HUK: Wer den Schaden hat, wird gekündigt.

Hallo zusammen,

meine Erfahrung mit der Kfz-Versicherung der HUK24:

Ich hatte für mein Auto eine Vollkaskoversicherung bei der HUK24 abgeschlossen. Letztes Jahr hatte ich eine Pechsträhne. Erst ein Rangierschaden am Heck, dann ein Steinschlag in die Frontscheibe. Dann kam auch noch eine Schramme im Radlauf durch eine Unachtsamkeit beim Einparken hinzu (Gegenseite: Pfeiler). Die Kaskoersatzleistungen für die beiden Vollkaskoschäden beliefen sich auf 2000 EUR und 440 EUR (der Jahresbeitrag für die Versicherung liegt bei 1200 EUR).

Nach Meldung des dritten Schadens, kam sofort ein Schreiben der HUK-COBURG mit der Mitteilung, dass sie meinen Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen - ein Monat Kündigungsfrist. 😰

Nach Bitte um Prüfung des Sachverhalts teilte mir die HUK mit: “Im Interesse aller Versicherten müssen wir aber besonders schadenbelastete Verträge kündigen, damit wir weiterhin preiswerten Versicherungsschutz bieten können”. Dann schieben sie noch ein fast höhnisches “wir bitten um Ihr Verständnis” hinterher.

Ich musste lernen, dass kein Versicherungsunternehmen eine Kaskoversicherung abschließt, wenn der Vorversicherer gekündigt hat. Da ich meinen einjährigen A4 nicht ohne Vollkaskoschutz fahren möchte, blieb mit nichts anderes übrig, als das Fahrzeug abzumelden. 😠

Meine Lektion: Ich werde alle Verträge bei der Billigversicherung HUK kündigen.

Beste Antwort im Thema

Wenn der Jahresbeitrag der Versicherung vor allem schon vorher bei 1200€ lag, bedeutet das dann auch noch entweder Fahranfänger, oder weitere vorangegangene Vorschäden.

PS: Wer meldet denn überhaupt einen Vollkaskoschaden über 440€??? Das sich das nicht lohnt, ist doch schon von vorn herein klar.

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 24. Februar 2019 um 17:44:05 Uhr:



Zitat:

@Lattementa schrieb am 24. Februar 2019 um 17:35:06 Uhr:


Vor allen Dingen hättest du nach der Kündigung anders reagieren müssen. Viele Versicherer nehmen die Kündigung zurück wenn man stattdessen selbst kündigt. ...

Das hört man als Tipp hier im Forum immer wieder, aber machen die Versicherungen diese Spiel tatsächlich mit?
Und wenn ja, warum überhaupt?

Bei mir hat es jedenfalls nicht funktioniert. Vonseiten der HUK gab es keine Gesprächsbereitschaft.
Von einem Anwalt habe ich die Auskunft, dass eine erklärte Kündigung nicht zurückgenommen werden kann.

Zitat:

@davidr28 schrieb am 24. Februar 2019 um 17:54:33 Uhr:



Zitat:

@Lattementa schrieb am 24. Februar 2019 um 17:35:06 Uhr:


Vor allen Dingen hättest du nach der Kündigung anders reagieren müssen. Viele Versicherer nehmen die Kündigung zurück wenn man stattdessen selbst kündigt. Dann wärst du ohne Probleme wo anders wieder unter gekommen ;-)

Ich habe noch alles versucht, um auf die Abwicklung zu verzichten, wenn dafür der Vertrag oder ein neuer weiterlaufen würde. Der Schaden war automatisch von der Werkstatt gemeldet worden, als ich ihn begutachten ließ. Kosten war noch nicht angefallen, Reparatur noch nicht durchgeführt. Die HUK hat auf der Kündigung bestanden und wollte keinen neuen Vertrag abschließen.

Beim Tipp von

@lattementa

ging es ja auch nicht drum bei der huk einen neuen Vertrag zu schliessen, sondern selbst zu kündigen und dir einen neuen Versicherer zu suchen.

Zitat:

Von einem Anwalt habe ich die Auskunft, dass eine erklärte Kündigung nicht zurückgenommen werden kann.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und kann natürlich immer zurückgenommen werden.

Die wird mit dem Zugang wirksam und kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Man kann sich jedoch vertraglich vereinbaren, dass sie als nicht ausgesprochen gelten soll.

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Sorry, wenn ich hier mal reinklinke, aber die Frage hatte ich mir schon mal gestellt:

Steht der Kündigung durch die Versicherung (wie hier) im Schadensfall eigentlich eine Kündigung durch die Versicherung (ohne Schadensfall) gleich?

Beispiel: Ich habe eine sehr günstige Versicherung, die infolge eines Lockangebots oder weil man zum ersten Mal dort versichert ist, sehr günstig ist. Die Versicherung kündigt nun zum regulären Vertragsablauf (ohne, dass ein Schaden stattgefunden hat). Muss ich dann bei Suche einer neuen Versicherung angeben, dass die Versicherung gekündigt hat, oder "gilt das nicht"?

Danke!

Ich kenne da bei den online Versicherungen immer nur die Frage: wer hat gekündigt? Sie oder die Versicherung? Nach Gründen wird da wenn ich mich recht erinnere nicht gefragt.

