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Horror Bußgeld-Bescheid aus Frankreich

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 19:15

Hallo zusammen,

heute kam ein Einschreiben mit der Post, welches ich dummerweise gleich unterschrieben habe.

Der Brief kommt aus Frankreich. Inhalt:

Bußgeld-Bescheid über 180€ !!!

Wir waren im März diesen Jahres in Guadeloupe (franz. Insel) und hatten dort einen Mietwagen.

Da muss ich wohl geblitzt worden sein.

Habe ich irgendeine Chance, dass ich um die 180€ rum komme?

Anscheinend bin ich 20 km/h zu schnell gewesen, was ich mir gar nicht vorstellen kann...die Straßen dort lassen das gar nicht zu.

Unterschrieben habe ich das Einschreiben leider schon :(

Danke im Voraus für Ratschläge.

Beste Antwort im Thema

Was ist an 180 € Horror? Anderswo kosten Verkehrsvergehen halt nicht nur 2,50 € wie in Deutschland...

... und was erhoffst du dir, nachdem du schon alles zugegeben hast?

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. November 2019 um 08:44:54 Uhr:

. Daher verstehe ich die Aufregung darüber nicht.

Grüße vom Ostelch

Ich auch nicht. Aber nur deswegen, weil sich der TE seit Juli nicht mehr geäussert hat.

Das ist doch meistens so:

Man hat ein Problem, eröffnet einen Thread, beteiligt sich vielleicht anfangs noch sporadisch und meldet sich danach nie mehr.

Irgendwann benutzt jemand die SuFu, weil er ein ähnliches Problem hat und gräbt den eigentlich längst vergessenen Thread wieder aus.

Warum werden solche Threads nicht einfach beispielsweise nach 3 Monaten Inaktivität wieder gelöscht?

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 7. November 2019 um 12:45:47 Uhr

Warum werden solche Threads nicht einfach beispielsweise nach 3 Monaten Inaktivität wieder gelöscht?

Weil das dem Gedanken eines Forums konträr zuwieder läuft. Der Sinn eines Forums ist es doch, dass man im Forum sucht ob es einen ähnlichen Fall gegeben hat und dort evtl. schon die Lösung angegeben wurde. Wenn nicht ist es durchaus legitim in diesem Tread seine Frage zu stellen. Dann hat auch jeder der damals schreibenden den Hinweis (zumindest bei aktivierten Benachrichtigungen), dass da eine Frage ist, die er evtl. beantworten kann.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 7. November 2019 um 12:45:47 Uhr:

Irgendwann benutzt jemand die SuFu, weil er ein ähnliches Problem hat und gräbt den eigentlich längst vergessenen Thread wieder aus.

Warum werden solche Threads nicht einfach beispielsweise nach 3 Monaten Inaktivität wieder gelöscht?

Weil dies zur Folge hätte, daß bereits gesammeltes Wissen wieder verloren gehen würde. Das würde dem Sinn eines Forums zuwider laufen.

Wer hat eigentlich schon mal eine Vollstreckung eines ausländischen Bussgeldbescheides erlebt? Ich kenne nicht einen Fall. Mir ist aber bekannt, dass das eingezogene Geld in Deutschland verbleibt. Aus diesem Grund versuchen die ausländischen Staaten selbst einzuziehen.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. November 2019 um 19:45:45 Uhr:

Wer hat eigentlich schon mal eine Vollstreckung eines ausländischen Bussgeldbescheides erlebt? Ich kenne nicht einen Fall. Mir ist aber bekannt, dass das eingezogene Geld in Deutschland verbleibt. Aus diesem Grund versuchen die ausländischen Staaten selbst einzuziehen.

peso

Die ausländischen Staaten können aber nicht "selbst einziehen". Die Bescheide verschicken immer zunächst die ausländischen Behörden. Wenn dann nicht gezahlt wird bleibt nur die Amtshilfe bei der Vollstreckung durch das Bundesamt für Justiz nach dem bestehenden EU-Vollstreckungsgabkommen bei Bußgeldern von mindestens 70 €. Dieses Geld bleibt in den Ländern, die vollstrecken. Ansonsten kann der andere Staat nur abwarten, dass der Täter wieder einreist und die Tat noch nicht verjährt ist und dann kassieren.

