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Hupen

Moin,

Hier mal ein Thread zum Thema Warneinrichtungen im KFZ:

Vorgeschichte:
Ich bin mal in die Situation gekommen, spät abends unbeleuchtet Fahrrad fahren zu müssen... also bin ich extrem vorsichtig auf dem Gehweg gefahren.

Ich war mir schon bewusst, dass das sehr gefährlich ist, was ich da mache, aber die eigentliche Gefahr habe ich gar nicht bedacht: Ein automobiler Gutmensch meinte, mich warnen zu müssen und hat mich beim vorüberfahren (50cm Entfernung) angehupt. Jetzt hat so eine Hupe dummerweise gefühlte 130db (jedenfalls wenn man nicht IM Auto sitzt) und kommt sehr überraschend.

Long story short: mich hat's vor lauter Schreck vom Gehsteig direkt in eine Hauswand befördert... klingt lustig, isses aber nicht.

Ich weiß, dass ich mich mit meinem Verhalten selbst in die Gefahrensituation begeben habe (also bitte keine Flames diesbezüglich *g*), aber die Reaktion des Autofahrers war auch mehr als dumm.

Was mir persönlich immer wieder auffällt: Die Hupe, die eigentlich als (letzte) Warnmöglichkeit dienen soll (bspw. wenn man im toten Wikel eines Autos fährt, das gerade zum Überholen ansetzt), wird immer mehr zum Kommunikationsmittel...
Vor allem hat ein inflationärer Hupengebrauch zur Folge, dass man sich dran gewöhnt und allmählich abstumpft.

Stelle ich mich nur an oder seht ihr das ähnlich?

Die allermeisten "Warnungen" lassen sich doch durch kurzes freundliches Aufblitzen der Lichthupe (und nicht aggressives Daueraufblenden über 3 Sekunden) abgelten.

Btw: Ist Hupen innerorts eigentlich erlaubt?

45 Antworten

Naja ich finde schon, dass es in Ordnung ist nen Radfahrer ohne Licht anzuhupen ... würde es allerdings auch nicht machen wenn er aufm Geh/Radweg fährt.
Jedoch Radfahrer die ohne Licht auf der Strasse fahren oder die meinen auf einer Hauptstr fahren zu müssen und es durch Schilder geregelt ist, dass sie aufm Radweg fahren müssen hupe ich auch an ...
Hupen ist erlaubt, um andere vor einer Gefahr zu warnen ... egal ob inner oder ausserorts.

wir haben mit der feuerwehr mal nen radahrer auf den gehweg befördert...indem wir ca. 5m hinter ihm die pressluftfanfare angeschmissen haben...daraufhin hat er dann auch platz gemacht...

Hupen darf man (auch innerorts, es sei denn, es ist z.B. vor einem Krankenhaus explizit verboten) immer bei Gefahr um jemand anders zu warnen. Mir erschließt sich nicht, vor welcher Gefahr man einen vorausfahrenden unbeleuchteten Radfahrer warnen will. Es dürfte also verboten sein, ihn "anzuhupen", egal ob er auf der Fahrbahn oder daneben auf Fuß-/Radweg fährt.

Es ist aber ebenfalls verboten, ohne Licht Fahrrad zu fahren und das Fahren auf dem Gehweg ist ebenfalls verboten. Es gibt keine mir bekannte Situation, in der man "spät abends unbeleuchtet Fahrrad fahren" muss.

Ich halte die Frage, wer größeren Mist baut, der Autofahrer, der unnötig hupt, oder der Fahrradfahrer, der im Dunkeln unbeleuchtet auf dem Gehweg fährt, für eine Milchmädchen-Rechnung. Beide haben Fehler gemacht, und dem anderen die Schuld in die Schuhe schieben bringt nichts.

Ein sehr subjektives Erlebnis.

