Ich bin auf eure Hilfe angewiesen....

Mahlzeit alle miteinander,

Ich bräuchte dringend mal euren Rat bzw. eure Meinung zum Folgenden Thema: Unfall

Ich hatte am 18.06.2017 Einen auto Unfall.

Zur Situation: Der Unfall ereignete sich an einer Ausfahrt auf der ....Straße / Tempolimit dort ist 30km/h

Ich wollte aus der Ausfahrt raus, Ich bin also bis zur Sichtlinie vorgefahren und habe nach wiederholter Sichtkontrolle
(von beiden Seiten kein Fahrzeug kommend) zügig mit eingeschaltetem Linksblinker mich in meine Fahrspur einordnen wollen,
als das Gegnerische Fahrzeug plötzlich mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit aus der kurve schon auf mich zukam und es krachte.

Das gegnerische Fahrzeug war dank der Bremsblockiermessung die vor Ort von der Polizei durchgeführt wurde (27m Bremsweg)
mit mind. 75km/h Unterwegs. wobei da ein genaues Gutachten klare Verhältnisse schaffen dürfte.

Zur Ergänzung:
Der Bremsspur entstand bei einer Strecken-Steigung von ca. 6-12 Prozent, dazu noch der Relativ starke Aufprall, ohne
diese beiden Faktoren, wäre die Bremsspur noch beträchtlich länger ausgefallen.

die polizei sagte rein vom Gesetz her bin Ich schuld, wegen Vorfahrt missachtung.

Aber Ich konnte bei der Geschwindigkeit des gegnerischen Fahrzeugs nicht unternhemen.

bei tempo 30 wäre es niemals zum Unfall gekommen...

Was denkt Ihr wie Ich vorgehen sollte, da Ich mich absolut Schuldfrei fühle und meiner Meinung auch absolut Schuldfrei bin....

Danke schon mal für euer feedback und die daraus resultierende Hilfe

Gruß Martin

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Ich finde hier hat der TE definitiv auch gepennt. Wenn die Kurve so weit war, dass der Unfallgegner sie mit über 70 nehmen konnte, dann ist der da nicht plötzlich aufgetaucht. Entscheidend ist wohl der Aufprallwinkel. Wenn in die Seite, dann definitiv mehr Schuld beim TE, wenn hinten drauf, dann gute Chancen, dass der andere hier ebenfalls zur Kasse gebeten wird, bzw. die Versicherung.

Und ganz ehrlich, wenn du normal langsam direkt nach dem nach rechts schauen auf die Straße gefahren bist, wäre der nicht direkt in deinem Kofferraum. Ich bin überzeugt davon (nach deiner Beschreibung), dass hier wesentlich mehr Zeit zwischen Blick und losfahren vergangen ist. Hinzukommt wahrscheinlich, dass der andere in dem Moment auch abgelenkt war. Was hat er denn zu Protokoll gegeben? Im besten Fall für dich hat er natürlich ganz viel gesagt und du gar nix. Aber laut der Beschreibung hast du ja mit der Polizei geplappert wie ein Wasserfall.

Also auch ohne Rechtsschutz wäre ein Anwalt hier nicht schlecht, falls der Schaden an deinem Auto beträchtlich ist. Das muss man abwägen.

Zitat:

@bison36 schrieb am 25. Juni 2017 um 11:35:46 Uhr:


@birscherl... ja leider ja.

habt ihr hier evtl auch einen rat ?

ich bin noch in der Probezeit... vorher nie Aufgefallen im Straßen verkehr.

besteht die möglichkeit das Ich wegen dem Unfall meinen Führeschein verliere ?

Nein definitiv nicht, in der Hinsicht kann ich dich beruhigen.

Wo wurdest du denn getroffen? Vorne, Mitte oder hinten?

@witjka danke für dein feedback, es fällt mir gerade ein stein vom herzen

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@hydrou

Ich wurde vorne links getroffen.

wollte nach links abbigen.
und das gegnerische fahrzeug kam von links . wir haben uns quasi mit den schnauzen getroffen

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juni 2017 um 11:41:56 Uhr:


(...)
Spaß beiseite. Mich wundert ein wenig der Umstand, dass Du von einer Bremsspur sprichst. (...)

Auf trockener Fahrbahn ist die Stotterbremse des ABS glasklar erkennbar. War auch bei meinem Golf VI so.

@ azrazr

Ich weiß nicht wie sich das nennt aber die beamtin hat es in der unfallmitteilung mit Bremsblockierspur bezeichnet.

ich denke das ist diese Stotterrems spur.... ?

