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HU / AU : Inwiefern verdienen Werkstätten mit, wenn in der Werkstatt geprüft wird?

Themenstarteram 27. März 2024 um 13:16

Hallo zusammen!

Inwiefern verdienen eigentlich Werkstätten mit, wenn der Prüfer zu denen ins Haus kommt und die HU / AU dort durchgeführt wird?

Klar, bei Reparaturen, bei der Vor- oder Nachbereitung der HU verdienen Werkstätten.

Aber darüber hinaus:

Die Gebühren für die AU können Werkstätten vermutlich ganz für sich behalten, da sie die AU selbst durchführen?

Aber wie ist das mit der Prüfgebühr des Prüfers? Bekommt die Werkstatt etwas davon ab, weil der Prüfer die Infrastruktur der Werkstatt nutzt o.ä.?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

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36 Antworten

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 27. März 2024 um 19:40:02 Uhr:

Und natürlich kann man von ausgehen, dass es auch zusätzlich zu den schon erwähnten Möglichkeiten noch andere Rückvergütungen laufen. Die lukrativen Autohausketten oder Werkstattketten werden da schon dran partizipieren. Darf natürlich nicht im direkten Zusammenhang stehen aber dann heisst das Kind einfach Werbekostenzuschuss oder so in der Art :-)

Nein, das ist falsch.

Ganz früher (TM) gab es so etwas tatsächlich. Da gab es Geld pro durchgeführte HU zurück, oder es gab Geld für das Erreichen einer bestimmten Stückzahl an HUs.

Aber das ist seit über 20 Jahren strengstens untersagt und findet definitiv nicht mehr statt.

Aber ja, es gibt immer wieder Versuche der Werkstätten, die Prüforganisationen gegeneinander auszuspielen; z.B. indem eine Firma sagt, ihr dürft bei uns HUs durchführen, wenn ihr dafür die UVV für die Rolltore "zum Sonderpreis" macht und dgl.

Das ist nicht falsch. Natürlich gibt es „Kickbacks“.

Aber mit dir diskutiere ich nicht da du wie allseits bekannt meinst du hättest als einziger Mensch hier nen durchblick.

Ich sagte deutlich, dass es natürlich NICHT im direkten Zusammenhang steht aber die Rückvergütung natürlich trotzdem stattfindet.

Hallo,

mich persönlich interessiert es nicht, was die Werkstatt

respektive der Prüfer an mir verdient,

für mich ist das Ergebnis bei einem Preisvergleich

der Kosten zwischen der Werkstatt und dem TÜV

maßgebend.

Danach entscheide ich mich.

Gruss

summercap

Zitat:

@nogel schrieb am 27. März 2024 um 16:34:09 Uhr:

Von dieser Gebühr wird nichts "abgezwackt" für die Werkstatt oder dgl., wäre auch rechtswidrig

Der TÜV Nord schreibt auf seiner Website, dass für Prüfplätze und Prüfstützpunkte in Werkstätten eine "Nutzungsvergütung" möglich ist. Was ist denn damit gemeint und woher, wenn nicht aus "abgezwackten Gebühren", kommt das Geld?

https://www.tuev-nord.de/.../

Zitat:

@Rockville schrieb am 27. März 2024 um 23:35:01 Uhr:

Was ist denn damit gemeint und woher, wenn nicht aus "abgezwackten Gebühren", kommt das Geld?

Die "Rückvergütung" wird separat (zusätzlich) auf dem Prüfbericht ausgewiesen.

Beispiel HU/AU kostet 153€, dann steht darunter noch x-€ zusätzlich.

Das kassiert der Prüfer / die Organisation, und wird im Nachhinein wieder an die Werkstatt rückvergütet.

Der Prüfer treibt quasi zusätzliches Geld für die Werkstatt ein.

Geregelt ist das in der StVZO, Anlage VIIIb, Nr.: 6.3/4

 

Zitat:

@techman122 schrieb am 27. März 2024 um 14:16:30 Uhr:

Bekommt die Werkstatt etwas davon ab, weil der Prüfer die Infrastruktur der Werkstatt nutzt o.ä.?

Damit sollte Deine Frage beantwortet sein.?

am 28. März 2024 um 4:50

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 27. März 2024 um 22:18:17 Uhr:

Das ist nicht falsch. Natürlich gibt es „Kickbacks“.

.

Hast du Beweise?

Zitat:

@Rockville schrieb am 27. März 2024 um 23:35:01 Uhr:

Der TÜV Nord schreibt auf seiner Website, dass für Prüfplätze und Prüfstützpunkte in Werkstätten eine "Nutzungsvergütung" möglich ist. Was ist denn damit gemeint und woher, wenn nicht aus "abgezwackten Gebühren", kommt das Geld?

Das ist genau das, was ich gestern im Punkt 5. erläutert hatte.

