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Hund angefahren - wann erstattet die Haftpflicht des Hundebesitzers?
Hi!
Vergangenen Donnerstag sprang mir gegen 23:30 Uhr bei Tempo 50 ein Hund vors Auto. Der Hund ist mittlerweile zum Glück wieder einigermaßen auf den Beinen und der Hundebesitzer möchte diese Woche mit seiner Versicherung in Kontakt treten.
Reicht es, wenn ich bei einem Bekannten einen offiziellen Kostenvoranschlag mit Fotos machen lasse? Er führt eine eingetragene Werkstatt und schraubt seit 30 Jahren an Autos rum, hat also entsprechende Erfahrung was die Einschätzung des Schadens betrifft. Er meinte, pauschal würde er den Schaden auf ca. 150 Euro schätzen (rechtes Scheinwerferglas zerbrochen, Scheinwerfer nach innen verschoben / aus Verankerung gerissen, Kotflügel leicht deformiert -> muss gerichtet werden + Arbeitszeit / Einbau vom Scheinwerfer, ...).
Meine Frage ist eigentlich, wie lange es in der Regel dauert, bis Versicherungen den entsprechenden Betrag erstatten und, ob ein offizieller Kostenvoranschlag mit Fotos für eine solche "Hundehaftpflichtversicherung" zur Erstattung ausreicht.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Beste Antwort im Thema
So Jungs
und Mädels, jetzt beruhigt Euch mal alle wieder und steckt die vollgeweinten Tempos weg.
Tiere sind keine "Dinge".
Wenn überhaupt wären sie "Sachen". Aber auch das sind sie nicht.
Das regelt schon seit vielen Jahren § 90a BGB:
"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Und das ist weder dolle gemein noch tierfeindlich, sondern hat schlicht und ergreifend praktische Gründe, denn wie sollte man Tiere ansonsten rechtlich behandeln?
Wie Menschen? Das geht bei aller Liebe nicht. Ich stell mir gerade vor, wie ich zusammen mit meinem Hund und der Araberstute LaPaloma bei der Testamentseröffnung sitze und erfahre, dass LaPaloma Tante Ernas Haus und der Hund ihre Ferienwohnung auf Rügen geerbt hat. Aber Schneeräumen und Grundsteuer zahlen soll ich dann wieder?
Wie Tiere? Gut und schön, aber dann brauchen wir sämtliche Gesetze nochmal neu, nämlich in einer eigenen "Tier-Version".
Ich glaube nicht, dass irgendjemand in Deutschland meint, dass wir zu wenig Gesetze haben.
Also bleibt nur: wie Sachen.
Man kann sie kaufen und verkaufen. Man kann Tiere verleihen oder verschenken und sie können gestohlen werden. Genau wie andere Sachen.
Das ist alles. Mehr steckt nicht dahinter. Also ruhig bleiben.
Und was das alles mit Flugbegleitern (abfällig als Saftschubsen tituliert) zu tun hat, soll Pintos mir gelegentlich erklären.
So, ich geh jetzt mit meiner Sache auf die Abendrunde.
Gruß
Hafi
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47 Antworten
Moin,
hmmm das mit dem Schadenersatz ist nicht ganz so einfach.
Du hast natürlich nur Anspruch auf den zusätzlich entstandenen Schaden und die Beweislast für diesen zusätzlich entstandenen Schaden liegt bei Dir.
Teile, die vor der Kollision mit dem Hund schon beschädigt waren werden nicht ersetzt, da an diesen Teilen auch bei einer Vergrösserung der Beschädigung dem Grunde nach kein höherer Schaden entstanden ist, als zur Beseitigung vorher schon vorhanden war.
Auf jeden Fall solltest Du die Vorbeschädigung der Versicherung mitteilen, denn sonst kann es zu einer Betrugsermittlung gegen Dich kommen!!
Wie bereits hier geschildert halte ich eine konkrete Vorgehensweise für ratsam.
Du solltest den Versicherer unter Vorlage des KVA und der Fotos anschreiben und in etwa wie folgt aufbauen:
750,00 EUR = Kosten der Gesamtreparatur (Vorschaden und Hundekollision)
-450,00 EUR = abzüglich geschätzte Kosten für Vorschadenbeseitigung
-----------------
300,00 EUR = Entschädigung
So wäre die Forderung für alle Transparent und ich gehe davon aus, dass der Versicherer dem dann auch zustimmen würde. Vergiß nicht ca. 30,- EUR Kostenpauschale aufzuschreiben für die Fahrten von und zur Werkstatt, Telefonkosten u.ä.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von el.tonno
Ginge es dem Hund schlecht oder hätte er nicht einmal überlebt, wäre ich der letzte, der hier einen Thread mit dieser Thematik erstellt hätte.