1. Ohne Beleuchtung ist ein Fahrrad bei Dunkelheit auf dem Fußweg zu schieben. Fahren auf dem Gehweg kostet 10 EUR und je nach Folge bis 30 EUR Bußgeld.
2. Unbeleuchtet bei Dunkelheit auf dem Rad zu fahren ist sehr gefährlich und kostet 10 EUR und je nach Folge bis 30 EUR Bußgeld.
Es könnte z.b. ein Fußgänger aus einer Tür treten und peng liegen beide danieder, womöglich purzelt einer auf die straße und da kommt ein Auto.
Da bist du dann bereits bei einer Straftat und kannst Deinen Auto-fs verlieren.
3. Das man dann noch vor sich hin träumt und nicht mit einer Hupe rechnet (die könnte auch aus einem sonstigen, nicht mit Dir in Bezug stehendem Ereignis ertönen) ist doppelt gefährlich.
Ergebnis Deiner Fehler ist der Sturz - war halt nicht Dein bester Tag.

Zum Autofahrer:
1. Da Du Dich nicht auf der Straße befunden hast war kein Seitenabstand vorgeschrieben.
2. Der Einsatz einer Hupe ist für Gefahrensituationen vorgesehen. Grundlos darf die nicht eingesetzt werden, sonst gibt es ein Bußgeld von 10 EUR.
Vielleicht hat der Autofahrer vorsorglich gehupt, etwa weil Du der Straße verdächtigt nahe kamst (Schlangenlinien o.ä) 😁

Zum Hupen allgemein.
Hupen dürfen nur einen Ton haben und max 105 dBA laut sein.
In letzter Sekunde zu Hupen ist unsinnig. Da gilt es bereits zu reagieren und keinesfalls mehr zu Warnen (kostet nur Zeit!).
Die Hupe wird also immer vorsorglich eingesetzt um die drohende Gefahr zu vermeiden.
Da ist sie allerdings wesentlich sinnvoller als eine Lichthupe. Wie soll man beispielsweise mit dem Rücken zum Auto eine Lichthupe wahrnehmen?

Die Hupe wird wie anderes auch unnötig eingesetzt.
Falsche Beleuchtung (Radfahrer keine, Autos Nebelscheinwerfer, nicht richtig eingestellte Scheinwerfer oder Lichthupe) kommt sehr viel häufiger vor und ist aufgrund der Unsichtbarkeit bzw. des Blendeffektes wesentlich gefährlicher.

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Zum Radfahrer:
Ohne Licht fahren ist sicher nicht gut, aber ich denke, dass der Gehweg grade nachts sicherer ist als die Straße, insbesondere weil die Polizei einen da nicht so schnell sieht.
Aber ich würde als Fahradfahrer ohne Licht grundsätzliche jedem anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt gewähren, wenn nicht sogar anhalten.

Zum Auto:
Was geht den Autofahrer der Radfahrer auf dem GEHWEG an??
Ich würde einen Radfahrer nichtmal anhupen, wenn er vor mir ohne Licht fährt, solange er sich richtig verhält. Wenn ich ihn sehe, ist er keine Gefahr mehr für mich, und wenn ich ihn nicht sehe, dann brauch ich auch net zu hupen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wir haben mit der feuerwehr mal nen radahrer auf den gehweg befördert...indem wir ca. 5m hinter ihm die pressluftfanfare angeschmissen haben...daraufhin hat er dann auch platz gemacht...

Na das ist ja ne super Leistung. Habt euch bestimmt königlich drüber amüsiert 🙄🙄

Wegen dem Hupen: ich hupe persönlich eigentlich recht selten, alleine aus der Tatsache heraus, dass ich lieber jemandem Vorfahrt gewähre, obwohl ich eigentlich hätte fahren dürfen und das doch entspannt sehe. Bringt mir ja auch nichts, da dann auf meinem Recht zu bestehen (ausser nem kaputten Auto und noch mehr Ärger) und mich darüber mittels Hupe dann auch noch mitteilen zu müssen.

