Ich wurde angezeigt wegen Nötigung

Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.

Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.

Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.

Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

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Ja, denn es geht wohl um die gleiche Sache...

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 09:55:23 Uhr:


Nö, man kann auch mal dazu stehen. Punkt.

Entweder es war knapp, dann ist eine Betrafung richtig oder es war völlig normal und der andere Fahrer der Depp.

Diese Jammerei ewig. Wenn man auf Ewigkeiten andere genötigt hat, dann ist es mal eine gerechte Strafe und wenn nicht, dann wird der Richter das schon klären.

Der Richter kann das nicht klären, er war ja nicht dabei. Dann wäre Aussage gegen Aussage und garnichts ist geklärt.

1) Aussage gegen Aussage gibt es so nicht
2) Wenn es nicht der Richter klärt, wer dann?
3) Garnicht schreibt man so: gar nicht

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 17. April 2018 um 07:31:05 Uhr:


1) Aussage gegen Aussage gibt es so nicht

Klar gibt es das, allerdings kann der Richter frei entscheiden wem er in so einem Fall glauben schenkt.

Zitat:

2) Wenn es nicht der Richter klärt, wer dann?

Der Richter spricht ein Urteil (ob die Sache damit geklärt ist, ist eine andere Frage).

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Bleikugel schrieb am 17. April 2018 um 07:31:05 Uhr:


3) Garnicht schreibt man so: gar nicht

Ey! Der Oberlehrer hier bin immer noch ich!

Hallo,
ich würde mir da keine Sorgen machen. Noch nicht einmal einen Anwalt würde ich mir da suchen. Es steht letztendlich Aussage gegen Aussage und da kann er dir Vorwerfen was er will. Womöglich würde ich Ihn
sogar nachträglich anzeigen aufgrund von Drängelei.

Lg und einen schönen Abend.

Wurde der Beischlaf im Smart nu schon getestet 🙄

Im Kombi bei Stau kann jeder 😁😛

Cabrio und Bike wurden auch sehr vernachlässigt ...

Cabrio wäre in Punkto Beinfreiheit optimal ..... Beim Moped schwierig mit der Standsicherheit

Im Fahren stabilisiert sich das Bike ... und das Weitere ist eine Geschicklichkeitsfrage. 😁

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 17. April 2018 um 19:54:02 Uhr:


Cabrio wäre in Punkto Beinfreiheit optimal ..... Beim Moped schwierig mit der Standsicherheit

Nein, nicht wenn man den richtigen Hauptständer hat ! 😮😉😁

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 17. April 2018 um 19:58:45 Uhr:



Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 17. April 2018 um 19:54:02 Uhr:


Cabrio wäre in Punkto Beinfreiheit optimal ..... Beim Moped schwierig mit der Standsicherheit

Nein, nicht wenn man den richtigen Hauptständer hat ! 😮😉😁

Und wenn man keinen hat dann die blaue Pille einwerfen. Ich benutze sie allerdings nur damit ich beim Schlafen nicht aus dem Bett rolle...

Die kann auch in den Moppedtank. Dann fährt der Hauptständer automatisch aus.

Stimmt nicht. Der Ständer schleift dann immer und erschwert die Kurvenfahrt und wenn man Pech hat, dann wächst der Ständer so weit, dass das Moped auf die Seite gelegt wird.

Welche Farbe haben die Pillen von innen?

Zitat:

@DareCare schrieb am 17. April 2018 um 21:38:33 Uhr:



Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 17. April 2018 um 19:58:45 Uhr:


Nein, nicht wenn man den richtigen Hauptständer hat ! 😮😉😁

Und wenn man keinen hat dann die blaue Pille einwerfen. Ich benutze sie allerdings nur damit ich beim Schlafen nicht aus dem Bett rolle...

Dann ist das aber ein Seitenständer.🙄

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