Ich will Autohändler werden, aber die liebe Gewährleistung...was tun?
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage an euch und zwar möchte ich gerne Autohändler werden. Ich habe gemerkt das mir dieser Job großen Spaß macht. Ein Paar Autos habe ich in meinem Leben schon verkauft. Ich hatte sogar etwas Geld dran verdient und die Käufer waren immer zufrieden :-)
Nun wollte ich einen Autohandel aufmachen aber da gibt es das Problem mit der Gewährleistung. Ich habe mich schon sehr viel mit dem Thema beschäftigt aber ich habe keine Lösung gefunden :-(
Ich will mit günstigen Autos handeln nicht mit teuren! (ich habe nicht so viel Geld und ich denke mit günstigen Autos geht das besser)
Aber dann verkaufe mal ein Auto für 1000 oder 2000 EURO und gebe keine Gewährleistung. Viele Kunden sind damit einverstanden aber nicht das Gesetz. Und damit will ich keinen Ärger bekommen!
Was kann ich also tun? Ich weiss das viele Händler einfach so im Kundenauftrag oder so verkaufen aber das ist ja wohl auch nicht legal?
Liebe Grüße
euer Autohändler (bald)
Beste Antwort im Thema
juhu, ein neuer faehnchenhaendler...
(sorry, war nunmal mein erster gedanke)
viel erfolg
166 Antworten
Zitat:
Und achja: Dass man mit der Garantie die Gewährleistung nicht umgeht ist mir klar. Aber was die Garantie übernimmt ist schonmal weniger Risiko.
Hier widersprichst du dir gerade selber.
Wenn dein Kunde dich in die Haftung nimmt, ist es dein Problem. Egal was die Garantie übernimmt. Nicht du sondern der Kunde entscheidet, ob der Garantiegeber in Anspruch genommen wird, oder du.
Wenn du die Kontrolle haben willst, musst du selber eine Garantie für Händler abschließen.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Hier widersprichst du dir gerade selber.Zitat:
Und achja: Dass man mit der Garantie die Gewährleistung nicht umgeht ist mir klar. Aber was die Garantie übernimmt ist schonmal weniger Risiko.
Wenn dein Kunde dich in die Haftung nimmt, ist es dein Problem. Egal was die Garantie übernimmt. Nicht du sondern der Kunde entscheidet, ob der Garantiegeber in Anspruch genommen wird, oder du.
Wenn du die Kontrolle haben willst, musst du selber eine Garantie für Händler abschließen.
Ja ok. Aber angenommen, der Kunde kommt nach 3 Monaten, weil was weiß ich, der Klimakompressor, die Sitzheizung oder der Fensterheber kaputt ist. Er hat eine Garantie abgeschlossen. Normalerweise kann man mit so einem Kunden doch erstmal reden und mit ihm nen Garantieantrag machen. Klappt das aus irgendeinem Grund nicht, muss man selber dafür haften, ok.
Normal kann man mit so einem Kunden doch erstmal drüber reden, oder sind alle so dreist? 🙂
Und nach 6 Monaten müsste er doch freiwillig erstmal die Garantie versuchen in Anspruch zu nehmen, weil er sonst doch mir nachweisen muss, dass der Fehler beim Kauf schon da war.
Kann man sich dahingehend eigentlich schützen, wenn man bei Fahrzeugübergabe ein Protokoll anfertigt und unterschreiben lässt, auf dem vermerkt ist, was bei Kauf alles funktioniert? (Klimaanlage, Fensterheber, el. Spiegel, Sitzheizung, Schiebedach und weitere Ausstattungsmerkmale). Oder nützt das dann im Zweifelsfall alles nichts?
Letzte Frage: Was ist eine Garantie für Händler?
Doch, eine hätte ich noch: Wie teuer ist ein Händlerkennzeichen ungefähr und wie wird das in der Praxis gehandhabt? Ich hatte ein Paar Mal rote Nummern von der Arbeit aus und da wurde mir immer ein Buch mitgegeben. Ist die Anzahl an Überführungen/Probefahrten dann begrenzt bzw. zahlt man nach der Anzahl an Eintragungen oder jährlich, oder nach beiden Kriterien?
