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Horror Bußgeld-Bescheid aus Frankreich

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 19:15

Hallo zusammen,

heute kam ein Einschreiben mit der Post, welches ich dummerweise gleich unterschrieben habe.

Der Brief kommt aus Frankreich. Inhalt:

Bußgeld-Bescheid über 180€ !!!

Wir waren im März diesen Jahres in Guadeloupe (franz. Insel) und hatten dort einen Mietwagen.

Da muss ich wohl geblitzt worden sein.

Habe ich irgendeine Chance, dass ich um die 180€ rum komme?

Anscheinend bin ich 20 km/h zu schnell gewesen, was ich mir gar nicht vorstellen kann...die Straßen dort lassen das gar nicht zu.

Unterschrieben habe ich das Einschreiben leider schon :(

Danke im Voraus für Ratschläge.

Beste Antwort im Thema

Was ist an 180 € Horror? Anderswo kosten Verkehrsvergehen halt nicht nur 2,50 € wie in Deutschland...

... und was erhoffst du dir, nachdem du schon alles zugegeben hast?

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Das scheint mir dann aber seit 2019 anders zu sein ...

Nicht erst seit 2019. Im letzten Jahr auf der Rückfahrt von Paris bin ich zweimal auf der Autobahn geblitzt worden, beide Male von vorne und mit weniger als 10 km/h zu schnell. Mit jedem Bußgeldbescheid - übrigens in deutscher Sprache - gab es einen Link, wo ich die Fotos noch bewundern durfte. Sofort überwiesen und nie wieder was davon gehört.

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 31. Juli 2019 um 22:54:59 Uhr:

Das scheint mir dann aber seit 2019 anders zu sein ...

War auch 2018 schon so

Dann ist das sicher unterschiedlich.Ein Foto habe ich nie bekommen.Vielleicht handhabt man das in Südfrankreich anders wie im Landesinnere.Auf jeden Fall war nie ein Bild dabei.Der letzte größere Bescheid war 2017 auch ohne Bild.Was mir aber auch völlig egal ist ob mit oder ohne.Ich hab auch Bescheide die nicht in Deutsch gehalten sind und übersetzt werden mussten ... Ich will das jetzt auch nicht vertiefen wann und wo und wie.darum ging es ja auch nicht.

Bin schon in Paris, Niort, bei St. Malo und Bordeaux geblitzt worden.

Jedes mal der gleiche Brief, Geld ging auch immer nach Rennes.

Das Foto lag bei mir auch nicht anbei, sondern konnte über den Link abgerufen werden. Wenn ich mich richtig erinnere, müssen die Bescheide zwischenzeitlich in der Landessprache des Betroffenen abgefasst sein, damit sie hier ggfls. vollstreckt werden können.

Zitat:

@Audia842 schrieb am 31. Juli 2019 um 21:31:46 Uhr:

Daher halte ich mich im Ausland grundsätzlich an Geschwindigkeitslimits.

Grüße

Ahja...und in Deutschland dann also nicht?

 

Toll, jemand der sich - wenn auch nur im Ausland - immer an Limits hält. Versuche ich auch, sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Klappt nur nicht immer.

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 31. Juli 2019 um 22:40:52 Uhr:

.Zahlst Du nicht,kann es passieren ... und es wird spätestens an der Maut Station passieren ... das man dich herauswinkt,da man dein Kennzeichen gescannt hat und dann hast Du richtigen Ärger.

Mmh, bei einem Mietwagen kann es doch eigentlich egal sein, ob das Kennzeichen gescannt wird ?

Themenstarteram 1. August 2019 um 6:53

Hallo zusammen,

der Bescheid kam aus Rennes, nicht vom Mietwagen-Anbieter.

Also direkt von der Behörde.

Das Kennzeichen war ja von einem Miet-Auto, daher kennen die mein eigenes gar nicht.

Aber meine Adresse haben die ja jetzt jedenfalls...

Zitat:

@firebird24489 schrieb am 1. August 2019 um 08:53:54 Uhr:

Hallo zusammen,

der Bescheid kam aus Rennes, nicht vom Mietwagen-Anbieter.

Also direkt von der Behörde.

Das Kennzeichen war ja von einem Miet-Auto, daher kennen die mein eigenes gar nicht.

Aber meine Adresse haben die ja jetzt jedenfalls...

Naja, dein Mietwagenanbieter hat natürlich dich als Fahrer angegeben und deine Daten weitergegeben. Ist denn das plausibel, d.h. war das auch wirklich "dein" Mietwagen der zu schnell gefahren ist? Ich hatte das in D schonmal, dass die Zuordnung falsch gelaufen ist. Konnte dann aber nachweisen dass ich ein Auto mit anderem Kennzeichnen gemietet hatte.

Wenn er das war, kann man nur empfehlen: bezahlen.

Es sei denn, er will sich Jahrelang damit beschäftigen;)

Zitat:

@firebird24489 schrieb am 1. August 2019 um 08:53:54 Uhr:

der Bescheid kam aus Rennes, nicht vom Mietwagen-Anbieter.

Dann hast du auch die Möglichkeit der verminderten Buße, Zettel einfach nochmal durchlesen ;)

Zitat:

Ist denn das plausibel, d.h. war das auch wirklich "dein" Mietwagen der zu schnell gefahren ist? Ich hatte das in D schonmal, dass die Zuordnung falsch gelaufen ist. Konnte dann aber nachweisen dass ich ein Auto mit anderem Kennzeichnen gemietet hatte.

Das sollte der TE am besten zuerst prüfen denn er schreibt ja, dass er sich weder daran erinnern kann, noch dass es die Straßenverhältnisse zugelassen hätten.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 1. August 2019 um 13:26:04 Uhr:

Zitat:

@firebird24489 schrieb am 1. August 2019 um 08:53:54 Uhr:

der Bescheid kam aus Rennes, nicht vom Mietwagen-Anbieter.

Dann hast du auch die Möglichkeit der verminderten Buße, Zettel einfach nochmal durchlesen ;)

Ich hatte letztens auch Post aus Frankreich als Andenken an eine Motorradtour. Kam knappe drei Wochen nach dem Verstoß als normale Post. 84 statt 80 km/h. Bei Softortbezahlung innerhalb von 46 Tagen waren es 45 Euro als verminderte Buße, die zweite Stufe war glaube ich 64 Euro ( das sollte die eigentlich normale Buße sein ) die dritte Stufe dann 180 Euro ( Den Zeitraum weiß ich jetzt nicht mehr )

45 Euro bei vier km/h zu viel sind zwar happig, habe es dann aber mit Hilfe einer App überwiesen. War alles verständlich in deutscher Sprache erklärt.

Bei 20 km/h zu viel wie beim TE sind die 180 Euro vermutlich schon die verminderte Buße.

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