Hupenumschaltung erlaubt?
Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist zwei verschiedene Hupen am Fahrzeug zu haben, die sich mit einem Umschalter auswählen lassen. Also z.B. eine leisere für den Supermarktparkplatz und eine lautere für Ampelpenner im 40-Tonner. Gehupt werden würde immer durch den normalen Knopf am Lenkrad, aber die Auswahl findet über einen Kippschalter am Armaturenbrett statt. Es könnte immer nur eine benutzt werden und beide Hupen hätten E-Nummern und wären zulässig.
Hintergrund der Frage: Neulich sprach ich mit jemandem, der soetwas in seinem Motorroller hat und ich bin mir nicht ganz sicher, ob es zulässig ist. Bei ihm ist es so realisiert, dass eine Doppeltonhupe installiert ist, von der standardmäßig der Tieftöner abgeschaltet ist und von ihm nur bei Bedarf aktiviert wird. Es wäre aber wohl grundsätzlich auch denkbar, zwei völlig verschiedene Hupen zu installieren und wechselweise zu schalten.
Beste Antwort im Thema
Wüsste nicht, was dagegen spricht. Wichtig ist die Zulassung und dass keine Hupe eine Tonfolge ausspuckt.
Ähnliche Themen
32 Antworten
Ich muss mich den Vorschreibern anschließen, die diese Möglichkeit für LKW erlaubt sehen: Sogar mein Fahrschul-LKW (Actros 1831) hatte die Möglichkeit, zwischen den "quiekenden Schweinehupen" und den großen Hörnern auf dem Dach umzuschalten. Würde mich wundern, wenn die Fahrschule das rein aus Spaß gemacht hätte, wenn es illegal wäre.
Ansonsten haben die großen roten Autos, die ich fahren darf, sogar drei mal was zum Krach machen an Bord ;-) - einmal die Hupe, einmal elektronisches Martinshorn, einmal Pressluft... Wobei die Pressluftfanfaren innerorts mit Vorsicht zu genießen sind, bevor man da im Einsatzfall die älteren Mitbürger vom Rad pustet...
Bei Mercedes gab es da mal die Überlandfanfahre zum umschalten.
Ob das heute noch gemacht wird und zulässig ist weis ich nicht.
Moorteufelchen
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 23. Juli 2018 um 21:39:49 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juli 2018 um 21:08:16 Uhr:
Wichtig ist die Zulassung und dass keine Hupe eine Tonfolge ausspuckt.Er konnte bei gedrückt gehaltenem Hupknopf und hin- und herschalten des Kippschalters tatsächlich sowas ähnliches wie ein Polizeisignal erzeugen.
... und genau daran hab ich beim Eingangspost als erstes dran gedacht.
Hatte vor knapp 30 Jahren auch mal so einen Spezi der sich das mit Kippschalter umgebaut hat.
Er war bei der FFW, und das war dann wohl auch der Grund für den Umbau.
Es gibt auf Youtoube den Kanal einer Kanzlei, der genau das beantwortet hat .
Es ist erlaubt .
WBS hieß der Kanal glaube ich . Gruss
Ist sowas denn technisch überhaupt noch lösbar?
Die meisten Geräte erhalten den Strom ja übers Steuergerät, keine Ahnung wie aktuell die Hupe angesteuert wird.
Früher war es einfach, mit Umschalter und Drucklufthorn über Relais.
Ich hatte sowas mal im Golf 2 - hat manchen Radfahrer, der mir zu nahe kam, in die Botanik geschickt. :-)
Hi,
ich hab am Buggy auch zwei Hupen.
Einmal die normale quitsche Hupe und eine 3-Ton mit so einem kleinen Kompressor. Sieht man ein bisschen auf dem Bild ganz vorne in rot am Gestell der Seilwinde.
Bin schon öfter in Kontrollen gekommen und durfte sie schon paar mal vorführen da gleich der Verdacht auf "zu laut" bestand.
Da ich für Innerorts die normale habe darf ich die laute außerhalb nutzen. Da es zwei unterschiedliche Taster sind, und der laute nicht sofort offensichtlich für eventuelle andere Fahrer als Hupe zu verwechseln ist ist es bis jetzt kein Problem gewesen.
Gruß
Malfe
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 23. Juli 2018 um 20:57:49 Uhr:
Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist zwei verschiedene Hupen am Fahrzeug zu haben, ... z.B. eine lautere für Ampelpenner im 40-Tonner.
Das Anhupen von Ampelpennern ist lt StVO § 16 (1) grundsätzlich nicht erlaubt und kostet bei Verstoß dagegen 5 € oder mit Belästigung Anderer 10 €. 😉
Zitat:
@Malfe schrieb am 24. Juli 2018 um 19:19:38 Uhr:
Hi,ich hab am Buggy auch zwei Hupen.
Einmal die normale quitsche Hupe und eine 3-Ton mit so einem kleinen Kompressor. Sieht man ein bisschen auf dem Bild ganz vorne in rot am Gestell der Seilwinde.Bin schon öfter in Kontrollen gekommen und durfte sie schon paar mal vorführen da gleich der Verdacht auf "zu laut" bestand.
Da ich für Innerorts die normale habe darf ich die laute außerhalb nutzen. Da es zwei unterschiedliche Taster sind, und der laute nicht sofort offensichtlich für eventuelle andere Fahrer als Hupe zu verwechseln ist ist es bis jetzt kein Problem gewesen.Gruß
Malfe
Na, ob das allerdings nicht auf dauer zu Problemen beim TÜV führt......
Meines Wissens nach müssen alle Bedienelemente zweifelsfrei identifizierbar sein.
Und dann scheinen ja bei dir beide gleichzeitig zu gehen. Ich kenne da nur entweder oder.
Moorteufelchen
Ich hatte mal nen 300CE (W124 Coupé) von 1989. der hatte als Sonderausstattung eine „Zweiton-Fanfare“ oder „Zweiton-Hupe“ (kann mich nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern). EDIT: der Name ist ZWEIKLANG-FANFARE
Dort konnte ich auch zwischen einer leiseren und lauteren Hupe umschalten.
Ich hatte glatt bei einer HU den Schalter auf leise, und prompt wurde im HU Bericht als geringer Mangel ein Fehlton der Hupe eingetragen... 😁
Nochmal EDIT, Meine Frau korrigierte mich eben, im HU Bericht stand: Hupe Misston.
...deine Frau kennt sich mit Hupen aus ...😉 😁
Miss Ton eben 🙂
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 24. Juli 2018 um 21:10:34 Uhr:
...deine Frau kennt sich mit Hupen aus ...😉 😁
Mit Hupen und Fanfaren 😁
Liegt bei dem Thema hier aber daran, dass sie das Auto überwiegend gefahren hat. Ich hab es nur repariert... 😉
Das mit den Hupen hast du jetzt wohl missverstanden. 😁
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 24. Juli 2018 um 22:07:06 Uhr:
Wer?
Na du. Die Hupen am Auto waren ja zuletzt nicht mehr gemeint. 😁