Bei anfangs relativ wenigen Fahrzeugen im Bestand, könnte man sich dann mit 5-Tages-Kennzeichen über Wasser halten? Wenn ich da im Monat vielleicht 2, 3, 5 Autos anbiete und in der Woche vielleicht 1-2 Interessenten kommen, dann müsste das doch billiger sein. Im Zweifelsfall ca. 50€ pro Fahrzeug pro Woche. Unter Umständen könnte man den Kunden diese Kennzeichen dann gleich für die Überführung mitgeben und die Kosten wieder reinholen.
Zitat:
Original geschrieben von 24Q
Ja ok. Aber angenommen, der Kunde kommt nach 3 Monaten, weil was weiß ich, der Klimakompressor, die Sitzheizung oder der Fensterheber kaputt ist. Er hat eine Garantie abgeschlossen. Normalerweise kann man mit so einem Kunden doch erstmal reden und mit ihm nen Garantieantrag machen. Klappt das aus irgendeinem Grund nicht, muss man selber dafür haften, ok.
Wenn der Schaden bereits eingetreten ist wäre ein nachträglich geschlossener Garantievertrag eher Betrug, bitte also nicht machen.
Zitat:
Normal kann man mit so einem Kunden doch erstmal drüber reden, oder sind alle so dreist? 🙂
Und nach 6 Monaten müsste er doch freiwillig erstmal die Garantie versuchen in Anspruch zu nehmen, weil er sonst doch mir nachweisen muss, dass der Fehler beim Kauf schon da war.
Ja, kunden sind heute eher dreist wenn es um Rückgabe, Gewährleistung und Garantie geht. Gerade in dem Preissegment in dem du unterwegs sein möchtest.
Der Kunde kann es aber Versuchen dir zu beweisen bevor er die Garantie in Anspruch nimmt. An dieser Stelle könntest du deinen "guten Ruf" schnell verspielen.
Zitat:
Kann man sich dahingehend eigentlich schützen, wenn man bei Fahrzeugübergabe ein Protokoll anfertigt und unterschreiben lässt, auf dem vermerkt ist, was bei Kauf alles funktioniert? (Klimaanlage, Fensterheber, el. Spiegel, Sitzheizung, Schiebedach und weitere Ausstattungsmerkmale). Oder nützt das dann im Zweifelsfall alles nichts?
Ein Übergabeprotokoll nützt nur etwas für bereits bekannte Defekte welche der Käufer für den Kaufpreis akzeptiert, alles andere was danach Kaputt geht ist Sache der Gewährleistung mit den bekannten Fristen und Beweislastumkehr.
Zitat:
Letzte Frage: Was ist eine Garantie für Händler?
Es gibt wohl Versicherer die eben dein Gewährleistungsrisiko versichern, so dass du deinen "finanziellen Schaden" erstattet bekommst. Vermutlich sind das die gleichen Versicherer wie für den Käufer.
Zitat:
Bei anfangs relativ wenigen Fahrzeugen im Bestand, könnte man sich dann mit 5-Tages-Kennzeichen über Wasser halten? Wenn ich da im Monat vielleicht 2, 3, 5 Autos anbiete und in der Woche vielleicht 1-2 Interessenten kommen, dann müsste das doch billiger sein. Im Zweifelsfall ca. 50€ pro Fahrzeug pro Woche. Unter Umständen könnte man den Kunden diese Kennzeichen dann gleich für die Überführung mitgeben und die Kosten wieder reinholen.
Hier herrscht gerade ein mMn riesen Dilemma beim Zulassungsrecht 🙁 Eine rote 06er darfst du deinem Kunden nicht zur Verfügung stellen, ein KZK geht nur für 1 Auto und ist beim weit entfernt stehendem Kaufobjekt ein finanzielles Risiko.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Wenn der Schaden bereits eingetreten ist wäre ein nachträglich geschlossener Garantievertrag eher Betrug, bitte also nicht machen.Zitat:
Original geschrieben von 24Q
Ja ok. Aber angenommen, der Kunde kommt nach 3 Monaten, weil was weiß ich, der Klimakompressor, die Sitzheizung oder der Fensterheber kaputt ist. Er hat eine Garantie abgeschlossen. Normalerweise kann man mit so einem Kunden doch erstmal reden und mit ihm nen Garantieantrag machen. Klappt das aus irgendeinem Grund nicht, muss man selber dafür haften, ok.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ja, kunden sind heute eher dreist wenn es um Rückgabe, Gewährleistung und Garantie geht. Gerade in dem Preissegment in dem du unterwegs sein möchtest.Zitat:
Normal kann man mit so einem Kunden doch erstmal drüber reden, oder sind alle so dreist? 🙂
Und nach 6 Monaten müsste er doch freiwillig erstmal die Garantie versuchen in Anspruch zu nehmen, weil er sonst doch mir nachweisen muss, dass der Fehler beim Kauf schon da war.
