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HU: Muss LPG-Anlage funktionieren oder nur dicht sein ?

Hallo,

bei meinem Wagen ist wohl das rail der lpg defekt.

dadurch geht die anlage nicht mehr ...

bekomme ich dann trotzdem noch TüV ?

muss die lpg funktionieren oder "nur" dicht sein ?

vielen dank für eure tipps !

gruß
tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Tobias

Wieso lässt du deine Gasanlage nicht reparieren,
ist Benzin bei dir so günstig?

Viktor

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Zitat:

Original geschrieben von tobsim



für HU-Plakette Vorraussetzung:

Einwandfreie Funktion der LPG

oder

Absolut dichtes LPG-System

Die AU hat der Wagen gestern übrigens bestanden

Vorraussetzung für eine

G

as

A

nlagen

P

rüfung:

Einwandfreie Funktion der LPG

oderUND

Absolut dichtes LPG-System.

Und die GAP ist Vorraussetzung für die HU.

MFG Thomas

Morgen...!
Es steht doch in der Anlage XVII Nr.2.4 StVZO!

Die Anlage muss folgenden Dingen unterzogen werden:

- Sichtprüfung

UND

- Funktionsprüfung

UND

- Dichtheitsprüfung

Ich persönlich schalte die Anlage vorm TÜV immer aus. Bisher war diese anschließend noch nie an (1 x E-Klasse & 3 x C-Klasse). In meiner E-Klasse würde der TÜV noch nicht mal den Schalter unter der Abdeckung der Mittelkonsole finden😉

MfG André

Zitat:

Und die GAP ist Vorraussetzung für die HU.

ich habe schon 6 Jahre keine GAP mehr gemacht und noch nie Probleme bei der HU gehabt.

Die Gasanlagen ist bei der HU und AU unrelevant.

Die AU wird mit Benzin gemacht.

hm

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld



Zitat:

Und die GAP ist Vorraussetzung für die HU.

So ein Quatsch, ich habe schon 6 Jahre keine GAP mehr gemacht und noch nie Probleme bei der HU gehabt.
Die Gasanlagen ist bei der HU und AU unrelevant.
Die AU wird mit Benzin gemacht.

Dann hast du einfach nur Glück gehabt. Eine GAP darf bei der HU maximal 12 Monate alt sein. Das scheint dein Prüfer entweder nicht zu wissen, oder es ist ihm völlig egal.

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Meine Prüfstelle ist ein großer Dekra Stützpunkt, dieser sollte es wissen.
Wichtig waren immer nur, ob alle verbauten Teile auch richtig eingetragen waren.

Zitat:

Original geschrieben von pcAndre



Es steht doch in der Anlage XVII Nr.2.4 StVZO!

Die Anlage muss folgenden Dingen unterzogen werden:

- Sichtprüfung
UND
- Funktionsprüfung
UND
- Dichtheitsprüfung

Das bezieht sich aber auch die Einbauprüfung.

gemäß. §41a Abs. 5 StVZO.

Im Handbuch steht dazu:
"Laut §41a StVZO müssen mit Flüssiggas betriebene Fahrzeuge geprüft werden:
1. periodisch wiederkehrend im Zuge der HU
2. Nach besonderen Ereignissen

Der Nachweis einer durchgeführten GAP muss im Fahrzeug mitgeführt werden"

Also:

für eine HU muss:

1. Eine GAP-Bescheinigung vorliegen oder beim Termin ansich gemacht werden

2. Die LPG muss funktionieren und dicht sein

Laut meinem Dipl.Ing. Kfz-Meister TÜV-Mann

Jetzt weiß ich bescheid.

Thema ist für mich hiermit geschlossen.

Vielen Dank für die Teilnehme an meinem thread.

Lieber Gruß
Tobias

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