Honda Integra Nutzungsausfall
Hallo, hab da auch eine Frage. Hatte meinen Honda nach einem unverschuldeten Unfall 30 Tage in der Werkstatt. Die Versicherung des Unfallgegners bezahlt den Schaden, gut ok. Ich hatte während dieser 30 Tage den Zweitwagen meines Vaters und keinen Leihwagen, dachte ja, es dauert nicht so lange mit der Reparatur. Meine Frage nun, der Integra ist genau 10 Jahre alt, in welche Nutzungsausfallklasse fällt er? Kann das nirgends finden, wird ja 2 Stufen zurückfallen mit 10 Jahren . Und wie ist das mit der Aufwandsentschädigung?
Danke für Hilfe.
Beste Antwort im Thema
@sukkubus
man sollte mit seinen "Basta Feststellungen" doch etwas zurückhaltender sein, wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt.
Zunächst einmal ist es hier überhaupt nicht geklärt, warum sich die Reparatur so verzögert hat.
Und wenn man dann schon irgendwo Urteile ausgräbt und die hier präsentiert, dann muss man auch deren Inhalt kennen und vor allen Dingen (halbwegs) wissen, warum die so ergangen sind und ob man die auch auf den Fall der gerade zur Debatte steht Projizieren kann.
Ich bin mir (ganz) sicher das du dieses Wissen nicht hast. Du kannst es auch gar nicht haben, weil siehe oben...🙂
@Te
der Nachweis über den Nutzungsausfall ist von dir zu führen. Du musst der Versicherung nachvollziehbar erläutern warum die Reparatur so lange gedauert hat.
Machbar wäre dies mit einem so genannten Reparaturablaufplan, welchen du bei der Werkstatt anfordern müsstest.
Aus diesem muss Chronologisch der gesamte Reparaturablauf von der Annahme bis zur Übergabe des reparierten Fahrzeuges an dich hervorgehen.
Verzögerungen z.B. bei der Lieferung der Ersatzteile sind zu begründen und nachzuweisen, z.B durch das beifügen von Lieferscheinen aus den denen hervorgeht, wann die die Teile bestellt und wann sie geliefert wurden. Auch Abweichungen bei der Reparaturdauer sind zu begründen und nachzuweisen und nicht einfach nur zu behaupten.
Nur auf diesem Wege hast du die Möglichkeit den von dir hier begehrten Nutzungausfall (zumindest in dieser Höhe) überhaupt zu erhalten.
Wenn du aber mit solchen albernen Forderungen wie "Basta" oder "siehe mal gefundenes Urteil" dort anklopfst wirst du nur eines ereichen. Kopfschütteln und eine Ablehnung deiner Forderungen.
Gruß
Delle
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
...
noch eine frage: war es ein selbstgesuchter gutachter oder einer der versicherung 'geschickter'?
...
Das schreib ich mal:
WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL!!!
Zitat:
Der Sachverständige arbeitet immer mit dieser Werkstatt, wurde mir auch von denen empfohlen...
Richtig, bei einem Nachweis.
Und wie der zu führen ist, wurde hier doch schon geschrieben.....😉
Basta jetzt.......😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
hier fehlt aber noch 3. Frank. 😁
na gut, dann eben (nach Edition) Punkt 4.....😁Will ich aber gerne ausfüllen.....🙂
"meist steht auch irgendwo im gutachten irgendwo eine klausel"
Eben weil man keine Ahnung hat und die Hose mit Klopapier ausgefüllt hat 😉
und nicht weis, dass es Klauseln nur in Verträgen oder Vereinbarungen gibt und nicht in einen Gutachen mal für unseren Schlaumeier zum lesen und lernen, wie
das in einem Gutachten so geschrieben steht:Im Falle einer Instandsetzung ist eine Reparaturdauer von ca........angemessen. Evtl. sich ergebende Ersatzteilbeschaffungsschwierigkeiten und Verzögerungen beim Arbeitsbeginn sind darin nicht enthalten. Außerdem sind durch Fremdleistung hervorgerufene Verzögerungen nicht einkalkuliert. Unterbrechungen durch Feiertage sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
Gruß
Delle
ja eben dieses meinte ich, war nur zu faul zum zitieren 😁
das paßt ja nun gar nicht zu dem was hier manche von 'wenn der gutachter..liegt der verdacht nahe das werkstatt usw...' faseln, nich?
also wird jetzt doch zugegeben, daß ich dem grunde nach richtig liege😛
btw. mit fäkal, genital u. ähnlichen vergleichen (klopapier) kommen eigentlich nur sehr simpel gestrickte geister, wenn sie merken, daß sie verkimmeln😛
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
das paßt ja nun gar nicht zu dem was hier manche von 'wenn der gutachter..liegt der verdacht nahe das werkstatt usw...' faseln, nich?
Doch, das passt sogar ziemlich genau.
Das Einzige, das nicht passt, ist dein Verständnis für die Sache.
Und wenn du das jetzt noch immer nicht kapiert hast, dann tut es mir Leid für dich.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
also wird jetzt doch zugegeben, daß ich dem grunde nach richtig liege😛
Bitte mache dich nicht lächerlich!
Jeder hat dieses (von der Sache her vollkommen falsche) Posting gelesen:
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
es zählt die tatsächliche werkstattzeit. basta.
