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Höhe von Bodenwellen am Bahnübergang

Themenstarteram 20. Mai 2005 um 16:35

Hi

Wer kann mir weiter helfen.

Ich bin schon die ganze Zeit auf der suche nach der gesetzlich zugelassenen höhe von Bahnübergängen (Bodenwelle zwischen den Gleisen usw.) aber ich finde nichts.

Und zwar habe ich mir an einem die Ölwanne aufgerissen (vaters auto) und jetzt würde ich gerne erfahren ob ich das zahlen muß oder ob ich die Bahn belangen kann.

Aber ich war nicht der einzigste nach den Spuren die da noch zu sehen sind.

Ich danke für jede antwort

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42 Antworten
am 24. Mai 2005 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

Ja, aber jeder weiss, dass Bahnübergänge uneben sind und man lernt schon der Fahrschule, dass man dort vorsichtig drüber fährt.

Da kann man nicht darauf pochen, dass alles "Idiotensicher" sein muss und wenn da 70 oder 100 erlaubt sind, dass man da auch mit 70 oder 100 drüberkacheln können muss. Der Bahnübergang ist nicht zu hoch zum drüberfahren, sondern er war einfach nur zu schnell.

Wie geschrieben ist dort schon extra nen Warnschild aufgestellt worden und auch nur 30 erlaubt. Also denke ich mal das es dort schon mehrere soclher Vorfälle gegeben hat. Vielleicht für die Stadt oder Bahn (je nachdem wer zuständig ist) die günstgigere Variante so ein dummes Schild aufzustellen statt mal die Schäden zu reparieren.

@TerenzHügel,

manchmal ist der bessere Ratschlag eben nicht zu prozessieren.

Was nützt es 150 EUR im Vergleich zu erstreiten und dann vierstellig an Gericht und RA zu zahlen?

Darüber schon einmal nachgedacht?

Oder über das Chance- / Risikoverhältnis einer solchen Klage?

Jemanden auf eine wirtschaftlich weitgehend sinnlose Klage mit angeblichen Erfolgsaussichten heiß zu machen, sollte schlechten Rechtsanwälten überlassen bleiben.

OT:

Außer dummen Sprüchen ist von Dir nicht viel gekommen.

Bevor Du das nächste Mal andere kritisierst, lege bitte etwas Gehalt zu.

am 24. Mai 2005 um 13:10

Hallo xr,

schau doch mal auf folgender Seite in den FAQ's,

http://www.anwalt-suchservice.de/ratgeber/faqs/350_360_3130.html

Da heisst es dann:

Zitat: "Zumindest bei extrem niedrieg gelegten Fahrwerken darf der Fahrer nicht blind darauf vertrauen, er könne immer die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausfahren." Zitat Ende

Da geht es zwar nicht um Bahnübergänge, aber das dürfte trotzdem auf's gleich hinauslaufen!

Wer tiefergelegte Autos fährt, muss halt höhere Aufmerksamkeit walten lassen, auch wenn's ein A4 ist ;-) !

am 24. Mai 2005 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

@TerenzHügel,

manchmal ist der bessere Ratschlag eben nicht zu prozessieren.

Was nützt es 150 EUR im Vergleich zu erstreiten und dann vierstellig an Gericht und RA zu zahlen?

Darüber schon einmal nachgedacht?

Oder über das Chance- / Risikoverhältnis einer solchen Klage?

Jemanden auf eine wirtschaftlich weitgehend sinnlose Klage mit angeblichen Erfolgsaussichten heiß zu machen, sollte schlechten Rechtsanwälten überlassen bleiben.

OT:

Außer dummen Sprüchen ist von Dir nicht viel gekommen.

Bevor Du das nächste Mal andere kritisierst, lege bitte etwas Gehalt zu.

Deshalb hatte ich ja auch gesagt "wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat..."

Von daher erübrigt sich Dein Geschreibsel von selbst oder?

 

Und wieso ist ausser dummen Sprüchen von mir nichts gekommen?Hab hier im Thread mehrere dumme Sprüche gelesen, u.a. auch von Dir.

Ich hab was zum Thema geschrieben, dass mit den Schlaglöchern, hätte aber auch natürlich wie Du es getan hast, so sinnig schreiben können:" Selber schuld Du Vollpfosten, latz die Kohle und leck mich".

Aber wieso geb ich mich mit Dir hier noch ab...es ging glaub ich um was ganz anderes...

