Ich wurde angezeigt wegen Nötigung
Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.
Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.
Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.
Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?
Beste Antwort im Thema
Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:
1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)
2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)
3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)
4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)
5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)
6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)
Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
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Zitat:
@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 09:55:23 Uhr:
Nö, man kann auch mal dazu stehen. Punkt.Entweder es war knapp, dann ist eine Betrafung richtig oder es war völlig normal und der andere Fahrer der Depp.
Diese Jammerei ewig. Wenn man auf Ewigkeiten andere genötigt hat, dann ist es mal eine gerechte Strafe und wenn nicht, dann wird der Richter das schon klären.
Bevor man hier seine Beiträge verfasst, sollte man vielleicht auch mal lesen worum es hier geht. 🙁
Es wird dem TE nicht vorgeworfen, dass er unachtsam aus der Grundstücksausfahrt gefahren ist und andere dadurch gefährdet hat, denn dazu kann und sollte er natürlich stehen. Das würde laut Bußgeldkatalog keinen Punkt geben und auch nur 30,- € Bußgeld kosten.
Nein, ihm wird Nötigung vorgeworfen, also ein ganz anderer Tatbestand und das ist sogar eine Straftat. Warum bitte, soll er zu etwas stehen, was er gar nicht gemacht hat, nur weil jemand ihm mit einer falschen Aussage etwas andichten will.
Natürlich gehe ich davon aus, dass seine Geschichte hier auch stimmt. Basierend darauf kann man doch auch nur antworten.
Gruß
Uwe
Und wo ist das Problem einfach mal die Wahrheit zu schreiben und das Problem vom Staatsanwalt/Richter klären zu lassen?
Wenn man der Meinung ist, dass das so alles gar nicht der Wahrheit entspricht, dann kann man dies klären. Ganz einfach. Oder aber man hat doch mehr auf dem Kicker, dann muss man natürlich nach Ausreden suchen oder den Kopf in den Sand stecken. Großartig.
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 10:28:14 Uhr:
Und wo ist das Problem einfach mal die Wahrheit zu schreiben und das Problem vom Staatsanwalt/Richter klären zu lassen?
vor Gericht bekommst Du ein Urteil, aber nicht immer Recht. Warum sollte man sich auf etwas einlassen, was man nicht komplett überblicken kann, womit man Arbeit hat und eine längere Phase der Unsicherheit? Selbst wenn man nichts gemacht hat und das am Ende rauskommt ist das lästig.
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So lange die meisten nicht Vorfahrt genommen von Nötigung unterscheiden können, wäre es sinnvoll die Zeit abzuwarten. Wobei ich kein Problem mit dem Kreuz "wird nicht zugegeben" sehe.
Mal logisch nachgedacht kann es keine Beweise für eine Nötigung geben, die nicht stattgefunden hat. Ob man nun etliche Euros für einen Vorwurf an den Anwalt zahlen soll? Ich würde es zunächst nicht.
Ich gehe mal davon aus das es so war wie der TE erzählt hat, war es anders kann man die Diskussion eh in die Tonne treten.
Wie kann man denn eigentlich jemand anderes nötigen wenn man sein Grundstück verlässt ?
Ich denke nur wenn man den doppelten Lauf der Flinte aus Fenster hält und damit den anderen bedroht und erzwingt das er anhält.
Selbst wenn es knapp war, war es keine Nötigung.
Da fehlt einfach:
"eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht"
Eine Nötigung wird auch keiner ableiten wenn man durch sein Handeln andere dazu zwingt zu bremsen. Da wäre der ganze Straßenverkehr eine einzige Nötigung.
Maximal war die ganze Geschichte ein Verstoß gegen die STVO.
Ich würde in diesem Fall kooperieren, alleine deswegen damit meine Sicht der Dinge aufs Papier kommt.
