Hoffentlich gehen alle nochmal in die Fahrschule

Bestes Beispiel lief gerade wieder im Fernsehen.

Was mache ich wenn Stau ist?

- Sagt der Busfahrer mache Warnlicht und bleib auf der Spur stehen
- Der PKW Fahrer sagt wenn ich sehe das was kommt mache ich platz danach fahre ich zurück.

Ey Leute was habt ihr in der Fahrschule gelernt????

Bei Stau Rettungsgasse erst wenn der Stau sich anfängt auf zu Lösen kann man wieder in die Spur fahren.
Ich Arbeite seit jahren bei einem Abschleppunternehmen.
Weder Autofahrer noch LKW Fahrer machen Gasse.
Warum staut es sich denn? Muß Gaffen muß doch sehen was da vorne los ist.
Ach gehe mal ne Runde spazieren und Gaffe was ganz vorne Los ist.
Ach da kommt ja die Polizei naja fahre ich doch mal bei Seite aber wenn der durch ist fahre ich wieder zurück. Das mache ich dann für die Feuerwehr, Rettungswagen, Abschleppwagen und für Strassendienst auch noch.

HALLO LEUTE?!

Rettungsgasse !!!!!!

So wie es sich staut macht doch platz wo ist das problem ob ihr in der Mitte oder am Rand steht,
es macht doch keinen unterschied.
Außer das Rettungskräfte Abschleppdienste schneller an den Schadenort ran kommen und der Stau sich Schneller auf löst.

Statt dessen sitzt ihr im Auto nörgelt und meckert darüber das es nicht weiter geht.

IHR SEIT SELBER SCHULD !!!!

Wenn ich im Schlepper sitze und Stinkefinger zu sehen bekomme und Worte wie du Arschloch fahr doch durch könnte ich kotzen Aussteigen und in die Karre treten von diesen Leuten.

Dann durch die Gaffer entstehen dann auch noch unfälle weil sie meinen Sie müßen mit 30 vorbei fahren den Verkehr behindern und das Leid anderer noch zu Filmen.
Gerade diesen Menschen gönne ich mal so eine Situation das sie merken wie es ist.

Beste Antwort im Thema

Bestes Beispiel lief gerade wieder im Fernsehen.

Was mache ich wenn Stau ist?

- Sagt der Busfahrer mache Warnlicht und bleib auf der Spur stehen
- Der PKW Fahrer sagt wenn ich sehe das was kommt mache ich platz danach fahre ich zurück.

Ey Leute was habt ihr in der Fahrschule gelernt????

Bei Stau Rettungsgasse erst wenn der Stau sich anfängt auf zu Lösen kann man wieder in die Spur fahren.
Ich Arbeite seit jahren bei einem Abschleppunternehmen.
Weder Autofahrer noch LKW Fahrer machen Gasse.
Warum staut es sich denn? Muß Gaffen muß doch sehen was da vorne los ist.
Ach gehe mal ne Runde spazieren und Gaffe was ganz vorne Los ist.
Ach da kommt ja die Polizei naja fahre ich doch mal bei Seite aber wenn der durch ist fahre ich wieder zurück. Das mache ich dann für die Feuerwehr, Rettungswagen, Abschleppwagen und für Strassendienst auch noch.

HALLO LEUTE?!

Rettungsgasse !!!!!!

So wie es sich staut macht doch platz wo ist das problem ob ihr in der Mitte oder am Rand steht,
es macht doch keinen unterschied.
Außer das Rettungskräfte Abschleppdienste schneller an den Schadenort ran kommen und der Stau sich Schneller auf löst.

Statt dessen sitzt ihr im Auto nörgelt und meckert darüber das es nicht weiter geht.

IHR SEIT SELBER SCHULD !!!!

Wenn ich im Schlepper sitze und Stinkefinger zu sehen bekomme und Worte wie du Arschloch fahr doch durch könnte ich kotzen Aussteigen und in die Karre treten von diesen Leuten.

Dann durch die Gaffer entstehen dann auch noch unfälle weil sie meinen Sie müßen mit 30 vorbei fahren den Verkehr behindern und das Leid anderer noch zu Filmen.
Gerade diesen Menschen gönne ich mal so eine Situation das sie merken wie es ist.

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@ AS60 ich habe die ganze Zeit geschrieben nach Beauftragung der Polizei.

Bitte lest richtig.

Bevor ich gerufen werde ist die Polizei vor Ort die Feuerwehr eventuell je nach lage der RTW usw usw erst dann werden wir gerufen es sei denn sie bekommen selbst mit der Feuerwehr nicht an die Insassen ran.
Dann sind wir früher da.

Wie du selber schon sagst tritt der §11 STVO in kraft

§ 11
Besondere Verkehrslagen

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

In diesem Fall sind wir Hilfsfahrzeuge.

Und auf die letztere Bemerkung gebe ich keine Antwort mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Hades0401



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Sonderrechte nach § 35 StVO habt ihr nicht.
In dem moment des Auftrages vom Polizeipräsidium Dortmund (für NRW zuständig) das den Autobahn Polizeistationen über steht und uns Anruft haben wir diese.
Das kannst drehen und wenden wie du willst.

Das heißt, die Polizei sagt zum Unternehmer, dass ein Abschleppwagen unter Inanspruchnahme von Sonderrechten kommen soll? Oder dass ein Abschleppwagen so schnell wie möglich benötigt wird. Kleiner Unterschied. Fährst du auf dem Weg zur BAB auch über rote Ampeln? Dürftest du dann ja auch.

Den Polizisten möchte ich sehen, der so pauschal eine Sonderrechtsfahrt anordnet .😕.

Ich glaube, du überschätzt dich bzw. deine Zunft ganz gehörig oder hast irgendwas nicht verstanden.

Aber nenn mir die dementsprechenden Quellen, die dir das erlauben, dann bin ich natürlich zufrieden. Im 35 StVO wirst du keinen Abeschlepper aufgelistet finden.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Im 35 StVO wirst du keinen Abeschlepper aufgelistet finden.

les dir mal die beiträge der letzten minuten nochmal in ruhe durch! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hades0401


@ AS60 ich habe die ganze Zeit geschrieben nach Beauftragung der Polizei.

Wie du selber schon sagst tritt der §11 STVO in kraft

Und wie ich sagte, wird in diesem § 11 nicht geregelt, wer Sonderrechte in Anspruch nehmen darf. Dieser § 11 richtet sich an alle VT.

Zum Rest - den Smiley hast du bemerkt, ja?

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Im 35 StVO wirst du keinen Abeschlepper aufgelistet finden.
les dir mal die beiträge der letzten minuten nochmal in ruhe durch! 😉

Warum?

@TE...Ball ganz flach halten!

Empfehle Dir, morgen früh deinem Chef die Kündigung zu überreichen!

Anschließend könnte Dir hoffentlich ein guter Therapeut helfen....😉

STVO §11

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

So HILFSFAHRZEUGEN.

Na was ist ein Abschleppwagen?

EIN HILFSFAHRZEUG.

Also ganz klar die dürfen die Rettungsgasse oder FREIE GASSE benützen.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Warum?

vllt. sollten wir uns mal ganz grob darauf einigen, was...

-Sonderrechte §35...
-Wegerechte §38...
-Und das Recht des Abschleppers ist, die "Rettungsgasse" zu nutzen - die sich aus §11 ergibt...

...sind!

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von Hades0401


In dem moment des Auftrages vom Polizeipräsidium Dortmund (für NRW zuständig) das den Autobahn Polizeistationen über steht und uns Anruft haben wir diese.
Das kannst drehen und wenden wie du willst.

Das heißt, die Polizei sagt zum Unternehmer, dass ein Abschleppwagen unter Inanspruchnahme von Sonderrechten kommen soll? Oder dass ein Abschleppwagen so schnell wie möglich benötigt wird. Kleiner Unterschied. Fährst du auf dem Weg zur BAB auch über rote Ampeln? Dürftest du dann ja auch.
Den Polizisten möchte ich sehen, der so pauschal eine Sonderrechtsfahrt anordnet wird.😕.

Ich glaube, du überschätzt dich bzw. deine Zunft ganz gehörig oder hast irgendwas nicht verstanden.

Aber nenn mir die dementsprechenden Quellen, die dir das erlauben, dann bin ich natürlich zufrieden. Im 35 StVO wirst du keinen Abeschlepper aufgelistet finden.

Man warum muß einem immer das Wort im Munde umgedreht werden es dreht sich doch um die Rettungsgasse. Das wir nicht über Rot fahren es sei denn wir werden Eskortiert von der Polizei ist doch wohl klar. Selbst wenn die Polizei dabei einen Unfall baut hat sie für den Schaden auf zu kommen.

Genauso ist es bei uns auch wenn ich in der Rettungsgasse ein Fahrzeug beschädige muß ich bzw die Versicherung dafür aufkommen.
Dafür gibt es eine Spezielle Versicherung für Abschleppunternehmen.

Und nochmal trotzdem gilt das Gebot der Rettungsgasse.

Vorhin hast selber §11 angeschnitten jetzt kommst mir mit §35.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


@TE...Ball ganz flach halten!

Empfehle Dir, morgen früh deinem Chef die Kündigung zu überreichen!

Anschließend könnte Dir hoffentlich ein guter Therapeut helfen....😉

Und was soll das jetzt ?

Ich öffne ein Thema und werde an den Pranger gestellt gehts noch 😕

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


In § 35 StVO ist klar geregelt wer von den Sonder- bzw Wegerechten profitiert und Abschlepper gehören nun mal nicht dazu 😉
zum einen - wie bereits erwähnt - kann der abschlepper auch "im auftrag" von feuerwehr und polizei unterwegs sein...und wie wir bereits umfangreich geklärt haben, muss die inanspruchnahme von sonderrechten nichtmal durch iwelche blinkleuchten oder tröten oder sonstwas gekennzeichnet werden!

zum anderen spielt hier der §35 (erstmal) garkeine rolle... 😰

....da hier - und das ist jetzt bereits das dritte mal, das ich mim zaunpfahl winke - der §11 zum tragen kommt! 😛

Richtig. Was aber, und da habe ich mich wohl vom TE ein bisschen ablenken lassen, nichts mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten zu tun hat. Da hab ich dann wohl doch nicht alles aufmerksam durchgelesen.

Einigen wir uns auf den § 11 und gut ist.

Nö. Nochmal langsam: § 11 StVO sagt zwar:

Zitat:

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Aber das bedeutet nicht, das jedes Hilfsfahrzeug wie ein Abschlepper damit das Recht hat, gegen die StVO zu verstoßen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö. Nochmal langsam: § 11 StVO sagt zwar:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Aber das bedeutet nicht, das jedes Hilfsfahrzeug wie ein Abschlepper damit das Recht hat, gegen die StVO zu verstoßen.

Was heisst gegen die STVO verstoßen?

DIE FREIE GASSE MUSS!!! GEBILDET SEIN.

So und wenn das wieder mal überhaupt nicht funktioniert dann hat der Fahrer des Abschleppers sehr wohl das Recht mit etwas energischeren Mitteln zb durch Hupen sein Recht einzufordern.

Klar muss die Gasse gebildet werden. Wir waren aber mittlerweile bei der Frage angelangt, aufgrund welches § der Abschlepper da durch darf. Sonderrechte nach § 35 StVO hat er nicht, § 11 erlaubt ihm auch nichts. 😁

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö. Nochmal langsam: § 11 StVO sagt zwar:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Aber das bedeutet nicht, das jedes Hilfsfahrzeug wie ein Abschlepper damit das Recht hat, gegen die StVO zu verstoßen.

Es gestattet ihm jedoch, die Rettungsgasse zu benutzen, die laut § 11 für Polizei-und Hilfsfahrzeuge gebildet werden muss. Aus der Anordnung die Gasse zu bilden kann man dann schließen, dass diese Gasse eben auch durch Hilfsfahrzeuge benutzt werden darf. Es ist anzunehmen, dass ein Abschlepper zu den Hilfsfahrzeugen zählt. Das dürfte in der Kommentierung zum § 11 stehen.

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