen, es ist der Terrano II kurz, ein problemloses fahren, egal ob bei Wind, Matsch oder Schnee- nur eben etwas teurer, dafür sicher auch mit 100km/h. Unter solchen Fahreigenschaften verstehe ich ein ideales Zugfahrzeug, keinen zu langen Überhang der AHK, dadurch sehr direktes Rangieren und immer Reserven, wenn es mal kritisch wird und das mit 125 PS, wobei der 2.Terrano den ich fahre als Diesel das i-Tüpfelchen hinsichtlich bequemes fahren ist.
Nordjoe
Hallo Nordjoe,
zum Anfahren auf ner schmierigen Wiese oder am Berg eignet sich der Sharan sicher nicht besonders. Bei Schnee und Matsch auch nicht. Bei Wind sehe ich kaum einen Vorteil für einen Geländewagen (wenn er denn ungefähr gleich schwer ist)
Auf einer normalen Straße (und da wird zu 95% mit dem Wohnwagen gefahren) hast du aber mit einem Geländewagen keinen Vorteil.
Die meisten Fronttriebler, so auch der Sharan, haben einen relativ langen Radstand.
Der Überhang (Abstand Kugelkopf bis Hinterachse) ist auch recht klein.
Das entscheidende Verhältnis, zwischen Überhang und Radstand, dürfte beim Sharan sogar besser sein, als bei den meisten Geländewagen (warscheinlich auch besser als beim Terrano in der Kurzversion).
Warum sollte ein Geländewagen auf normaler Straße mit Wohnwagen da sicherer fahren als ein Van? Bei ähnlichem Gewicht sicher nicht.
Das gleiche gilt für den Hecktriebler.
Reserven hast du gegen einen gleichstarken Sharan bei höheren Geschwindigkeiten (80 oder 100km/h) auch keine. Der fährt die Autobahnsteigung genauso schnell hoch wie du.
In dem Bereich nützt dir weder Untersetzung noch Allrad irgendwas.
Für den Alltag hat ein Geländewagen aber einen entscheidenden Nachteil:
Der verbraucht, nicht nur im Urlaub, mehr Sprit!
Falls es noch interessant ist, bringe ich noch den VW Caddy-Life ins Spiel. Aufgrund der hinteren "Starrachse" darf er 1500 Kg ziehen (als TDI) und kommt damit nach meiner Erfahrung sehr gut klar. 4 Personen und reeller Kofferraum ist auch möglich, höhere Sitzposition hat er auch, Klima gibt es. Interessant ist halt der Preis. Dafür hat man natürlich so ein bisschen Transporter bzw. R4 -Feeling. Würde ich mir mal anschauen.
Zitat:
Original geschrieben von dobifan
Sorry, vielleicht hab ich mich da nicht richtig ausgedrückt. Es ging mir nicht ums Gesamtgewicht sondern um die reine Aussage "Anhängelast max 1100kg" egal welches Fahrzeug vorne dranhängt.....
Ich glaube da hat dein Vater etwas falsch aufgeschnappt.
Gibt es Enkel welche vieleicht Irgendwann auch mal mit dem Gespann fahren sollen?
Kann es sein das ihm jemand ein etwas schwereres Fahrzeug empfohlen hat mit einem höheren Leergewicht, weil laut der Führerscheinordnung für die neuen Klasse B nur noch Wohnwägen gezogen werden dürfen, welche leichter/gleich dem Leergewicht des Zugwagens sind?
Käme ja dann möglicherweise in etwa hin mit den 1100kg Leergewicht beim Benziner-Sharan.
Edit:
Wenn keinme Enkel, gehts dann möglicherweise um eine Tempo 100 Zulassung für den WoWa?
Dabei ist die Zulässigkeit ja auch immer vom Leergewicht des PKW abhängig.
Da gibt es auch die Grenze das, selbst mit Schlingerdämpfung, das Gesamtgewicht des WoWa maximal dem Leergewicht des PKW (1100kg?) entsprechen darf.
Hallo navec
wenn ich von Geländewagen schreibe, meine ich auch geländewagen und nicht SUV's oder neudeutsch Crossover. Geradeaus auf ebener Strasse kann fast jeder - das stimmt. Der Geländewagen aber hat aber einen stabileren Rahmen, ein Getriebe, welches mehr Belastungen abkann und meist auch immer ausreichende Drehmomente als Vorteil, dazu kommt, das es normalerweise auch bedingt durch die Getriebecharakteristik leichter ist auch mal rückwärts zu rangieren. Das die AHK beim Geländewagen am Tragrahmen befestigt ist, muß ich Dir nicht erst erklären, genauso wenig wie das ein Geländewagen eben durch diesen Rahmen kein Knistern in der Karrosserie hat, wenn es um schwerrere Anhängelasten geht. Den Einwand, auch ohne Rahmen dürfen viele viel ziehen stimme ich zu, die Frage ist eben nur wie lange und unter welchen Bedingungen.
Mir ging es in der Aussage eben drum, das ein Geländewagen eben in vielen Dingen einfach idealer ist. Windangriffsfläche, Fahren auf normaler Strasse, Anzugsreserven bei gleicher Motorleistung, Stabilität bei gleichem Radstand, das sind unbestritten Positionen, wo beide relativ gleich bleiben. Vom Campingplatz bei Regen herunter ziehen - da hab ich schon manch einem PKW-Fahrer mal den WoWa auf festem Grund geholt. Anfahren bei winterlichem Wetter, wer hat da nicht schon Probleme mit einem Fronttriebler gehabt, der einfach nicht mehr vorwärts kam mit seinem Gespann, auch bei der Zuladung sind Geländewagen den PKW's weit überlegen, Vans gegenüber natürlich nicht.
Ich hoffe meine Aussage ist nun etwas besser verstanden worden.
Der Threatstarter hatte zwar die Frage gestellt, welches das ideale Zugfahrzeug ist, aber ich denke eher er meinte es, ob ein Van den Bedürfnissen seiner Eltern gerecht werden könnte.
Nordjoe
Ist ja alles richtig. Aber einmal im Jahr was am Hacken, und dafür gleich einen Geländewagen?? Wenn man Angst vor der feuchten Wiese hat, dann Schneeketten. 363 Tage brauchen die Leute keinen Geländewagen, sondern nur 2 Tage. Einmal hin, und einmal zurück. Dafür ist er einfach im Unterhalt zu teuer.