Der Kunde kann es aber Versuchen dir zu beweisen bevor er die Garantie in Anspruch nimmt. An dieser Stelle könntest du deinen "guten Ruf" schnell verspielen.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ein Übergabeprotokoll nützt nur etwas für bereits bekannte Defekte welche der Käufer für den Kaufpreis akzeptiert, alles andere was danach Kaputt geht ist Sache der Gewährleistung mit den bekannten Fristen und Beweislastumkehr.Zitat:
Kann man sich dahingehend eigentlich schützen, wenn man bei Fahrzeugübergabe ein Protokoll anfertigt und unterschreiben lässt, auf dem vermerkt ist, was bei Kauf alles funktioniert? (Klimaanlage, Fensterheber, el. Spiegel, Sitzheizung, Schiebedach und weitere Ausstattungsmerkmale). Oder nützt das dann im Zweifelsfall alles nichts?
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Es gibt wohl Versicherer die eben dein Gewährleistungsrisiko versichern, so dass du deinen "finanziellen Schaden" erstattet bekommst. Vermutlich sind das die gleichen Versicherer wie für den Käufer.Zitat:
Letzte Frage: Was ist eine Garantie für Händler?
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hier herrscht gerade ein mMn riesen Dilemma beim Zulassungsrecht 🙁 Eine rote 06er darfst du deinem Kunden nicht zur Verfügung stellen, ein KZK geht nur für 1 Auto und ist beim weit entfernt stehendem Kaufobjekt ein finanzielles Risiko.Zitat:
Bei anfangs relativ wenigen Fahrzeugen im Bestand, könnte man sich dann mit 5-Tages-Kennzeichen über Wasser halten? Wenn ich da im Monat vielleicht 2, 3, 5 Autos anbiete und in der Woche vielleicht 1-2 Interessenten kommen, dann müsste das doch billiger sein. Im Zweifelsfall ca. 50€ pro Fahrzeug pro Woche. Unter Umständen könnte man den Kunden diese Kennzeichen dann gleich für die Überführung mitgeben und die Kosten wieder reinholen.
Grüße
Steini
Ich meinte nicht, die Garantie erst im Nachhinein abzuschließen, sondern diese mit dem Kunden zusammen in Anspruch nehmen, wenn er sie beim Kauf abgeschlossen hätte, um Möglichkeiten auszuloten, den Defekt über die vorhandene Garantie abzuwickeln. Beim Scheitern würde natürlich die Gewährleistung ihre Gültigkeit bewahren.
Mit einer roten 07er-Händlernummer darf man seinen Kunden aber schon noch ne Probefahrt machen lassen, oder? Wird da bei der Versicherung differenziert, ob nur man selber oder Mitarbeiter damit fahren, oder auch Kunden, sprich offener Fahrerkreis?
Was die Kurzzeitkennzeichen betrifft. Ich habe sie bisher oft für Überführungen verwendet, wenn ich mir zu 90% sicher war, dass das Auto was wird, egal wie weit weg. Ich hab sie immer auf Verdacht, dass die Karre was daugt, am Freitag vorm Wochenende besorgt. Das ein oder andere Mal sind sie leider auch verfallen. Da es aber Privatkäufe waren (Famile, Bekannte, ich selber), war das nicht soo schlimm, weil die Fahrzeuge anschließend bei derselben Versicherung versichert wurden und die einem die Versicherungskosten fürs KZK ja quasi wieder stornieren bzw. einfach die Versicherung um die 5 oder 10 Tage (wenn man 2x KZK benötigt hat) eher beginnen lassen.
