Holland-Öse und Abnehmbare AHK
Hallo,
ich will mir eine Holland-Öse an meinen Touran 1 mit abnehmbarer AHK montieren. Leider konnte ich keine Öse an der Aufnahme der AHK ertasten. Hat jemand einen Tip?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen. Hier eine wichtiger Hinweis: Wenn die AHK abnehmbar (nicht verwechseln mit Abklappbar) ist, muss die Öse am Fahrzeug sein. Der Grund ist, dass wenn die AHK abfällt (nicht mit mir diskutieren ob das jemals passiert) würde die Abrissleine nicht auslösen...
62 Antworten
wie schon geschrieben:
diese ganzen Detailvorschriften, die da teilweise kursieren, entbehren jeglicher, amtlicher Grundlage.
Alle Teile des Abreißseils sollten natürlich so stabil sein, dass bei Belastung zuerst die Sollbruchstelle (häufig der große "Schlüsselring" öffnet, denn dann ist die gewollte betätigungskraft der handbremse erreicht.
Häufig sind Abreißseile ja vorkonfektioniert, beinhalten daher sowohl einen (i.d.R. unverlierbaren) Feder- oder Karabinerhaken, das Seil plus die eigentliche Sollbruchstelle (=Federring).
In dem Fall sollte man davon ausgehen können, dass alle Komponenten eine größere Bruchlast haben, als die Sollbruchstelle, denn sonst wäre die relativ sinnlos.
Mein vorkonfektioniertes Original-Abreißsseil hat
1. einen Karabiner, der nicht der DIN 5299 entspricht (sieht nur so ähnlich aus), denn er ist etwas stabiler gebaut und unverlierbar und
2. insgesamt einem 6 x 60mm "Feuerwehrhaken" entspricht und nicht einer 7 x 70mm Ausführung.
Woher diese Geschichten mit 7500N Bruchlast, Feuerwehrhaken nach DIN5299 und die Größe 7 x 70mm ursprünglich mal kommen, weiß ich nicht.
Zitat:
@navec schrieb am 17. März 2019 um 15:55:12 Uhr:
wie schon geschrieben:
diese ganzen Detailvorschriften, die da teilweise kursieren, entbehren jeglicher, amtlicher Grundlage.
Gewagte Aussage. Soweit firm bin ich nicht im Verkehrsrecht diverser anderer Länder um so eine Aussage tätigen zu können. 😉
Die 7500N könnte ich mir für die Verliersicherung ungebremster Anhänger als Vorschrift vorstellen - entspricht "zufällig" genau dem maximalen Gewicht eines ungebremsten Anhängers am PKW. Um eine Handbremse auszulösen reicht weit weniger, da würden 7500N den Hebel abreissen.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 18. März 2019 um 15:18:51 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 17. März 2019 um 15:55:12 Uhr:
wie schon geschrieben:
diese ganzen Detailvorschriften, die da teilweise kursieren, entbehren jeglicher, amtlicher Grundlage.Gewagte Aussage. Soweit firm bin ich nicht im Verkehrsrecht diverser anderer Länder um so eine Aussage tätigen zu können. 😉
Die 7500N könnte ich mir für die Verliersicherung ungebremster Anhänger als Vorschrift vorstellen - entspricht "zufällig" genau dem maximalen Gewicht eines ungebremsten Anhängers am PKW. Um eine Handbremse auszulösen reicht weit weniger, da würden 7500N den Hebel abreissen.
Ja, das könnte gut möglich sein, so eine Verliersicherung ungebremster Anhänger bis 750kg gilt dann aber nur für bestimmte Länder (z.B. Österreich).
Ist durchaus möglich, dass das mal einer als Grundlage genommen hat, ein anderer hat es dann nicht so ganz verstanden, aber abgeschrieben und dann haben es diese Angaben irgendwie bis zur Befestigung eines Abreißbremsseils geschafft, mit dem diese Verliersicherung nun wirklich nichts zu tun hat.
Eine amtliche Aussage zur Festigkeit der Abreißseilkomponenten, habe ich jedenfalls noch nicht gesehen und die ECE55 gibt das m.E. auch nicht her.
Das ist ganz sicher keine gewagte Aussage, zumal es hier ausschließlich um Abreißseile und nicht um Verliersicherungen ging.
Gewagt finde ich eher, irgendwelche diesbezüglichen Vorschriften ohne jegliche Quellenangabe in die Welt zu setzen, die zudem technisch kaum möglich sind.
Unser Golf 6 Cabrio (mit abnehmbarer AHK) hat eine massive Hollandöse direkt neben der E-Kupplung.
Ähnliche Themen
Zitat:
@evolution68 schrieb am 4. September 2022 um 19:46:27 Uhr:
Unser Golf 6 Cabrio (mit abnehmbarer AHK) hat eine massive Hollandöse direkt neben der E-Kupplung.
Der Thread ist schon etwas älter, aber egal....
Mein normaler Golf 6, Baujahr 2010, werkseitige abnehmbare AHK, hatte keinerlei Öse im Heckbereich.