Grüße vom Ostelch

du schreibst genau das, was ich gesagt habe. aber da du ja der fachmann bist. hast du in erfahrung in dieser sache oder musst du nur kommentieren?

wie ist das, wenn das amtshilfeersuchen gestellt wurde, läuft das hauptverfahren dann überhaupt noch?

peso

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. November 2019 um 19:53:19 Uhr:

...

Die ausländischen Staaten können aber nicht "selbst einziehen". Die Bescheide verschicken immer zunächst die ausländischen Behörden. Wenn dann nicht gezahlt wird bleibt nur die Amtshilfe bei der Vollstreckung durch das Bundesamt für Justiz nach dem bestehenden EU-Vollstreckungsgabkommen bei Bußgeldern von mindestens 70 €. Dieses Geld bleibt in den Ländern, die vollstrecken. Ansonsten kann der andere Staat nur abwarten, dass der Täter wieder einreist und die Tat noch nicht verjährt ist und dann kassieren.

Grüße vom Ostelch

Das würde dann bedeuten, der Delinquent hat gezahlt, aber das Geld verbleibt in D - und das EU-Land, wo der Verstoß passiert ist, hat ein abgeschlossenes Verfahren, aber keine Kohle?

Irgendwie auch nicht so toll für das andere Land, finde ich ...

genau so ist es und deswegen versuchen die ausländischen behörden das geld selbst einzutreiben. da ja ausschliesslich die verkehrssicherheit zählt, ist geld nur nebensächlich ;-)

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 8. November 2019 um 15:15:24 Uhr:

du schreibst genau das, was ich gesagt habe. aber da du ja der fachmann bist. hast du in erfahrung in dieser sache oder musst du nur kommentieren?

wie ist das, wenn das amtshilfeersuchen gestellt wurde, läuft das hauptverfahren dann überhaupt noch?

peso

Ich schreibe nicht genau, das, was du sagst. Ich verstehe unter "eintreiben" die vom Verkehrssünder staatlich erzwungene Zahlung. Erzwungen durch Vollstreckung. Das kann kein Staat erst einmal selbst in einem anderen Staat versuchen, das geht nur über die Amtshilfe des anderen Staates. Ein andere Staat kann nur Bescheide verschicken und zunächst auf freiwillige Zahlung hoffen.

Vollstreckt werden können nur rechtskräftige Bescheide. Dass es dazu kommt, muss zunächst das jeweilige Land sicherstellen. Deshalb verschicken die ausländischen Behörden auch immer zunächst die Bescheide selbst. Nicht nur deshalb, um das Bußgeld auch selbst einzustreichen.

Erst wenn man auf den ausländischen Bescheid nicht zahlt und dieser inzwischen rechtskräftig ist, kann der ausländische Staat zur Vollstreckung das Bundesamt für Justiz einschalten. Das vollstreckt aus dem Bescheid. Dieses Geld verbleibt nach dem EU-Vollstreckungsabkommen immer bei dem Staat, der die Vollstreckung durchführt. Wahrscheinlich wollte man damit die Abläufe vereinfachen und so eine aufwändige Abrechnung zwischen den Staaten vermeiden. Die Vollstreckung ist ja auch ein aufwändiges Verfahren, für das der andere Staat sonst zahlen müsste. Das entfällt. Vollstreckt Frankreich ein deutsches Bußgeld, behält Frankreich das Geld, vollstreckt Deutschland ein französisches Bußgeld, behält Deutschland das Geld. Im Idealfall gleicht sich das dann aus.

