HUK24 lässt Gutachten Prüfen?

Hallo Zusammen,

leider hatte ich vor knapp 7 Wochen einen Unverschuldeten Unfall mit meinem Wagen. Die gegnerische Versicherung ist die HUK24. Ich habe ein Gutachten anfertigen lassen und dieses über meinen RA an die Versicherung weitergeleitet. Jetzt schreibt die Versicherung sie würde das Gutachten durch ein Partnerunternehmen Prüfen lassen. Was genau wird da geprüft und warum? Denkt die Versicherung das würde günstiger gehen?

Wie lange dauert eine solche Prüfung? Ich möchte mich so langsam nach einem neuen Wagen umschauen und brauche dazu das Geld.

Eventuell hat ja jemand in dieser Hinsicht seine Erfahrungen mit der HUK24 oder der Muttergesellschaft gemacht und kann mir berichten.

Danke

138 Antworten

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 10. Juli 2022 um 14:27:16 Uhr:


In dem Fall vom TE gibts aus Sicht von der Huk nur den WBW zu überprüfen.

Der Rest spielt ja keine Rolle mehr, wenn es ein klarer wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Ja das war es. Aber selbst den Wiederbeschaffungswert hätten Sie drei Wochen lang prüfen können sodass ich den Wagen auch an einen von Ihnen rausgesuchten RW Käufer verkaufen hätte können. Verstehe nicht wie die jetzt auf einmal drauf kommen

Das haben dir Vorschreiber versucht zu erklären .. da sitzt i.d.R keiner der das aktiv überprüft ...

Das sind KI´s wenn man es so sagen möchte und nur die Verantwortlichen wissen, nach welchem Algorithmus was durchläuft, oder noch mal genauer überprüft wird ...

Im Grunde sind Versicherungen riesige Mathematikkonzerne, da gehts grundsätzlich viel um Wahrscheinlichkeiten und den ganzen Krams ... Bin mir auch sicher, etliche Sachbearbeier können ehrlich auch nicht sagen, warum Fall X von der KI markiert wurde... kurz gesagt mach dir nicht so einen Kopf ...😁

Wenn man so überlegt, müsste die HUK und die HUK24 ja die meistverklagte Versicherung Deutschlands sein. Wieso zieht da nicht ein Staatsanwalt den Stecker und entzieht denen die Möglichkeit, sich Versicherung zu nennen und Policen auszustellen?
Mal überspitzt formuliert: Wer eine Haftpflicht der HUK24 hat, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs, da diese ja nicht zahlt, bzw. zahlen will. Soll man dann also selbst für den Schaden aufkommen? Ich habe ja dafür Sorge zu tragen, dass meine verursachten Schäden ausgeglichen werden. Wenn das meine Versicherung nicht kann, muss ich es selbst.

Zitat:

@Goify schrieb am 11. Juli 2022 um 18:04:11 Uhr:


Wenn man so überlegt

Wenn du das mal tun würdest kämen vielleicht nicht solche Nonsens-Beiträge heraus.

Keine Kenntnisse der rechtlichen Gegebenheiten und kein Verständnis der Zusammenhänge. 🙄

Ähnliche Themen

Zitat:

@Goify schrieb am 11. Juli 2022 um 18:04:11 Uhr:


Wenn man so überlegt, müsste die HUK und die HUK24 ja die meistverklagte Versicherung Deutschlands sein. Wieso zieht da nicht ein Staatsanwalt den Stecker und entzieht denen die Möglichkeit, sich Versicherung zu nennen und Policen auszustellen?
Mal überspitzt formuliert: Wer eine Haftpflicht der HUK24 hat, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs, da diese ja nicht zahlt, bzw. zahlen will. Soll man dann also selbst für den Schaden aufkommen? Ich habe ja dafür Sorge zu tragen, dass meine verursachten Schäden ausgeglichen werden. Wenn das meine Versicherung nicht kann, muss ich es selbst.

Also wenn mich jemand fragt ob ich zufrieden mit der Abwicklung der HUK24 bin, würde ich lügen wenn ich ja sagen würde. Mittlerweile habe ich kapiert, dass sie das Gutachten aufgrund des WBW prüfen wollen - das hätten die aber sofort nach Erhalt machen können, hätten die einen Ankäufer der mehr geboten hätte, hätte ich jetzt zumindest schonmal mehr Geld in der Hand und könnte auch mehr anzahlen wenn ich ein Ersatzwagen gefunden hätte 😁 😁 vor allem was wollen die jetzt dran ändern? Ich als Geschädigter möchte einfach nur eine Schnelle und unkomplizierte Regulierung genau so wie Ich der HUK24 keine unnötigen zusätzlichen Kosten verursache

Zitat:

@Goify schrieb am 11. Juli 2022 um 18:04:11 Uhr:


Wenn man so überlegt, müsste die HUK und die HUK24 ja die meistverklagte Versicherung Deutschlands sein.

Das dürfte so sein.

Anders ausgedrückt, nicht mehr Advocard, sondern HUK/HUK24 ist Anwalts Liebling.

Wobei sich die meisten anderen Versicherungen dahinter aber nicht verstecken müssen. Besonders negativ fällt mir da eine Versicherung in Münster ein. Die lassen jeden Furz überprüfen und unabhängig davon, wie oft sie schon auf die Schn.... gefallen sind, kommen immer wieder die gleichen Argumente bei den Kürzungen.

Die HUK-Schelte ist sicher angebracht.

Aber auch Du selbst hast Einiges zu dieser unglücklichen Regulierung beigetragen.

Zum Einen hast Du offensichtlich bei der Wahl von Anwalt und Gutachter nicht die glücklichste Hand gehabt.

Der eine lässt sich auf die Rolle schieben,

Zitat:

Die zweite, von meinem RA festgelegte Frist zur Regulierung ist kommenden Freitag.

Der Andere hat nach Deiner Auffassung den WBW zu niedrig angesetzt.

Zitat:

Und da es sich um einen Wirt. Totalschaden handelt bin ich sowieso der jenige der bei Neuanschaffung etwas drauflegen muss um das gleiche Fahrzeug mit ähnlichen Daten anzuschaffen.

Und wenn die Versicherung das GA erst nach über drei Wochen hat, hast Du selbst nicht unerheblich zur langen Regulierungsdauer beigetragen.

Im Übrigen kann ich nur empfehlen: Wenn ein Schädiger bei der HUK versichert ist, die Regulierung immer ohne Versicherung durchzuführen. Geht deutlich schneller, stressfreier und erspart einiges an Ärger...

Zitat:

@Goify schrieb am 11. Juli 2022 um 18:04:11 Uhr:


Wenn man so überlegt, müsste die HUK und die HUK24 ja die meistverklagte Versicherung Deutschlands sein.

Das liegt auch in der Natur der Sache, da die Huk mitunter die größte Versicherung im Kfz Bereich ist.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 11. Juli 2022 um 20:17:29 Uhr:


Die HUK-Schelte ist sicher angebracht.
Aber auch Du selbst hast Einiges zu dieser unglücklichen Regulierung beigetragen.
Zum Einen hast Du offensichtlich bei der Wahl von Anwalt und Gutachter nicht die glücklichste Hand gehabt.
Der eine lässt sich auf die Rolle schieben,

Zitat:

@rrwraith schrieb am 11. Juli 2022 um 20:17:29 Uhr:



Zitat:

Die zweite, von meinem RA festgelegte Frist zur Regulierung ist kommenden Freitag.

Der Andere hat nach Deiner Auffassung den WBW zu niedrig angesetzt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 11. Juli 2022 um 20:17:29 Uhr:



Zitat:

Und da es sich um einen Wirt. Totalschaden handelt bin ich sowieso der jenige der bei Neuanschaffung etwas drauflegen muss um das gleiche Fahrzeug mit ähnlichen Daten anzuschaffen.


Und wenn die Versicherung das GA erst nach über drei Wochen hat, hast Du selbst nicht unerheblich zur langen Regulierungsdauer beigetragen.

Im Übrigen kann ich nur empfehlen: Wenn ein Schädiger bei der HUK versichert ist, die Regulierung immer ohne Versicherung durchzuführen. Geht deutlich schneller, stressfreier und erspart einiges an Ärger...

Nein, das hast du falsch verstanden. Ich habe mich sogar gewundert, dass das Restwertgebot doch noch so „hoch“ war und die HUK24 hat das Gutachten sofort erhalten also hatte Sie über drei Wochen Zeit zur Prüfung, tut dies Aber erst nachdem das Fahrzeug verkauft wurde. Ich gehe wie die anderen hier davon aus das die HUK24 den WBW prüfen möchte, daher diese Aussage.

Wie soll ich denn eine Regulierung ohne Versicherung durchführen?

"Im Übrigen kann ich nur empfehlen: Wenn ein Schädiger bei der HUK versichert ist, die Regulierung immer ohne Versicherung durchzuführen. Geht deutlich schneller, stressfreier und erspart einiges an Ärger..."

Du meinst, direkt an den Schädiger wenden? Dann müsste der erstens Geld genug und Intelligenz zu wenig haben. Denn schon mit ganz wenig Verstand in der Birne schickt er sämtliche Schreiben von dir an seine Versicherung und die "kümmern" sich dann um alles.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 11. Juli 2022 um 18:46:34 Uhr:



Zitat:

@Goify schrieb am 11. Juli 2022 um 18:04:11 Uhr:


Wenn man so überlegt
Wenn du das mal tun würdest kämen vielleicht nicht solche Nonsens-Beiträge heraus.

Keine Kenntnisse der rechtlichen Gegebenheiten und kein Verständnis der Zusammenhänge. 🙄

Oha, jetzt kenne ich deinen Arbeitgeber. Soviel zum Verständnis von Zusammenhängen.

Zitat:

Wie soll ich denn eine Regulierung ohne Versicherung durchführen?

Das ist doch ganz einfach!
Durch Sachverständigen die Schadenshöhe ermitteln lassen. Die Gesamtforderung incl. aller "Nebengeräusche" (z.B. Nutzungsausfall/Mietwagen, GA-Kosten, Kostenpauschale etc.) an den Schädiger senden, mit der Aufforderung, die Gesamtsumme innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Geht die Zahlung durch den Schädiger (oder seine Versicherung für ihn) innerhalb der Frist nicht, oder nicht vollständig ein, ergeht sofortiger Mahnbescheid.

Und gegen den Mahnbescheid legt der Schädiger dann - ggfls. durch seine Versicherung - Widerspruch ein und dann? Dann bist du weder reicher noch klüger als zuvor.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Juli 2022 um 21:08:22 Uhr:


Und gegen den Mahnbescheid legt der Schädiger dann - ggfls. durch seine Versicherung - Widerspruch ein und dann? Dann bist du weder reicher noch klüger als zuvor.

Wenn er mit dieser Vorgehensweise ein einziges Mal erfolgreich war, möchte er sich dazu äußern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen