Honda Integra Nutzungsausfall

Hallo, hab da auch eine Frage. Hatte meinen Honda nach einem unverschuldeten Unfall 30 Tage in der Werkstatt. Die Versicherung des Unfallgegners bezahlt den Schaden, gut ok. Ich hatte während dieser 30 Tage den Zweitwagen meines Vaters und keinen Leihwagen, dachte ja, es dauert nicht so lange mit der Reparatur. Meine Frage nun, der Integra ist genau 10 Jahre alt, in welche Nutzungsausfallklasse fällt er? Kann das nirgends finden, wird ja 2 Stufen zurückfallen mit 10 Jahren . Und wie ist das mit der Aufwandsentschädigung?
Danke für Hilfe.

Beste Antwort im Thema

@sukkubus

man sollte mit seinen "Basta Feststellungen" doch etwas zurückhaltender sein, wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt.

Zunächst einmal ist es hier überhaupt nicht geklärt, warum sich die Reparatur so verzögert hat. 

Und wenn man dann schon irgendwo Urteile ausgräbt und die hier präsentiert, dann muss man auch deren Inhalt kennen und vor allen Dingen (halbwegs) wissen, warum die so ergangen sind und ob man die auch auf den Fall der gerade zur Debatte steht Projizieren kann.

Ich bin mir (ganz) sicher das du dieses Wissen nicht hast. Du kannst es auch gar nicht haben, weil siehe oben...🙂

@Te

der Nachweis über den Nutzungsausfall ist von dir zu führen. Du musst der Versicherung nachvollziehbar erläutern warum die Reparatur so lange gedauert hat.

Machbar wäre dies mit einem so genannten Reparaturablaufplan, welchen du bei der Werkstatt anfordern müsstest.

Aus diesem muss Chronologisch der gesamte Reparaturablauf von der Annahme bis zur Übergabe des reparierten Fahrzeuges an dich hervorgehen.

Verzögerungen z.B. bei der Lieferung der Ersatzteile sind zu begründen und nachzuweisen, z.B durch das beifügen von Lieferscheinen aus den denen hervorgeht, wann die die Teile bestellt und wann sie geliefert wurden. Auch Abweichungen bei der Reparaturdauer sind zu begründen und nachzuweisen und nicht einfach nur zu behaupten. 

Nur auf diesem Wege hast du die Möglichkeit den von dir hier begehrten Nutzungausfall (zumindest in dieser Höhe) überhaupt zu erhalten. 

Wenn du aber mit solchen albernen Forderungen wie "Basta" oder "siehe mal gefundenes Urteil" dort anklopfst wirst du nur eines ereichen. Kopfschütteln und eine Ablehnung deiner Forderungen.

Gruß

Delle

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Nein, ich bin nicht streitsüchtig, aber 9 Tage Nutzungsausfall bezahlen bei 30 vorweisbaren ist dann doch irgendwie nicht fair.
Die Werkstatt hat das auch auf der Rechnung( hab eine Kopie davon) geschrieben: vom 16.10. bis 18.11.09 zur Reparatur. Klar, der Gutachter hat Anfangs mal irendwo geschrieben, so eine Reparatur dauert ca.! 9 Tage, je nachdem, wie die Ersatzteile beschafft werden können. Mir wär es auch lieber gewesen, es hätte nicht so lange gedauert, vom Wertverlust mal ganz abgesehen! Ich habe jetzt ein Unfallauto, Punktum. Ich ruf am Montag gleich wieder in der Subdirektion der Generali an, die Dame dort scheint mir netter als die Herrschaften in München!! Auch bei der Werkstatt kann ich mir noch was schreiben lassen, wenn´s hilft. Man hat eigentlich nur Ärger mit einem unverschuldeten Unfall, so ist Deutschland:-( Einen Anwalt habe ich noch nicht, wenn am Montag aber nichts konkretes herauskommt, werde ich mich nach einem Anwalt umsehen, wozu hat man eine Rechtschutzversicherung. Ich will mich in keinster Weise bereichern, Fakt ist jedoch, hätte ich einen Leihwagen in Anspruch genommen, wären auch 30 Tage daraus geworden und keine 9.
Abwarten....und Tee trinken. Bis die Sache durch ist, rauscht mir wahrscheinlich schon der nächste ins Auto:-(

es zählt die tatsächliche werkstattzeit. basta.
nur wenn du es selbst 🙄 reparierst, wirst du in erklärungsschwierigkeiten bezüglich des nachweises kommen (abrechnung über foto des rep. wagens mit datumsschildchen mitfotofiert 😉 ). dann gilt die gutachtenzeit

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


es zählt die tatsächliche werkstattzeit. basta.

