Ich wurde angezeigt wegen Nötigung

Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.

Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.

Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.

Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. März 2018 um 10:44:41 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 10:39:41 Uhr:


Ich würde in diesem Fall kooperieren,

kannst Du machen, wenn Du als Fahrer feststehst. Die erste Verteidigungslinie selber einzureißen ist einfach Blödsinn.

Nein, man muss nicht immer alles abstreiten.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 19. März 2018 um 02:30:12 Uhr:


Es gibt immer Ausnahmen, Beamte die die Gesetze nicht kennen oder kennen wollen..
Leg die Beine hoch und feddich. Wart ab, ob der Schwachsinn in der Tonne landet.

Und vor allem gibt es hier Forenteilnehmer die die Gesetze nicht kennen oder kennen wollen ..... 🙄

https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/

§147 StPO Abs. 4

§ 49 OWiG

§ 147 IV StPO kriegste aber fast nie... eben weil die Polizei / StA in aller Regel damit argumentiert, durch Akteneinsicht vor Abschlussvermerk werde der Untersuchungszweck gefährdet.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 11:34:23 Uhr:


...

Nein, man muss nicht immer alles abstreiten.

Was redest du denn da?

Das weiss er generell nicht

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. März 2018 um 11:52:07 Uhr:


§ 147 IV StPO kriegste aber fast nie... eben weil die Polizei / StA in aller Regel damit argumentiert, durch Akteneinsicht vor Abschlussvermerk werde der Untersuchungszweck gefährdet.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. März 2018 um 11:52:07 Uhr:



Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 11:34:23 Uhr:


...

Nein, man muss nicht immer alles abstreiten.

Was redest du denn da?

Also ich kann nur von mir und meinen Erfahrungen sprechen .... und ich habe IMMER Akteneinsicht bekommen.

Und selbst dem Anwalt kann die Einsicht verwehrt werden wenn der Abschlussvermerk fehlt. Siehe Abs. 2 ... Wenn Polizei und/oder StA damit argumentieren bringt dir der also auch nicht unbedingt etwas ... 😉

Zitat:

@TomF31 schrieb am 19. März 2018 um 11:56:21 Uhr:


...

Also ich kann nur von mir und meinen Erfahrungen sprechen .... und ich habe IMMER Akteneinsicht bekommen.

Und selbst dem Anwalt kann die Einsicht verwehrt werden wenn der Abschlussvermerk fehlt. Siehe Abs. 2 ... 😉

Ja, aber man geht eben davon aus, dass Anwälte als Organe der Rechtspflege keine Strafverfolgungsvereitelung betreiben werden. Dass man den Beschuldigten aber nicht unnötig aufschlauen will, hat direkt etwas mit Vernehmungslehre zu tun (Stichwort: Täterwissen usw.). Außerdem kann dem Beschuldigten die Einsicht aus viel breiteren Gründen versagt werden. Nämlich auch dann, wenn der Untersuchungszweck in anderen Verfahren gefährdet werden könnte oder weil schutzwürdige Drittinteressen entgegenstehen.

Der Abschlussvermerk ist nur insofern von Bedeutung, als dass von da an das Akteneinsichtsrecht nicht mehr verwehrt werden kann (weil die Berufung auf eine mögliche Beinträchtigung des Untersuchungszwecks unsinnig ist, wenn die Ermittlungen bereits abgeschlossen sind, es also gar nichts mehr zu untersuchen gibt).

Also wenn ich als Beschuldigter bereits während des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht beantrage ist das IMHO gleichbedeutend mit dem Geständnis, dass man den Wagen selbst gefahren hat, sonst könnte man den Antrag ja nicht stichhaltig begründen. Darum geht es doch - ohne Not keine Informationen voreilig preiszugeben.

Und was will ich mit den so gewonnen Informationen machen? Mich zu unüberlegten Äußerungen ohne anwaltlichen Beistand hinreißen lassen, ohne deren Tragweite zu überblicken?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 19. März 2018 um 12:06:22 Uhr:


Also wenn ich als Beschuldigter bereits während des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht beantrage ist das IMHO gleichbedeutend mit dem Geständnis, dass man den Wagen selbst gefahren hat, sonst könnte man den Antrag ja nicht stichhaltig begründen. ...