Wenn sie dich fragen, musst Du es angeben. Ansonsten ist es eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Zitat:

@Spassinnebacken schrieb am 25. Februar 2019 um 10:36:10 Uhr:


Sorry, wenn ich hier mal reinklinke, aber die Frage hatte ich mir schon mal gestellt:

Steht der Kündigung durch die Versicherung (wie hier) im Schadensfall eigentlich eine Kündigung durch die Versicherung (ohne Schadensfall) gleich?

Beispiel: Ich habe eine sehr günstige Versicherung, die infolge eines Lockangebots oder weil man zum ersten Mal dort versichert ist, sehr günstig ist. Die Versicherung kündigt nun zum regulären Vertragsablauf (ohne, dass ein Schaden stattgefunden hat). Muss ich dann bei Suche einer neuen Versicherung angeben, dass die Versicherung gekündigt hat, oder "gilt das nicht"?

Danke!

wir hatten das Thema bei der Alten Leipziger, die zuvor mit MAZDA zusammen kooperierte und dann die Kooperation beendete und den MAZDA-Fahrern fristgerecht kündigte.
Wir hatten keinen Schadensfall dort!

Das war in der Branche bekannt und wir bekamen problemlos einen neuen Vertrag bei der LVM .-- zudem noch günstiger als zuvor !

@davidr28

Nach 20 Jahren Schadenfreiheit ist der Lauf der Dinge schon sehr ärgerlich. Manchmal hat man kein Glück und dann kommt auch noch Pech dazu. Wie lange warst Du mit dem Auto bei der HUK24 versichert?

Es haben doch beide Parteien das Recht nach einem Schadenfall zu kündigen.
Während das beim Versicherungsnehmer, der danach woanders 12€ im Jahr sparen will als ganz normal hingenommen wird, ist das Geschrei natürlich groß wenn eine Versicherung von diesem Recht gebrauch macht, ihren Vertragsbestand auf diese Weise bereinigt und besonders kostenintensive Kunden "entsorgt".

Natürlich sind die Konsequenzen für den TE nun sehr unangenehm, allerdings sind 3 Schäden in kurzer Zeit eben auch kein Pappenstiel.
Hatte der TE doch selbst in der Hand.
DIe Inanspruchnahme der VK wegen 440€ finde ich zudem bei dieser Vorgeschichte äähhhm "mutig".

Die war nicht mutig, sondern naiv, und da fehlt einfach eine fachkundige und verbraucherorientierte und seriöse persönliche Beratung. Die kann ich natürlich bei einer online Versicherung und nicht erwarten.

Und deswegen würde ich dem TE raten, mit den ganzen Fakten einen seriösen Versicherungsmakler aufzusuchen und sich dort vor Ort persönlich beraten zu lassen , mit dem Ziel, eine vertretbare Versicherung zu finden.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 25. Februar 2019 um 13:33:15 Uhr:


...

Naja, aber so ein wenig rechnen kann doch nun jeder. Wenn der TE schon schreibt, dass er nach dem ersten Schaden (egal ob das nun der 'kleine' oder der 'große' Schaden war) auf 1200€ Jahresbeitrag hochgeschraubt wurde, muss doch klar sein, dass die 440€ nicht wirklich rentabel über den Versicherungsschutz reinzuholen sind.

Dann hätte ich entweder den Schaden 'zurückgekauft', oder sofern er zeitlich an zweiter Stelle angefallen ist, gar nicht erst eingereicht. Manchmal reicht die Entschuldigung 'Naivität' auch nicht aus und für so etwas braucht man keine fachkundige Beratung durch die Versicherung, sondern nur gesunden Menschenverstand.

Jetzt liegt das Kind im Brunnen, wenn die Versicherung nicht auf Rücknahme der Kündigung bei Eigenübernahme des zweiten Schadens einlässt, oder wenigstens den Vertrag mit zusätzlich höheren Beiträgen anbietet, dann muss eine neue Versicherung her, oder der Jahreswagen muss weg und ein älterer Gebrauchter mit 'Nur-Haftpflicht' muss her.

Zitat:

@davidr28 schrieb am 24. Februar 2019 um 17:44:36 Uhr:



Zitat:

Wenn der Jahresbeitrag der Versicherung vor allem schon vorher bei 1200€ lag, bedeutet das dann auch noch entweder Fahranfänger, oder weitere vorangegangene Vorschäden.

........
PS: Wer meldet denn überhaupt einen Vollkaskoschaden über 440€??? Das sich das nicht lohnt, ist doch schon von vorn herein klar.

440 EUR + 300 EUR SB war über der Beitragsmehrbelastung. Klar, das würde ich heute nicht wieder so machen. Schaden macht klug, aber zu spät.

Gerechnet hatte er ja, nur er hat die Wertung eines zweiten Unfallschadens und dessen Auswirkung auf den weiteren Versicherungsverlauf und eine mögliche Kündigung eben nicht berücksichtigt. Und das ist das, was ich persönlich als naiv bezeichnen würde. Einem fleißigen Forenleser hier wäre das nicht passiert. Dem wären die Konsequenzen klar gewesen.
....😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 25. Februar 2019 um 15:17:58 Uhr:


...
440 EUR + 300 EUR SB war über der Beitragsmehrbelastung.

Die Versicherungsleistung ist eben nur die 440€, die lohnen sich ganz sicher nicht, wenn man bedenkt, dass jeder Jahresbeitrag auf sehr lange Sicht dadurch höher ausfällt.

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