Hollandurlaub - und keine Öse für das Abreißbremsseil?
Holland, Schweiz und Österreich nur mit Öse?
Unser Urlaub mit dem Wohnwagen in die Niederlanden steht bald an und
damit auch ein kleines Problem.
Die werkseitig montierte Anhängerkupplung besitzt keine Öse
für das Abreißseil des Wohnwagens.
Also der Gang zum freundlichen Teile- und Zubehörshop meines VW Händlers.
Fazit - keine Lösung!
Anfrage direkt bei VW Deutschland - und Antwort:
Zitat:
vielen Dank fuer Ihre Kontaktaufnahme.
Bitte wenden Sie sich an die zustaendigen Behoerden oder an den Importeur fuer weitere Informationen.
Unsere Fahrzeuge haben eine EG-Typgenehmigung und sind daher in Europa zulassungsfaehig. In der ECE-R55 Suppl. 01, nach der
EU-typgeprueft wird, ist diese Oese fuer das betroffene Fahrzeug nicht erforderlich.Wie der Importeur im Fall der Oese beim Anhaengerbetrieb vorgeht, ist uns leider nicht bekannt.
Alle neuen Fahrzeugtypen/Anhaengevorrichtungen werden nach ECE-R55 01 Ergaenzung 03 geprueft und haben damit diese zusaetzliche
Oese.Eine Nachruestung einer solchen Oese fuer die Anhaengevorrichtung bei Ihrem Volkswagen Tiguan wird durch Volkswagen Zubehoer
leider nicht angeboten. Die Volkswagen Partner sind jedoch meist gut aufgestellt und bieten Oesen von Drittanbietern an.Wir bitten um Verstaendnis dafuer.
Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Zum Glück gibt es ja das Internet - und siehe da:
Hollandöse.de von LohTec, allerdings für € 32,90 inkl.Versand.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mdriver10 schrieb am 15. März 2018 um 08:09:05 Uhr:
Ist wirklich eine gute Frage, was die Gesetzgebung betrifft?
Einfach nur lesen. Am Beispiel Deutschland: In der StVZo steht die Anerkennung von ausländischen Zulassungsvorschriften. D.h. ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug muss nicht die deutsche StVZO erfüllen sondern es reicht die äquivalente Vorschrift im Zulassungsland.
Anders die StVO, an die muss sich auch der ausländische Fahrzeugführer in D halten.
Die Trennung gibt es in allen Ländern. Schreibt man beispielsweise das mit dem Abreissseil in die jeweilige StVO gilt das Ausführungsvorschrift für alle. Genau wie Lichtpflicht am Tage, Warntafeln oder was es irgendwo an Vorschriften gibt.
204 Antworten
In D zulässig, obschon das Risiko des Abrutschens der Schlaufe nicht ländergebunden ist (mir schon mal passiert, ohne Folgen). In NL, CH und A gibt's bei Kontrollen zu Recht kräftig Ärger.
Sicher ist es auch eine Lösung, das Sicherungsseil über ein weiteres Seil per Abschleppöse zu sichern. Habe ich mal praktiziert (allerdings recht unbequem, weil die Ösen in sehr vielen Fällen extra eingeschraubt werden müssen. Bei neueren Fahrzeugen häufig gar nicht vorhanden. Die AHK ersetzt sie).
Wenn man keine befestigungsöse hat kann man wenn man nach A, CH, I und NL fährt ja so eine Schelle an der Kupplung befestigen und das Abreißbremsseil dort durchschleifen.
Ich denke dazu sind ein 10 oder 13er Gabel( am besten vielleicht Ratschenschlüssel) und 1minute Zeit nötig zum montieren und wieder demontieren ( bei abnehmbarer AHK)
und einfacher als die abschleppöse umständlich unter der Schürze einzudrehen.
In Deutschland ist es ja nicht vorgeschrieben und da kann man die Schlaufe um die Kupplung werfen oder?
Ich werde es trotzdem in D so sichern das ich ohne Probleme durch NL, I, A und CH kommen würde denn dann hab ich die Routine und mir kann keiner eine Strafe aufbrummen.
Außerdem erscheint mir die Sicherungen in dem holländischen link um einiges besser als nur die Schlaufe alleine. Mit oder ohne spezial Karabiner.
In dem Sinn, allen gute und sichere Fahrt 😉
Wie schon mehrmals gesagt, viel Wind um Nichts. Eine Schelle, (Schlauchbinder) ein Ring, fertig. Dadurch kann die Schlaufe nicht von der Kupplung springen das ist Sinn und Zweck.
Im Notfall wenn man unterwegs ist und nichts hat reicht sogar ein Kabelbinder um die Schlaufe zu sichern, es geht um den Zweck, nicht um Schönheit.
7 Seiten um eine Sache die mit wenigen Mitteln schnell geregelt werden kann. ;-)
Und falls jmd nicht weiß wo es so etwas zu kaufen gibt kann ja Google Bemühen, is alles kein Hexenwerk 😎
Ähnliche Themen
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 18. März 2018 um 15:09:44 Uhr:
7 Seiten um eine Sache die mit wenigen Mitteln schnell geregelt werden kann. ;-)
Das ist sehr untertrieben. Gefühlt der 1000. Thread zu diesem Thema mit immer wieder der gleichen Neu-Raderfindungen.
Aber immerhin wurde ein neues, noch nicht abschließend beackertes Feld erobert: Wo ist spezifiziert, was ein Abreißseil inkl. Befestigungen leisten können muss?
