HU / AU : Inwiefern verdienen Werkstätten mit, wenn in der Werkstatt geprüft wird?

Hallo zusammen!

Inwiefern verdienen eigentlich Werkstätten mit, wenn der Prüfer zu denen ins Haus kommt und die HU / AU dort durchgeführt wird?

Klar, bei Reparaturen, bei der Vor- oder Nachbereitung der HU verdienen Werkstätten.
Aber darüber hinaus:

Die Gebühren für die AU können Werkstätten vermutlich ganz für sich behalten, da sie die AU selbst durchführen?

Aber wie ist das mit der Prüfgebühr des Prüfers? Bekommt die Werkstatt etwas davon ab, weil der Prüfer die Infrastruktur der Werkstatt nutzt o.ä.?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

36 Antworten

Zitat:

@Astradruide schrieb am 28. März 2024 um 12:49:54 Uhr:



Zitat:

@Blue1983 schrieb am 28. März 2024 um 09:04:10 Uhr:


Aus welcher Tasche die Kohle kommt interessiert aber doch wohl wirklich niemanden.

kreiere mir doch mal ein Szenario wie sich bei einer Prüfroganisation eine tasche füllt mit der man ander taschen befüllen kann und man nirgends was sieht.

Prüfer kommt, unterschreibt 20 HU berichte ohne zu schauen, Werkstatt fertigt diese vor und kassiert je nach Auftragslage die Kunden ab.
Werkstatt kann ihre Kundenauftragsvolumen steuern und Prüfer geht täglich um 10:00 in Feierabend.

Ok, nun geht der Prüfer früh in den Feierabend ... aber wo ist nun "Geld hinter der Fassade" geflossen?

BTW: und das mit dem Anstöpseln an OBD wrd schwierig wenn der Prüfer um 10:30 im Biergarten sitzt.

Ich bin auch froh, weil meine Schrauberwerkstatt feste Termine mit dem TÜV in ihrer Halle hat. Zusatzkosten noch nie.
Und ja, auch ich traf vor vielen Jahren auf ein "schwarzes Schaf" - weil ich aus heute nicht mehr nachvollziehbarem Grund "fremdgegangen" war. Leeres Gelände der Werkstatt und der "Gutachter" (GTÜ) verlangte Reparatur der Verriegelung linke hintere Tür (weil "gefährlicher Defekt"!) - vorne in der Werkstatt freuten sich gelangweilte Leute über möglichen Auftrag. Ich fuhr aber mit dem Auto nach Hause und erfuhr dort "Mutti, guck doch mal, da ist nur die Kindersicherung geschaltet, Schieber hoch und kein Klemmen der Tür mehr" ... Ja, man lernt dazu. Es folgten mehr als zwei Jahre laufend Werbezusendungen jener Werkstatt, nebenbei auch Nissan-Händler. Ich fuhr damals aber VW ...

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Zitat:

@nogel schrieb am 27. März 2024 um 16:34:09 Uhr:



1. Die reine HU-Gebühr im Außendienst ist festgelegt, oft aber etwas teurer als an der Prüfstelle. Ist auch gerechtfertig wegen der Reisekosten und der Anfahrtszeit.

Der Reise-TÜV braucht keine Halle mit Prüfständen zu finanzieren und zu unterhalten. Ich denke da sollte er eher billiger sein als der stationäre TÜV.

Da brauch ich garnicht viel kreieren.
Werkstatt generiert sagen wir mal 500 HUs inkl UMA im Jahr. Diese werden natürlich völlig korrekt abgerechnet und landen auf dem Konto des Unternehmen.
Wenn der Werkstattinhaber finanziell nicht ganz auf den Kopf gefallen ist wird er mal an die Prüforganisation herantreten und sagen. Hmm möchtest du nicht „ eine Fahne von dir bei mir aufhängen“? Kostet dich auch nur 2000€ Nutzung im Jahr für den Fahnenmast.
Diese wird das Unternehmen dann wahrscheinlich bezahlen auch vom Unternehmenskonto weil 500 x ~130€ = 65k € sind.

Somit haben wir eine indirekte Rückvergütung.

Und die Fahne ist jetzt nur nen Beispiel für Werbezuschüsse…

Es gibt aber auch Diensleistungsverträge zwischen tüv o.ä. und Werkstätten. Diese werden nach sachverständigenleistung zwischen Werke und Ingenieure separat abgerechnet und der Kunde bezahlt laut Tabelle eben "den Tüv".
Die Abrechnung zwischen Werke und Ingenieur ist monitär wesentlich niedriger, gewährleistet aber Kunden die wegen dem Tüv Reparaturen durchführen lassen müssen.

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