Hybrid Plug-in Versteuerung - anstehende Änderungen
Hallo,
die Regierung / das Wirtschaftsministerium möchte die Rahmenbedingungen für die Versteuerung ändern. Evtl. wird das nach der Wahl schneller gehen bzw. die Restriktionen noch schärfer.
Vorweg, ich kann das alles auch nachvollziehen.
Ich bin derzeit am Auswählen meines neuen Dienstwagens. Eigentlich sollte es wieder ein Hybrid-Auto als Dienstwagen sein. Rein elektrisch geht leider nicht, da ich familienbedingt - spontan - ab und zu 400 km und mehr am Stück fahren muss und ich dort keine Ladestation habe. Zuhause habe ich nur "normalen" Stromanschluss. das klappt aktuell gut.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen,
- aufgrund der aktuellen Lieferzeiten bekomme ich den Hybrid erst im 2ten Quartal 2022. Meint Ihr es gibt Übergangsfristen für die Anpassung der Steuer?
- welches Datum (Zulassung?) zählt und gilt die dann vorherrschende Versteuerungslage auch für die Restzeit der Leasing? So in etwa, hat mir das mein netter Ansprechpartner der Autofirma genannt.
Habt Ihr einen Tipp?
Danke!
B.
387 Antworten
@XF-Coupe: Wegen Elektro leider ja, zur Familiy sind es fast 400 km und dort gibt es aktuell eigentlich noch keine richtige Lademöglichkeit
@Xentres: Anfang Mai 2022 läuft mein Leasing aus.
Ich hab grad gelesen, dass bei Daimler jetzt bestellte Hybrid teilweise erst in Q4/2022 ausgeliefert werden. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass bis dahin die derzeit bekannten Regeln nicht mehr gelten, dazu haben die großen deutschen Hersteller doch noch zuviel Einfluss und das würde zurecht nen schönen Aufschrei geben.
In die Glaskugel kann aber bei der derzeitigen politischen Lage natürlich keiner schauen.
Ich würd mich zumindest bei der Bestellung etwas beeilen, vor allem glaub ich nicht, dass die Lieferzeiten sich in nächster Zeit entspannen…
Ich wette dagegen. Das ist einfach änderbar und würde sofort Wirkung zeigen. Daher wird es ziemlich sicher kommen.
Mal davon abgesehen, dass ich eh kein Auto bestellen würde, was dann vielleicht in 12+ Monaten kommt und andere Teile haben kann, als ich bestellt habe. Siehe Mercedes Foren, wo die Leute sich gerade aufregen, weil Mercedes die Bestellung einseitig ändert.
Zitat:
... da hast Du wohl den Text des verlinkten Gesetzes nicht richtig gelesen.
Die reduzierte Steuer bleibt bei einer Anschaffung des Fahrzeugs bis 31.12.2030, bei E-Fahrzeugen wie gehabt, bei Plug in Hybriden ändern sich die Voraussetzungen (höhere Reichweite ab 2022 und 2025)
Deine Kritik ist zum Teil berechtigt, denn es gibt Regelungen für PHEV bis 2030. Ich hatte bei Punkt 2 und dann 3 aufgehört zu lesen. Aber in Punkt 4 und 5 kommen dann noch weitere Regularien, wieder für PHEV.
Punkt 2 : bis Ende 2021: bis 50g CO2 oder mindestens 40 km erfüllen. Bis Ende 2021 => 0,5%, ab 2022: wieder 1%
Punkt 3: gilt für BEV/FCEV bis 60.000 EUR Bruttolistenpreis
Punkt 4 : PHEV mit 50g/km CO2 oder mindestens 60km (2022-2025)
Punkt 5 : PHEV mit 50g km CO2 oder mindestens 80km (2025-2030)
Zusammenfassend: in der aktuellen Regelung sind alle PHEV bis 50 g CO2/km safe bis Ende 2030.