Als kleiner Händler wäre das was anderes. Zum Überführen müsste ich hald dann die 35€ oder was die evb online kostet, die Schilder (18€) und die Gebühren bei der Zulassungsstelle (glaube unter 10€) blechen, also um die 60€. Muss man damit leben. Die Frage ist nur, wie oft ich dann solche Schilder pro Monat benötige, wenn Kunden Probefahrten machen wollen würden. Das wäre schon etwas unprofessionell, wenn die Probefahrten nicht klappen könnten. Wenn es was weiß ich, 5 pro Monat sind (= 5x 60€ = 300€), dann wären die roten Nummern schon irgendwann rentabel.
Aber das ist noch Zukunftsmusik. Ich will mich da ja auch etwas auf die Beratung spezialisieren und die Autos hald dann erstmal nur kaufen und verkaufen, wenn sie genau das sind, was bei den Kostenkalkulationen so für den Kunden rauskommt.
Zusammenfassend:
Sehe ich das richtig, dass ich "einfach" ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelde (Tätigkeitsfeld: Handel und Vermittlung von Fahrzeugen, Dienstleistungen im KFZ-Bereich), mir eine Steuernummer hole, Autos kaufe und verkaufe, den privaten Käufern Gewährleistung gewähre (bei Gebrauchtfahrzeugen 12 Monate, die ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr) und Steuern zahle. Muss ich bei Gebrauchtfahrzeugen 19% Mehrwertsteuer ausweisen? Das geht ja meistens nicht. Muss ich pro Auto 19% Mehrwertsteuer abführen? Oder zahle ich nur Gewerbesteuer aus Umsatz abzüglich Ausgaben (FZG-Kauf, laufende Kosten, Kosten Sprit, Überführung etc.)?
Kommt da noch etwas auf mich zu oder geht das echt so leicht?
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Die 07er ist für Youngtimer reserviert und wird nicht mehr ausgegeben 😉 Bei der 06er kommt das wohl auf die Versicherung dahinter an.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Die 07er ist für Youngtimer reserviert und wird nicht mehr ausgegeben 😉 Bei der 06er kommt das wohl auf die Versicherung dahinter an.Grüße
Steini
Ach genau. 06er.
07er sind die Oldtimer-Kennzeichen.
Probefahrten mit 06ern sind schon möglich, oder?
Ich habe die letzten 2 Male miterlebt, dass die kleinen Händler gerne dabei sind, wenn man Probefahrten macht und einen z.B. nicht auf die Autobahn lassen.
Die großen Autohäuser haben da weniger ein Problem damit. Wahrscheinlich haben die den besseren Versicherungsumfang.
Du hast deinen Beitrag nochmal ergänzt:
Nach der Anmeldung des Gewerbes musst du direkt eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt tätigen. Ich rate dringend dazu bevor du mit dem Gewerbe beginnst einen Steuerberater aufzusuchen und dich über verschiedene Unternehmensformen zu informieren. Auch sollte eine Bank mit von der Partie sein. Ein Geschäftskonto ist mindestens sinnvoll bzw nötig.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Du hast deinen Beitrag nochmal ergänzt:Nach der Anmeldung des Gewerbes musst du direkt eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt tätigen. Ich rate dringend dazu bevor du mit dem Gewerbe beginnst einen Steuerberater aufzusuchen und dich über verschiedene Unternehmensformen zu informieren. Auch sollte eine Bank mit von der Partie sein. Ein Geschäftskonto ist mindestens sinnvoll bzw nötig.
Grüße
Steini
Ja. Steuerberater wäre mir auch wichtig, weil ich ja noch nen normalen Job habe und darüber auch die Krankenkasse bezahlt wird, und als Selbstständiger muss man sich glaube ich privat versichern. Da müsste ich noch einiges in Erfahrung bringen, was da das sinnvollste ist. Also die ganze unternehmerische Sache an sich.
Nen bekannten Versicherungsvertreter frage ich außerdem, was er mir für ein Angebot für 06er-Nummern machen kann oder wie man das mit den Kurzzeitkennzeichen anfangs machen könnte.
Aber von der Seite des Autohandels kommt sicher nicht mehr dazu? Bis auf die Gewährleistungssache (die natürlich riskant sein kann), is alles ist auf freiwilliger Basis, oder? Man kann Mitglied einer Vereinigung werden, muss es aber nicht, oder?
