HUK24 lässt Gutachten Prüfen?
Hallo Zusammen,
leider hatte ich vor knapp 7 Wochen einen Unverschuldeten Unfall mit meinem Wagen. Die gegnerische Versicherung ist die HUK24. Ich habe ein Gutachten anfertigen lassen und dieses über meinen RA an die Versicherung weitergeleitet. Jetzt schreibt die Versicherung sie würde das Gutachten durch ein Partnerunternehmen Prüfen lassen. Was genau wird da geprüft und warum? Denkt die Versicherung das würde günstiger gehen?
Wie lange dauert eine solche Prüfung? Ich möchte mich so langsam nach einem neuen Wagen umschauen und brauche dazu das Geld.
Eventuell hat ja jemand in dieser Hinsicht seine Erfahrungen mit der HUK24 oder der Muttergesellschaft gemacht und kann mir berichten.
Danke
138 Antworten
Zitat:
@germania47 schrieb am 9. Juli 2022 um 14:34:07 Uhr:
Zitat:
@silverdrama schrieb am 9. Juli 2022 um 14:13:55 Uhr:
So wie ich es verstanden habe arbeitet die HUK24 mit einer Firma zusammen die die Gutachten auf seine „Richtigkeit“ prüft, allerdings haben sie nicht genannt wie diese Firma heißt und was genau sie da macht oder prüft.Es dürfte sich mit Sicherheit um Control Expert handeln. 🙂
nö... eher um die grünen Männchen...... 😁
Und wenn man dann mal nachschaut, wer im Vorstand/Aufsichtsrat dieser Männchen sitzt und wo die herkommen, dann wundert man sich nicht mehr.
Naja ich werde mal abwarten. Die Mitteilung zur Prüfung kam am Donnerstag. Die zweite, von meinem RA festgelegte Frist zur Regulierung ist kommenden Freitag. Ich bezweifle, dass bis dahin reguliert wurde. Ich suche dann schonmal die Unterlagen meiner RS raus… oh man - dass man immer wegen so einem Schwachsinn Stress und unnötigen Zeitverlust hat…
Zitat:
@silverdrama schrieb am 9. Juli 2022 um 17:25:04 Uhr:
Ich bezweifle, dass bis dahin reguliert wurde. Ich suche dann schonmal die Unterlagen meiner RS raus…
Übrigens: als Geschädigter steht dir anwaltliche Vertretung zu, das muß die Gegenseite zahlen und nicht dein Rechtschutz.
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Zitat:
@nogel schrieb am 9. Juli 2022 um 19:12:23 Uhr:
Zitat:
@silverdrama schrieb am 9. Juli 2022 um 17:25:04 Uhr:
Ich bezweifle, dass bis dahin reguliert wurde. Ich suche dann schonmal die Unterlagen meiner RS raus…Übrigens: als Geschädigter steht dir anwaltliche Vertretung zu, das muß die Gegenseite zahlen und nicht dein Rechtschutz.
Das ist mir bewusst. Sollte der gegnerische Versicherer, also die HUK24 sämtliche Aufforderungen zur Regulierung ignorieren werde ich meinen Rechtsanwalt bitten Klage einzureichen.
Ich bin nicht bereit dem Versicherer ewig Zeit zur Prüfung einzuräumen, nur weil man die ersten Wochen erstmal gar nichts getan hat weil aktuell viele Fälle vorhanden sind. Ich bin Geschädigter und jeder Geschädigte sollte gleichermaßen behandelt werden und nicht erst mehrere Wochen bei Seite gelegt werden. Wie gesagt, ich bin berufstätig und habe auch noch ein Privatleben welches sich nicht Monate lang um eine Unfallregulierung drehen sollte was es aber leider aktuell tut. Vielmehr dachte ich, dass bei der Sachlage (Schuldfrage ist Glasklar) schnell reguliert wird um mich aus den Füßen zu haben. Und da es sich um einen Wirt. Totalschaden handelt bin ich sowieso der jenige der bei Neuanschaffung etwas drauflegen muss um das gleiche Fahrzeug mit ähnlichen Daten anzuschaffen
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Juli 2022 um 19:12:23 Uhr:
Übrigens: als Geschädigter steht dir anwaltliche Vertretung zu, das muß die Gegenseite zahlen und nicht dein Rechtschutz.
Wenn der Anwalt aber Klage einreichen soll, dann muss er dafür Geld auf den Tisch des Gerichts legen.
Deswegen will er vorher in der Regel entweder Geld oder eben die Deckungszusage einer RSV haben.
Zitat:
@silverdrama schrieb am 9. Juli 2022 um 22:04:13 Uhr:
Vielmehr dachte ich, dass bei der Sachlage (Schuldfrage ist Glasklar) schnell reguliert wird um mich aus den Füßen zu haben.
Es ist ein sehr häufiger Fehler zu glauben, dass bei klarer Schuldfrage kein Streit zu erwarten wäre.
Dabei wird dann übersehen, dass man auch über die Höhe der unstreitig zustehenden Entschädigung ganz vorzüglich streiten kann. 😉
Wie läuft das in so einem Fall mit dem Ersatzwagen genau?
