Hollandurlaub - und keine Öse für das Abreißbremsseil?
Holland, Schweiz und Österreich nur mit Öse?
Unser Urlaub mit dem Wohnwagen in die Niederlanden steht bald an und
damit auch ein kleines Problem.
Die werkseitig montierte Anhängerkupplung besitzt keine Öse
für das Abreißseil des Wohnwagens.
Also der Gang zum freundlichen Teile- und Zubehörshop meines VW Händlers.
Fazit - keine Lösung!
Anfrage direkt bei VW Deutschland - und Antwort:
Zitat:
vielen Dank fuer Ihre Kontaktaufnahme.
Bitte wenden Sie sich an die zustaendigen Behoerden oder an den Importeur fuer weitere Informationen.
Unsere Fahrzeuge haben eine EG-Typgenehmigung und sind daher in Europa zulassungsfaehig. In der ECE-R55 Suppl. 01, nach der
EU-typgeprueft wird, ist diese Oese fuer das betroffene Fahrzeug nicht erforderlich.Wie der Importeur im Fall der Oese beim Anhaengerbetrieb vorgeht, ist uns leider nicht bekannt.
Alle neuen Fahrzeugtypen/Anhaengevorrichtungen werden nach ECE-R55 01 Ergaenzung 03 geprueft und haben damit diese zusaetzliche
Oese.Eine Nachruestung einer solchen Oese fuer die Anhaengevorrichtung bei Ihrem Volkswagen Tiguan wird durch Volkswagen Zubehoer
leider nicht angeboten. Die Volkswagen Partner sind jedoch meist gut aufgestellt und bieten Oesen von Drittanbietern an.Wir bitten um Verstaendnis dafuer.
Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Zum Glück gibt es ja das Internet - und siehe da:
Hollandöse.de von LohTec, allerdings für € 32,90 inkl.Versand.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mdriver10 schrieb am 15. März 2018 um 08:09:05 Uhr:
Ist wirklich eine gute Frage, was die Gesetzgebung betrifft?
Einfach nur lesen. Am Beispiel Deutschland: In der StVZo steht die Anerkennung von ausländischen Zulassungsvorschriften. D.h. ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug muss nicht die deutsche StVZO erfüllen sondern es reicht die äquivalente Vorschrift im Zulassungsland.
Anders die StVO, an die muss sich auch der ausländische Fahrzeugführer in D halten.
Die Trennung gibt es in allen Ländern. Schreibt man beispielsweise das mit dem Abreissseil in die jeweilige StVO gilt das Ausführungsvorschrift für alle. Genau wie Lichtpflicht am Tage, Warntafeln oder was es irgendwo an Vorschriften gibt.
204 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Trotzdem könnte man solche Dinge in der EU endlich mal einheitlich regeln finde ich.
Wozu ? Das ist schon lange in viel grösserem Umfang erfolgt, nämlich im Wiener Übereinkommen über den internationalen Strassenverkehr , das bislang von 74 Staaten unterzeichnet wurde. Auch von Deutschland , nur leider hinkt in D die Gesetzgebung mal wieder hinterher, seit über 10 Jahren sind dort technische Mindeststandarts festgelegt , zu denen auch die Anhängersicherungen gehören. Also nicht auf andere schimpfen , die Schuldigen sitzen im bundesdeutschen Verkehrsministerium.
MfG Volker
Das Wiener Übereinkommen hilft hier nicht weiter (erfährt man, wenn man den Thread liest), weil es keine Dinge regelt, welche in den nationalen StVO fest geschrieben werden. Aus diesem Grund verstoßen weder die Schweiz noch die Niederlande in diesem Punkt gegen das Wiener Abkommen. Dies ist jedenfalls die einzige Rechtsauffassung, die ich bisher dazu gefunden habe.
Grund ist vielmehr die unterschiedliche Auslegung der ECE R55 (früher 94/20/EG; "feste Befestigung"; dort sind die Bedingungen festgeschrieben. Dort steht kein Wörtchen davon, dass die Präzisierung rückwirkend anzuwenden sei). Auch nach der Präzisierung der Neufassung (2010) gibt es Auffassungsunterschiede (die Schweiz - zumindest einige Kantone dort - sieht eine abnehmbare AHK nicht als "fest verbunden" an und verlangt die Befestigung des Abreißseiles bei abnehmbaren AHK direkt am Chassis; Die so genannte "Hollandöse" am Hals wird nicht akzeptiert).
Die EG-Richtlinien sind allerdings Umsetzungen entsprechender UN-Richtlinien.
Es fehlt also tatsächlich eine Einigung der EU-Staaten und Anrainer (Schweiz, Norwegen etc., nicht der EU) zur Interpretation der R55 (einheitliche Definition "fest verbunden"; rückwirkend verpflichtend oder nicht. Ob die EU das genauer hätte definieren können, wenn es die UN-Richtlinie nicht sagt - vermutlich nicht; eben wegen "Wiener Abkommen"😉.
Eigentlich wird es hier ja gut beschrieben.
https://www.caravaning.de/.../
Ich habe eine abnehmbare Kupplung ohne Öse und keine Öse am Chassis.
Jetzt darf ich mir irgendwas basteln. Hier könnte der Feuerwehr Haken zum Einsatz kommen, wenn ich ein Loch im Chassis in AHK Nähe finde.