Terenz,

erst lesen, dann schreiben.

Schlagloch ist nicht gleich Bahnübergang.

Schlaglöcher tauchen überraschend auf ebener Piste auf,

Bahnübergange sind beschildert und es ist bekannt, dass dort Fahrbahnunebenheiten sind.

Ein Tempo 30-Schild weist auf eine zusätzliche Gefahr hin.

Die Thematik ist also differenziert zu betrachten.

Es bleibt dabei:

Du machst mit 08/15-Sprüchen Hoffnung, wo keine ist und attackierst nebenbei noch alle, die anderer Meinung sind, hart und persönlich.

Den Vorwurf "fehlender Gehalt" mit Beleidigungen zu erwidern spricht für sich.

am 24. Mai 2005 um 17:04

HI xr

 

Schau dir mal den Link an,

wenn du so über die Geleise bist, dann wundert mich nichts, da hält selbst ein A4 nicht stand;-)

http://www.hotrodsandclassics.com/FunnyVideos/Videos/GeneralLee.mpeg

Viel spaß beim anschauen.

Gruß

am 24. Mai 2005 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Terenz,

erst lesen, dann schreiben.

Schlagloch ist nicht gleich Bahnübergang.

Schlaglöcher tauchen überraschend auf ebener Piste auf,

Bahnübergange sind beschildert und es ist bekannt, dass dort Fahrbahnunebenheiten sind.

Ein Tempo 30-Schild weist auf eine zusätzliche Gefahr hin.

Die Thematik ist also differenziert zu betrachten.

Es bleibt dabei:

Du machst mit 08/15-Sprüchen Hoffnung, wo keine ist und attackierst nebenbei noch alle, die anderer Meinung sind, hart und persönlich.

Den Vorwurf "fehlender Gehalt" mit Beleidigungen zu erwidern spricht für sich.

Du bist also RA?

Gut zu wissen auf wen ich nicht zurückgreifen würde im Fall der Fälle.

Oder bist DU etwa doch kein anwalt, zumindest klangen Deine Argumente nicht danach.

300EUR ist ne Menge Kohle für die es sich auf jeden Fall lohnt zu prozessieren!

Und wie Du siehst herrschen über dieses Thema verschiedene Meinungen! Ich stehe auf dem Standpunkt das die Bahn oder wer auch immer rechtlich gesehen zuständig ist, sich um den Schaden zu kümmern hast. Mit Deinen "intelligenten" Mutmaßungen stellst Du eine andere These auf. Und um so etwas zu regeln gibt es in D Gerichte.

Also von daher ist mein Rat, einen Anwalt einzuschalten sicher nicht schlecht gemeint oder einfach nur ein dummer Spruch, sondern ernst gemeint, im Gegensatz zu Dir direkt von Anfang an vernünftig begründet und auch in einem ordentlichen Ton rübergebracht.

bäcktotopic (nicht das der Thread noch gekillt wird):

@89erXR3i

bitte geb mal dann Bescheid wie die Lage ist;-)

am 24. Mai 2005 um 21:12

Auch wenn es dir nicht passt, hier muss ich madcruiser Recht geben. Die Erfolgsaussichten sind relativ miserabel, mit Warnschild und Tempobegrenzung kann man denen schonmal keine generelle Verletzung der Sorgfaltspflicht vorweisen.

Wenn sich an irgendwelchen Aufpflasterungen die Leute ihre Spoiler abfahren oder aufsetzen ist das auch ihr Problem. Das Warnschild stand, alles weitere wird denke ich auf die nötige Sorgfalt des Fahrers abgewälzt werden. Und ehrlich, meine Kiste ist auch tiefer, dann muss man gerade an solchen stellen einfach mit erhöhter Vorsicht fahren.

Gerichtskosten, SB bei der Rechtsschutz, usw. da ist es fraglich ob sich eine Klage überhaupt lohnt.

Gruß Meik

Terenez,

ein Allgemeinplatz ist immer nett und unverbindlich.

"Wenn RS, dann RA konsultieren" ist ein solcher.

Bist Du Politiker?

Frei jeder juristischen Betrachtung gibt es Sachverhalte die wir uns alle einfach erschließen können.

Offensichtlich ist hier:

1. Sohnemann hat Papis Auto beschädigt.

Wenn Papi die Auffassung von Sohnemann teilen würde (und das machen Väter gemeinhin), dann hätte er sich den Bahnübergang angeschaut und wäre ggf. gegen die Bahn vorgegangen.

