Ich wurde angezeigt wegen Nötigung
Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.
Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.
Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.
Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?
Beste Antwort im Thema
Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:
1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)
2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)
3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)
4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)
5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)
6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)
Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
257 Antworten
Ich hatte mir bisher 1x für eine Sache einen Anwalt genommen. Zum Gerichtstermin sind dann auch alle Zeugen gekommen. Wir wurden nach einer Zeit alle (die Zeugen) reingerufen und das Urteil wurde verkündet, ohne auch nur einen Zeugen anzuhören. Da der Täter gestand. Ich fragte die Richterin dann, ob dies und das bei dem Urteil berücksichtigt wurde. Sie erwiderte, dass davon nichts in ihrer Akte stünde. Somit viel das Urteil recht milde aus, da anscheinend auch meine Anwältin diese Schweigetaktik angewandt hat. Die Anwälte einigten sich dann jedoch noch außergerichtlich auf eine Zahlung, die an mich als geschädigten ging. Der Täter hat sich natürlich gefreut und ein paar Monate später konnte ich ihn bei gleicher Straftat beobachten (ein Dorf ist halt klein).
Also mit der Schweigetaktik bin ich persönlich durch.
Ich wollte mal Anzeigen, da bin ich noch Roller gefahren. Die Polizisten haben sich aber geweigert.
Ich wuste das das nicht weit gehen würde, ich wollte nur das derjenige mal über das Verhalten nachdenkt.
Nach der Erfahrung mit dem habe ich das Rollerfahren bald aufgegeben. Ist mir zu gefährlich!
Ich weiß, kein Vergleich, aber wundert mich das der die Anzeige überhaupt so aufgeben konnte, wenn es sich um die Beschriebene Situation handelt.
Schweigetaktik als Beschuldigter ist aber oftmals richtig. Gibt der TE hier zu, gefahren zu sein, hat er das Problem, seine Unschuld beweisen zu müssen. Ja ich weiß, das ist genau andersherum, die Staatsanwaltschaft muss seine Schuld beweisen. In der Theorie stimmt das ja auch, in der Praxis ist hier der Anzeigeerstatter Zeuge und mit etwas Pech reicht das.
Ein Bekannter von mir wurde mal vom Amtsgericht wegen Nötigung verurteilt. Er hatte sein Fahrzeug so geparkt, dass man nur schwer (aber nicht unmöglich) daran vorbei fahren konnte. Ein freundlicher Zeitgenosse (der gegen 19.00 Uhr die reine Anliegerstraße befuhr, um bei einem Handwerksbetrieb was zu erfragen) rief dann die Polizei und diesem Zeugen wurde vollkommen geglaubt. Es reichte dem Richter das subjektive Gefühl des Zeugen, genötigt worden zu sein. Pech für meinen Bekannten, der Zeuge war selbst Polizist und der Richter spielte mit einigen Polizisten Tennis. Was natürlich nichts gegen seine Unparteilichkeit sagt.
In der Berufungsinstanz wurde das Verfahren gegen eine kleine Auflage dann eingestellt.
Und wie wäre das Verfahren ausgegangen, wenn mein Bekannter nicht vor Ort dummerweise zugegen hätte, das Auto dort geparkt zu haben? Richtig, es wäre nicht einmal zur Anklage gekommen, Täter nicht zu ermitteln.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. März 2018 um 18:43:42 Uhr:
Schweigetaktik als Beschuldigter ist aber oftmals richtig. Gibt der TE hier zu, gefahren zu sein, hat er das Problem, seine Unschuld beweisen zu müssen. Ja ich weiß, das ist genau andersherum, die Staatsanwaltschaft muss seine Schuld beweisen. In der Theorie stimmt das ja auch, in der Praxis ist hier der Anzeigeerstatter Zeuge und mit etwas Pech reicht das.Ein Bekannter von mir wurde mal vom Amtsgericht wegen Nötigung verurteilt. Er hatte sein Fahrzeug so geparkt, dass man nur schwer (aber nicht unmöglich) daran vorbei fahren konnte. Ein freundlicher Zeitgenosse (der gegen 19.00 Uhr die reine Anliegerstraße befuhr, um bei einem Handwerksbetrieb was zu erfragen) rief dann die Polizei und diesem Zeugen wurde vollkommen geglaubt. Es reichte dem Richter das subjektive Gefühl des Zeugen, genötigt worden zu sein. Pech für meinen Bekannten, der Zeuge war selbst Polizist und der Richter spielte mit einigen Polizisten Tennis. Was natürlich nichts gegen seine Unparteilichkeit sagt.
In der Berufungsinstanz wurde das Verfahren gegen eine kleine Auflage dann eingestellt.
Und wie wäre das Verfahren ausgegangen, wenn mein Bekannter nicht vor Ort dummerweise zugegen hätte, das Auto dort geparkt zu haben? Richtig, es wäre nicht einmal zur Anklage gekommen, Täter nicht zu ermitteln.
Wo bitte ist in Deinem Beispiel, wieder so eine Geschichte die die eigene Meinung unterstreicht, die unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht ? Das wäre eine Nötigung.
Dein Bekannter hat ledig asozial im Sinne der STVO geparkt.
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Und hätte er nicht gesagt, dass er gefahren ist, dann wäre es nicht so weit gekommen? Schon klar, dann ist das Auto da von selbst hingefahren. In deinem Beispiel ist der Anzeigensteller ein Polizist, dem pauschal immer mehr geglaubt wird. Hätte er nicht zugegeben, dass er gefahren ist, dann hätte er als Halter zu der Geldstrafe vermutlich noch ein Fahrtenbuch führen müssen, damit sowas nicht wieder passiert und immer nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist. Gut, es ist Fahrzeuggebunden und meist auf 1 Jahr beschränkt, nervt aber vermutlich trotzdem.
Der arme Zeuge wurde gehindert, seine Fahrt ungehindert fortzusetzen. Wir haben die Szene dann nachgestellt, ich bin dann mit 50 km/h durch die Lücke gefahren und mein Auto war deutlich breiter als das vom Polizisten.
Gegen eine Aussage eines Polizisten kommt man nur sehr schwer gegen an. Schrieb ich ja bereits, dass denen mehr geglaubt wird, obwohl ja vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind...
Ob man den Herrschaften (also den schwarzen Schafen) Amtsmissbrauch bei sowas vorwerfen könnte? Allerdings bräuchte man dafür Beweise. Wäre auch interessant zu wissen, ob er nur behauptet hat zu dem Handwerker zu müssen, den hätte ich dazu befragt. Wenn nicht, dann ist er ohne Grund in die Anliegerstraße gefahren, was schon mal kostet, und zudem wäre vermutlich die Anzeige nichtig, da die "Beweismittel" während eines eigenen Verstoßes gesammelt worden, den er jedoch schon vorher begann und das darf meint Meinung nach nicht sein.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. März 2018 um 16:09:43 Uhr:
Eben, Anhörungsbogen mit Schilderung des Vorfalls bestücken und zurück schicken.
Das wird zu 99% sowieso gleich eingestellt und falls nicht, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.
Wenn man das Schreiben ignoriert, kommt zu 100% ein Bußgeldbescheid und wenn man den ignoriert muß man zahlen.
Nach einer Vorladung wegen einer Straftat bekommt man also einen Bußgeldbescheid?
Manche Ratschläge disqualifizieren sich selbst.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. März 2018 um 19:17:17 Uhr:
Und hätte er nicht gesagt, dass er gefahren ist, dann wäre es nicht so weit gekommen? Schon klar, dann ist das Auto da von selbst hingefahren. In deinem Beispiel ist der Anzeigensteller ein Polizist, dem pauschal immer mehr geglaubt wird. Hätte er nicht zugegeben, dass er gefahren ist, dann hätte er als Halter zu der Geldstrafe vermutlich noch ein Fahrtenbuch führen müssen, damit sowas nicht wieder passiert und immer nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist. Gut, es ist Fahrzeuggebunden und meist auf 1 Jahr beschränkt, nervt aber vermutlich trotzdem.
Es geht einzig darum, ob dem Fahrer nachgewiesen werden kann, dass er das Fahrzeug abgestellt hat. Man braucht keine logische Alternativerklärung. Das ist ja das Schöne am Schweigerecht, was die meisten nicht so recht verstehen.
Oh man, Schubbie. Wir sind hier drei Personen mit Führerschein und haben fünf Fahrzeuge, die von jedem gefahren werden dürfen. Und nun soll mir mal jemand - ohne es gesehen zu haben - erklären, wer welches Fahrzeug wann wo geparkt hat. Und für verkehrsbehinderndes Parken gibt es (noch!) keine Fahrtenbuchauflagen. Und der Halter würde heute lediglich ein Ordnungsgeld zahlen (wegen Halterhaftung), aber keine Geldstrafe - das wäre nämlich aus dem Strafrecht.
Wie verkackt das Verfahren damals war siehst du schon daran, dass man dem Typen sogar geglaubt hat, deutlich nach Betriebsschluss noch was im Handwerksbetrieb nachfragen zu wollen. Denn er hat - wie so viele - die Anliegerstraße illegal als Abkürzung benutzt.
Recht haben und Recht bekommen, sind leider zwei Paar Schuhe. Und deshalb ist meine Devise, nie etwas zugeben, was die Gegenseite sonst nicht beweisen kann.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 19:09:54 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. März 2018 um 18:43:42 Uhr:
Schweigetaktik als Beschuldigter ist aber oftmals richtig. Gibt der TE hier zu, gefahren zu sein, hat er das Problem, seine Unschuld beweisen zu müssen. Ja ich weiß, das ist genau andersherum, die Staatsanwaltschaft muss seine Schuld beweisen. In der Theorie stimmt das ja auch, in der Praxis ist hier der Anzeigeerstatter Zeuge und mit etwas Pech reicht das.Ein Bekannter von mir wurde mal vom Amtsgericht wegen Nötigung verurteilt. Er hatte sein Fahrzeug so geparkt, dass man nur schwer (aber nicht unmöglich) daran vorbei fahren konnte. Ein freundlicher Zeitgenosse (der gegen 19.00 Uhr die reine Anliegerstraße befuhr, um bei einem Handwerksbetrieb was zu erfragen) rief dann die Polizei und diesem Zeugen wurde vollkommen geglaubt. Es reichte dem Richter das subjektive Gefühl des Zeugen, genötigt worden zu sein. Pech für meinen Bekannten, der Zeuge war selbst Polizist und der Richter spielte mit einigen Polizisten Tennis. Was natürlich nichts gegen seine Unparteilichkeit sagt.
In der Berufungsinstanz wurde das Verfahren gegen eine kleine Auflage dann eingestellt.
Und wie wäre das Verfahren ausgegangen, wenn mein Bekannter nicht vor Ort dummerweise zugegen hätte, das Auto dort geparkt zu haben? Richtig, es wäre nicht einmal zur Anklage gekommen, Täter nicht zu ermitteln.Wo bitte ist in Deinem Beispiel, wieder so eine Geschichte die die eigene Meinung unterstreicht, die unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht ? Das wäre eine Nötigung.
Dein Bekannter hat ledig asozial im Sinne der STVO geparkt.
Es sei denn er parkt den anderen mit Absicht zu. Dann sind wir evtl. im Straftatbereich. Wird wohl so gewesen sein. Sonst hast du natürlich recht.
Das ist eigentlich der Klassiker der Nötigung im Bereich Straßenverkehr. Mit Ausnahme der Autobahngeschichten natürlich. Drängeln- Lichthupe
Mich würde echt interessieren ob die Schweigeexperten hier auch im RL die Nerven hätten zu schweigen und somit provozieren das halt etwas hartnäckiger ermittelt wird und aller Dreck unter dem Sofa vorgefegt wird.
Und das moralinsaure Geplapper gegenüber den Usern die lieber kooperieren zeugt auch nicht gerade von Charakter und der Fähigkeit eine Diskussion sachlich anzugehen.
moin Lachs....,
1. keine Amgaben zum Geschehen - zur Person must Du schon machen.
Nötigung ist eine Straftat - da wird eine Statsanwaltschaft tätig, die prüft ob die Merkmale einer Nötigung
überhaupt vorliegen - wenn ja wird ermittelt.
Da man die Zulassungsnummer Deines Autos hat - ist der Halter bekannt aber nicht der Fahrer der zum Zeitpunkt
der angeblichen Nötigung hinter dem Steuer saß.
Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln wer das Fahrzeug geführt hat - der Halter kann nicht belangt werden.
Wenn die Statsanwaltschaft begründeten Verdacht für das vorliegen einer Nötigung hat, dann wird der
Anzeigende aufgefordert den Fahrer zu identifizieren, wenn der Dich namentlich kennt hast Du schlechte "Karten",
wenn nicht passiert folgendes,
Von Dir wird eine Porträtaufnahme gemacht und dem Anzeigenden wird so ca. 7 solcher Porträrtaufnahmen
vorgelegt, aus der Auswahl muss er Dich dann Identifizieren.
Die Chancen sind dann 1 : 7 , oder der hat Dich tatsächlich erkannt, wenn das dann schon länger her ist
wird der Dich nicht erkennen,
folglich wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.
Selbst erlebt als Anzeigender einer nachweislichen Nötigung,
Gruss Carl
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 19. März 2018 um 18:40:45 Uhr:
Ich wollte mal Anzeigen, da bin ich noch Roller gefahren. Die Polizisten haben sich aber geweigert.
Strafvereitelung im Amt. 😉
Gruß Metalhead