2010 hatte die Hollandöse noch nicht die große Aufmerksamkeit in Deutschland. Sie war Vorschrift in Holland und konnte aus dem Zubehör für 10-15 EUR nachgerüstet werden. Sie war nur für diejenigen Deutschen wichtig, die mit dem Anhänger nach Holland fuhren. Es gab satte Strafen, wenn du sie nicht hattest.
Erst im Laufe der Zeit haben die Hersteller auf diese regionale Pflicht reagiert und haben die AHK grundsätzlich mit Öse ausgestattet.
Im Mai 2011 (da war das hier im Forum bereits ein Thema) hatte ich von VW der VW-Kundenbetreuung auf Anfrage eine schriftliche Antwort erhalten:
....
Zitat:
Eine Öse zur Befestigung des seils ist am abnehmbaren Kugelkopf der Anhängevorrichtung nicht vorhanden und auch nicht vorgeschrieben. Es ist also völlig ausreichend und richtig, die Schlaufe des Abreißseils über den Kugelkopf zu legen, bevor der Anhänger befestigt wird.
Die Schlaufe zieht sich bei Zug selbst fest.
Weswegen man das vor der "Befestigung" des Anhängers machen sollte, erschließt sich nicht unbedingt und auf "Regelung in Holland" usw., ist man erst gar nicht eingegangen.
Diese Antwort ist falsch. An unserem Skoda Oktavia mit abnehmbarer AHK befindet dich am AHK-Querträger, (also an dem Teil, der fest mit dem Auto verbunden ist) eine Öse zum Einhaken des Abreissseils, so wie es in Holland aber auch nach aktueller EU-Gesetzgebung vorgeschrieben ist.
VG Fritz
Es geht doch um die Sicherheit anderer. Der Teufel ist ein Eichhörnchen! Stell dir einfach nur mal vor, der Wohnwagen löst sich plötzlich. Das Seil liegt nur über der Kuplung und wegen was auch immer hüpft es ungeschickt runter. Die Notbremsung wird nicht ausgelöst und der Wohnwagen kracht in ein anderes Fahrzeug. Personenschaden entsteht. Dann gilt es als Vorsatz und jeder Schaden am Menschen ist einer zuviel, wenn er mit einfachen Mitteln verhindert werden kann!!!
Ich habe keine Öse an meiner schwenkbaren AHK dran. Hab aber eine Nachrüstung gefunden und die wird montiert.
Zitat:
@Bunnycorner schrieb am 28. September 2022 um 15:33:53 Uhr:
Diese Antwort ist falsch. An unserem Skoda Oktavia mit abnehmbarer AHK befindet dich am AHK-Querträger, (also an dem Teil, der fest mit dem Auto verbunden ist) eine Öse zum Einhaken des Abreissseils, so wie es in Holland aber auch nach aktueller EU-Gesetzgebung vorgeschrieben ist.
VG Fritz
Du hast einen Octavia....
Die Antwort war schriftlich von VW......und in Deutschland ist das Umschlingen des Kupplungshakens m.E. immer noch erlaubt, wenn es ansonsten wirklich keine Möglichkeit gibt, den Karabinerhaknen direkt zu befestigen.
Die Nachrüstung einer Hollandöse bei einem werkseitig ausgerüstetem Fz (von 2010) ist m.E. in solchen Fällen in D keine Pflicht ud damit auch kein Vorsatz, wenn man so fährt.
Ist in D keine Pflicht.
In NL kostet die Nichtbenutzung der Öse ein Bußgeld deutlich über 300 EUR.
Die Nachrüstung einer Hollandöse sollte bei einem schwenkbaren Kupplungshaken vorab geprüft werden, denn bei manchen Fahrzeugen ist hinter der Schürze gar kein Platz dafür.
An meinem Tiguan hatte ich ein Blech, das hinter die Steckdose gelegt und damit festgeschraubt wurde.
Seltsam was VW da macht. Seitdem das Thema Hollandöse besteht, hatte ich an allen meinen neuen Autos (3) eine kleine Öse neben der abnehmbaren AHK. Da habe ich einen Feuerwehrkarabiner durchgefädelt, da schlaufe ich das Abreißseil durch.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 29. September 2022 um 06:49:12 Uhr:
Seltsam was VW da macht. Seitdem das Thema Hollandöse besteht, hatte ich an allen meinen neuen Autos (3) eine kleine Öse neben der abnehmbaren AHK. Da habe ich einen Feuerwehrkarabiner durchgefädelt, da schlaufe ich das Abreißseil durch.
Meinen Golf 6, ohne eine Möglichkeit den Karabinerhaken direkt am Heck des Fz zu befestigen, hatte ich 2010 mit werkseitiger AHK aus Wolfsburg ab geholt.
Zu dem Zeitpunkt war die Hollandöse m.E. bereits ein Thema.
Zitat:
@Dorfbesorger schrieb am 29. September 2022 um 07:04:54 Uhr:
https://xn--hollandse-67a.de/
Die Darstellung auf dem Foto ist nicht korrekt ausgeführt und auch nicht entsprechend der Beschreibung.