HUK24 lässt Gutachten Prüfen?
Hallo Zusammen,
leider hatte ich vor knapp 7 Wochen einen Unverschuldeten Unfall mit meinem Wagen. Die gegnerische Versicherung ist die HUK24. Ich habe ein Gutachten anfertigen lassen und dieses über meinen RA an die Versicherung weitergeleitet. Jetzt schreibt die Versicherung sie würde das Gutachten durch ein Partnerunternehmen Prüfen lassen. Was genau wird da geprüft und warum? Denkt die Versicherung das würde günstiger gehen?
Wie lange dauert eine solche Prüfung? Ich möchte mich so langsam nach einem neuen Wagen umschauen und brauche dazu das Geld.
Eventuell hat ja jemand in dieser Hinsicht seine Erfahrungen mit der HUK24 oder der Muttergesellschaft gemacht und kann mir berichten.
Danke
138 Antworten
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. Juli 2022 um 21:16:07 Uhr:
Wenn er mit dieser Vorgehensweise ein einziges Mal erfolgreich war, möchte er sich dazu äußern.
Der feuchte Traum eines jeden Anwaltes 😁
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 11. Juli 2022 um 22:15:14 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. Juli 2022 um 21:16:07 Uhr:
Wenn er mit dieser Vorgehensweise ein einziges Mal erfolgreich war, möchte er sich dazu äußern.Der feuchte Traum eines jeden Anwaltes 😁
Nur eines Bestimmten.
@rrwraith
auf welchem Stern lebst du denn?
die KFZ-Versicherung ist eine Pflichtversicherung und damit gibt es Regeln und Vorschriften.
Unter anderem schützt eine KFZ-Haftpflichtversicherung auch den Versicherungsnehmer gegen unberechtigte Forderungen. Schau mal in die KH Bedingungen.
Der VN leitet deine Ansprüche einfach an die KFZ Versicherung weiter und bittet um Überprüfung der Ansprüche und gegebenenfalls um Regulierung.
Ist er ein ganz sicherer Zeitgenosse legt er Widerspruch gegen deinen Mahnbescheid ein. Das war es dann für die nächsten Monaten.
Du musst neben den Kosten für den Mahnbescheid nun überlegen ob du die Kosten für eine Klage auf Schuldfeststellung entsprechend des Mahnbescheides aufbringen willst und das anhängende Procedere in Gang setzen.
Erfolg wegen des Plichtversicherungsgesetzes gleich Null. Außer Spesen nicht gewesen.
Wer solche Ratschläge gibt hat keine Ahnung und will nur mitreden(babbeln).
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. Juli 2022 um 21:08:22 Uhr:
Und gegen den Mahnbescheid legt der Schädiger dann - ggfls. durch seine Versicherung - Widerspruch ein und dann? Dann bist du weder reicher noch klüger als zuvor.
Stimmt nicht. denn er ist klüger als zuvor, er weiß nun, was nicht geht bzw. was er falsch gemacht hat.
Und verschont in Zukunft die Menschheit mit absurden Ratschlägen-vielleicht-.
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Zitat:
@quadrigarius schrieb am 11. Juli 2022 um 22:27:01 Uhr:
und will nur mitreden(babbeln).
oder Werbung für seinen Berufsstand machen, indem er falsche Versprechungen macht, die sich aber erst dann als unwahr rausstellen, wenn er das Mandat und damit die Kohle schon lange hat.
@BerndMaili
Was für einen Berufsstand hat er denn?
Anwalt
Zitat:
@rrwraith schrieb am 11. Juli 2022 um 20:45:04 Uhr:
Zitat:
Wie soll ich denn eine Regulierung ohne Versicherung durchführen?
Das ist doch ganz einfach!
Durch Sachverständigen die Schadenshöhe ermitteln lassen. Die Gesamtforderung incl. aller "Nebengeräusche" (z.B. Nutzungsausfall/Mietwagen, GA-Kosten, Kostenpauschale etc.) an den Schädiger senden, mit der Aufforderung, die Gesamtsumme innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Geht die Zahlung durch den Schädiger (oder seine Versicherung für ihn) innerhalb der Frist nicht, oder nicht vollständig ein, ergeht sofortiger Mahnbescheid.
Ich kann nicht beurteilen ob diese Vorgehensweise auch in der Praxis oder aber nur in der Theorie funktioniert.
Was ich mir dabei aber schwierig vorstelle sind z.B. die Gutachterkosten. Da müsste ich ja zuerst mal in Vorleistung treten - ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gutachter ohne Bezahlung bzw. Abtretungserklärung an die Versicherung tätig wird.
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. Juli 2022 um 22:21:19 Uhr:
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 11. Juli 2022 um 22:15:14 Uhr:
Der feuchte Traum eines jeden Anwaltes 😁
Nur eines Bestimmten.
und die noch einen Zacken dämlichere Antwort des Forenclown Christian.....
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Juli 2022 um 09:15:00 Uhr:
Ich kann nicht beurteilen ob diese Vorgehensweise auch in der Praxis oder aber nur in der Theorie funktioniert.
Ich schon, sie funktioniert in der Praxis.
Zitat:
Was ich mir dabei aber schwierig vorstelle sind z.B. die Gutachterkosten. Da müsste ich ja zuerst mal in Vorleistung treten - ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gutachter ohne Bezahlung bzw. Abtretungserklärung an die Versicherung tätig wird.