Der TE hat ja Anspruch darauf, ab dem Unfallzeitpunkt.
In der Regel gibts ja dann im Gutachten eine Wiederbeschaffungszeit für das Ersatzfahrzeug.
Als Beispiel 14 Tage.
Was ist, wenn die gegnerische Versicherung, so wie hier, sich aber sehr lange Zeit lässt mit der Prüfung vom Gutachten, obwohl ihnen das bereits vorliegt.
Darf der Geschädigte dann den Mietwagen so lange fahren, bis das Geld von der Huk auf seinem Konto ist?
Oder muss er das Geld für das neue Fahrzeug aus eigener Tasche vorstrecken?
"Oder muss er das Geld für das neue Fahrzeug aus eigener Tasche vorstrecken?"
Wenn er es kann, dann ja, notfalls finanzieren. Aber die Versicherung auf die zusätzlich entstehenden Kosten vorab hinweisen.
Und wenn er es nicht kann, auch keine Finanzierung bekommt, muss er auch darauf vorab hinweisen. Gibt dann übrigens den nächsten Streitpunkt.
Nun, die Versicherung ist auch dafür da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Genügend Leute versuch(t)en ja an einem Schaden ordentlich zu verdienen. Auffahrunfall mit einem 15 Jahre alten Auto, KVA bei der Vertragswerkstatt für 50€ Kosten geholt, fiktiv abgerechnet, das Auto aber mit Gebrauchtteilen vom Schrott in Wagenfarbe für 10% des KVA selbst repariert.
Da ist es verständlich, dass die Versicherungen gegensteuern...
Zitat:
@jof schrieb am 10. Juli 2022 um 00:10:35 Uhr:
Nun, die Versicherung ist auch dafür da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.Genügend Leute versuch(t)en ja an einem Schaden ordentlich zu verdienen. Auffahrunfall mit einem 15 Jahre alten Auto, KVA bei der Vertragswerkstatt für 50€ Kosten geholt, fiktiv abgerechnet, das Auto aber mit Gebrauchtteilen vom Schrott in Wagenfarbe für 10% des KVA selbst repariert.
Da ist es verständlich, dass die Versicherungen gegensteuern...
Augenblick mal!
Es steht dem Geschädigten zu, so zu verfahren.
Er kann nach Gutachten abrechnen und sich das Geld auszahlen lassen (ohne MWSt) und dann das Auto zusammenschustern oder den Schaden zu belassen.
Da hat keine Versicherung irgendwie "gegenzusteuern"!
Zumal man mit einem billig gefixtem Auto, dann auch tatsächlich ein schlechteres Auto hat und sollte es noch mal einen Schaden geben und man kann keine fachgerechte Rep nachweisen, gibt es kaum noch was ... insofern sehe ich an einer fiktiven Abrechnung + billigst fixen, damit die Möhre noch mal eine Weile läuft nix verwerfliches...
Man kann es drehen wie man möchte ... die versicherungen machen ihr Gled damit, das sie Beiträge kassieren und so wenig wie möglich auszahlen ... im Grunde eine ganz einfache Rechnung ... und offensichtlich ist die Taktik.. etliches maximal hinauszögern und proaktiv pauschal zu kürzen, aus ihrer Sicht von Erfolg gekrönt, sonst würden sie es nicht machen. Kann mir auch vorstellen, das es oft klappt und etliche Geschädigte sich damit zufrieden geben, oder aufgeben und nicht das fordernb was ihnen zusteht .. Win für die Versicherung ...
Leute über den Punkt eurer Diskussion bin ich längst hinaus. Das Fahrzeug ist ein Wirt. Totalschaden und wurde auch schon verkauft. Das weiß die Versicherung auch, ich habe so lange gewartet bis das RW Angebot fast abgelaufen ist um zu sehen ob die Versicherung irgendwas beanstanden will.
Darum wollte ich lediglich wissen was man da am Gutachten noch Prüfen müsse und wie lange eine solche im Schnitt dauert (was mir niemand genau sagen kann, ein Richtwert welcher auf Erfahrungen basiert wäre trotzdem gut). I
Im Grunde immer so lange wie die Frist vom Anwalt gesetzt wird, mit der Option das die Versicherung das nicht akzeptiert und die Sache in die nächste Stufe, Eskalationsstufe😁 geht...
Ich hatte mehrer solche Fälle und man kann es nicht sagen ... zum Glück waren meine Fälle immer recht eindeutig, das es trotz ein wenig hin und her, nie vor Gericht ging ... also bei mir, aus dem Bauch, nach 2-4 Monaten waren die Sachen durch...
@silverdrama : Was am Gutachten geprüft wird? Dachte, das wäre klar geworden, es wird geprüft, wo man kürzen kann. Und diese "Prüfung" erfolgt rein schematisch, vom Schreibtisch aus, rein per Computerprogrammen. Da sitzt niemand, der das Gutachten und die Lichtbilder intensiv prüft, wie auch, bei den vielen "Prüfungen", die die vornehmen.
In dem Fall vom TE gibts aus Sicht von der Huk nur den WBW zu überprüfen.
Der Rest spielt ja keine Rolle mehr, wenn es ein klarer wirtschaftlicher Totalschaden ist.