ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. HU / TÜV Saisonkennzeichen

HU / TÜV Saisonkennzeichen

Themenstarteram 25. Oktober 2018 um 11:18

Hallo,wer kann mir die richtige Antwort geben.

Habe ein kleines Auto für den Winter vom 01.11.18 - 28.02.2019 angemeldet, dann wieder ab 01.11.19 bis 28.02.20 usw.usw. Der TÜV läuft 07/2019 ab. Muß ich im Februar 2019 den TÜV vorziehen oder reicht es aus, unmittelbar zu Beginn des Monates November 2019 die HU durchzuführen? Oder wertet der TÜV es dann als 4 Monate verspätet und es gibt eine Strafe? Danke!

Andreas

Beste Antwort im Thema

"Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht der Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check."

Kopiert von der Homepage des TÜV-Nord.

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

"Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht der Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check."

Kopiert von der Homepage des TÜV-Nord.

Würde dann in 11-2019 die neue Plakette auf 07-2021 oder 11-2021 geklebt?

Es gibt keine Rückdatierung mehr.

Es gilt das Datum der Vorführung, plus 2 Jahre.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 25. Oktober 2018 um 13:52:15 Uhr:

Es gibt keine Rückdatierung mehr.

Es gilt das Datum der Vorführung, plus 2 Jahre.

Dann hätte sich ja, spätestens mit der nächsten HU, die logischerweise innerhalb eines Betriebszeitraums stattfindet, das Problem sowieso erledigt.

Wenn ich mir den Zeitraum für die Anmeldung anschaue wird der TE aber immer auf der selben SF bleiben. Oder sehe ich das falsch?

Themenstarteram 25. Oktober 2018 um 13:27

Herzlichen Dank für die detaillierten Informationen. Das hilft mir sehr weiter, ich weiss jetzt Bescheid.

Lieber Bernd_Clio III: das Schätzchen ist übrigens ein Renault Clio mit 43kw :)

Zitat:

@martinb71 schrieb am 25. Oktober 2018 um 15:27:05 Uhr:

Wenn ich mir den Zeitraum für die Anmeldung anschaue wird der TE aber immer auf der selben SF bleiben. Oder sehe ich das falsch?

Naja, wenn es wie ein Vorposter geschrieben hat, keine Rückdatierung mehr gibt, fährt er in 11-2019 (also schnellstmöglich nach Fälligkeit) zur HU, bekommt dann eine Plakette bis 11-2021 und muss dann immer zu Beginn des Anmeldezeitraums hin.

Oder sehe ich das jetzt wieder falsch?

@ TE: Gute Fahrt ;)

@Bernd_Clio_III mir geht es um die Versicherung

@martinb71: Das siehst du richtig, der SFR ändert sich nicht, da nicht mind. 6 Monate in Betrieb. Wird aber bei einem Clio mit 43 kw nicht die Welt sein.

@Bernd_Clio_III: Siehst du auch richtig, er könnte sich sogar den Spaß machen, erst im Januar hin zu fahren, hätte dann nur 2 Monate überzogen und bräuchte keine Strafe zahlen. Eigene Erfahrung mit dem Sommer-Cabrio. Vorteil: Sein HU-Stempel hat eine andere Farbe, etwaiges Überziehen beim nächsten Mal fiele dann nicht sofort auf.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Oktober 2018 um 18:10:59 Uhr:

Siehst du auch richtig, er könnte sich sogar den Spaß machen, erst im Januar hin zu fahren, hätte dann nur 2 Monate überzogen und bräuchte keine Strafe zahlen.

Ein ewiger Streitpunkt, ich persönlich sehe das zwar anders, bin aber für deinen Prüfer zum Glück nicht maßgeblich ;)

Mir wurde beim letzten überziehen (8/2018) gesagt, erst nach 3 Monaten zahlt man 10% Strafe beim TÜV. Ich weiss jetzt nicht ob man die Strafe im 3. Monat oder erst im 4. Monat zahlt.

Ob man von den netten Herrn in Grün oder Blau bereits im ersten Monat ein Ticket bekommen kann, weiss ich nicht.

Ausnahme ist jedoch das Saisonkennzeichen.

Im dritten Monat der Überziehung und das sind nicht 10 % Strafe, sondern 20% höhere Kosten der HU wegen des "erhöhten Prüfaufwandes".

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. November 2018 um 15:57:40 Uhr:

Im dritten Monat der Überziehung und das sind nicht 10 % Strafe, sondern 20% höhere Kosten der HU wegen des "erhöhten Prüfaufwandes".

Moin..

Ich frage Mich immer wenn überzogen wird was der erhöhte Prüfaufwand ist, da ich des beim genauen hinsehen nicht erkennen kann... :confused:

Der erhöhte Aufwand ist sehr einfach zu erkennen, der muss einen zusätzlichen Tatbestand auf seine Rechnung schreiben.

Ich hatte unseren Gartenanhänger mal mehrere Monate überzogen, das Ding wurde im Winter nicht gebraucht und steht hinterm Haus. Der war so schnell durch die HU, so schnell konnte ich gar nicht gucken. Licht und Reifen - Bremse hat der nicht. Und ob die Schrauben noch fest saßen. Gleiche Programm wie zwei Jahre später.

Deine Antwort
Ähnliche Themen