HU Termin weit überzogen ... bekomme ich da Ärger
Ich habe eine Frage....
Habe meine 125er Dylan nach der frischen TÜV Abnahme nur kurz gefahren, habe Sie anschließend hinten an die Garagenwand gestellt, noch ein paar Decken darüber, und habe Sie anschließend vergessen!!!
Meine Frage.... wenn ich Sie jetzt im Frühjahr zum TÜV bringe.... bekomme ich da Ärger , oder ist das denen egal, das die Dylan dann mindestens ein Jahr drüber ist???
Ach ja....Sie ist natürlich immer noch angemeldet und versichert
Mfg
Helmut
96 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. März 2023 um 09:47:20 Uhr:
Die 60 und 1 Punkt sind für Fahrzeuge die auch eine sp brauchen.Einfach mal in den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatatlog schauen
OK, dann ist die gesamte Auflistung von @JoergFB für Fahrzeuge die eine Sicherheitsprüfung benötigen. Um so ein Fahrzeug ging es hier ja nicht, oder?
@Helmutudo
Am besten fragts du direkt beim TÜV nach den evtl. anfallenden Sondergebühren. Die können dir die genaueste Antwort geben. Danach musst du dann entscheiden. ob es sich für dich lohnt. Anscheinend möchtest du das Fahrzeug ja verkaufen. Da stellt sich dann ja die Frage, ob der Erlös durch den frischen TÜV höher ist, als das was du investiert hast u. um wieviel besser die Verkaufschancen mit o. ohne TÜV sind. Weitere Frage ist: was musst du vielleicht noch investieren, damit das Ding problemlos über den TÜV geht, läuft sie überhaupt noch?. Das Teil hat schließlich 3 Jahre ohne Zuwendung gestanden.
Ich gehe davon aus,dass der Honda Roller einiges an Investition benötigt,um über die HU zu kommen,
würde ich ihn so verkaufen,zumal er mindestens 18 Jahre alt ist und nicht besonders hoch gehandelt wird.
Lohnt sich m.E. nicht mehr.
Ähnliche Themen
Ähnlich sehe ich das auch. Deswegen meine Ausführungen. Sollte man sich sehr gut überlegen. Ist ja schließlich kein Liebhaberstück, welches an Wert gewinnt.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 28. März 2023 um 08:58:23 Uhr:
Wann gilt das, beim Fahrbetrieb?
Sobald das Fahrzeug/Hänger im öffentlichen Verkehrsraum steht, kann es natürlich auch Knöllchen geben 😁
Wie willst du denn die Kiste dort wegbekommen, also?
Dazu kommt das du keinen Hänger länger als 2 Wochen überhaupt an der Straße parken darfst:
https://www.potsdam.de/.../...t-kontrolliert-abgestellte-anhaenger?...(StVO)%20d%C3%BCrfen,also%20zu%20Verkehrszwecken%2C%20genutzt%20wird.
Bei der Vergabe von Strafzetteln gibt es natürlich immer einen Ermessensspielraum. In dem Fall Glück gehabt. Wärst Du damit unterwegs abgehalten worden, wäre es sicher mehr geworden. 🙄
Meine Frage bezog sich auf die von dir aufgeführten Bußgelder. Ist aber inzwischen geklärt, du hast den höheren Satz für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfung gepostet.
Und um ehrlich zu sein: mein Hänger steht so neben unserer Einfahrt, dass ich mit dem Bus raus- und reinkomme. Ansonsten parken hier einige Deppen so dicht auf die Einfahrt, dass das unmöglich ist.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 28. März 2023 um 17:11:34 Uhr:
Sobald das Fahrzeug/Hänger im öffentlichen Verkehrsraum steht, kann es natürlich auch Knöllchen geben 😁
Nö.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 28. März 2023 um 09:53:24 Uhr:
Es kann sogar ein Knöllchen geben, wenn das Fahrzeug zugelassen auf dem eigenen Grundstück steht.