Und wenn bei der Werkstatt der zuständige Monteur krank wird und sich dadurch die Reparaturdauer auf drei Monate verlängert?

Gilt dann auch noch "Basta"?

Die Frage ist vorliegend nämlich:"Warum wurde die im Gutachten prognostizierte Reparaturdauer so massiv überschritten?

Ersatzteilbeschaffung schwierig, da seltenes Modell? -----> steht im Risiko des Schädigers bzw. dessen Versicherung.

Verzögerung bedingt durch die Werkstatt? -----> Sache der Werkstatt, kann nicht auf den Schädiger abgewälzt werden, ggf. hat ein Werkstattwechsel (auch bei bereits begonnener Reparatur) zu erfolgen.

Somit wäre es sehr viel zielführender, zunächst mal abzuklären bzw. zu wissen, warum der Gutachter 9 Tage Reparaturdauer veranschlagt hat, und es letztlich 30 Tage geworden sind.

Das kann man natürlich auch einen Anwalt klären lassen, wenn man zu viel Zeit hat z.B..

da darf ich mich nochmal zitieren:

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


laß dir von der werkstatt den aufenthalt bestätigen, event. noch mit begründung (ersatzteilverzug o.ä.) und gut.
das fahrzeug von d. duck war von ...bis... bei uns zur rep. des unfallschadens (nicht das dir unterstellt wird, du hättest den cabrioumbau in diese zeit gelegt)

mir liegt da noch so ein urteil an, wo der fahrer irgendeines seltenen amischlitten fast ein ½jahr gefordert hat weil irgendwelche teile fehlten- und bekam😁

edit:
ist zwar nicht der fall, den ich meinte, aber immerhin 95 tage 😉

noch n edit, ist zwar immer noch nicht der, den ich meinte, aber 75 tage

😁

das die verzögerung aus berechtigten gründen besteht und nicht, weil der monteur grade seine yoga-woche hat, habe ich unter diesem hintergrund einfach mal so vorausgesetzt.

sonst noch spitzfi..äh, fragen?😉

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Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


das die verzögerung aus berechtigten gründen besteht und nicht, weil der monteur grade seine yoga-woche hat, habe ich unter diesem hintergrund einfach mal so vorausgesetzt.
sonst noch spitzfi..äh, fragen?😉

Was du hier für "Spitzfindigkeiten" hälst, sind in einem Schadenersatzprozess massgebliche Dinge, die über den Ausgang des Prozesses entscheiden.

Das steht zwar nicht in deinen ergoogelten Links, kann ich dir aber aus eigener (nicht ergoogelter) Erfahrung so bestätigen.

@sukkubus

man sollte mit seinen "Basta Feststellungen" doch etwas zurückhaltender sein, wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt.

Zunächst einmal ist es hier überhaupt nicht geklärt, warum sich die Reparatur so verzögert hat. 

Und wenn man dann schon irgendwo Urteile ausgräbt und die hier präsentiert, dann muss man auch deren Inhalt kennen und vor allen Dingen (halbwegs) wissen, warum die so ergangen sind und ob man die auch auf den Fall der gerade zur Debatte steht Projizieren kann.

Ich bin mir (ganz) sicher das du dieses Wissen nicht hast. Du kannst es auch gar nicht haben, weil siehe oben...🙂

@Te

der Nachweis über den Nutzungsausfall ist von dir zu führen. Du musst der Versicherung nachvollziehbar erläutern warum die Reparatur so lange gedauert hat.

Machbar wäre dies mit einem so genannten Reparaturablaufplan, welchen du bei der Werkstatt anfordern müsstest.