Schweigen macht schon mal verdächtig und ist bei Ermittlungen gar nicht gerne gesehen, egal wie nun die Rechte sind.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 10:39:41 Uhr:
Ich würde in diesem Fall kooperieren,
kannst Du machen, wenn Du als Fahrer feststehst. Die erste Verteidigungslinie selber einzureißen ist einfach Blödsinn.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. März 2018 um 10:44:41 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 10:39:41 Uhr:
Ich würde in diesem Fall kooperieren,
kannst Du machen, wenn Du als Fahrer feststehst. Die erste Verteidigungslinie selber einzureißen ist einfach Blödsinn.
Ich war ja der Fahrer, ich habe den Vorfall noch ganz klar im Hinterkopf, kann mich genau dran erinnern.
Warum soll ich anzweifeln das ich der Fahrer war ?
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 10:28:14 Uhr:
Und wo ist das Problem einfach mal die Wahrheit zu schreiben und das Problem vom Staatsanwalt/Richter klären zu lassen?Wenn man der Meinung ist, dass das so alles gar nicht der Wahrheit entspricht, dann kann man dies klären. Ganz einfach. Oder aber man hat doch mehr auf dem Kicker, dann muss man natürlich nach Ausreden suchen oder den Kopf in den Sand stecken. Großartig.
Was dagegen spricht, wurde hier schon erläutert und wie Kay ja auch geschrieben hat, nicht immer bekommt vor Gericht der Recht der Recht hat.
Daher auch hier nochmal meine Empfehlung, dass du dir einen Thread auch durchliest, bevor du eine Antwort schreibst.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 10:48:26 Uhr:
Ich war ja der Fahrer, ich habe den Vorfall noch ganz klar im Hinterkopf, kann mich genau dran erinnern.
Warum soll ich anzweifeln das ich der Fahrer war ?
Du musst es ja nicht anzweifeln, Du darfst es auch wissen. Aber Du bist nicht verpflichtet, es hinauszuposaunen und allen zu erzählen, die mit den Ermittlungen befasst sind. Es ist Dein Recht einfach nichts dazu verlauten zu lassen.
Und ohne die Vorwürfe im Detail zu kennen ist es grob fahrlässig was zu gackern.
Niemand weiß, ob die Gegenseite das Fahren aus dem Grundstück heraus angezeigt hat. Es könnte genauso ein anderer Vorfall während der offenbar längeren Fahrt sein. Und das Lamentieren über die Grundstück-Situation ist durchaus geeignet, die eigene Glaubwürdigkeit zu untergraben.
Klassischer Schuss in's Knie!
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 19. März 2018 um 10:55:43 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 10:48:26 Uhr:
Ich war ja der Fahrer, ich habe den Vorfall noch ganz klar im Hinterkopf, kann mich genau dran erinnern.
Warum soll ich anzweifeln das ich der Fahrer war ?
Du musst es ja nicht anzweifeln, Du darfst es auch wissen. Aber Du bist nicht verpflichtet, es hinauszuposaunen und allen zu erzählen, die mit den Ermittlungen befasst sind. Es ist Dein Recht einfach nichts dazu verlauten zu lassen.
Und ohne die Vorwürfe im Detail zu kennen ist es grob fahrlässig was zu gackern.Niemand weiß, ob die Gegenseite das Fahren aus dem Grundstück heraus angezeigt hat. Es könnte genauso ein anderer Vorfall während der offenbar längeren Fahrt sein. Und das Lamentieren über die Grundstück-Situation ist durchaus geeignet, die eigene Glaubwürdigkeit zu untergraben.
Klassischer Schuss in's Knie!
Ich hätte einfach bedenken das in der Zeit in der ich mich ausschweige die Gegenseite sich ein Fundament gegen mich aufbaut, die Ermittlungen geziehlt gegen mich führen lässt, ich dann also einen Nachteil habe den ich nicht mehr neutralisiert bekomme und hinterher alle dastehen und auf mich zeigen: "Hättste mal rechtzeitig den Mund aufgemacht !"
Zitat:
Und ohne die Vorwürfe im Detail zu kennen ist es grob fahrlässig was zu gackern.
