Ich wurde angezeigt wegen Nötigung

Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.

Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.

Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.

Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. März 2018 um 07:04:30 Uhr:


Mich würde echt interessieren ob die Schweigeexperten hier auch im RL die Nerven hätten zu schweigen

Aber sicher. Und nur das. Schon aus jahrzehntelanger Berufserfahrung heraus. 😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. März 2018 um 07:04:30 Uhr:


...und somit provozieren das halt etwas hartnäckiger ermittelt wird und aller Dreck unter dem Sofa vorgefegt wird.

Eher nicht. Auch bei der Polizei gibt es eine Zweck/Mittel-Relation.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. März 2018 um 07:04:30 Uhr:


Und das moralinsaure Geplapper gegenüber den Usern die lieber kooperieren zeugt auch nicht gerade von Charakter und der Fähigkeit eine Diskussion sachlich anzugehen.

Na, nun mal ruhig Blut, mein Lieber. 😁 Nur weil jemand nicht deiner Meinung ist, "plappert" er nicht, und mit Moralinsäuernis hat das ganze erst recht nichts zu tun.

Den Begriff "Kooperation" suchst du in der StPO oder im OwiG bitte mal heraus...

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. März 2018 um 23:07:58 Uhr:


Nichts zur Sache sagen und zum Anwalt gehen, der Vorwurf ist keine Kleinigkeit und kann den Schein plus viel Geld kosten.
Vor Allem nichts sagen das auf deine Fahrereigenschaften hinweisen, oder kann dich der Typ zweifelsfrei identifizieren?
zu1. nichts sagen
zu2. erst mit dem Anwalt reden und Der entscheidet dann wann was gesagt wird
zu3. mit so was gar nicht erst anfangen, geht gerne in die Hose und Behörden und Gerichte mögen es nicht verarscht zu werden.

Meine fahreigenschaften:
Ich habe für meinen LKW Führerschein gleich eine Prüfung für den bus gemacht.
Orientierung, Konzentration, Reaktionstest... alles mit "gut" bestanden.
Hätte auch befriedigend gereicht.

@ Te, ich glaube, du verwechselst da etwas. Es gibt auch andere Kriterien zur Fahrereignung.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 19:09:54 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. März 2018 um 18:43:42 Uhr:


Schweigetaktik als Beschuldigter ist aber oftmals richtig. Gibt der TE hier zu, gefahren zu sein, hat er das Problem, seine Unschuld beweisen zu müssen. Ja ich weiß, das ist genau andersherum, die Staatsanwaltschaft muss seine Schuld beweisen. In der Theorie stimmt das ja auch, in der Praxis ist hier der Anzeigeerstatter Zeuge und mit etwas Pech reicht das.

Ein Bekannter von mir wurde mal vom Amtsgericht wegen Nötigung verurteilt. Er hatte sein Fahrzeug so geparkt, dass man nur schwer (aber nicht unmöglich) daran vorbei fahren konnte. Ein freundlicher Zeitgenosse (der gegen 19.00 Uhr die reine Anliegerstraße befuhr, um bei einem Handwerksbetrieb was zu erfragen) rief dann die Polizei und diesem Zeugen wurde vollkommen geglaubt. Es reichte dem Richter das subjektive Gefühl des Zeugen, genötigt worden zu sein. Pech für meinen Bekannten, der Zeuge war selbst Polizist und der Richter spielte mit einigen Polizisten Tennis. Was natürlich nichts gegen seine Unparteilichkeit sagt.
In der Berufungsinstanz wurde das Verfahren gegen eine kleine Auflage dann eingestellt.
Und wie wäre das Verfahren ausgegangen, wenn mein Bekannter nicht vor Ort dummerweise zugegen hätte, das Auto dort geparkt zu haben? Richtig, es wäre nicht einmal zur Anklage gekommen, Täter nicht zu ermitteln.

Wo bitte ist in Deinem Beispiel, wieder so eine Geschichte die die eigene Meinung unterstreicht, die unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht ? Das wäre eine Nötigung.

Dein Bekannter hat ledig asozial im Sinne der STVO geparkt.

Hallo,
weißt du wie hoch die Auflage war? Problem ist, dass man die kompletten Gerichtskosten bezahlen muss und wenn ich noch einen Anwalt nehme, sind nochmals 1000€ weg.
Ich weiß nicht ob ich ganz schweigen soll oder schreiben soll, dass ich mich nicht erinnern kann, weil auf der Höhe wo ich wohne habe ich niemand genötigt. Ich fuhr ganz normal von meiner hofeinfahrt heraus, übrigens schon über 30 Jahre, niemand hat sich beschwert. Aber er fuhr einfach zu schnell. Als ich 50 fuhr hat er gehupt und gedrängelt, später im Überholverbot bei 70 überholt und einer vor mir auch überholt.