Aus diesem muss Chronologisch der gesamte Reparaturablauf von der Annahme bis zur Übergabe des reparierten Fahrzeuges an dich hervorgehen.

Verzögerungen z.B. bei der Lieferung der Ersatzteile sind zu begründen und nachzuweisen, z.B durch das beifügen von Lieferscheinen aus den denen hervorgeht, wann die die Teile bestellt und wann sie geliefert wurden. Auch Abweichungen bei der Reparaturdauer sind zu begründen und nachzuweisen und nicht einfach nur zu behaupten. 

Nur auf diesem Wege hast du die Möglichkeit den von dir hier begehrten Nutzungausfall (zumindest in dieser Höhe) überhaupt zu erhalten. 

Wenn du aber mit solchen albernen Forderungen wie "Basta" oder "siehe mal gefundenes Urteil" dort anklopfst wirst du nur eines ereichen. Kopfschütteln und eine Ablehnung deiner Forderungen.

Gruß

Delle

Also ich habe eine Kopie der Rechnung von meiner Werkstatt in Händen, das Teil ist 5 Seiten dick und beschreibt jedes Teil, das ersetzt wurde und auch von wem. Datum, wann das jeweils gemacht wurde, steht nicht drauf, werde ich aber von der Werkstatt anfordern.
Die Teile haben schon eine Weile gebraucht bis sie geliefert wurden, auch mussten Motorhaube und Stoßstange vorher noch lackiert werden, es war ja die halbe Front kaputt, einschließlich Kühler und Klimaanlage, der halbe Kabelbaum wurde ramponiert bei dem Crash, deshalb waren auch die Fensterheber kaputt. Ich hab auch vorher noch mit der Werkstatt gesprochen ob man überhaupt noch Ersatzteile für den Integra bekommt( wird ja seit 2001 nicht mehr gebaut) und es hieß: natürlich, Ersatzteile müssen noch 20 Jahre erhältlich sein. Der Schaden betrug immerhin knapp über 6000 Euro.
Naja, ich wrde morgen früh mal mit der Versicherung telefonieren.

Alles, was Du da aufzählst, ist keine besondere Überraschung: Das hat der Sachverständige gewusst, als er das Gutachten geschrieben hat und die voraussichtliche Rep-Dauer geschätzt hat.

Da er trotzdem "nur" auf 9 Tage gekommen ist, legt den Verdacht nahe, dass die Reparatur auch in 9 Tagen hätte bewerkstelligt werden müssen.

Dass es so lange gedauert hat, scheint wohl eher mit der Auswahl der Werkstatt zu tun zu haben...
Es soll ja welche geben, die jeden Auftrag annehmen, auch wenn sie wissen, dass sie ihn erst in 4 Wochen fertig haben werden. Denn wer holt schon nach einer Woche sein zerlegtes Auto da wieder raus, wenn er sieht, dass nix vorwärts geht?

Gruß

Hafi

Tja, dann weiß ich auch nicht mehr, was richtig ist. Der Sachverständige arbeitet immer mit dieser Werkstatt, wurde mir auch von denen empfohlen und die Werkstatt ist eine Honda Vertragswerkstatt bei der ich schon seit 19 Jahren bin. Es war ja keine Hinterhofwerkstatt die irgendwelche krummen Dinger treibt.
Ach, hätte ich doch nur einen Leihwagen genommen....wäre jetzt kein Ärger.

Zitat:

Original geschrieben von rockyfella-2008
Ach, hätte ich doch nur einen Leihwagen genommen....wäre jetzt kein Ärger.