Zitat:
@CampingCaddy2015 schrieb am 18. März 2018 um 15:02:01 Uhr:
Außerdem erscheint mir die Sicherungen in dem holländischen link um einiges besser als nur die Schlaufe alleine. Mit oder ohne spezial Karabiner.
die eine bebilderte holländische Art der Befestigung, wo ein einfacher Federhaken direkt an einer festen Öse der AHK befestigt wird, ist ja, jedenfalls, wenn man die meisten Beiträge von irgendwelchen Organisationen und Firmen liest, die m.E. alle voneinander abgeschrieben haben, nicht zulässig.
In Holland wohl schon, aber ansonsten angeblich nicht....
Zitat:
@situ schrieb am 18. März 2018 um 15:14:47 Uhr:
Das ist sehr untertrieben. Gefühlt der 1000. Thread zu diesem Thema mit immer wieder der gleichen Neu-Raderfindungen.Zitat:
@Taxler222 schrieb am 18. März 2018 um 15:09:44 Uhr:
7 Seiten um eine Sache die mit wenigen Mitteln schnell geregelt werden kann. ;-)Aber immerhin wurde ein neues, noch nicht abschließend beackertes Feld erobert: Wo ist spezifiziert, was ein Abreißseil inkl. Befestigungen leisten können muss?
ich finde es auch nach dem gefühlt 1000.ten Thread zu diesem Thema noch ganz interessant, wenn sich mehr oder weiniger heraus stellt, dass eigentlich fast gar nichts offiziell geregelt ist und das zumindest die Geschichte mit den 70mm Feuerwehrkarabinerhaken nach DIN 5299 und 7500N Bruchlast, die alle möglichen Quellen gerne zitieren, sogar technisch nicht angehen kann.
Zitat:
@navec schrieb am 18. März 2018 um 19:40:32 Uhr:
In Holland wohl schon, aber ansonsten angeblich nicht....
Die Graubündener Schweizer lassen nur dies bei abnehmbaren AHK gelten (was ein "Feuerwehrhaken" ist, ist aber wohl nicht bekannt. Auf dem Foto ist das jedenfalls keiner). Wahnsinn, was die Leute zusammenschnitzen.
Zitat:
@situ schrieb am 18. März 2018 um 19:46:02 Uhr:
Zitat:
Die Graubündener Schweizer lassen nur dies bei abnehmbaren AHK gelten. Wahnsinn, was die Leute zusammenschnitzen.
die Graubündener Schweizer lassen einfache Federhaken zur direkten Befestigung des Abreißbremsseils am festen Teil der abnehmbaren AHK zu?
Sie schreiben es vor, wenn ich das Lesen nicht verlernt habe.
Sie erwähnen nichts anderes und die abgebildeten Seile sind ausnahmslos Standardseile.
Befestigung am Fahrzeugchassis oder Quertraverse der AHK.
Zitat:
@situ schrieb am 18. März 2018 um 19:49:37 Uhr:
Sie schreiben es vor, wenn ich das Lesen nicht verlernt habe.Befestigung am Fahrzeugchassis oder Quertraverse der AHK.
es ging mir speziell darum, ob die Schweizer die simplen "Federhaken" zum befestigen akzeptieren (wie offenbar die Holländer) oder ob es, wie ja hierzulande, vermutlich ohne gesetzliche Grundlage, gefordert, "Feuerwehrhaken" einer bestimmten Mindestdimension sein müssen.
Ich finde das Original der Graubündner nicht mehr (nur noch als Upload bei Wikipedia). Vielleicht haben sie erkannt, was sie da für einen Blödsinn in die Welt gesetzt haben.
Ich finde das nur noch sekundär - kann also überholt sein. Der Link von "Campinggeniessee" führt zu 404' - das könnte ein Indiz sein.
http://www.sglenzburg.ch/.../20170915_093756.pdf
Der TSC stellt es so dar, wie ich folgen kann (es wird allerdings auch nicht erwähnt, dass ein stabilerer Haken erforderlich sei).
http://campinggeniesser.ch/richtiges-anbringen-des-sicherungsseils/
Anders als woanders, wollen die CH offensichtlich auch die Sicherung gegen abfallende AHK und nicht nur gegen Rutschen über die Kugel.
Die Geaubündner erklären erst kommentarlos die Öse an der abnehmbaren AHK - und präsentieren dann eine allein selig machende andere Lösung.
Zitat:
@situ schrieb am 17. März 2018 um 10:52:04 Uhr:
Die Anleitung meins Wohnwagens Modell 2016 erklärt es so (der Haken ist eine stärkere Ausführung, als früher üblich, aber keinesfalls der berüchtigte 70 mm-"Feuerwehrhaken"😉. ....@asphalthoppler: Hast du die Quelle für die 100 N gefunden?
Asche auf mein Haupt - war heute am Wohnwagen: Doch, es handelt sich werksseitig und einen 70 mm "Feuerwehrhaken". Hatte irgendwie im Hinterkopf, der müsste für 7500 N viel robuster sein (müsste er auch, aber die Verknüpfung 70 mm Feuerwehrhaken <> 7500 N ist ja noch ungeklärt).
Hey @asphalthoppler: Suchst du noch?
@situ:
Zitat:
Hatte irgendwie im Hinterkopf, der müsste für 7500 N viel robuster sein (müsste er auch, aber die Verknüpfung 70 mm Feuerwehrhaken <> 7500 N ist ja noch ungeklärt).
dass überhaupt gesetzlich oder durch eine Norm ein "Feuerwehrhaken" gem. DIN 5299 mit 70mm gefordert wird, ist m.E. ebenfalls noch ungeklärt oder hast du dazu zwischenzeitlich eine Norm o.ä. gefunden?
Da diese Forderung (Feuerwehrhaken gem DIN 5299 mit 70mm), bei vielen Institutionen zudem mit dann unmöglich realisierbaren 7500N Bruchlast verknüpft werden, macht die Geschichte noch unglaubwürdiger.