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Die 07er ist für Youngtimer reserviert und wird nicht mehr ausgegeben 😉
Wenn ich richtig informiert bin, wurde bei den 07er-Kennzeichen nur die Altersgrenze von 20 auf 30 Jahre erhöht, gilt also nicht mehr für Young-, sondern nur noch für Oldtimer... Ausgegeben werden die bei uns allerdings schon noch!
@TE
06er-Kennzeichen sind durchaus für Probefahrten von Kunden bestimmt. Was nicht geht, ist das bereits verkaufte Auto mit dem Händlerkennzeichen zum Verkäufer zu überführen.
Je nach Zulassungsbehörde musst Du aber ohnehin erst mal einige Voraussetzungen erfüllen, um ein Händlerkennzeichen zu beantragen, die reine Gewerbeanmeldung als KFZ-Händler reicht zumindest bei uns (MUC-Land) nicht aus.
Vermutlich wird aber auch noch ein bisschen Wasser die Isar hinunter fliessen, bis sich eine 06er-Nummer für Dich rechnet und Kurzzeitkennzeichen die günstigere Lösung sind.
Hinsichtlich Versicherungen gibts allerdings schon noch ein paar andere Punkte, die Du beachten solltest. Erstmal eine Betriebshaftpflicht. Wenn Du hier keine "Zusatzdeckung" für Schäden an KFZ benötigst (wenn ichs richtig verstanden habe, reparierst Du ja keine Autos), kann es unter Umständen ausreichen, wenn Du Deine Privathaftpflichtversicherung ein wenig aufbohrst. Wenn Du allerdings die Fahrzeuge absichern möchtest, die in Deinem "Showroom" stehen, brauchst Du eine KFZ-Handel-Handwerk und die ist in aller Regel nur mit einer Betriebshaftpflicht zu bekommen.
Auf jeden Fall würde ich Dir den Gang zu einem Versicherungsmakler empfehlen, da sich in dem Gebiet nur einige wenige Versicherer zu halbwegs vernünftigen Beiträgen engagieren und auch bei denen steht fest: billig wirds in keinem Fall.
Auch Selbständige müssen sich im Übrigen nicht privat krankenversichern, es macht meiner Meinung nach sogar in den allerwenigsten Fällen Sinn, dies zu tun (Zusatzversicherungen ausgenommen, wobei auch hier die meisten maximal ein Geldwechselgeschäft anbieten). Gerade bei Selbständigen, die mit ihrem Einkommen keine grossen Sprünge machen können, kommt das böse Erwachen spätestens im Alter, meistens aber schon bei der zweiten oder dritten Beitragserhöhung.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Wenn ich richtig informiert bin, wurde bei den 07er-Kennzeichen nur die Altersgrenze von 20 auf 30 Jahre erhöht, gilt also nicht mehr für Young-, sondern nur noch für Oldtimer... Ausgegeben werden die bei uns allerdings schon noch!Zitat:
Original geschrieben von steini111
Die 07er ist für Youngtimer reserviert und wird nicht mehr ausgegeben 😉@TE
06er-Kennzeichen sind durchaus für Probefahrten von Kunden bestimmt. Was nicht geht, ist das bereits verkaufte Auto mit dem Händlerkennzeichen zum Verkäufer zu überführen.Je nach Zulassungsbehörde musst Du aber ohnehin erst mal einige Voraussetzungen erfüllen, um ein Händlerkennzeichen zu beantragen, die reine Gewerbeanmeldung als KFZ-Händler reicht zumindest bei uns (MUC-Land) nicht aus.
Vermutlich wird aber auch noch ein bisschen Wasser die Isar hinunter fliessen, bis sich eine 06er-Nummer für Dich rechnet und Kurzzeitkennzeichen die günstigere Lösung sind.
Hinsichtlich Versicherungen gibts allerdings schon noch ein paar andere Punkte, die Du beachten solltest. Erstmal eine Betriebshaftpflicht. Wenn Du hier keine "Zusatzdeckung" für Schäden an KFZ benötigst (wenn ichs richtig verstanden habe, reparierst Du ja keine Autos), kann es unter Umständen ausreichen, wenn Du Deine Privathaftpflichtversicherung ein wenig aufbohrst. Wenn Du allerdings die Fahrzeuge absichern möchtest, die in Deinem "Showroom" stehen, brauchst Du eine KFZ-Handel-Handwerk und die ist in aller Regel nur mit einer Betriebshaftpflicht zu bekommen.