Grüße vom Ostelch

Ich hab da irgendwas von Klageverfahren wegen ausländischer Knöllchen aus Kroatien in Erinnerung. Weiß aber nicht mehr genau, was da ablief.

Ob ausländische Bußgeldbehörden oft die Vollstreckungshilfe beantragen? Haben die Arbeit, aber nicht das Geld. Widerspricht eigentlich jeder Beamtenmentalität.

wenn der bescheid in frankreich rechtskräftig ist, können die vollstrecken lassen. ist das so korrekt? ich frage mich dann, warum rechtskräftige bescheide nicht vollstreckt werden, wenn es der nationalen rechtsauffassung widerspricht. hier meine ich dieses problem mit der halterhaftung.

hat denn ein user schon mal so einen bescheid gehabt? ich kenne keinen, obwohl in meinem bekanntenkreis mehrere ihre ausländischen knollen nicht bezahlt haben. da kam angeblich nie was nach. wobei wir hier auch noch unterscheiden müssen. bescheide der asfinag können, meines erachtens, nicht auf diesem weg vollstreckt werden? die asfinag ist doch eine privatgesellschaft.

peso

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. November 2019 um 20:01:25 Uhr:

Ich hab da irgendwas von Klageverfahren wegen ausländischer Knöllchen aus Kroatien in Erinnerung. Weiß aber nicht mehr genau, was da ablief.

Ob ausländische Bußgeldbehörden oft die Vollstreckungshilfe beantragen? Haben die Arbeit, aber nicht das Geld. Widerspricht eigentlich jeder Beamtenmentalität.

das habe ich auch mal gehört. aber hier könnte es sich um private forderungen handeln.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 9. November 2019 um 12:21:04 Uhr:

wenn der bescheid in frankreich rechtskräftig ist, können die vollstrecken lassen. ist das so korrekt? ich frage mich dann, warum rechtskräftige bescheide nicht vollstreckt werden, wenn es der nationalen rechtsauffassung widerspricht. hier meine ich dieses problem mit der halterhaftung.

hat denn ein user schon mal so einen bescheid gehabt? ich kenne keinen, obwohl in meinem bekanntenkreis mehrere ihre ausländischen knollen nicht bezahlt haben. da kam angeblich nie was nach. wobei wir hier auch noch unterscheiden müssen. bescheide der asfinag können, meines erachtens, nicht auf diesem weg vollstreckt werden? die asfinag ist doch eine privatgesellschaft.

peso

Richtig. Nur rechtskräftige ausländische Bescheide können in Deutschland vollstreckt werden. Die Rechtskraft ist aber nur ein Kriterium. Bevor das BfJ mit der Vollstreckung beginnen kann, erlässt es auf den Antrag des anderen Staates einen Bewiligungsbescheid, gegen den der Betroffene wiederum Rechtsmittel einlegen kann. Allerdings nicht im Hinblick auf Gesichtspunte, die er bereits in dem ausländischen Verfahren hätte vortragen können und müssen.

Das Verfahren nach dem EU-Vollstreckungsabkommen ist also recht aufwändig und manche ausländische Stelle wird schon wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands auf eine Vollstreckung verzichten.

Vollstreckt werden nach dem Vollstreckungsabkommen nur vollstreckbare Bescheide wegen Geldstrafen und Geldbußen staatlicher Stellen. Privatrechtliche Ansprüche, z.B. der ASFINAG, auf Geldzahlungen können über diesen Weg nicht beigetrieben werden.

Aber die ASFINAG kann bei Mautverstößen in Österreich deswegen ein Verwaltungsstrafverfahren bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragen, an dessen Ende eine Strafverfügung über die Zahlung einer Geldstrafe stehen kann. Diese Strafverfügung kann in Deutschland nach dem Vertrag der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen über die Finanzämter vollstreckt werden.

Grüße vom Ostelch

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