Nur wenn sie das nicht erfüllen, kommt die elektrische Mindestreichweite zum Tragen. Und dort verschärfen sich immer mal die Anforderungen.
Der Fadenersteller muss sich also noch mehr damit beschäftigen, was für ein PHEV mit welchen Werten er da im Blick oder gar über den Arbeitgeber bestellt hat.
Was derzeit bekannt ist: das ODER in den Bestimmungen soll an sich gekippt werden, und der Zweig der 50 g CO2/km entfallen und das ganze auf eine jeweilige el. Mindestreichweite vereinfacht werden. Das gilt zumindest für das Elektromobilitätsgesetz und dann die Zuteilung des E-Kennzeichens sowie die Innovationsprämie (die aber wieder in einer anderen Sache drin ist: in einer Förderrichtlinie, die keinen Gesetzescharakter hat und daher freier von den Ministerien geändert werden kann, wenn sich einfach mal die Ressorts abgestimmt haben, was aber auch seine Zeit dauern kann).
Eine Änderung des EStG braucht hingegen immer Bundestags-Absegnung, denn es ist ja eine Gesetzesänderung.
Und die dauert. Wenn der Fadenersteller sich also auf die Trägheit der Gesetzgebung verlässt, dann sind PHEV bis 50 g CO2/km safe.
Aber wenn der ODER-Zweig mit den 50 g CO2/km wegfällt?
Damit wären dann jene betroffen, die sich allein auf das Einhalten der CO2-Grenze verlassen hatten, also auch der Fadenersteller.
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Nichts Anderes hatte ich geschrieben 😉
Neuere Plug ins liegen schon über den 60 km, mein tucson ist mit 62 km angegegen und die schafft er, zumindest im Sommer auch locker. Teilweise sind die Hersteller schon jetzt dabei, die Akkukapazität entsprechend zu erhöhen.
Volvo erhöht die Akkukapazität von 11,6 auf 18,8 kwh und spricht von Reichweiten bis zu 90 km, damit wäre dann auch gleich die Vorgabe für 2025 erfüllt. https://www.electrive.net/.../
Auch die anderen Hersteller werden sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen und die Akkukapazitäten entsprechend anpassen.
Aber ich würde anstelle des TE auf jeden Fall ein Modell wählen, das schon jetzt die 60 km erfüllt. Damit sollte man zumindest für eine Anschaffung in 2022 safe sein.
Tiguan ist ein für mich angedachten Auto mit einer Reichweite von 50 km. Nun muss ich die Bestellung wohl nach hinten schieben, bis VW größere Akkus verbaut in 2022. eine Bestellung in 10/2021 macht dann keine. Sinn, wenn man die Förderung gern hätte. Sehe ich das so richtig?
Der Tiguan doch unter 50g CO2/km, also auch noch safe!
Macht euch nicht wegen den Reichweiten so kirre.
Welche Regierung wann und was und mit welchen Übergangsvorschriften umsetzt, weiß doch keiner.
Zitat:
@betziman schrieb am 24. September 2021 um 06:15:17 Uhr:
Tiguan ist ein für mich angedachten Auto mit einer Reichweite von 50 km. Nun muss ich die Bestellung wohl nach hinten schieben, bis VW größere Akkus verbaut in 2022. eine Bestellung in 10/2021 macht dann keine. Sinn, wenn man die Förderung gern hätte. Sehe ich das so richtig?
Sehe ich genau so. Richtig.
Wenn die 50g Grenze gekippt wird und du für 2022 dann unter 60km bist, hättest du Pech.
Zitat:
@BOP schrieb am 22. September 2021 um 21:29:45 Uhr:
Ich bin nur so unschlüssig, geht ja doch - zumindest für mich um Einiges an Geld.
Angenommen eine Versteuerung von PHEV mit dem gleichen Satz wie bei Verbrennern würde sicher kommen, würdest du dann tatsächlich einen reinen Verbrenner nehmen? Und würde der im BLP soviel niedriger liegen, dass du nicht auf vielleicht fortgesetzte 0.5% beim PHEV wetten willst?
