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Ich brauche dringend hilfe bitte.

Themenstarteram 30. März 2009 um 19:41

Hallo,

also morgen werde ich meinen Behindertenausweis abholen. Meine Behinderung ist: 50 % Asthma und gehbehindert ( also ich humple etwas bzw. schiefer gang ) jetzt wollte ich gerne fragen wie ich das am besten mache das ich einen "ag" eingetragen bekomme? oder "g" ( ich glaube merkzeichen g würde ich schon bekommen da ich nicht so lange gehen kann da ich schnell aus der puste bin... und ja halt gehbehindert schiefe Gehweise , humpeln...)

was soll ich morgen der Frau dort sagen am besten? :S

sorry wenn das, dass Falsche Forum ist aber es ist wichtig ich bin über jede Antwort dankbar.

und wenn ich sagen wir mal ein Merkzeichen "g" bekomme wird ja die Steuer halbiert wie viel muss ich dann zahlen ca.? ist das jährlich? kriege ich auch ne ermäßigung für die Verischerung? :S

danke im Vorraus :)

v12-amg

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2009 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von v12-amg

Weil ohne diese Merkzeichen finde ich es Sinnlos ich habe es nur wegem meinem Auto beantragt damit ich keine steuer mehr zahlen muss :S ......

Eigentlich hatte ich Dir meine Meinung ja schon in dem anderen Thread gegeigt, aber auf diesen Satz würde ich gerne noch ein paar Worte erwidern. Mach Dir aber keine Sorgen, es wird definitiv das letzte Mal sein, dass ich mir die Mühe machen, auf einen Deiner Beiträge zu antworten:

Jemand, der einen Schwerbehindertenausweis nur wegen seines Autos beantragt, sollte sich lieber ein anderes Forum suchen. Denn soweit ich das überblicken kann, tummeln sich hier im allgemeinen Leute, die einen Schwerbehindertenausweis aufgrund ihrer Behinderung beantragt haben. Du schreibst hier einerseits so Sachen wie "ich humpel ein bisschen" oder "is nichtso schlimm", andererseits fragst Du uns um Rat, wie Du an ein "G" oder (ich lach mich tot) ein "aG" kommst.

Zumindest was Deinen Thread-Titel angeht, muss ich Dir uneingeschränkt recht geben. Du brauchst dringend Hilfe. Aber bestimmt nicht von mir.

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Zitat:

Original geschrieben von Garou78

Hallo,

also sagen kannst Du denen viel, aber da wir in Deutschland leben, musst Du alles schriftlich beantragen!

Wenn Du Glück hast, bekommst Du ein "G" eingetragen. Aber das mit dem "aG" kannst Du definitiv vergessen! Das "aG" wird gegeben, wenn Du dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen bist, z.B. bei Querschnittslähmung oder doppelseitiger Oberschenkelamputation. Ich bin selbst querschnittsgelähmt und links oberschenkelamputiert, dauerhaft auf meinen Rolli angewiesen und habe erst im dritten Anlauf das "aG" und das "B" bekommen. Solange Du noch einen Schritt laufen kannst, kannst Du das definitiv vergessen!

Ach ja, wenn Du ein "G" bekommen solltest, zahlst Du 50% weniger KFZ-Steuer.

Da das der Staat weiss, wird in vielen Versorgungsämtern bei den Merkzeichen "G,aG und H" schon sehr genau geschaut und überprüft, ob die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind!

LG

Heiko

Hallo,

ich hätte da mal einen Hinweis: BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 10.12.2002, B 9 SB 7/01 R

ich liege gerade im Rechtsstreit mit dem Versorgungsamt wegen diesem Urteil. Ich bin oberschenkelamputiert mit einem gesamt GdB von 80% und den Merkzeichen G und B. Im vom Gericht angestrengten Gutachten steht, dass mein Gehvermögen als so sehr eingeschränkt bezeichnet wird, dass ich nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten und nicht ohne Gefahren für mich oder andere in der Lage bin Wegstrecken zurückzulegen, die üblicherweise zurückgelegt werden können. Wobei, ich bin sowieso der Meinung, dass alle Behinderten, die den Verlust eines Beines bis zum Oberschenkel zu beklagen haben, und um hier die AHP zu zitieren, können sich nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen. Bin gespannt was raus kommt. Ich denke Chancen stehen 50 zu 50. Verhandlung ist am 10.06.2009, dann melde ich mich wieder.

Gruß aus Thüringen

am 1. Juni 2009 um 6:31

Auch wenn es für Dich positiv ausgeht, wird es eine Einzelfallentscheidung sein. Da werden dann weitere Wehwehchen addiert...Arthrose etc.....grundsätzlich bleiben die aber bei der 10 cm Linie vom Femur.

...und mal allgemein: seid Ihr eigentlich sicher, dass der TE nicht alle auf den Arm nehmen will? Falls nicht: dürfen Leute mit schweren psychischen Krankheiten eigentlich ans Steuer?

Zitat:

Original geschrieben von 2.0i16V Aut.

Zitat:

[i Ich bin selbst querschnittsgelähmt und links oberschenkelamputiert, dauerhaft auf meinen Rolli angewiesen und habe erst im dritten Anlauf das "aG" und das "B" bekommen. Solange Du noch einen Schritt laufen kannst, kannst Du das definitiv vergessen!

Das ist so aber nicht Richtig.Meine Frau ist Unter und Oberschenkelamputiert kann mit entsprechenden

Prothesen recht gut Gehen und hat aG u.B.

am 7. Juli 2009 um 8:21

Wer nun mal nicht genug Behindert, dann bekommt auch kein aG, sei froh das es nur 50% sind, kenne Leute die haben

100%(COPD etc.)

haben auch kein aG, da hilft nur eine Beinamputation, aber mit Oberschenkel, dann aG.

Dieses schreibt dir ein Doppelunterschenkelamputierter mit aG. ;-))

am 7. Juli 2009 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von donro

 

haben auch kein aG, da hilft nur eine Beinamputation, aber mit Oberschenkel, dann aG.

Falsch.;) Da werden noch die cm vom Femur ausgemessen und dann entschieden.

am 7. Juli 2009 um 10:00

moin zusammen,

die Versorgungsämter gerade der kleinen Bundesländer sind meiner Wahrnehmung nach ziemlich restriktiv, was die Erteilung des aG angeht.

Das mag daran liegen, dass ja jeder derart Behinderte ja (u.a.) Anspruch auf einen Behindertenparkplatz hat. Das ist für die kleinen Bundesländer mir erheblichen Kosten (z.B. barrierefreies Bauen etc.pp.) verbunden.

Gruß

der Unbekannte

am 7. Juli 2009 um 12:14

Och, in meinem vermeintlich reichen Bundesland sind die da auch sehr restriktiv, zumindest in den Ballungsgebieten Ich habe hier eher eine Tendenz auf dem Land ausgemacht, dass die SB dort grosszügiger sind.

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