Nein, im Gegenteil. Die Abtretungserklärung erlaubt es dem SV, seine Vergütung direkt beim Schädiger einzufordern, also nichts Anderes, als wenn die Versicherung im Rahmen des Direktanspruchs in die Pflicht genommen würde. Und jeder SV weiß, dass speziell bei der HUK, seine Rechnung standardmäßig und rechtswidrig gekürzt wird.
Der Schädiger wird seiner Versicherung auf die Füße treten, damit diese ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und ihn von den Schadensersatzforderungen freistellt.
Denn am Ende ist er derjenige, der am Fliegenfänger hängt, mit allen möglichen unschönen Folgen, wie Pfändung, Schufaeintrag etc...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 12. Juli 2022 um 11:19:45 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Juli 2022 um 09:15:00 Uhr:
Ich kann nicht beurteilen ob diese Vorgehensweise auch in der Praxis oder aber nur in der Theorie funktioniert.
Ich schon, sie funktioniert in der Praxis.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 12. Juli 2022 um 11:19:45 Uhr:
Zitat:
Was ich mir dabei aber schwierig vorstelle sind z.B. die Gutachterkosten. Da müsste ich ja zuerst mal in Vorleistung treten - ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gutachter ohne Bezahlung bzw. Abtretungserklärung an die Versicherung tätig wird.
Nein, im Gegenteil. Die Abtretungserklärung erlaubt es dem SV, seine Vergütung direkt beim Schädiger einzufordern, also nichts Anderes, als wenn die Versicherung im Rahmen des Direktanspruchs in die Pflicht genommen würde. Und jeder SV weiß, dass speziell bei der HUK, seine Rechnung standardmäßig und rechtswidrig gekürzt wird.
Der Schädiger wird seiner Versicherung auf die Füße treten, damit diese ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und ihn von den Schadensersatzforderungen freistellt.
Denn am Ende ist er derjenige, der am Fliegenfänger hängt, mit allen möglichen unschönen Folgen, wie Pfändung, Schufaeintrag etc...
Und wie kommst du an den vollstreckbaren Titel? Der Mahnbescheid ist nicht vollstreckbar, du bräuchtest also den den Vollstreckungsbescheid.
Legt der vermeintliche Schädiger allerdings Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird auf Antrag die Sache an das im Mahnantrag bezeichnete Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Der Versicherer wird dann als Nebenintervenient dem Rechtsstreit auf Seiten ihres Versicherungsnehmers beitreten. Damit ist durch das Mahnverfahren doch nichts gewonnen (eher Zeit verloren) oder übersehe ich etwas?
Erfolgsversprechend dürfte dieses Vorgehen doch nur sein, wenn zu erwarten ist, dass der Schädiger auf dem Mahnbescheid und den folgenden Vollstreckungsbescheid nicht reagiert. In der Praxis wird doch der Versicherungsnehmer sich unmittelbar an seine Versicherung wenden, wenn der Mahnbescheid zugestellt wurde. Oder überschätze ich hier den durchschnittlichen Unfallbeteiligten?
Zitat:
@winzi37 schrieb am 12. Juli 2022 um 12:01:51 Uhr:
Erfolgsversprechend dürfte dieses Vorgehen doch nur sein, wenn zu erwarten ist, dass der Schädiger auf dem Mahnbescheid und den folgenden Vollstreckungsbescheid nicht reagiert. In der Praxis wird doch der Versicherungsnehmer sich unmittelbar an seine Versicherung wenden, wenn der Mahnbescheid zugestellt wurde. Oder überschätze ich hier den durchschnittlichen Unfallbeteiligten?
rrwraith wird dir jetzt erzählen, dass dies natürlich der Fall ist.
Aber in der Praxis sollte in der Regel keiner so blöd sein und keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 12. Juli 2022 um 12:28:05 Uhr:
Zitat:
@winzi37 schrieb am 12. Juli 2022 um 12:01:51 Uhr:
Erfolgsversprechend dürfte dieses Vorgehen doch nur sein, wenn zu erwarten ist, dass der Schädiger auf dem Mahnbescheid und den folgenden Vollstreckungsbescheid nicht reagiert. In der Praxis wird doch der Versicherungsnehmer sich unmittelbar an seine Versicherung wenden, wenn der Mahnbescheid zugestellt wurde. Oder überschätze ich hier den durchschnittlichen Unfallbeteiligten?rrwraith wird dir jetzt erzählen, dass dies natürlich der Fall ist.
Aber in der Praxis sollte in der Regel keiner so blöd sein und keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.
Und sich seine Dankeklicks geben.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 12. Juli 2022 um 12:28:05 Uhr:
Aber in der Praxis sollte in der Regel keiner so blöd sein und keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.
Blöd ist allenfalls Deine Denkweise. Wenn bei der Forderungsaufstellung sauber gearbeitet wurde, gibt es keinen Grund für einen Widerspruch (nicht Einspruch!).
Ein Widerspruch muss zwar nicht begründet werden, aber spätestens bei der anschließenden Verhandlung über die Zahlungsklage wird's dann lustig. Wenn der Richter nach dem Grund für den Widerspruch fragt und dann kommt: Ähm, Öh, ja weiß ich auch nicht, es gibt keinen, aber die Versicherung hat gesagt...