Hollandurlaub - und keine Öse für das Abreißbremsseil?

Holland, Schweiz und Österreich nur mit Öse?

Unser Urlaub mit dem Wohnwagen in die Niederlanden steht bald an und
damit auch ein kleines Problem.

Die werkseitig montierte Anhängerkupplung besitzt keine Öse
für das Abreißseil des Wohnwagens.
Also der Gang zum freundlichen Teile- und Zubehörshop meines VW Händlers.
Fazit - keine Lösung!

Anfrage direkt bei VW Deutschland - und Antwort:

Zitat:

vielen Dank fuer Ihre Kontaktaufnahme.

Bitte wenden Sie sich an die zustaendigen Behoerden oder an den Importeur fuer weitere Informationen.

Unsere Fahrzeuge haben eine EG-Typgenehmigung und sind daher in Europa zulassungsfaehig. In der ECE-R55 Suppl. 01, nach der
EU-typgeprueft wird, ist diese Oese fuer das betroffene Fahrzeug nicht erforderlich.

Wie der Importeur im Fall der Oese beim Anhaengerbetrieb vorgeht, ist uns leider nicht bekannt.

Alle neuen Fahrzeugtypen/Anhaengevorrichtungen werden nach ECE-R55 01 Ergaenzung 03 geprueft und haben damit diese zusaetzliche
Oese.

Eine Nachruestung einer solchen Oese fuer die Anhaengevorrichtung bei Ihrem Volkswagen Tiguan wird durch Volkswagen Zubehoer
leider nicht angeboten. Die Volkswagen Partner sind jedoch meist gut aufgestellt und bieten Oesen von Drittanbietern an.

Wir bitten um Verstaendnis dafuer.

Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Zum Glück gibt es ja das Internet - und siehe da:

Hollandöse.de von LohTec, allerdings für € 32,90 inkl.Versand.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 15. März 2018 um 08:09:05 Uhr:


Ist wirklich eine gute Frage, was die Gesetzgebung betrifft?

Einfach nur lesen. Am Beispiel Deutschland: In der StVZo steht die Anerkennung von ausländischen Zulassungsvorschriften. D.h. ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug muss nicht die deutsche StVZO erfüllen sondern es reicht die äquivalente Vorschrift im Zulassungsland.

Anders die StVO, an die muss sich auch der ausländische Fahrzeugführer in D halten.

Die Trennung gibt es in allen Ländern. Schreibt man beispielsweise das mit dem Abreissseil in die jeweilige StVO gilt das Ausführungsvorschrift für alle. Genau wie Lichtpflicht am Tage, Warntafeln oder was es irgendwo an Vorschriften gibt.

204 weitere Antworten
204 Antworten

Hallo,

ich suche verzweifelt eine Lösung zur Befestigung des Abrissseil an meinem Fahrzeug. Ich habe gegooglet, habe in meiner Werkstatt nachgefragt, war bei der Frankana = unterschiedlichste Aussagen. Ich fahre bald durch die Schweiz nach Italien und möchte das Seil richtig an der schwenkbaren AHK meines Passats befestigen. An der AHK ist eine Öse werkseitig angebracht, durch welche der Karabiner des Seils natürlich nicht durchpasst.

Wie schaut hier die richtige Lösung aus?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abrissseil und die Hollandöse' überführt.]

Kannst du den Karabiner auch nicht in die Öse einhängen?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abrissseil und die Hollandöse' überführt.]

Das ist nicht gestattet, das Seil muss als Schlaufe verlegt sein. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Polizisten das eher nicht wissen und das Karabiner einhängen in die Öse als korrekt ansehen.

Technisch ist es aber nachdem was ich gelesen habe trotzdem falsch, da der Karabiner wohl nicht fest genug sitzt und unter direkten Zug wohl die Bremse nicht aktiviert. Im Fall der Fälle bekommt man also trotzdem Ärger...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abrissseil und die Hollandöse' überführt.]

