Höhe der Lohnkosten bei fiktiver Abrechnung Vollkaskoversicherung
Hallo!
Folgender Fall: PKW - 10 Jahre alt - bisher keine Schäden. Vom ersten Tag an gleicher Versicherer mit 300,- € SB - keine Werkstattbindung.
Nun habe ich den Wagen mit der Leitplanke in Verbindung gebracht. Die Versicherung schickte einen Gutachter raus. Dieser hat den Umfang des Schadens korrekt aufgenommen. Ich gab ihm den Hiweis auch keine Werkstattbindung zu haben. Nun hat er in seinem Gutachten Löhne eingesetzt, die die Versicherung mit einem Partnerbetrieb ausgehandelt hat. Lt. Versicherung 69,- € / Std. - ruft man selbst bei dem Betrieb an, erhält man die Auskunft mit 110,- € / Std.
Da ich mich für die fiktive Abrechnung / Entschädigung entscheiden möchte, wäre das natürlich ein deutlicher Nachteil. Es kann doch nicht sein das die Versicherung mit Werkstätten fiktive Löhne außerhalb jeglicher Realität aushandelt um damit Versicherungsnehmer möglichst günstig zu entschädigen - oder übersehe ich da etwas?
Beste Antwort im Thema
Nochmals DANKE an die, die mit ihren Beiträgen helfen bzw. über eine Lösung diskutieren wollen. Noch eine Bitte: Nehmt bzw. macht es nicht zu persönlich - jeder kann/darf und sollte seine eigene Meinung haben und diese äußern (können) aber ohne dabei andere zu beleidigen..
Also nochmal eine Schilderung des Falles - da wohl noch Infobedarf besteht:
Das Auto wurde beim Einparken durch den Halter selbst beschädigt. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und seit dem ersten Tag Vollkasko versichert. Im Vertrag wurde keine Werkstattbindung vereinbart. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Auf Frage ob ich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorlegen soll, hieß es "wir schicken Ihnen einen Gutachter". Der kam dann halt. Der Umfang des Gutachtens ist auch vollkommen ok. Er sagte bei dem Termin halt nur: "Ich muss den mit der Versicherung ausgehandelten Stundensatz von der Fa. XX einsetzen. Warum das so ist müssen Sie mit der Versicherung abklären / aushandeln." Auch mein Hinweis das ich keine Werkstattbindung hätte würde nichts an der Sache ändern..
Ein befreundeter Gutachter gab mir den Hinweis das die Werkstattlöhne sehr niedrig seien. Daraufhin wurde von mir die im Gutachten genannte Werkstatt (freier Betrieb) kontaktiert. Statt die im Gutachten angesetzten 69,- € / Std wurde dabei halt 110,- € / Std. für normal sterbliche aufgerufen. Da kommt halt schon der Verdacht auf das die Versicherung hier Absprachen betreibt um fiktive Abrechnungen möglichst günstig zu halten. Wenn das so rechtens wäre, sind dem Schabernack der Versicherer ja Tür und Tore geöffnet und in der Preisbildung keinerlei Grenzen gesetzt. Da mir der Schaden relativ egal ist, würde ich mich halt gerne entschädigen lassen. Ich denke nur das die Höhe der Entschädigung sich an der Höhe des Schadens bemisst und der wiederrum kann nur auf den reellen Wiederherstellungskosten basieren. Dabei sollten meiner Meinung nach Stundenlöhne auf einem Durchschnitt der ortsüblichen Löhne (von freien und Vertragswerkstätten) basieren. Z.B. Werkstatt 1: 110,- € Werkstatt 2: 98,- €
Werkstatt 3: 105,- € Werkstatt 4: 120,- € = Durchschnittslohn: ca. 108,- € - Dieser Lohn sollte dann meiner Meinung nach bei einer fiktiven Rechnung eingesetzt werden und nicht ein Dumpinglohn, der evt. nur auf dem Papier existiert. Daher findet meiner Meinung nach das hier öfter zitierte BGH-Urteil keine Anwendung. Ich besteht ja nicht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt bzw. auf Ansetzung dieser Löhne sondern auf einen gesunden Durchschnitt. Aufgrund von "frei" ausgehandelten evt. gar für das Gutachten erfundenen Löhnen abzurechnen halte ich für sehr unseriös..
112 Antworten
Maßgeblich sind im Kaskobereich immer die dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden AKB (ohne s, denn es sind Bedingungen und nicht Bedingungens 😁 ).
Wenn in diesen nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist, hat der Versicherungsnehmer bei fiktiver Abrechnung den gleichen Leistungsanspruch wie bei konkreter. Und das ist, bei freier Werkstattwahl, der Stundenverrechnungssatz der von ihm bestimmten Werkstatt. Genau für diese Vertragsleistung hat er bezahlt und nicht für eine willkürlich, einseitig bestimmte Leistung.
Warum viele glauben, für Versicherungen bestehe ein rechtsfreier Raum und diese müssten sich weder an Verträge noch an Gesetze halten, erschließt sich mir nicht.
Zitat:
@austria47 schrieb am 12. August 2016 um 11:45:25 Uhr:
Zitat:
@austria47 [url=http://www.motor-talk.de/.../...ollkaskoversicherung-t5777185.html?...]Der BGH hat zu dem Thema fiktive Abrechung im Kaskofall erst im November 2015 ein Urteil gesprochen.
Auf Stundensätze die durch eine Sondervereinbarung entstehen geht der BGH aber nicht explizit ein.
Das Urteil habe ich ja weiter oben schon erwähnt.
Aber in dem Urteil wird nicht darauf eingegangen, ob sogar ein Verweis auf die sondervereinbarten Stundenlöhne zulässig ist.
Warum sollte es in irgendwelchen AKB Verweise auf Stundenverrechnungssätze geben? Aber in allen AKB steht "erforderliche Kosten". Und das ist der Maßstab, den auch dieses Urteil zugrunde legt.
Und das Fazit des Urteils ist doch klar:
Handelt es sich um ein „neueres“ Fahrzeug?
Wurde das Fahrzeug bislang stets in einer Markenwerkstatt gewartet und/oder repariert?
Wenn der 2. Punkt zutrifft, hat der TE vermutlich eine gute Chance. Dazu sagt er aber nichts.
Ich möchte ja gar keine Markenwerkstatt wie z.B. BMW, VW, Audi, etc. aufsuchen. Nur in unserer Region liegen die Reallöhne deutlich über 100 Euro in den Instandsetzungswerkstätten.
Und danke an alle Wortreiter bzw. Deutschlehrer über die Belehrung bei der Verwendung des Wortes "Phantasie"..
Solche Belehrungen sind sehr zielführend für jemanden der zu einem Thema um Rat bittet.
Wir hättest Du denn reagiert, wenn wir hier von einem Phantasiethread gesprochen hätten?
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Zitat:
@gammoncrack schrieb am 12. August 2016 um 12:20:50 Uhr:
Wir hättest Du denn reagiert, wenn wir hier von einem Phantasiethread gesprochen hätten?
Am Leben vorbei..
Wie schon eingangs erwähnt, liegst Du mit deinem Anliegen richtig. Lass Dich da nicht beirren.