Zitat:
@betziman schrieb am 24. September 2021 um 06:15:17 Uhr:
Tiguan ist ein für mich angedachten Auto mit einer Reichweite von 50 km. Nun muss ich die Bestellung wohl nach hinten schieben, bis VW größere Akkus verbaut in 2022. eine Bestellung in 10/2021 macht dann keine. Sinn, wenn man die Förderung gern hätte. Sehe ich das so richtig?
Die Geschichte ist komplexer.
An sich ist der Tiguan eHybrid 13 kWh über g CO2/km safe. Aber selbst wenn das kippt, hat VW vorgesorgt. Es gibt elektrische Reichweite nach WLTP und elektrische Reichweite nach NEFZ.
VW nennt (auf seiner Webseite mit der Präsentation damals) sinnvollerweise jetzt die elektrische Reichweite nach WLTP für den Tiguan e-Hybrid: 50 km.
https://www.volkswagen-newsroom.com/.../...t-ab-sofort-bestellbar-6720
Der ADAC nennt für den aktuellen Tiguan e-Hybrid 33 bzw. 35 g CO2/km (NEFZ) und 60 km bzw. 59 km (für den R-Line) elektrische Reichweite nach NEFZ! Allerdings nennt der ADAC auch "9,2 kWh Batteriekapazität brutto", was in Wirklichkeit 13 kWh Batteriekapazität brutto sind. Bei VW selbst findet man die technischen Daten im Konfigurator, da stehen auch die 60 km NEFZ bzw. 59 km beim R-Line.
Die Gesetzgebung verschwurbelt es in der Regel noch, bezieht sich aber immer noch auf die NEFZ-Reichweite. Und da haben die Zahlenkünstler bei VW offenbar für 3 von 4 Varianten den 60 km Wert hingezaubert.
Quellen:
https://www.adac.de/.../
https://www.adac.de/.../
https://www.adac.de/.../
https://www.adac.de/.../
und dann jeweils Technische Daten.
Und den 1 fehlenden Kilometer beim R-Line holen sie auch noch raus: ggf. mit anderen Reifen, Reifendruckempfehlung, oder Reku oder BMS-Änderung.
Jetzt muss VW nur noch hoffen (oder mehr nach VW-Art: lobbyieren 😁 ), dass weiter die elektrische Reichweite nach NEFZ in den diversen Gesetzen (Emobilitätsgesetz, Förderrichtlinie, EStG) stehen bleibt. Und schon haben sie den 2020er Tiguan mit seiner Batteriekapazität fit gemacht bis 2024.
Sonst: wie immer zugesicherte Eigenschaft beim Händler schon beim Vertragsabschluss vereinbaren.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 24. September 2021 um 12:55:39 Uhr:
Zitat:
@BOP schrieb am 22. September 2021 um 21:29:45 Uhr:
Ich bin nur so unschlüssig, geht ja doch - zumindest für mich um Einiges an Geld.
Angenommen eine Versteuerung von PHEV mit dem gleichen Satz wie bei Verbrennern würde sicher kommen, würdest du dann tatsächlich einen reinen Verbrenner nehmen? Und würde der im BLP soviel niedriger liegen, dass du nicht auf vielleicht fortgesetzte 0.5% beim PHEV wetten willst?
- auf jeden Fall ist der Verbrenner preiswerter, leichter und hat mehr Platz wegen der fehlenden Batterie ;
Ich denke, auch bei schneller Veränderung durch den Gesetzgeber würde es nicht vor Ende nächsten Jahres zu einer Änderung kommen können und einen gewissen Vorlauf würde man dem Verbraucher sicher auch zugestehen, damit er bei der Bestellung eines KFZ schon weiss, mit welcher Regelung/Besteuerung er zu rechnen hat..... irgendein Stichtag frühestens Anfang 2023 ?!
Das mit dem Platz stimmt nur bedingt.