Aber wie du sagst, wird immer dem Zeugen geglaubt und ich hatte mein Fahrzeug auch zum Verkauf ausgeschrieben und wenn ich schreibe, dass ich mich nicht mehr erinnern kann an diesem tag aber noch weiß dass über den mittag jemand zur Probefahrt gekommen ist, aber den Tag nicht mehr weiß.
Bin am überlegen ob es besser ist wenn ich das schreibe. Problem ist, dann müsste ich das jetzt gleich machen. Wenn ich das später mache glauben sie es nicht mehr.
Aber wenn ich meine Version schreibe ist es noch schlimmer, weil ich es nicht beweisen kann.
Habe aber anonym bei der Polizei angerufen und die sagen, dass das keine Nötigung sei, da ich den auch übersehen haben könnte. Wäre es zum Unfall gekommen, hätte ich vielleicht 100Euro bezahlt. Wenn es Nötigung ist und ich mache keinen Unfall bezahle ich 300Euro oder mehr. Das verstehe ich nicht.
Ist Nötigung schlimmer wie einen Unfall zu machen?

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was genau an "tue gar nichts" hast Du nicht verstanden?

Nicht beantworten
Nicht reagieren
Wenn jemand nachfragt: "ich möchte keine Aussage machen"
Wenn jemand ein- oder vorlädt: per E-Mail absagen

Erst wenn tatsächlich eine Vorladung vom Richter oder gar ein Strafbefehl kommt, müsstest Du reagieren. Dann ist auch die Zeit, einen Anwalt hinzuzuziehen. Aber bis dahin ist es dreimal eingestellt.

Warum hast du anonym angerufen? So kann dir doch niemand eine richtige Auskunft geben? Schreibe deine Sichtweise auf und warte ab.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. März 2018 um 18:16:04 Uhr:


Schreibe deine Sichtweise auf und warte ab.

und oute Dich damit als Fahrer. Das wäre im Moment das Dümmste, was man machen kann.

TE, ich kann mich Kai R. nur anschließen. Wenn du das Kostenrisiko einer anwaltlichen Vertretung scheust, tu wenigstens das, was hier mehrfach empfohlen und drei Beiträge weiter oben noch mal zusammengefasst wurde.

@lachs4709

Nochmal, es wird dir nicht vorgeworfen, dass du durch das unachtsame Rausfahren aus der Ausfahrt ein Auto zum Bremsen gezwungen hast, nein es wird ein ganz anderer Vorwurf sein. Der Anzeigeerstatter wird also eine ganz andere Geschichte erzählt haben, die z.B. so aussehen könnte:
Ich fuhr mit 50 km/h auf der Straße xyz, als plötzlich ein Auto unachtsam aus einer Ausfahrt nach rechts in die Straße xyz einbog. Aus diesem Grund musste ich scharf bremsen. Während des Bremsens habe ich gleichzeitig die Lichthupe betätigt. Darüber hat sich der Fahrer des anderen Fahrzeugs wohl so geärgert, dass er, also nur noch ein minimaler Abstand zwischen den Fahrzeugen war, scharf gebremst hat. Nur durch das volle Durchtreten, so stark, dass das ABS angesprochen hat, konnte ich einen Unfall gerade noch so verhindern.

Anderes Beispiel:
Ich fuhr mit 50 km/h auf der Straße xyz, als plötzlich ein Auto unachtsam aus einer Ausfahrt nach rechts in die Straße xyz einbog. Aus diesem Grund musste ich scharf bremsen. Während des Bremsens habe ich gleichzeitig die Lichthupe betätigt. Darüber hat sich der Fahrer des anderen Fahrzeugs wohl so geärgert, dass er abgebremst hat und anschließend nur noch mit 20 km/h vor mir hergefahren ist.[/blue]

Jaja, ich weiß, so ist es nicht gewesen, aber so eine oder ähnliche Geschichte muss der Anzeigeerstatter der Polizei aufgetischt haben, denn sonst würde nicht der Strafbestand der Nötigung im Raum stehen.

Finde dich damit ab, dass es von der anderen Seite (Anzeigeerstatter) nicht um die Wahrheit geht, und dass du das in deine Taktik mit einbeziehen musst, um dich adäquat wehren zu können.

Gruß

Uwe

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 20. März 2018 um 16:26:26 Uhr:


Habe aber anonym bei der Polizei angerufen und die sagen, dass das keine Nötigung sei, da ich den auch übersehen haben könnte.

Wie hast das gemacht das anonym anrufen? Hast du die Rufnummer unterdrückt oder besser aus einer Telefonzelle angerufen? Wenn nicht, dann war das nicht anonym, weil die Rufnummer bei der Polizei angezeigt wird.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. März 2018 um 18:18:28 Uhr:



Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. März 2018 um 18:16:04 Uhr:


Schreibe deine Sichtweise auf und warte ab.

und oute Dich damit als Fahrer. Das wäre im Moment das Dümmste, was man machen kann.

Nö, ist es nicht.

[mit dem Fuß aufstampf, Schippe zieh]

"Do-hoch! Menno!!!"

[/]

Nur wenn man doch etwas zu verbergen hat und da wir hier von der Wahrheit ausgehen, kann und wird da nichts passieren.

Es macht den Eindruck, Du hättest Freude daran, andere ins Verderben zu schicken.

Welches Verderben denn? Was hat man denn zu befürchten? Oder ist die Geschichte geschönt? Ich kann einfach dieses Verhalten nicht ab. Kopf in den Sand stecken ist keine Lösung und wenn ( nicht auf hier bezogen) Mist macht, dann kann man auch dazu stehen.

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