Ob Rostlöcher auch zählen? 🙂
Es steht hier bereits mehrfach im Thread, wo das gut beschrieben ist. Auch dieser Link. Und auch, wie das für die Schweiz zu basteln ist (mit Link und mit Bildern).
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Die von den Schweizern vorgeschlagene Lösung müsste eigentlich bei allen Fahrzeugen möglich sein. Vielleicht gibt es aber seltene Exoten.
Der Abschlepphaken ist ja meist an einer Seite. Ob das geht? Um die AHK nach links oder rechts zum Abschlepphaken?
Die Schweizer schlagen was anderes vor (Kräftige Drahtseilschlinge um die Traverse und durch diese Schlinge das Abreißseil führen). Meine, den Link gäbe es hier auch schon mal.
EDIT: Ja, gibt es - fand wohl nicht so richtig Interesse.
Zitat:
@situ schrieb am 18. März 2018 um 20:00:31 Uhr:
Ich finde das Original der Graubündner nicht mehr (nur noch als Upload bei Wikipedia). Vielleicht haben sie erkannt, was sie da für einen Blödsinn in die Welt gesetzt haben.Ich finde das nur noch sekundär - kann also überholt sein. Der Link von "Campinggeniessee" führt zu 404' - das könnte ein Indiz sein.
http://www.sglenzburg.ch/.../20170915_093756.pdf
Der TSC stellt es so dar, wie ich folgen kann (es wird allerdings auch nicht erwähnt, dass ein stabilerer Haken erforderlich sei).
http://campinggeniesser.ch/richtiges-anbringen-des-sicherungsseils/
Anders als woanders, wollen die CH offensichtlich auch die Sicherung gegen abfallende AHK und nicht nur gegen Rutschen über die Kugel.
Die Geaubündner erklären erst kommentarlos die Öse an der abnehmbaren AHK - und präsentieren dann eine allein selig machende andere Lösung.
Vlt doch übersehen. Sorry.
Schande über mein Haupt @situ
Irgendwo wird sich was finden
Leute jetzt macht doch keine Wissenschaft draus, es geht einzig und allein darum etwas zu basteln das ein Abrutschen der Schlaufe von der AHK zuverlässig verhindert, oder eben eine eigene Öse an der eingehängt wird, mehr ist es nicht.
Wer eine Abschleppöse hat nimmt eben die, dafür braucht man evtl ein etwas längeres Seil weil Abschleppösen meistens nicht mittig sitzen, sollte aber auch kein Problem sein.
8 Seiten für eine Kleinigkeit, schon taff. ;-)
O. a. Aussage ist hinsichtlich Schweiz falsch (es tut mir unendlich Leid, dass diese Korrekturnotwendigkeit den Thread erneut verlängert).
Abnehmbare AHK werden als zusätzliches Risiko betrachtet; sichern gegen Abrutschen des Seiles allein genügt eben nicht.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 25. März 2018 um 09:38:55 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 25. März 2018 um 09:38:55 Uhr:
Zitat:
Trotzdem könnte man solche Dinge in der EU endlich mal einheitlich regeln finde ich.
Wozu ? Das ist schon lange in viel grösserem Umfang erfolgt, nämlich im Wiener Übereinkommen über den internationalen Strassenverkehr , das bislang von 74 Staaten unterzeichnet wurde. Auch von Deutschland , nur leider hinkt in D die Gesetzgebung mal wieder hinterher, seit über 10 Jahren sind dort technische Mindeststandarts festgelegt , zu denen auch die Anhängersicherungen gehören. Also nicht auf andere schimpfen , die Schuldigen sitzen im bundesdeutschen Verkehrsministerium.
MfG Volker
und in dem Abkommen steht auch die Geschichte mit dem "Feuerwehrkarabinerhaken", mindestens 70mm DIN 5299 mit 7500N Bruchlast drin?
Navec, du weißt sicher auch, dass da nicht drin steht.
Das Wiener Abkommen sagt lediglich, dass die im jeweiligen Staat zugelassene Fahrzeuge in anderen Staaten so rumfahren dürfen (dies ist zu ergänzen: wenn die nationale StVO nicht was anderes sagt bzw. zusätzliche Forderungen stellt), gegenseitige Anerkennung Fahrerlaubnis, Regelungen autonomes Fahren etc. usw.
Das wurde aber doch alles schon klar gestellt.
Zitat:
@situ schrieb am 25. März 2018 um 22:49:54 Uhr:
Navec, du weißt sicher auch, dass da nicht drin steht.Das Wiener Abkommen sagt lediglich, dass die im jeweiligen Staat zugelassene Fahrzeuge in anderen Staaten so rumfahren dürfen (dies ist zu ergänzen: wenn die nationale StVO nicht was anderes sagt bzw. zusätzliche Forderungen stellt), gegenseitige Anerkennung Fahrerlaubnis, Regelungen autonomes Fahren etc. usw.
Das wurde aber doch alles schon klar gestellt.
klar, vermute ich das, denn sonst wäre das hier schon lange veröffentlicht...
@schreyhalz schrieb extra:
Zitat:
seit über 10 Jahren sind dort technische Mindeststandarts festgelegt
wenn da technische Mindeststandarts festgelegt wären, müsste dort natürlich auch etwas über die Feuerwehrkarabinerhaken-Geschichte zu finden sein.
Deswegen hatte ich trotzdem nach gefragt.