So nachdem alle sich lieb haben doch mal die Frage: Was hättest Du denn getan, wenn der Hund tot wäre? Gibt es einen Haftungsausschluss für Tote (Menschen wie Tiere)?
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
So nachdem alle sich lieb haben doch mal die Frage: Was hättest Du denn getan, wenn der Hund tot wäre? Gibt es einen Haftungsausschluss für Tote (Menschen wie Tiere)?
Amen
Auch, wenn ich nicht der TE bin, versuche ich mal zu antworten.
Meinst du deine Frage in dem Sinne, ob Schadenersatzanspruch bestünde, wenn der Hund bei dem Unfall verstorben wäre?
Klares Ja! Nicht der Hund ist Versicherungsnehmer, sondern der Hundehalter. Es handelt sich bei dem eigentlich falschen Begriff "Hundehaftpflichtversicherung" vielmehr um eine "Hundehalterhaftpflichtversicherung".
Das wäre im Übrigen bei einem durch die Privathaftpflichtversicherung zu regulierenden Schaden, bei dem der Versicherungsnehmer ums Leben gekommen ist, auch nicht anders, da das Schadenereignis logischerweise zu Lebzeiten eingetreten ist.
Gruß
traumzauber
Kannst dich dann an die Erben halten bzw. dessen Versicherung falls Vorhanden (wenns jetzt keine Pflicht ist wie beim KFZ).
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Kannst dich dann an die Erben halten bzw. dessen Versicherung falls Vorhanden (wenns jetzt keine Pflicht ist wie beim KFZ).
Da wird bestimmt von einigen Saftschuppsern eine passenede Antwort folgen...
Tiere zählen ja auch nix und sind nur *Dinge*
Manche sind eben oberklug ;-) zumindest solange bis es die Eigenen "erwischt" was ich niemanden wünsche!
@pintos
Du mußt bitte die Rechtslage nicht mit Tierfeindlichkeit verwechseln! Hier war die Frage wer bei einem Toten (Tier und Mensch!) haftet. Normalerweise haben in D nur Menschen Erben...
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
@pintos
Du mußt bitte die Rechtslage nicht mit Tierfeindlichkeit verwechseln! Hier war die Frage wer bei einem Toten (Tier und Mensch!) haftet. Normalerweise haben in D nur Menschen Erben...
...und Tiere sind Dinge. Ist nun mal so.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
...und Tiere sind Dinge. Ist nun mal so.
Gruß
Frank
weia.....:(
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
...und Tiere sind Dinge. Ist nun mal so.
Gruß
Frank
weia.....:(
Ist nicht von mir. Bedank dich bei denen die das im Recht festgelegt haben.
Gruß
Frank
So Jungs
und Mädels, jetzt beruhigt Euch mal alle wieder und steckt die vollgeweinten Tempos weg.
Tiere sind keine "Dinge".
Wenn überhaupt wären sie "Sachen". Aber auch das sind sie nicht.
Das regelt schon seit vielen Jahren § 90a BGB:
"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Und das ist weder dolle gemein noch tierfeindlich, sondern hat schlicht und ergreifend praktische Gründe, denn wie sollte man Tiere ansonsten rechtlich behandeln?
Wie Menschen? Das geht bei aller Liebe nicht. Ich stell mir gerade vor, wie ich zusammen mit meinem Hund und der Araberstute LaPaloma bei der Testamentseröffnung sitze und erfahre, dass LaPaloma Tante Ernas Haus und der Hund ihre Ferienwohnung auf Rügen geerbt hat. Aber Schneeräumen und Grundsteuer zahlen soll ich dann wieder?
Wie Tiere? Gut und schön, aber dann brauchen wir sämtliche Gesetze nochmal neu, nämlich in einer eigenen "Tier-Version".
Ich glaube nicht, dass irgendjemand in Deutschland meint, dass wir zu wenig Gesetze haben.
Also bleibt nur: wie Sachen.
Man kann sie kaufen und verkaufen. Man kann Tiere verleihen oder verschenken und sie können gestohlen werden. Genau wie andere Sachen.
Das ist alles. Mehr steckt nicht dahinter. Also ruhig bleiben.
Und was das alles mit Flugbegleitern (abfällig als Saftschubsen tituliert) zu tun hat, soll Pintos mir gelegentlich erklären.
So, ich geh jetzt mit meiner Sache auf die Abendrunde.
Gruß
Hafi
Pass aber bitte auf, dass die Sache nicht in ein Auto rennt, denn sonst geht der Thread hier wieder von vorn los (HILFE!)
Ahem.......Entschuldigung.