Hier sagt Papi aber:

"Macht 300 EUR".

2. Ein A4 hat unter dem Motor (also auch unter der Ölwanne) eine Motorabdeckung. Die setzt auf, bevor die Straße an Motor, Getriebe und Ölwanne kommen kann und verhindert bzw. reduziert so Schäden.

Hier wird kein Wort darüber verloren, daher mal von mir die Info.

3. Auf Bahnübergängen knallt bei "strammer" Überfahrt die Federung durch, d.h. ein normales Auto hat plötzlich vier bis sechs cm weniger Bodenfreiheit als gewöhnlich.

Das war mit Sicherheit der hier entscheidende gedankliche Fehler des Fahrers.

Ein tiefgelegter Schlitten (und den fährt er ja normal) hat die Probleme nicht, da er keine solchen Federwege hat und der Fahrer aufgrund seiner Tieferlegung vorsichtig darüber fährt.

4. Den Unterschied Schlagloch auf ebener Strecke (nicht zu erwarten) und Unebenheit auf einem Bahnübergang (zu erwarten) habe ich genauso dargelegt wie den Umstand, dass jeden Tag zig Autos ohne irgendeine Beschädigugn den Bahnübergang passieren.

5. So gesehen kann also jeder "Normaldenkende" erkennen, dass unser Opfer niemals zu 100 Prozent als Sieger aus der Sache hervorgehen kann.

6. Das wird wie gesagt die Unwirtschaftlichkeit des Prozesses bereits bei einem Teilerfolg als Konsequenz haben. Hätte die Bahn für die zahlreichen anderen Opfer schon jemals einen Cent bezahlen müssen, so wäre der Übergang als Folge sicherlich sehr schnell für ein paar EUR mehr repariert worden. Aber auch das ist offensichtlich nicht der Fall.

7. "300 EUR sind eine Menge Kohle". Der Normalverdiener braucht keine drei Arbeitstage um das Geld netto zu verdienen. Ein durchschnittliches Auto kann mit 300 EUR ca. zwei bis drei Wochen betrieben werden (Vollkostenrechnung). Für einen Autofahrer und Normalverdiener sind 300 EUR ärgerlich, aber kein Weltuntergang.

Bei "normaler" Überfahrt hätte dieser Schaden vermieden werden können.

8. Den Frust verstehen wir alle.

Unnötige Hoffnung den Schaden für den eigenen Fehler abzuwälzen machst nur Du.

Volle Zustimmung, trotzdem: Sei nicht so hart mit ihm - er kann's vielleicht nicht anders und sieht's auch jeden Tag bei anderen.

Die beiden Schlawiner im Hannoveraner Landtag, die jahrelang zu Unrecht Kohle von VW bezogen haben, wollen ja auch nicht zurückzahlen, sondern ließen über ihren RA dem Landtagspräsidenten ausrichten, daß er - wenn er Geld sehen will - sie verklagen müsse ... und das kann dauern.

Und was die fraglichen Beträge angeht - bei einem Bestellwert ab 360 Euro (oder 36 Flaschen) liefert ein großer Weinlieferant kostenfrei im gesamten Bundesgebiet aus - Prost auf den Sommer

Themenstarteram 26. Mai 2005 um 16:14

Befor sich hier noch alle an die Gurgel gehen noch ein paar worte von mir bis ich euch dann genaueres sagen kann.

Ich bin den Bahnübergang in beide richtungen drüber (hin und zurück)

Beim zurück ist bei gleicher Fahrweise die Karre aufgesessen (die abdekung hate auch ein kleines loch) und hat einen kleinen riss in die Alu ölwanne gerissen.

Wen nichts zu holen ist ist das halt etwas lergeld aber wenn da was falsch läuft fühle ich mich auch gut dabei dagegen vorzugehen bevor weiteren etwas deratiges passiert.

Selbst wenn es kein Geld gibt aber der Bahnübergang entschärft wird bin ich schon ziemlich zufrieden. Die Rechtschutz von mir ist ohne selbstbeteiligung, solange nicht GROB varlässig gehandelt wurde. (muß man halt prüfen wie es aussieht.)

Ich werde euch dann informieren sobalod es was neues gibt.

Bis dann

Bevor

Lehrgeld

fahrlässig

Fil Erpholk!

sie hörten die H-Mess-Molle von Johann Sebaldrian Bach

Firellenfolet

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