Gerade aber an Kreiseln ist das faszinierend zu beobachten, dass mittels Hupe die anderen Verkehrsteilnehmer auf ihr wie auch immer geartetes Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden. Bzw., generell wird die Hupe eigentlich mehr als Kommunikationsmittel gesehen, egal ob man nun freundlich oder böse dem Adressaten gestimmt war 😉

Zu der geschilderten Situation: wie golf_v_... es schon so ähnlich sagte, was bringt es denn, noch zu hupen, wenn man eh schon vorbei ist?? Ob da eine Gefahr im Verzug war vermag ich nicht zu beurteilen. Denke, der Einsatz der Hupe war aber in diesem speziellen Fall unangemessen...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Na das ist ja ne super Leistung. Habt euch bestimmt königlich drüber amüsiert 🙄🙄

wenn der vom elektro-martinshorn nicht ausweichen will und weiterhin mitten auf der straße rumradelt, dann muss halt eine andere lösung her, um freie bahn zu schaffen...und diese war halteben die pressluftfanfare! die dann doch um einiges lauter ist als das elektrische gedudel.....und so den eingeschalteten mp3 player in den ohren übertönt.....

nebenbei habe ich gestern fast nen unbeleuchteten radfahrer gepalttet, weil er mir die kurve geschnitten hat, bekleidet in ner modischen schwarz/dunkelblau trainingsanzug kombination....

Hättest vielleicht dazu schreiben sollen, dass es im Einsatz war, dann wäre das Mißverständnis nicht mehr gegeben.
Ist aber wirklich ein Problem, auch im Auto wenn man die Musik laut macht, man hört die Einsatzfahrzeuge einfach nicht mehr. Und wenn es hell ist kann man die echt shcon mal übersehen. Ist mir einmal beinahe passiert, seitdem höre ich innerorts keine laute Musik mehr.

Das Verhalten des Fahrradfahrers, den du gestern getroffen hast, ist absolut dumm.
Ich gebe ja zu, ich bin früher auch das ein oder andere mal ohne Licht gefahren, wenn mich mein damaliges Fahrrad mal wieder im Stich gelassen hat, aber dann grundsätzlich so passiv und unauffällig wie möglich. Also faktisch immer angehalten wenn ein Auto kam 😉

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Hupen dürfen nur einen Ton haben und max 105 dBA laut sein.

Wieso bietet dann Volkswagen Nutzfahrzeuge in den Online-Kalkulatoren bei T5/LT (weiss jetzt nicht welcher) ein "Doppelton-Signalhorn" an?

Zitat:

Original geschrieben von dragon46


Wieso bietet dann Volkswagen Nutzfahrzeuge in den Online-Kalkulatoren bei T5/LT (weiss jetzt nicht welcher) ein "Doppelton-Signalhorn" an?

den lt gibbet bald nicht mehr....das hupen nur einen ton ahben durfen ist quatsch....! sie dürfen lediglich die töne nicht in reihenfolge (z.b. eine melodie) abspielen, sondern müssen alle gleichzeitig anspringen....

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Hupen dürfen nur einen Ton haben und max 105 dBA laut sein.

Da hupt dir mein Passat aber serienmässig was anderes 😉

Grüßle
~

Zitat:

Was mir persönlich immer wieder auffällt: Die Hupe, die eigentlich als (letzte) Warnmöglichkeit dienen soll (bspw. wenn man im toten Wikel eines Autos fährt, das gerade zum Überholen ansetzt), wird immer mehr zum Kommunikationsmittel...

Ähm ja...kann ich bestätigen... 🙄

Man hupt z.B. wenn der Vordermann nicht sofort, unverzüglich und auf der Stelle losfährt, wenns grün wird (am besten noch während des Wechsels 🙄 ) 😁

Auch wird die Hupe tatsächlich mehr und mehr zum Grüßen eingesetzt...

Hat man früher bei nem Hupen noch schaulustig geguckt, ob irgendwo ne brenzlige Situation entsteht, dreht man sich heute um, weil man sehen will, ob das grad eine "bekannte" Person war 😉

Wenn man schon mal in anderen Ländern unterwegs war (insbesondere auch außerhalb Europas), wird man feststellen, daß von der Hupe hier in Deutschland äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird.

Zitat:

§ 55 Abs. II StVZO:
Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen.

Mehre Töne gleichbleibender Grundfrequenzen,

jedoch keine Klangfolge.

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