Doch... allein die formale Stellung als Beschuldigter reicht da aus. Einen anderen Rechtsgrund behauptet ja auch der Verteidiger nicht. Man muss ja wissen, welcher Tat man denn beschuldigt wird, um sich verteidigen zu können.

Nimm dir einen Anwalt und rede bzw. schreibe dich nicht um Kopf und Kragen. Du hast jemanden übersehen, er musste bremsen - passiert täglich millionenfach.

Ein Anwalt soll dich da einfach raushauen, fertig. Vielleicht gibt's dann eine Verwarnung oder ein Bußgeld...

PS: Habe den Thread nicht (ganz) gelesen. Nur meine persönliche Meinung zum Thema.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. März 2018 um 12:12:51 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 19. März 2018 um 12:06:22 Uhr:


Also wenn ich als Beschuldigter bereits während des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht beantrage ist das IMHO gleichbedeutend mit dem Geständnis, dass man den Wagen selbst gefahren hat, sonst könnte man den Antrag ja nicht stichhaltig begründen. ...

Doch... allein die formale Stellung als Beschuldigter reicht da aus. Einen anderen Rechtsgrund behauptet ja auch der Verteidiger nicht. Man muss ja wissen, welcher Tat man denn beschuldigt wird, um sich verteidigen zu können.

Bleibt immer noch die Frage, was ich mit den Erkenntnissen machen soll. Und die Gefahr sich bereits bei der Einsicht um Kopf und Kragen zu reden.

Die Einsicht an sich ist nicht zeitkritisch und mit dem Risiko behaftet, nicht vollständig zu informieren.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 19. März 2018 um 12:18:58 Uhr:


...Und die Gefahr sich bereits bei der Einsicht um Kopf und Kragen zu reden....

Das ist der Punkt - so ein erfahrener Polizist holt schon die gewünschte Info aus einem Beschuldigten heraus, wenn der nicht mit allen Wassern gewaschen oder eben sehr vorsichtig ist.
Da wird mal ganz nett geplaudert, und plötzlich kommt die Belehrung und von da an ist es ernst.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 19. März 2018 um 12:14:28 Uhr:


Nimm dir einen Anwalt und rede bzw. schreibe dich nicht um Kopf und Kragen. Du hast jemanden übersehen, er musste bremsen - passiert täglich millionenfach.

Oder absichtlich übersehen 😉

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 12:23:49 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 19. März 2018 um 12:14:28 Uhr:


Nimm dir einen Anwalt und rede bzw. schreibe dich nicht um Kopf und Kragen. Du hast jemanden übersehen, er musste bremsen - passiert täglich millionenfach.

Oder absichtlich übersehen 😉

Im Examen nennt man solche völlig aus der Luft gegriffenen Alternativunterstellungen "Sachverhaltsquetsche" - das führt praktisch regelmäßig zum Nichtbestehen. Mit Recht.

Und, Bleikugel, mal im Ernst und unter Heranziehung der Lebenswahrscheinlichkeit:
Niemand wird allen Ernstes aus einer Einfahrt heraus (also in jedem Fall wartepflichtig) einem anderen direkt vor den Kühler fahren. Man will ja aus einer rechtlich unterlegenen Situation keinen Unfall riskieren.

Du fährst nicht so viel? Ich sehe bald jeden Tag Leute die dich sehen und trotzdem einfach fahren. Ganz häufig aus Seitenstraßen wo man lange warten muss.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 12:32:37 Uhr:


Du fährst nicht so viel? Ich sehe bald jeden Tag Leute die dich sehen und trotzdem einfach fahren. Ganz häufig aus Seitenstraßen wo man lange warten muss.

Doch, ich fahre viel und in ganz verschiedenen Ländern.

Und: Wenn du siehst, dass die anderen schon lange warten und dich bettelnd anschauen, dann lass sie doch in einer Geste autofahrerischer Großzügigkeit einfahren. Da bricht dir kein Zacken aus der Krone. Ich mache so was.

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