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Schaden durch Gabelstapler>Privat HaftpflichtvVersicherung

Themenstarteram 5. Februar 2015 um 10:27

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner Versicherung.

Es geht sich um folgendes:

Ich habe mit dem Gabelstapler, eines Freundes, einen abgestellten Tank beschädigt. Dies habe ich so meiner Privat Haftpflicht gemeldet.

 

Jetzt schreibt die Versicherung mir nach 2 Monaten das kein Versicherungsschutz besteht, weil Folgendes nicht Versichert ist:

"Schäden durch den Gerauch eines Kraftfahrzeuges. Da der Stapler schneller als 6 km/h fährt und es sich nicht um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine handelt, ist der Stapler als Kraftfahrzeug einzustufen"

Das seh ich ja soweit noch ein.

Hab daraufhin aber meine Versicherungspolice durchgeguckt und da steht noch folgendes:

"Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden die verursacht werden durch den Gebrauch von

1. Kraftfahrzeugen,

- die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzenverkehren ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit und Anhängern;

-mit nicht mehr als 6km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h

-nicht versicherungspflichtigen Anhängern

Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.2 2 und 2.4 3 der Haftpflichtversicherungsbedigungen."

Hab jetzt auch schon eine Email an die Versicherung geschrieben mit dem Verweiß auf diese Sätze, die lehnen aber imernoch ab.

Hab ich da noch irgendeine chance, oder versteh ich den Text nicht richtig und bin wirklich nicht in diesem fall versichert?

Im Anhang ein nochmal Scan von der Entsprechenden Seite aus der Police.

Würde mich freunen wenn mir hier jemand etwas hoffentlich positives sagen kann.

 

Gruß Simon

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2015 um 16:11

Zitat:

@masseyferguson_deutz schrieb am 5. Februar 2015 um 15:12:22 Uhr:

Ja der Tank gehört meinem Freund sowie der Stapler und der Grund und Boden wo es passiert ist.

^^

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Hat der Stapler keine Betriebshaftpflicht

http://...ler-versicherungsmakler.de/.../...zulassung-versicherung.htm

Zitat:

@masseyferguson_deutz schrieb am 5. Februar 2015 um 11:27:26 Uhr:

Jetzt schreibt die Versicherung mir nach 2 Monaten das kein Versicherungsschutz besteht, weil Folgendes nicht Versichert ist:

"Schäden durch den Gerauch eines Kraftfahrzeuges. Da der Stapler schneller als 6 km/h fährt und es sich nicht um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine handelt, ist der Stapler als Kraftfahrzeug einzustufen"

Die Versicherung beruft sich darauf, dass es sich bei dem Gabelstapler um ein Kfz handelt.

Dazu:

Bisher galten Gabelstapler beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsbereich als Kraftfahrzeuge und bedurften daher einer behördlichen Zulassung. Dies hat sich seit 1. November 2003 geändert. Mit der 36. Änderung der StVZO vom 22. Oktober 2003, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2003 Teil 1, S. 2085 ff, wurden Gabelstapler selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleich-gestellt.

Nach meinem Verständnis müsste Versicherungsschutz gegeben sein.

Stapler sind wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen auch Kraftfahrzeuge. Die FZV unterscheidet begrifflich auch heute noch zwischen Staplern und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, auch wenn die Vorschriften für beide Fahrzeugtypen die gleichen sind. Das macht es nicht einfacher.

Fährt der Stapler unter 6km/h?

Auch das mit nur auf nichtöffentlichen Wegen und Plätzen ist schwammig. Ein Stapler kann und darf theoretisch auch auf öffentlichen Wegen fahren, zählt hier was er darf oder wie er tatsächlich eingesetzt wird?

Hatte den Fall mit einem nicht zugelassenen Traktor auf Privatgrundstück. Somit auch ein zulassungspflichtiges KFZ.

Wurde nach einer ersten Ablehnung dann aber doch durch die PHV bezahlt.

Ich würde aber grundsätzlich eher anzweifeln, dass ein Stapler von der Versicherung als KFZ gesehen werden kann. Stapler beleibt Stapler und Arbeitsmaschine eine Arbeitsmaschine, und wenn diese nur bis 6 Km/h lt. Vertrag versichert sind, dann wird eben kein Schaden durch entsprechende Maschinen bezahlt die bis zu 20 Km/h fahren können.

Aber wenn die Versicherung schon mitgeteilt hat, dass Sie den Stapler als zulassungspflichtiges KFZ sieht, dann könnte dir der Hinweis auf "nicht zugelassen" und "nur Privatgrund" schon helfen.

Aus meiner Sicht ist es auch nicht relevant wie der Stapler gewöhnlich eingesetzt wird, wichtig ist, dass der Einsatz bei dem Schadenereignis auf dem Privatgrund war.

Haftpflicht des Staplers bringt vermutlich nichts, da der Tank vermutlich auch dem Staplerbesitzer gehört und dies dann wohl ein nicht versicherter Eigenschaden wäre. Anders sieht es aus wenn es der Tank vom Nachbarn war.

2 Monate für eine Reaktion ist aber auch nicht unbedingt "nett". Da würde ich mir dann nach dem Vorfall mal etwas anderes suchen...

am 5. Februar 2015 um 12:50

Zitat:

@tomtom1980 [url=http://www.motor-talk.de/.../...pflichtvversicherung-t5199100.html?...]2 Monate für eine Reaktion ist aber auch nicht unbedingt "nett". Da würde ich mir dann nach dem Vorfall mal etwas anderes suchen...

 

Die werden in der Zeit wohl genaue Unterlagen zu dem Stapler angefordert haben.

Zum Fall:

Wem gehört der Tank?

Leute die einen Stapler besitzen, haben meisens auch eine entsprechende Betriebshaftpflicht in der dieser Stapler versichert ist.

Kann es sein, dass du zufällig mit dem Stapler, der deinem Freund gehört, auch einen Tank von deinem Freund kaputt gemacht hast?

^^

Themenstarteram 5. Februar 2015 um 14:12

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Stapler läuft laut Betriebserlaubnis natürlich schnelle als 6 km/h.

Das Stapler als Kfz angesehen werden scheint normal zu sein, was ich darüber gelesen habe, weil damit beförderung von Güter vorgenommen werden ( da frag ich mich allerdings was macht ein Radlader anders?)

Der Stapler wurde zum unfall punkt auf nicht öffentlichem Grund bewegt und wird es auch sonst nur, da hat die Versicherung allerdings gar nicht nach gefragt und ich wusste nicht das es evtl. von bedeutung sein könnte.

Ja der Tank gehört meinem Freund sowie der Stapler und der Grund und Boden wo es passiert ist.

Warum hast du denn den Stapler überhaupt benutzt?

am 5. Februar 2015 um 16:11

Zitat:

@masseyferguson_deutz schrieb am 5. Februar 2015 um 15:12:22 Uhr:

Ja der Tank gehört meinem Freund sowie der Stapler und der Grund und Boden wo es passiert ist.

^^

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 5. Februar 2015 um 13:26:39 Uhr:

Ich würde aber grundsätzlich eher anzweifeln, dass ein Stapler von der Versicherung als KFZ gesehen werden kann. Stapler beleibt Stapler und Arbeitsmaschine eine Arbeitsmaschine, und wenn diese nur bis 6 Km/h lt. Vertrag versichert sind, dann wird eben kein Schaden durch entsprechende Maschinen bezahlt die bis zu 20 Km/h fahren können.

Schmeiss mal nicht begrifflich alles durcheinander.

Arbeitsmaschine = Anhänger = Fahrzeug

selbstfahrende Arbeitsmaschine = Kraftfahrzeug

Stapler = Kraftfahrzeug

Begrifflich ist jedes angetriebene Fahrzeug ein Kraftfahrzeug, egal welche Untergruppe und ob zulassungspflichtig oder nicht. Versicherungspflicht ist wieder was anderes.

Beispiel Mofa = Kraftfahrzeug, zulassungsfrei aber versicherungspflichtig

Stapler <20km/h = Kraftfahrzeug, zulassungsfrei, nicht versicherungspflichtig

Und Arbeitsmaschine ist nicht Stapler.

Um konkret Stellung zu nehmen, müsste man genau wissen, welche AHB und gegebenenfalls Sonderbedingungen dem Vertrag zu Grunde liegen, da sich die Formulierungen von Bedingungen teils deutlich unterscheiden.

am 6. Februar 2015 um 10:47

1. Möglichkeit.

Seinen Vertreter fragen. Der soll das klären.

2. Möglichkeit.

Selber die AHBs durchlesen und rausfinden, unter welche Klausel der Stapler genau fällt.

3. Möglichkeit.

Den Schaden der Betriebshaftpflicht melden.

4. Möglichkeit.

Deckungsklage einreichen.

Möglichkeit 3 kannst du streichen da Eigenschaden. Stapler und Tank gehören der gleichen Person. Eigenschadendeckung wäre da schon sehr ausgefallen.

am 6. Februar 2015 um 12:03

Er selber hat sich ja keinen Schaden zugefügt.

Ich denke, dass es gar nicht so unwahrscheinlich ist, dass der Schaden über die Betriebshaftpflicht bezahlt wird.

Fahrer = mitversicherte Person => Ausschluss im Vertrag mitversicherter Personen untereinander, Ausnahmen gibt's eher selten.

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, so würde ich es aber sehen.

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