HU/AU Strafzettel ?

Hi,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich fahre einen 120d Bj 12/2006, gekauft im Juli 2007 als Halbjahreswagen.

Als ich gestern von der Arbeit kam (ca 18 Uhr) hatte ich 2 Strafzettel am Auto HU 2 Monate überfällig und
AU 2 Monate überfällig mit jeweils 15,- €.

Ich schau vorn ans Nummernschild (immer noch ganz ungläubig ) und seh tatsächlich gültig bis 12/2007.

Hab da wircklich nie draufgeschaut da ich mir sicher war das es 3 Jahre ab Erstzulassung sind. 😕

Und das ärgerliche ist, das ich natürlich heute wieder auf Arbeit musste und komm zurück und
wieder die 2 Zettel dran. Dann noch abends in der Stadt geparkt und nochmal 2 Zettel !!!

in ca 26 Stunden 90,- € für son Mist.....

Ob da ein Fehler vorliegt seitens der KFZ Zulassungsstelle ? Geh erst am Montag dort hin.
Kann man gegen die Strafzettel etwas machen? 3 mal in so kurzer Zeit für die gleiche Sache ?

Gruß Sroko

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von milliway42


Mietwagen müssen immer einmal im Jahr, auch zur ersten HU!

Ok, lag ich doch nicht so daneben 🙂

Zitat:

Original geschrieben von milliway42


Tatmehrheit gibt es nicht - es gibt nur eine Tateinheit...

Falsch. Es gibt Tatmehrheit 🙂 Und in Bayern sind die Verstöße nach HU und AU tatmehrheitlich

Zitat:

Original geschrieben von milliway42


Warum? Auch wenn Du im Parkverbot stehst können Sie Dir mehr Zettel als einen an die Scheibe hängen...

Das hängt wieder davon ab, wie lange du drin stehst. Von daher möglich, aber eher selten der Fall.

Moin,

bei diesem Thema stellt sich mir folgende Frage:
Man fährt mit seinem PKW und der seit 14 Monaten abgelaufenen HU zum TÜV. Holt der Prüfer dann das Ordnungsamt/die Polizei?
Denn im Bußgeldkatalog steht ja:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Oder kommt man einfach so davon (natürlich mit reduzierter Laufzeit der neuen HU-Plakette)?

Gruß,
Andre

Hi,

nein, der Prüfer holt nicht die Polizei...

Mir als Prüfer ist es im Prinzip wurscht, wie lange einer seine HU/ AU überzogen hat. Ich datiere die Plaketten entsprechend zurück, damit hat es sich. Der Delinguent kommt somit "einfach so davon".

Ich bin weder Polizei noch Ordnungsamt und ich habe ebensoviel rechtliche Handhabe, die Fristenüberschreitung nach Bußgeldkatalogverordnung zu ahnden, wie die Verkäuferin an der Kasse vom Kaufhof. 😁
Zu dieser Art hoheitlicher Tätigkeit sind wir nicht berechtigt. Ein weiteres Beispiel: Wenn bei der Untersuchung eines Fahrzeugs festgestellt wird, daß es verkehrsunsicher ist, bin ich berechtigt, die Zulassungsstempel abzukratzen und ich informiere den Halter darüber, daß er sein Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen darf und es hiermit zwangsstillgelegt ist. Ich informiere darüber auch die Zulassungsstelle. Aber ich kann den Fahrzeugführer nicht daran hindern, trotzdem mit seinem Auto vom Hof zu fahren - das ist Aufgabe der Polizei - die wir für den seltenen Fall eines uneinsichtigen Fahrzeugführers auch unverzüglich anrufen.

Fristenüberschreitung von HU und AU sind übrigens getrennte Tatbestände nach Bußgeldkatalogverordnung und werden üblicherweise pro abgelaufener Plakette kassiert... Mehr als 8 Monate abgelaufene HU wird auch härter geandet (2 Punkte) als die AU ( 1 Punkt).

Grüße: Markus

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg


Ich bin weder Polizei noch Ordnungsamt und ich habe ebensoviel rechtliche Handhabe, die Fristenüberschreitung nach Bußgeldkatalogverordnung zu ahnden, wie die Verkäuferin an der Kasse vom Kaufhof.

Das ist mir klar, deshalb ja auch die Frage ob Polizei/Ordnungsamt verständigt wird. Vielen Dank für Deine Erläuterung des Sachverhalts. Nun kann mein Nachbar in Ruhe zur Prüfstelle juckeln (in der Hoffnung auf dem Weg dorthin nicht doch noch erwischt zu werden)... 😛

Gruß,
Andre

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