Und es wurde auch nachvollziehbar erklärt, dass es da eben kein "Basta" gibt, sondern, wovon es im konkreten Einzelfall abhängt.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
btw. mit fäkal, genital u. ähnlichen vergleichen (klopapier) kommen eigentlich nur sehr simpel gestrickte geister, wenn sie merken, daß sie verkimmeln😛
Verkimmelt hat hier ganz jemand anders.........nur hat es derjenige noch gar nicht gemerkt.....🙄
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@TE: Wer hat Dir den Floh ins Ohr gesetzt, dass Du mit einem Mietwagen keine Probleme hättest?
Du bekommst weniger Nutzungsausfall, als Du gerne möchtest, weil der Versicherer offenbar davon ausgeht, dass die von Deinem Gutachter angegebene Reparaturdauer richtig bemessen war und die dreifache Reparaturdauer in der Werkstatt jedenfalls nicht vom Schädiger zu vertreten ist.
Wenn Du während der ganzen Zeit einen Mietwagen gehabt hättest, würdest Du jetzt nicht beklagen, dass Du etwas weniger bekommst, sondern könntest Dir überlegen, woher Du den vierstelligen Betrag nimmst, den der Vermieter Dir in Rechnung stellt, nachdem der Versicherer 9 Tage Normaltarif bezahlt hat und jetzt noch 21 Tage Unfallersatz offen sind.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
@TE: Wer hat Dir den Floh ins Ohr gesetzt, dass Du mit einem Mietwagen keine Probleme hättest?
Du bekommst weniger Nutzungsausfall, als Du gerne möchtest, weil der Versicherer offenbar davon ausgeht, dass die von Deinem Gutachter angegebene Reparaturdauer richtig bemessen war und die dreifache Reparaturdauer in der Werkstatt jedenfalls nicht vom Schädiger zu vertreten ist.
Wenn Du während der ganzen Zeit einen Mietwagen gehabt hättest, würdest Du jetzt nicht beklagen, dass Du etwas weniger bekommst, sondern könntest Dir überlegen, woher Du den vierstelligen Betrag nimmst, den der Vermieter Dir in Rechnung stellt, nachdem der Versicherer 9 Tage Normaltarif bezahlt hat und jetzt noch 21 Tage Unfallersatz offen sind.
Hafi
Sicherlich Leute mit Stammtischwissen.
Hier im Versicherungsforum sind da ja im Moment auch wieder einige Waldgeister aktiv, die sich gerne mit Nonsens verewigen, aber eigentlich Ahnung von der Thematik haben, wie eine Kuh von Radfahren.......🙄
Müsstest du aber eingentlich auch aus der Praxis kennen. Das sind diese Oberschlauen, welche dann für Ihren Nachbarn die Ansprüche mit schlauen Briefen geltend machen (weil sie sich ja so toll und wichtig fühlen) über deren Inhalt sich man eigentlich beim Lesen nur auf die Schenkel klopfen kann.......😁
Aber wie sagt der Volksmund ja so schön:
Alter schützt vor Torheit nicht, Gelle ? 🙂
In diesem Sinne
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
..... Wenn Du während der ganzen Zeit einen Mietwagen gehabt hättest, würdest Du jetzt nicht beklagen, dass Du etwas weniger bekommst, sondern könntest Dir überlegen, woher Du den vierstelligen Betrag nimmst, den der Vermieter Dir in Rechnung stellt, nachdem der Versicherer 9 Tage Normaltarif bezahlt hat und jetzt noch 21 Tage Unfallersatz offen sind.
Hafi
Und bei MT gäbe es einen neuen Thread.
Hilfe die Versicherung zahlt nicht die ganzen Mietwagenkosten, oder so ähnlich.
Gruß
Frank, selber Denken ist nicht so einfach.
ich frage mich bloß, woher hier alle wissen (wollen), daß die zeiten nicht belegbar sind?!?😕
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
ich frage mich bloß, woher hier alle wissen (wollen), daß die zeiten nicht belegbar sind?!?😕
Das sagt ja keiner. Nur der TE muss die Zeiten nachweisen. Wier er das machen soll ist ja auch beschrieben.
Gruß
Frank, ohne Ausfallzeit unterwegs.
Jawollja, die Zeiten sind wohl belegbar, die Versicherung hatte nur noch keinen detaillierten Reparaturbeleg, warum auch immer, die haben nach Gutachten gehandelt und auch bezahlt. Reparatur laut Gutachten 7.200 Euro und 9 Tage Reparaturzeit. Endgültige Werkstattrechnung 6.800 Euro und 30 Tage. Die 30 Tage werden anerkannt und wahrscheinlich holen sie sich die "überzahlten" 400 Euro auch wieder, wenn sie nicht ganz dumm sind.Ende der Durchsage.
na siehste. man darf sich nur nicht zu schnell abspeisen lassen.
grüße
Zitat:
Original geschrieben von rockyfella-2008
Jawollja, die Zeiten sind wohl belegbar, die Versicherung hatte nur noch keinen detaillierten Reparaturbeleg, warum auch immer, die haben nach Gutachten gehandelt und auch bezahlt. Reparatur laut Gutachten 7.200 Euro und 9 Tage Reparaturzeit. Endgültige Werkstattrechnung 6.800 Euro und 30 Tage. Die 30 Tage werden anerkannt und wahrscheinlich holen sie sich die "überzahlten" 400 Euro auch wieder, wenn sie nicht ganz dumm sind.Ende der Durchsage.Basta
Kannst Dich ja mal melden, wenn die Abrechnung da ist. Rein wissenschaftliches Interesse meinerseits...
Gruß
Hafi