Auf jeden Fall würde ich Dir den Gang zu einem Versicherungsmakler empfehlen, da sich in dem Gebiet nur einige wenige Versicherer zu halbwegs vernünftigen Beiträgen engagieren und auch bei denen steht fest: billig wirds in keinem Fall.
Auch Selbständige müssen sich im Übrigen nicht privat krankenversichern, es macht meiner Meinung nach sogar in den allerwenigsten Fällen Sinn, dies zu tun (Zusatzversicherungen ausgenommen, wobei auch hier die meisten maximal ein Geldwechselgeschäft anbieten). Gerade bei Selbständigen, die mit ihrem Einkommen keine grossen Sprünge machen können, kommt das böse Erwachen spätestens im Alter, meistens aber schon bei der zweiten oder dritten Beitragserhöhung.
Also anfangs möchte ich ja wirklich nebenbei zu meinem bisherigen Job ein Paar Autos kaufen und verkaufen, wenn sich etwas lukratives ergibt oder wenn ich der Meinung bin, es handelt sich um Autos, die ich im Rahmen meiner Kostenkalkulationen für Kunden gebrauchen könnte. Ich hätte in der Arbeit n leeres Büro, das ich vielleicht etwas umgestalten könnte und Parkflächen wären vorhanden. Ich möchte daraus noch keinen riesigen Autohandel machen. Hauptsächlich möchte ich einfach nicht, dass mir unterstellt wird, ich würde privat Autos kaufen und verkaufen, damit Gewinn machen und die Gewährleistung umgehen. Daher mit Gewährleistung und ganz brav mit Steuern. Daher würde ich gerne ein Gewerbe anmelden. Am liebsten so schlank wie es geht, ohne großes Drumherum erstmal. Wenn es allerdings große Risiken gibt, würde ich mich schon möglichst gut absichern.
Also mal ne Versicherung fragen, was sinnvoll wäre? Haftpflichtversicherung erweitern oder Betriebshaftpflicht abschließen. Für welche Risiken eigentlich? Wenn nem Kunden was mit einem durch mich verkauften Auto passiert, oder wenn es z.B. hagelt und alle Autos einen Hagelschaden haben? Oder bei Einbruch/Diebstahl?
Zitat:
Original geschrieben von 24Q
Haftpflichtversicherung erweitern oder Betriebshaftpflicht abschließen. Für welche Risiken eigentlich?Falls Du während der Ausübung Deiner selbständigen Tätigkeit jemanden schädigst. In der Privathaftpflichtversicherung sind erst mal alle Schäden ausgeschlossen, die in Zusammenhang mit Deinem Gewerbe stehen.
Wenn nem Kunden was mit einem durch mich verkauften Auto passiert...
So ein Fall ist nicht so leicht zu konstruieren. Es obliegt immer erstmal dem Fahrer, sich zu vergewissern, dass ein Auto verkehrssicher ist und wenn Du einen nicht offensichtlichen Mangel kennst, diesen verschweigst und es passiert wirklich was, ist fehlender Versicherungsschutz vermutlich erst mal das kleinere Problem.
Schäden, die ein Interessent bei einer Probefahrt an Deinem Auto verursacht sind nur über eine Vollkasko gedeckt oder bei Verschulden des Interessenten bei diesem einklagbar. Wenn kein Verschulden (z.B. Kollision mit einem Tier als unabwendbares Ereignis) oder fehlender Liquidität des Interessenten bleibt der Schaden an Dir hängen.
oder wenn es z.B. hagelt und alle Autos einen Hagelschaden haben? Oder bei Einbruch/Diebstahl?
Dann bist Du entwedere über eine KFZ-Handel-Handwerk versichert bzw. Deine Autos (in beiden Fällen Teilkasko) oder Du bleibst widerum auf dem Schaden sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Die 07er ist für Youngtimer reserviert und wird nicht mehr ausgegeben
Wieso sollte sie nicht mehr ausgegeben werden?