Zitat:

@mastan schrieb am 5. April 2019 um 23:02:01 Uhr:


Wie schaut hier die richtige Lösung aus?

einfach einen passenden karabiner an das seil?
eine fixe seilschlaufe durch die öse, durch die ich das seil bekomme?
eine andere öse montieren?
das vorhanden seil in einer schlaufe durch einen schäkel laufen lassen, der durch die öse passt.

gibt das einige lösungen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abrissseil und die Hollandöse' überführt.]

Ähnliche Themen

Wo ist das Problem???

Zieh eine Schlaufe durch die Öse und häng den Karabiner in die Schlaufe.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abrissseil und die Hollandöse' überführt.]

Mit einem Feuerwehrkarabiner mit DIN 5299 geht das.

http://www.anhaengerteileshop.de/.../?...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abrissseil und die Hollandöse' überführt.]

Ich habe bei einem Auto ein Drahtseil Ringförmig in das zu kleine Loch gemacht und es mit einer Schraublemme zu einem Ring gemacht das sollte eigentlich reichen. Das Drahtseil reißt sicher nicht und das Notbremsseil kann als Schlaufe einwandfrei angelegt werden.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Abrissseil und die Hollandöse' überführt.]

So sieht meine Lösung aus. Ob die Ordnungshüter das dann gut finden weiß ich leider noch nicht. Aber irgendwie muss man die vorhandene Pseudo-Öse ja verlängern.

V10tmmrrtegwokyvdnaqxw
E2svevuhs6mxunq-gp1-xa
I7g5vjxptnww2rrdxwkulq

Rappelt das nicht während der Fahrt?

Zitat:

@VentoRenner schrieb am 5. April 2019 um 23:38:17 Uhr:


Das ist nicht gestattet, das Seil muss als Schlaufe verlegt sein.

Versuche mal irgend etwas amtliches zu dieser Aussage zu finden.....das Seil muss aus technischen Gründen nur dann als Schlaufe verlegt sein, wenn man den Karabiner/Federhaken nirgendwo direkt befestigen kann.

Das war früher der Fall, als es keine Öse für den Karabiner gab, denn da musste man eine Schlinge um den Kupplungshaken legen, weil das Abreißsseil nicht anders zu befestigen war. In D ist diese Methode immer noch erlaubt. In Holland auch, aber in Holland muss man zusätzlich dafür sorgen, dass die Schlinge nicht von allein hochrutschen kann. (Stichwort: Hollandöse).

Zitat:

@Peter-a6 schrieb am 6. April 2019 um 00:29:27 Uhr:


Mit einem Feuerwehrkarabiner mit DIN 5299 geht das.

http://www.anhaengerteileshop.de/.../?...

auch zu dem "Feuerwehrkarabiner "oder zur DIN 5299 gibt es bezüglich des Abreißseils nichts amtliches (keine amtlichen Quellen), auch nicht zu dessen Länge von 70mm und dessen angeblicher Bruchlast von 7500N, die ohnehin bei der Größe kaum möglich ist.

https://www.campingwagner.de/search_result.php?...

Zitat:

@wirreparieren schrieb am 8. April 2019 um 13:49:24 Uhr:


https://www.campingwagner.de/search_result.php?...

ja, das sind Sicherungen gegen das Hochrutschen, wenn das Seile als Schlinge um den Haken gelegt wurde.

Und, wenn ich mich nicht täusche, nicht für eine abnehmbare AHK gedacht.

Gruß
Mathias

Zitat:

@Mathias_J schrieb am 8. April 2019 um 18:11:34 Uhr:


Und, wenn ich mich nicht täusche, nicht für eine abnehmbare AHK gedacht.

Gruß
Mathias

Zumindest in Holland wäre das anscheinend egal, wenn man den Bildern des dortigen Caravan-Clubs (ANWB)trauen darf.
In Deutschland ist es bis jetzt, sofern keine spezielle Öse für das Abreißseil existiert, ohnehin zulässig, auch ohne Hochrutschsicherung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen