HUK 24 Monate Neuwagenentschädigung ?
Habe bei der HUK 24 Moante Neuwertentschädigung durch Kasko Plus.
Wie läuft das im Falle eines Totalschadens ?
Muss ich einen Neuwagen kaufen oder bekomme einfach das Geld ?
Habe in den Unterlagen nichts dazu gefunden
Beste Antwort im Thema
...und trägst auf direktem Wege dazu bei, diese Vorurteile durch eine Verbreitung hier im Forum noch zu potenzieren.
Ich habe bisher NULL negative Erfahrungen mit der H**24 gemacht und würde deswegen aber auch nicht behaupten, dass sie die beste aller VS ist. Vielleicht wäre allen mehr geholfen, wenn nur diejenigen eine Meinung abgeben, die auch wirklich aus eigener Erfahrung sprechen können. "Ich hab mal gelesen" und "alle sagen aber, dass" ist nur wenig hilfreich.
25 Antworten
Zitat:
Morgen, warum immer dieses Dreschen der Vorurteile?
....da hab ich mich wohl zusehr vom allgemeinen Tenor beeinflussen lassen😮.... Aber ich denke gefühlsmässig immer sofort daran, einen Anwalt anzurufen, wenn ich die drei Buchstaben lese!
...und trägst auf direktem Wege dazu bei, diese Vorurteile durch eine Verbreitung hier im Forum noch zu potenzieren.
Ich habe bisher NULL negative Erfahrungen mit der H**24 gemacht und würde deswegen aber auch nicht behaupten, dass sie die beste aller VS ist. Vielleicht wäre allen mehr geholfen, wenn nur diejenigen eine Meinung abgeben, die auch wirklich aus eigener Erfahrung sprechen können. "Ich hab mal gelesen" und "alle sagen aber, dass" ist nur wenig hilfreich.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
........die auch wirklich aus eigener Erfahrung sprechen können......
.....glaub mir, viele (inkl. mir) sprechen aus eigener Erfahrung......
@moveatur
genau das habe ich vorliegen aber werde nicht schlau draus.
Nein ich will mir meinen Wagen nicht vor die Wand setzen, ausserdem ist euer Beispiel Blödsinn, ein Focus kann auch ca. 30000 € kosten, gar kein Problem.
Es ging mir einfach nur drum ob es wert ist den Aufschlag zu zahlen und was im Falle des Falles passiert. Nur sehe ich da wenig SInn drin
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Ich lese das als Nicht-Jurist so: Wenn in den ersten 18 bzw. 24 Monaten eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist (Totalschaden, Verlust, etc.), bekommst du von der HUK24 den Geldbetrag ausgezahlt, der ausreicht, um ein gleiches/ähnliches Auto neu zu kaufen. Einschränkungen, dass dieser Kauf auch vollzogen und nachgewiesen werden müsste, sehe ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von moveatur
Einschränkungen, dass dieser Kauf auch vollzogen und nachgewiesen werden müsste, sehe ich nicht.
Da es aber bereits einschlägige Urteile gibt, die einen Neuwagenkauf für die Auszahlung des Neuwagenwerts voraussetzen, kann man davon ausgehen, dass auch die HUK darauf bestehen wird.
Zitat:
Da es aber bereits einschlägige Urteile gibt, die einen Neuwagenkauf für die Auszahlung des Neuwagenwerts voraussetzen, kann man davon ausgehen, dass auch die HUK darauf bestehen wird.
Das interessiert mich; hast du ein paar Aktenzeichen zu den Urteilen?
Zum Beispiel:
BGH (VI ZR 110/08, insbes. Abs. 33/34)
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Zum Beispiel:
BGH (VI ZR 110/08, insbes. Abs. 33/34)
Danke! Dort geht es aber um Schadenersatz im Haftpflichtfall, nicht um Kasko, wenn ich das richtig sehe.
Da es hier um das Bereicherungsverbot geht und es bei fiktiver Abrechnung lt. Urteil "an dem inneren Grund für eine Neuwagenentschädigung fehlt", sehe ich keinen Unterschied zwischen Kasko und Haftpflicht, was die Relevanz des Urteils anbetrifft.
Die Richter haben eine solche Unterscheidung ja nicht gemacht; warum sollte irgendeine VS das dann tun?