Zitat:
Original geschrieben von 24Q
Auch Selbständige müssen sich im Übrigen nicht privat krankenversichern, es macht meiner Meinung nach sogar in den allerwenigsten Fällen Sinn, dies zu tun (Zusatzversicherungen ausgenommen, wobei auch hier die meisten maximal ein Geldwechselgeschäft anbieten). Gerade bei Selbständigen, die mit ihrem Einkommen keine grossen Sprünge machen können, kommt das böse Erwachen spätestens im Alter, meistens aber schon bei der zweiten oder dritten Beitragserhöhung.
Es ergibt ebenso wenig Sinn, in eine Selbstständigkeit zu gehen, wenn man damit nicht mal das Ged verdient für eine brauchbare private Absicherung. Faustregel: der Gewinn sollte sich möglichst schnell auf ein Niveau einpendeln, das 50% über dem letzten Bruttogehalt liegt. Alles andere ist letztlich ein Schritt zurück und birgt das Risiko, dass man keine Rücklagen für schlechte Zeiten (die es IMMER geben kann) bilden kann. 50% deswegen, weil man ja einrechnen muss, dass ein Selbstständiger seine Absicherung 100% selbst bezahlt, während bei abhängiger Beschäftigung noch etwa 30% des Bruttogehaltes zusätzlcih vom Arbeitgeber als dessen Anteil an der Sozialversicherung aufgebracht werden. Dieser Beitrag des AG fällt ja weg --> trägt der Selbstständige. Und wie gesagt, ein paar % für das Bilden von Rücklagen schaden nicht.
Ich glaube allerdings auf keinen Fall, dass der Handel mit Billig-Gebrauchten vernünftige monatliche Gewinne jenseits 2500, 3000 Euro einspielen kann. Für weniger Geld würde ich das Risiko einer Selbstständigkeit nicht eingehen.
Grüße
SpyderRyder
*seit 8 Jahren selbstständig*
Hab gerade die Überschrift gelesen und mich fast am Abendessen verschluckt. Hier die Antwort eines Autohändlers, 20 Jahre Berufserfahrung, abgeschlossenes BWL-Studium: Solange ihr mit eurer Hände Arbeit oder irgendwie Hartz4 empfangen könnt, lasst es um Gottes Willen sein. Mal abgesehen von der Problematik vernünftige Fahrzeuge zu bekommen und abgesehen von den horrenden Instandsetzungskosten v. Gebrauchtfahrzeugen ( Mängelhaftigkeit liegt exakt bei 100 % ), ist die Sachmangelhaftung derartig verbraucherfreundlich ausgelegt, dass dir jeder Private den Schuh in den Allerwertesten rammen kann, das der selbige wieder durch die Schädeldecke wieder raus kommt. Und verlaßt euch drauf, er weiß das. Rechtsschutz inklusive. Und sitzt du mal vor Gericht, sieht dich jeder Richter an, als seist du ein Insekt, das man sofort tot treten muss, gleich was du vorträgst. Also Finger weg, selbst wenn du das halbwegs hinbekommst, weil du die Gabe hast Gras wachsen zu hören, ist der Verdienst gemessen am Aufwand ein Trinkgeld. Das gesellschaftliche Ansehen ist irgendwo zwischen Klofrau und Zuhälter, vielleicht auch drunter.
Klinke mich mal hier ein, weil ich ein paar Fragen hab, bzgl. Ankauf und Verkauf von gebrauchten Autos als Privatmann.
Habe schon paar mal meine Autos gekauft, gefahren und mit höheren KM-Ständen und paar Mängeln höher verkauft als eingekauft.
Ich weiß nicht, ob es Glück war, aber anscheinend muss ich hier ein gewisses Talent haben.
Momentan schau ich mich um nach Cabrios ohne TÜV.
Diese möchte ich bisschen herrichten, zum TÜV fahren und wieder verkaufen.
Das ganze natürlich rein privat und ohne jegliche Gewährleistung.
Dabei würde ich das Auto auch 1-2 Wochen anmelden, da ich ja zum TÜV auch irgendwie kommen muss.
Mit dem KZK ist dies ja leider nicht mehr möglich.
Dies wär ja prinzipiell in Ordnung oder?
Gruß