 

Das Geld Stamm daher nicht aus "abgezwackten Gebühren", sondern wird vom Kunden erhoben, aber auf dem Prüfbericht mit ausgewiesen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 28. März 2024 um 05:50:37 Uhr:

@Blue1983 schrieb am 27. März 2024 um 22:18:17 Uhr:

Das ist nicht falsch. Natürlich gibt es „Kickbacks“.

.

 

Hast du Beweise?

Nein, hat er natürlich nicht. Einfach mal ne Stammtisch Weisheit rausgehauen, und dann sagen, er diskutiert nicht weiter mit Usern die " meinen sie haben als einziger den Durchblick"

Olaf Scholz würde sagen daran kann ich mich nicht erinnern. :-)

Wie gesagt, ein direkter Zusammenhang zwischen Stückzahl und Rückvergütung besteht eher nicht, aber dann bezahlt der Tüv/Dekra/Küs you name it halt 1000€ dafür dass seine Fahne da hängen darf. Und schon hast du eine indirekte Rückvergütung die völlig legal ist.

Im Sachverständigen Gesetz KfSachvG steht auch das ich als sachverständiger nicht finanziell abhängig sein darf von der Anzahl der Prüfungen und trotzdem arbeitet ,ich denke, jede Organisation mit einer Prämie die im Zusammenhang der Stückzahl steht.

Lässt sich meiner persönlichen Meinung nach auch nicht miteinander vereinbaren, es ist aber dennoch so.

 

@nogel ich hab dich schonmal mit Gesetzen/Verordnungen/Richtlinien widerlegt und das hat dir auch nicht gereicht, von daher bin ich bei dir raus.

Du bist nicht der einzige der bei einer Organisation arbeitet. Akzeptiere das doch mal.

 

Wenn du auch bei einer Prüforganisation bist, dann weißt du doch selbst, daß es eine Rückvergütung nicht geben darf, und das war exakt die Frage im Ausgangsthread:

Zitat:

 

Aber wie ist das mit der Prüfgebühr des Prüfers? Bekommt die Werkstatt etwas davon ab, weil der Prüfer die Infrastruktur der Werkstatt nutzt o.ä.?

.

 

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 28. März 2024 um 07:22:47 Uhr:

aber dann bezahlt der Tüv/Dekra/Küs you name it halt 1000€ dafür dass seine Fahne da hängen darf. Und schon hast du eine indirekte Rückvergütung

Daß Werkstätten die Gesetzeslage umgehen wollen, hatte ich doch oben schon erläutert am Beispiel der UVV Prüfungen für Rolltore etc. zum Sonderpreis.

Die Frage war, ob Werkstätten an durchgeführten HUs finanziell partizipieren. Natürlich bekommen sie von dem Prüfentgelt nichts ab, da hast du recht. Es kommt halt dann aus der anderen Tasche über andere Möglichkeiten und nichts anderes habe ich geschrieben.

 

Aus welcher Tasche die Kohle kommt interessiert aber doch wohl wirklich niemanden.

 

 

Also halten wir mal fest, daß sich bei ausreichend krimineller Energie eine Möglichkeit finden würde, irgendeine Gegenleistung zu kreieren.

Ich kann nur sagen, daß ich in 25 Jahren TÜV Außendienst keinen einzigen Fall erlebt habe.

Und du bist den von @S_C_R_A_M_B_L_E_R eingeforderten Beweis bislang auch schuldig geblieben.

Ich glaube das findet eher subtiler statt. Zum Beispiel, wenn ein Prüfer zu wenig oder zu viel findet, dann sucht sich die Werkstatt halt einfach einen anderen Prüfer.

Da geht es um Vertrauen, denn wenn die Kunden verärgert sind hilft es weder dem einen, noch dem anderen.

 

Ich lege viel Wert darauf dass meine Werkstatt gut mit dem Prüfer auskommt, und sie sich gegenseitig vertrauen.

Bestes Beispiel war da mein ehemalige moppedwerkstatt, da hab ich mein Bike zur HU da gelassen und bin trotz abgefahrenem Reifen Mängelfrei durchgekommen, weil der Prüfer dem Meister soweit vertraut hat, dass er mich nicht mit dem abgefahrenen reifen aus der Werkstatt lässt. War im Endeffekt eine WhatsApp, ein Handschlag und alle waren glücklich. War natürlich maximal dumm von mir das vorher nicht zu prüfen, aber einer Werkstatt bei der ich wegen einer Birne zur Nachprüfung müsste anstatt das für 10€ schnell zu regeln, würde ich nicht mehr aufsuchen.

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 28. März 2024 um 09:04:10 Uhr:

Aus welcher Tasche die Kohle kommt interessiert aber doch wohl wirklich niemanden.

kreiere mir doch mal ein Szenario wie sich bei einer Prüfroganisation eine tasche füllt mit der man ander taschen befüllen kann und man nirgends was sieht.

Das System funktioniert doch gut so wie es ist.

Die Außendienst Mitarbeiter haben einen festen Job, die Werkstatt zufriedene Kunden denen sie Service in Form von TÜV anbieten können.

 

Schwarze Schafe wird es vielleicht geben, ist halt so.

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