Nein ! denn dann hättest du jetzt richtig Ärger am Hacken.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von rockyfella-2008


Also ich habe eine Kopie der Rechnung von meiner Werkstatt in Händen, das Teil ist 5 Seiten dick und beschreibt jedes Teil, das ersetzt wurde und auch von wem. Datum, wann das jeweils gemacht wurde, steht nicht drauf, werde ich aber von der Werkstatt anfordern.
Die Teile haben schon eine Weile gebraucht bis sie geliefert wurden, auch mussten Motorhaube und Stoßstange vorher noch lackiert werden, es war ja die halbe Front kaputt, einschließlich Kühler und Klimaanlage, der halbe Kabelbaum wurde ramponiert bei dem Crash, deshalb waren auch die Fensterheber kaputt. Ich hab auch vorher noch mit der Werkstatt gesprochen ob man überhaupt noch Ersatzteile für den Integra bekommt( wird ja seit 2001 nicht mehr gebaut) und es hieß: natürlich, Ersatzteile müssen noch 20 Jahre erhältlich sein. Der Schaden betrug immerhin knapp über 6000 Euro.
Naja, ich wrde morgen früh mal mit der Versicherung telefonieren.

na also, ist belegbar.

ich glaube kaum, daß der gutachter alle eventualitäten erfaßt hatte, z.b. kabelbaum.

meist steht auch irgendwo im gutachten irgendwo eine klausel hinsichtlich der rep.dauer, also die angegebene tageszahl ist nicht auf ewig festgeschrieben.

noch eine frage: war es ein selbstgesuchter gutachter oder einer der versicherung 'geschickter'?

bei manchen werten mitlesern hier kann ich mich des gefühls nicht erwehren, daß sie sehr proassekuranz eingestellt sind😁

Zitat:

Alles, was Du da aufzählst, ist keine besondere Überraschung: Das hat der Sachverständige gewusst, als er das Gutachten geschrieben hat und die voraussichtliche Rep-Dauer geschätzt hat.

Da er trotzdem "nur" auf 9 Tage gekommen ist, legt den Verdacht nahe, dass die Reparatur auch in 9 Tagen hätte bewerkstelligt werden müssen.

sicher, sachverständige (besonders die von der gegnerischen versicherung 'geschickten'😉 sprechen ex cathedra🙄

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus



bei manchen werten mitlesern hier kann ich mich des gefühls nicht erwehren, daß sie sehr proassekuranz eingestellt sind😁 

Und bei anderen Mitlesern muss man feststellen, dass sie

1.

Keine Ahnung haben, aber hier einen auf dicke Hose machen

2.

weil Sie eben keine Ahnung haben persönlich werden und dann im weiteren einfach
nur noch nichtsagenden und polemisches Quatsch posten........🙄

3. Beleidigt sind wenn man entsprechend antwortet.

Gruß Frank, der jedem eine böse PN schickt der ihn ärgert. 😁 😁

hier fehlt aber noch 3. Frank. 😁
na gut, dann eben (nach Edition) Punkt 4.....😁

Will ich aber gerne ausfüllen.....🙂

"meist steht auch irgendwo im gutachten irgendwo eine klausel"

Eben weil man keine Ahnung hat und die Hose mit Klopapier ausgefüllt hat 😉
und nicht weis, dass es Klauseln nur in Verträgen oder Vereinbarungen gibt und nicht in einen Gutachen mal für unseren Schlaumeier zum lesen und lernen, wie
das in einem Gutachten so geschrieben steht:

Im Falle einer Instandsetzung ist eine Reparaturdauer von ca........angemessen. Evtl. sich ergebende Ersatzteilbeschaffungsschwierigkeiten und Verzögerungen beim Arbeitsbeginn sind darin nicht enthalten. Außerdem sind durch Fremdleistung hervorgerufene Verzögerungen nicht einkalkuliert. Unterbrechungen durch Feiertage sind ebenfalls nicht berücksichtigt.

Gruß 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


.....Im Falle einer Instandsetzung ist eine Reparaturdauer von ca........angemessen. Evtl. sich ergebende Ersatzteilbeschaffungsschwierigkeiten und Verzögerungen beim Arbeitsbeginn sind darin nicht enthalten. Außerdem sind durch Fremdleistung hervorgerufene Verzögerungen nicht einkalkuliert. Unterbrechungen durch Feiertage sind ebenfalls nicht berücksichtigt.

Gruß 

Delle

Das heißt doch das die Versicherung, bei Nachweis der längeren Reparaturdauer, mehr Nutzungsausfall zahlt.

Gruß
Frank, heute ohne "Ausfall" unterwegs weil es nichts "nutzt". 😁

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