HU / TÜV Saisonkennzeichen
Hallo,wer kann mir die richtige Antwort geben.
Habe ein kleines Auto für den Winter vom 01.11.18 - 28.02.2019 angemeldet, dann wieder ab 01.11.19 bis 28.02.20 usw.usw. Der TÜV läuft 07/2019 ab. Muß ich im Februar 2019 den TÜV vorziehen oder reicht es aus, unmittelbar zu Beginn des Monates November 2019 die HU durchzuführen? Oder wertet der TÜV es dann als 4 Monate verspätet und es gibt eine Strafe? Danke!
Andreas
Beste Antwort im Thema
"Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht der Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check."
Kopiert von der Homepage des TÜV-Nord.
28 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. November 2018 um 20:38:44 Uhr:
Der erhöhte Aufwand ist sehr einfach zu erkennen, der muss einen zusätzlichen Tatbestand auf seine Rechnung schreiben.
Ich hatte unseren Gartenanhänger mal mehrere Monate überzogen, das Ding wurde im Winter nicht gebraucht und steht hinterm Haus. Der war so schnell durch die HU, so schnell konnte ich gar nicht gucken. Licht und Reifen - Bremse hat der nicht. Und ob die Schrauben noch fest saßen. Gleiche Programm wie zwei Jahre später.
Ahh sooo...
Könnte man auch mit "zusätzlicher Lobbyarbeit, bis der Bundestag das genehmigte" bezeichnen.
Dieser angebliche "erhöhte Prüfaufwand" ist nichts anderes als Abzocke oder man könnte es auch staatlich geduldeten Betrug nennen.
Ich hab vor ein paar Jahren mal einen Bootstrailer -Tandemachsen 2,2 to. zul.GG, selbstverständlich gebremst... sieht ungefähr so aus (klick)- mit ca. 2-3 Jahren überzogener HU vorgeführt... die Prüfung war mit wenigen Minuten -der Anhänger hat nicht einmal einen Bremsenprüfstand, geschweige denn die Prüfhalle von innen gesehen- die bisher kürzestes die ich mit einem Anhänger jemals erlebt habe.
Hat aber trotzdem diese 20% mehr gekostet... aber warum sollste da irgendwie reklamieren, womöglich in ein Wespennest stechen und damit die Bemerkung "ohne erkennbare Mängel" gefährden.
Stinken tut einem diese Abzocke zwar schon... aber macht man halt gute Miene zum bösen Spiel und überzieht immer so lange bis sichs trotz der +20% wieder lohnt. 😉
PS: ...meine beiden Trailer sind schon wieder mindestens 2-3 Jahre drüber... vielleicht fahre ich nächstes Jahr mal wieder zur HU.
Da ist der Gedanke, dass zumindest nicht mehr rückdatiert wird, doch ein kleiner Trost. Irgendwas hab ich da auch noch im Hinterkopf, das war mit einer der Gründe für die zusätzlichen 20 %.
Ähnliche Themen
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. November 2018 um 20:44:03 Uhr:
Könnte man auch mit "zusätzlicher Lobbyarbeit, bis der Bundestag das genehmigte" bezeichnen.
Also nur Geld macherrei wie immer...
Naturschutz - Krötenwanderung, von deiner Tasche in deren.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. November 2018 um 20:55:00 Uhr:
Naturschutz - Krötenwanderung, von deiner Tasche in deren.
Besser kann man des ned beschreiben 😁😁
Ja Mäxle, der Peter kennt sich gut aus
...Krötenwanderung (guckt ihr ab 3:05)... https://www.youtube.com/watch?v=mV5r7SwS-YY
Man könnte natürlich auch einfach rechtzeitig hinfahren, aber dann könnte man sich ja nirgends im Internet so richtig schön auskotzen, obwohl man es selbst war, der in erster Linie den Fehler gemacht hat...🙄🙄
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. November 2018 um 20:51:56 Uhr:
Da ist der Gedanke, dass zumindest nicht mehr rückdatiert wird, doch ein kleiner Trost. Irgendwas hab ich da auch noch im Hinterkopf, das war mit einer der Gründe für die zusätzlichen 20 %.
Ist halt das übliche Rumgemosere. Früher hat man nach einer Überziehung von einem Jahr den vollen Preis bezahlt aber nur noch die halbe Laufzeit bekommen. Jetzt zahlt man 20 % mehr und erhält volle 2 Jahre Laufzeit. Was ist jetzt günstiger für den Fahrzeughalter? Aber dies zu erkennen erfordert ein Mindestmaß an mathematischen Kenntnissen.
Hauptsache der Deutsche hat was zum Mosern.
Wer aktuell strategisch immer um 2 Monate überzieht ist wesentlich besser gestellt gegenüber der Regelung bis 2012.
Beide Versionen sind nicht zu begründen. Rückdatieren und erhöhter Prüfaufwand - beides die gleiche Ursache - "wie komme ich an das Geld der Autofahrer".
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. November 2018 um 22:28:26 Uhr:
Beide Versionen sind nicht zu begründen. Rückdatieren und erhöhter Prüfaufwand - beides die gleiche Ursache - "wie komme ich an das Geld der Autofahrer".
Mag sein - aber hätte man dieses zugegebenermaßen komische Konstrukt nicht, würde es die Prüfplakette weiter ad absurdum führen.
[Ironie] Wäre ja irgendwie kein Anreiz mehr da, sich an den Prüftermin zu halten ... [/Ironie]
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. November 2018 um 22:28:26 Uhr:
Beide Versionen sind nicht zu begründen. Rückdatieren und erhöhter Prüfaufwand - beides die gleiche Ursache - "wie komme ich an das Geld der Autofahrer".
Autofahren kostet Viel Geld. Wer keine Kohle hat seine Fahrzeuge alle zwei Jahre pünktlich zur HU zu bringen, sollte es gleich ganz lassen. Die Kosten für'n TÜV sind doch nur Peanuts in Anbetracht der Gesamtkosten.
Und begründbar ist das schon.