Bei Fahrzeugen, die ursprünglich als reiner Verbrenner konstruiert wurden gibt es teilweise derbe Einschränkungen beim Platz, weil die Batterien nachträglich reingepfriemelt wurden. So haben z.B. Mercedes GLC oder auch die E-Klasse unschöne "Stufen" im Kofferraum.
Bei Fahrzeugen, bei denen der Plug in Hybrid schon bei der Konstruktion im Lastenheft stand, schaut das besser aus. Bei meinem Tucson Plug in ist der Kofferraum genauso groß wie bei den Verbrennern, lediglich das Fach darunter fällt etwas bescheidener aus.
Wenn man ihn sich von der Seite ansieht, weiß man auch wieso. Die Batterie befindet sich größtenteils im Unterboden, weshalb die Bodenfreiheit auch 1 cm geringer ausfällt als bei den Verbrennern.
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 22. September 2021 um 11:08:14 Uhr:
Das ist klar, aber greifbar sind immer nur die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Mir ging es nur um die Aussage von Grasomann dass die Halbierung ab 2022 wegfällt. Das stimmt eben nicht, weil die Gesetze derzeit für Anschaffungen bis 31.12.2030 gelten.Da wir aktuell weder die Zusammensetzung der zukünftigen Regierungs-Koalition kennen, noch wissen, welche Gesetzesänderung diese dann vorhat, bräuchte man eine sehr verlässliche Glaskugel um da Vorhersagen zu treffen.
Es kann auch sein, dass im Fall einer Rot-Grün-Roten Neidregierung die Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung ganz wegfallen und alle Dienstwagen wieder mit 1% (oder mehr) versteuert werden müssen und dafür die Bafa-Prämien erhöht werden, was den geringer verdienenden Privathaushalten zu Gute käme. Wer weiß das schon ... war alles schon mal da. Seinerzeit wollte der Finanzminister Eichel die Dienstwagenbesteuerung auf 1,5% anheben.
Oder man behält eine Umweltkomponente bei und staffelt. Z.B. E-Fahrzeuge 0,5%, Plug in Hybride 1,0% und reine Verbrenner 1,5% ... möglich wäre Vieles, aber es hängt eben davon ab, welche Koalition dann letztendlich an der Regierung ist.
Ich seh das genauso, bevor wir nicht das Wahlergebnis kennen und wissen wer in Zukunft alles mitregiert, kann man da gar nix vorhersagen.
Wenn es nach Lindner geht fallen die E-Auto Subventionen vielleicht zum größten Teil ganz weg, wenn ich ihn da gestern richtig verstanden hab.
Bei den Grünen steht im Wahlprogramm
"Die Kaufförderung emissions- freier Autos wollen wir in ein Bonus-Malus-System überführen und für Elektro- Leichtfahrzeuge öffnen. Klimafreundliche Autos werden billiger, klimaschädliche teurer. Auch die Umrüstung bestehender Verbrenner zu emissionsfreien Autos wollen wir fördern. Zudem nut- zen wir Regulierung, verpflichtende Verbraucherinformationen und Anreize, um Autos insgesamt leichter und effizienter zu machen. Wir beenden schrittweise die Dieselsubvention und gestalten die Dienst- wagenbesteuerung sozial-ökologisch um. "
Und ... habt Ihr jetzt die ersten Tagen nach der Wahl schon ein Gefühl, was an Verschärfung kommt? Kann nur so ein Gefühl sein ...
Mein Gefühl: das ist noch völlig offen.
Grüne und FDP haben schon bei der Dienstwagenbesteuerung ziemlich konträre Vorstellungen. Lass die mal miteinander reden (über gleich einen ganzen Blumenstrauß an unterschiedlichen Positionen), und dann schauen, ob die noch eine Einigung mit der SPD finden, sonst mit der CDU. Falls nicht: kommt wieder Groko.
Also: abwarten, Tee trinken. Soweit meine Meinung.