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Hund angefahren - wann erstattet die Haftpflicht des Hundebesitzers?

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 16:15

Hi!

Vergangenen Donnerstag sprang mir gegen 23:30 Uhr bei Tempo 50 ein Hund vors Auto. Der Hund ist mittlerweile zum Glück wieder einigermaßen auf den Beinen und der Hundebesitzer möchte diese Woche mit seiner Versicherung in Kontakt treten.

Reicht es, wenn ich bei einem Bekannten einen offiziellen Kostenvoranschlag mit Fotos machen lasse? Er führt eine eingetragene Werkstatt und schraubt seit 30 Jahren an Autos rum, hat also entsprechende Erfahrung was die Einschätzung des Schadens betrifft. Er meinte, pauschal würde er den Schaden auf ca. 150 Euro schätzen (rechtes Scheinwerferglas zerbrochen, Scheinwerfer nach innen verschoben / aus Verankerung gerissen, Kotflügel leicht deformiert -> muss gerichtet werden + Arbeitszeit / Einbau vom Scheinwerfer, ...).

Meine Frage ist eigentlich, wie lange es in der Regel dauert, bis Versicherungen den entsprechenden Betrag erstatten und, ob ein offizieller Kostenvoranschlag mit Fotos für eine solche "Hundehaftpflichtversicherung" zur Erstattung ausreicht.

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Beste Antwort im Thema

So Jungs

und Mädels, jetzt beruhigt Euch mal alle wieder und steckt die vollgeweinten Tempos weg.

Tiere sind keine "Dinge".

Wenn überhaupt wären sie "Sachen". Aber auch das sind sie nicht.

Das regelt schon seit vielen Jahren § 90a BGB:

 

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

 

Und das ist weder dolle gemein noch tierfeindlich, sondern hat schlicht und ergreifend praktische Gründe, denn wie sollte man Tiere ansonsten rechtlich behandeln?

Wie Menschen? Das geht bei aller Liebe nicht. Ich stell mir gerade vor, wie ich zusammen mit meinem Hund und der Araberstute LaPaloma bei der Testamentseröffnung sitze und erfahre, dass LaPaloma Tante Ernas Haus und der Hund ihre Ferienwohnung auf Rügen geerbt hat. Aber Schneeräumen und Grundsteuer zahlen soll ich dann wieder?

 

Wie Tiere? Gut und schön, aber dann brauchen wir sämtliche Gesetze nochmal neu, nämlich in einer eigenen "Tier-Version".

Ich glaube nicht, dass irgendjemand in Deutschland meint, dass wir zu wenig Gesetze haben.

 

Also bleibt nur: wie Sachen.

Man kann sie kaufen und verkaufen. Man kann Tiere verleihen oder verschenken und sie können gestohlen werden. Genau wie andere Sachen.

 

Das ist alles. Mehr steckt nicht dahinter. Also ruhig bleiben.

 

Und was das alles mit Flugbegleitern (abfällig als Saftschubsen tituliert) zu tun hat, soll Pintos mir gelegentlich erklären.

So, ich geh jetzt mit meiner Sache auf die Abendrunde.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

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Moin Jungs,

vielleicht können wir dann wieder zum THEMA zurückfinden und ergehen uns hier nicht in sinnfreiem Gelaber.

Mich würde nämlich bei Zeiten noch das Ergebnis der Sache interessieren und daher fände ich es gut, wenn der Threadersteller, das bei Gelegenheit hier noch einstellen könnte und dann nicht auf einen geschlossen Thread stösst, nur weil sich hier einige über Hundehaufen u.ä. austauschen müssen.

Beste Grüße

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