Genau so ist es. Wenn das Ding zugelassen ist, muss es eine gültige Plakette haben. Und das darf die Rennleitung auch auf Privatgrundstücken ahnden. Wenn die erkennen können, dass ein Fahrzeug zugelassen, der TÜV aber abgelaufen ist, gibt's eine Knolle, egal, wo das Fahrzeug steht.
Nur mal so am Rande erwähnt: Wie oft wird man kontrolliert? Eher alle 5 Jahre oder doch nur alle 10 Jahre? Vermutlich im Schnitt irgendwas dazwischen. Plakette abgelaufen? Dann auf zur nächsten Prüfstelle und die HU machen lassen. Wenn man wirklich angehalten wird, aber im Falle des Falles sagen kann zu welcher Prüfstelle man möchte, dann kann der uniformierte Herr oder die Dame in schickem Blau sehr wohl abschätzen, ob das glaubhaft ist oder nicht. Ich sage mal so: Die Ausrede wird an einem Sonntag nicht ziehen...
Plakette abgelaufen? Ab zur Prüfstelle und die HU machen lassen. Übrigens auch wenn der fahrbare Untersatz verkauft werden soll. Die frische Plakette bringt sicher einen deutlich besseren Preis, außerdem geht der Verkauf schneller.
Meine Meinung.
Gruß Michael
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 28. März 2023 um 10:59:54 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. März 2023 um 09:47:20 Uhr:
Die 60 und 1 Punkt sind für Fahrzeuge die auch eine sp brauchen.Einfach mal in den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatatlog schauen
OK, dann ist die gesamte Auflistung von @JoergFB für Fahrzeuge die eine Sicherheitsprüfung benötigen. Um so ein Fahrzeug ging es hier ja nicht, oder?
Ist auch im Tatbestandskatalog etwas unglücklich unter einander aufgeführt.
Dann hier noch mal die korrekten Bußleder und Verwarnungen für normale PKW, Motorräder und nicht gewerbsmäßig genutzte Anhänger:
TÜV 1 Monat überzogen: Keine Strafe.
TÜV 2 Monate überzogen: Es fallen nur Strafzahlungen an, wenn Sie einen Anhänger mitführen, der eine Sicherheitsprüfung benötigt. In diesem Fall beträgt das Bußgeld 15 Euro.
TÜV 3 Monate überzogen: Wenn Sie ein viertel Jahr überziehen, kommen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro davon.
TÜV 4 Monate überzogen: Sie überziehen und befinden sich noch innerhalb des 4. Monats, zahlen Sie immer noch 15 Euro Strafe.
TÜV 4, 6 bis 8 Monate überzogen: Findet die Kontrolle im Zeitraum von 4-8 Monaten nach eigentlichem TÜV-Termin statt, steigt das Bußgeld auf 25 Euro.
TÜV mehr als 8 Monate überzogen: 60 Euro, 1 Punkt in Flensburg.
Originallink R+V Versicherung:
https://www.ruv.de/.../tuev-ueberzogen-was-gibt-es-zu-beachten
Vielen Dank für die Antwort (en)!!
Mal schauen, wie ich es mache??
Es ist schon richtig, das Teil ist gut 20 Jahre alt (erste Baureihe)..... aber es sind neue Reifen, neue Bremsen (hinten und vorne) neue Batterie und noch verschiedene andere neue Teile verbaut...
Alleine deshalb lohnt der Verkauf eigentlich nicht!!!
Habe viel mehr reingesteckt als die Dylan noch wert ist..
Na ja....
Mfg
Helmut
In der Zeit in der du die vielen Belehrungen gelesen hast, hättest du schon lang bei der HU sein können. Ich würde mir da keine Platte drum machen. Offenbar hast du dir das Teil eh schon genauer angesehen und einiges erneuert. Also drauf setzen und los.
Nein.... die steht noch immer an der Wand..
Das mit den Neuen Teilen ist alles vorher passiert..
Die hat noch einen Vergaser, den ich nicht abgelassen habe.... die Batterie muss ich auch noch laden....und dann natürlich hoffen das Sie anspringt
Wenn alles klappt, mache ich einen Termin bei der DEKRA
Mfg
Helmut