Kommt auf das Gleiche raus :-)

Wenn die überhöhte Geschwindigkeit zweifelsfrei im Rahmen eines entsprechenden Gutachtens nachweisbar ist, trägt der TE immer noch das Kostenrisiko. Ein derartiges Gutachten liegt im vierstelligen Bereich.
Wenn nachweisbar ist, dass es bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu keiner Kollision gekommen wäre, kann der TE auch mit 100% Erstattung rechnen.

Wir hatten einen Schaden, bei dem der Anspruchsteller auf dem mit 50 km/h limitierten Tempelhofer Damm in Berlin nachweisbar 135 km/h gefahren ist. Im weiteren Verlauf kam es zu Kollision mit dem Fahrzeug unseres VN, der wartepflichtig war.
Die Ansprüche wurden mit der Begründung abgelehnt, dass noch eine verbleibende Betriebsgefahr des Fahrzeuges unseres VN durch das grobe Verschulden des Anspruchstellers in den Hintergrund tritt und nicht berücksichtigt , bzw. "verkonsumiert" wird.
Nach eingehender Klage hatte das Landgericht Berlin diese Auffassung bestätigt.

Ich kann dem TE aus Kostengründen nur raten, sich an seine eigene Versicherung zu wenden.
Falls der Gegner klagt, kann sich die andere Versicherung ja an dem Urteil orientieren, obwohl wie hier schon richtig geschrieben wurde, die Versicherer untereinander in aller Regel keine Absprachen treffen.

Wenn der dich vorne links erwischt hat, kannst du ja beim Abbiegen noch nicht weit gekommen sein.
Entweder war der dann wirklich extrem schnell oder du hast nicht richtig geschaut bzw. bist verzögert losgefahren.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Juni 2017 um 14:11:20 Uhr:


Wenn der dich vorne links erwischt hat, kannst du ja beim Abbiegen noch nicht weit gekommen sein.
Entweder war der dann wirklich extrem schnell oder du hast nicht richtig geschaut bzw. bist verzögert losgefahren.

Sehe ich leider auch so :-/

Wenn es ein Frontalcrash war, war der Abbiegevorgang quasi schon abgeschlossen...?

Nach Länge der Bremsspur min. 70+ km/h... bergauf... dann noch Aufprallenergie... in der 30er... also mehr als doppelt so schnell (eher dreimal) wie erlaubt... da hast du gute Chancen auf Alleinschuld des Gegners. Du musst nicht mit einem Fahrzeug rechnen, dass mehr als doppelt so schnell wie erlaubt an eine Kreuzung heranfährt - auch als Vorfahrtberechtigter nicht.

Hier in der Gegend gab es schon mehrfach Alleinschuld für Tempo 110+ statt 70 aus der Kurve herausbeschleunigen und den einmündenden Verkehr getroffen...

Hast du mal ein Bild oder eine Adresse für Google Maps. Zudem wäre ein Bild der Fahrzeuge ganz aussagekräftig. Dein Problem ist eher, das du wahrscheinlich noch in Bewegung warst, als der Gegner endlich sichtbar war. Hättest du bereits gestanden und wärst mit der Fahrzeugfront unter 1 m in der Fahrspur gewesen, so hat der Opelfahrer recht schlechte Karten. Ein findiger Anwalt könnte daraus das provozieren eines Unfalls basteln. Deutlich zu schnell, nicht ausgewichen usw.

Diverse Meinungen, das eine Kurve mit 70 nicht zu nehmen ist, weil man vorher abfliegt, kann man getrost ignorieren. Es gibt nicht nur enge Kurven, es gibt auch welche mit größerem Radius, wo man durch Hecken usw. garnichts sieht.

Bei der Bewertung der Schuld wird der Vorfahrtverstoß (§ 8 StVO) immer im Vordergrund stehen. Hier hatte die Polizei recht (auch wenn sie grundsätzlich nicht darüber entscheidet). Ein mögliches oder sogar nachweisbares Fehlverhalten des anderen wie überhöhte Geschwindigkeit ändert daran erst mal nichts. Vereinfacht gesagt: Auch ein Raser auf der Hauptstraße hat Vorfahrt.

Nota bene, TE, ich kann Deine Gefühle sehr gut nachvollziehen, denn ich war mal in einer vergleichbaren Situation. Es kommt einem absolut ungerecht vor, für einen Schaden geradezustehen, der ohne das glasklare Fehlverhalten des Unfallgegners nicht passiert wäre.

Realistischerweise wirst du mit Hilfe eines guten RA und mit etwas Glück vor Gericht eine Mitschuld des anderen von 25 bis 33 % erreichen. Auch ich habe damals meinen Fall vor Gericht gebracht. Genützt hat es nichts, es blieb bei 100 % Schuld für mich. Plus dann Gerichts- und 2 x Anwaltskosten.

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