Ich gacker ja nicht, ich sage nur das ich wie seit 30 Jahren, vorsichtig und ohne die Absicht jemand zu behindern aus der Ausfahrt raus gefahren bin....und plötzlich kam ein Geisteskranker von hinten und hat Stress gemacht........
Und schon wäre zu erkennen das das ich a) kooperiere und b) ich gegen die Anschuldigungen zu setzen habe
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 11:02:10 Uhr:
Ich hätte einfach bedenken das in der Zeit in der ich mich ausschweige die Gegenseite sich ein Fundament gegen mich aufbaut, die Ermittlungen gezielt gegen mich führen lässt, ich dann also einen Nachteil habe den ich nicht mehr neutralisiert bekomme und hinterher alle dastehen und auf mich zeigen: "Hättste mal rechtzeitig den Mund aufgemacht !"
O. k., kann ich verstehen.
Wenn ich aber nix sage, kann auch kein Fundament entstehen, jedenfalls nicht über das hinaus, was von der Gegenseite bereits vorgetragen und in der Anzeige dokumentiert wurde.
Edit: Edit wieder gelöscht.
Neues Edit: Solange ich nicht weiß, ob die Ausfahrt-Sache bei der Anzeige überhaupt zur Sprache gekommen ist, gibt jede Äußerung nur potentielle Angriffsläche, für den Anwalt der Gegenseite, den Staatsanwalt, den Richter ...
Und wenn ich die Gegenseite noch mit Attributen belege, könnte jemand auch noch auf den Gedanken kommen, über die Eignung als Fahrer nachdenken zu wollen (z. B. die z. T. sehr findigen Anwälte der Gegenseite).
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 19. März 2018 um 11:06:18 Uhr:
.... Solange ich nicht weiß, ob die Ausfahrt-Sache bei der Anzeige überhaupt zur Sprache gekommen ist, gibt jede Äußerung nur potentielle Angriffsläche, für den Anwalt der Gegenseite, den Staatsanwalt, den Richter ...
Und wenn ich die Gegenseite noch mit Attributen belege, könnte jemand auch noch auf den Gedanken kommen, über die Eignung als Fahrer nachdenken zu wollen (z. B. die z. T. sehr findigen Anwälte der Gegenseite).
Ich bin davon ausgegangen das der TE soweit informiert ist das es genau um diesen Vorfall geht.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 19. März 2018 um 10:11:21 Uhr:
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 10:08:05 Uhr:
Um jeden Preis rausreden/totschweigen ist natürlich total männlich 🙄Nö. Seit 2015 und weiteren Ereignissen in der Politik ist die Taktik die Klappe zu halten genau richtig. Ich war es in Zukunft auch nicht und wenn doch, streite ich alles ab. Der Fisch beginnt immer am Kopf zu müffeln...Denn: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
So ist es. Das hat im Übrigen mit "Totschweigen", "Rausreden" und "männlich" überhaupt nichts zu tun, sondern lediglich mit gesetzlichen Rechten als Beschuldigter und mit Chancengleichheit gegenüber Strafverfolgungsorganen.
Und auch den Fahrstil des anderen zu beschreiben ist grundfalsch. Denn damit ist schon mal klar a) der TE ist tatsächlich bei diesem Vorfall gefahren, also der richtige Beschuldigte; b) kann sich der TE an den besagten Vorfall erinnern, er war also von hinreichendem Gewicht, dass er den Weg in sein Gedächtnis gefunden hat.
So ruiniert man sich bereits im Vorfeld die Verteidigung.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. März 2018 um 11:20:18 Uhr:
Ich bin davon ausgegangen das der TE soweit informiert ist das es genau um diesen Vorfall geht.
o.k. dann brauchen wir (oder nur ich) hier nochmal Nachhilfe vom TE. Ich hab es so verstanden, das die Ausfahrt-Sache bisher nur in der Interpretation des TE angezeigt wurde, weil er es als den Beginn dieser unschönen Erfahrung wahrgenommen hat.