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Höchstgeschwindigkeit 130 ?

VW

Hallo,

ich habe diese Woche einen neuen Transporter bekommen (103 Kw, PDC,FSE,EFH,ZV,MFA)
also sehr gut ausgestattet nur ein Problem gibt es, er läuft nur 137 Km/h.

Wie kann mann das ändern ? 160 würden mir reichen.

Unser neuer Geschäftsführer hatte diese Tolle Idee und er selbst überholt er einen Freitagnachmittag mit über 200 Km/h in seinem A6 so viel zu dem Thema Vorbild und Verantwortung !

MfG.

Beste Antwort im Thema

Ohne dem TE zu Nahe zu treten, aber wenn Dein Chef die vmax des Fahrzeugs auf 130km/h (Tachio 137) begrenzen lässt, wird er sich schon etwas dabei gedacht haben. Würde mein Mitarbeiter sowas dann umgehen, wäre er sofort weg vom Fenster.

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Hallo

Ist er begrenzt auf 137 Km/h oder hat er einen Lesitungsverlust das er nur 137 Km/h schafft ?

Wenn es eine freiwillige Begrenzung ist könnte es jede VW Werkstatt zurück programmieren.

Ist nur die Frage was dein Chef davon hält.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Endurorist


... neuen Transporter bekommen (103 Kw, PDC,FSE,EFH,ZV,MFA)
also sehr gut ausgestattet nur ein Problem gibt es, er läuft nur 137 Km/h.

Hi,

schön, wenn du bei einparken ein PDC hast: da reichen die 137 km/h doch aus ... ;-)

Ein paar Details sollten trotzdem noch "rüberwachsen":
T4 oder T5 ?
Baujahr ?
Kilometerstand ?
Diesel oder Benziner ?
sonstige Fehler: stottern, starkes rußen, ...
warm oder kalt Unterschiede ?

Den Daten nach tippe ich auf: T5 GP 2,0 TDI mit EZ 2012.

Ohne dem TE zu Nahe zu treten, aber wenn Dein Chef die vmax des Fahrzeugs auf 130km/h (Tachio 137) begrenzen lässt, wird er sich schon etwas dabei gedacht haben. Würde mein Mitarbeiter sowas dann umgehen, wäre er sofort weg vom Fenster.

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder


Ohne dem TE zu Nahe zu treten, aber wenn Dein Chef die vmax des Fahrzeugs auf 130km/h (Tachio 137) begrenzen lässt, wird er sich schon etwas dabei gedacht haben. Würde mein Mitarbeiter sowas dann umgehen, wäre er sofort weg vom Fenster.

Seh ich genau so! Solltest lieber die Finger von lassen.

Hallo. Fahr mal in der Schweiz da reichen 130 locker!!!!

Danke für eure Antworten

es ist ein T5 Bj 02. 2012. 103 Kw 6 Sg, Vmax laut Kfz 173Km/h Kastenwagen mit 147 Km (durch Überführung) beckommen, bin mit dem KFZ sehr zufrieden keine Probleme läuft sehr ruhig und zieht auch gut an bis 130 halt (viel mehr würde ich auch erst mal nicht fahren wegen einfahren und so) .
Bis letzte Woche hatte ich einen T5 (BJ 09 ca 105 PS ) mit dem durfte ich auch 180 (laut Tacho) fahren ohne das es meinen GF gestört hat und meine Kollegen die Opel fahren dürfen 190 fahren (was sie auch machen wo es geht ) ab und zu ruft auch mal einer im Büro an das unser MA nicht so drängeln soll bei 160 (Telefon Nr. steht groß auf der Tür ) . Wie auch immer ich würde halt gern etwas schneller voran kommen gerade wenn die Autobahn frei ist. Mein Meister weiß davon und findet die begrenzung
auch schwachsinnig aber gut jeder neue GF muß sich halt beweisen .
Wir sind auch keine kleine Drei Mann Bude ich sehe meinen GF höchstens 2x im Jahr .

Was ich eigentlich wissen wollte wie groß ist der Aufwand das zu ändern oder brauche ein neues Motorsteuergerät ?

Nein, brauchst du nicht. Man kann es mit Hilfe der Telediagnose raus codieren. Fährst in eine VW Werksatt musst ein Formular ausfüllen.
Einer vom VW Konzern schaltet sich auf den tester der Werkstatt und hebt die Begrenzung auf. kosten belaufen sich auf 130 € für die Aufschaltung zzgl. das was die Werkstatt an Lohn nimmt.

Mach du mal, wenn dein Arbeitgeber Wind davon bekommt und es so will, dann wirst du eine Abmahnung dafür kassieren.
Dann ist das Geheule wieder groß .... "ja ich wollte doch nur aber das ist doch nicht schlimm" ....
*lächel*

Ich würde es als Chef so tun, denn wenn ich wollte, daß meine Firmenwagen bei 130 km/h abgeregelt werden, dann will ich das so, denn es wäre mein Eigentum mit dem meine Mitarbeiter da fahren.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Panzerwerk


Mach du mal, wenn dein Arbeitgeber Wind davon bekommt und es so will, dann wirst du eine Abmahnung dafür kassieren.
Dann ist das Geheule wieder groß .... "ja ich wollte doch nur aber das ist doch nicht schlimm" ....
*lächel*

Ich würde es als Chef so tun, denn wenn ich wollte, daß meine Firmenwagen bei 130 km/h abgeregelt werden, dann will ich das so, denn es wäre mein Eigentum mit dem meine Mitarbeiter da fahren.

Gruß

Du hast schon Recht nur ist mein GF auch nur wie ich Angestellter (eingesetzter GF ) und hat keinerlei Anteile an der Firma. Seine Begründung dazu war "Ich kann es nicht verantworten wenn jemanden etwas passiert " Ist ja auch lieb gemeint nur kann auch bei 100 schon viel schiefgehen .

Wenn man seinen MA nicht mal zutraut Auto zu fahren dann frag ich mich wie warum er mich dann noch auf unsere Kunden los lässt!

MfG.

(mir geht es nicht nur um die "130" sondern um das gegeseitige vertrauen )

Also wenn ich einen Chef oder Vorgesetzten hätte, dann würde ich die Aufhebung solche iner Beschränkung intern mit ihm besprechen und ihn nicht hier in einem Forum hintergehen !

Zitat:

Original geschrieben von Panzerwerk


Also wenn ich einen Chef oder Vorgesetzten hätte, dann würde ich die Aufhebung solche iner Beschränkung intern mit ihm besprechen und ihn nicht hier in einem Forum hintergehen !

Mein direkter Chef weiß davon sonst ist mir das auch zu heiß, ich will ja auch erst mal nur die Technische möglichkeit wissen .

Nun wenn man mehrere Fahrzeuge hat sollten alle gedrosselt werden oder keiner.

Wenn dein richtiger Chef da nicht gegen hat, dann lass es rausmachen.

Bei meinem Bruder haben die auch ein Fahrzeug gedrosselt. das ist aber rein für den Anhänger verkehr gedacht und da macht das auch sinn.

unser Bulli läuft seine 170-180. Würd mein Chef nie drosseln, da hat er viel zu viel Spass dran😉

MFG Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von Endurorist


...ab und zu ruft auch mal einer im Büro an das unser MA nicht so drängeln soll bei 160 (Telefon Nr. steht groß auf der Tür ) .

Da haben wir ja den Grund für die Maßnahme des neuen GF. Wenn er die Außendarstellung der Firma wirklich konsequent verbessern will, dann wird er entsprechend reagieren, wenn er feststellen sollte, daß die Entdrosselung ohne sein Wissen und Einverständnis wieder rückgängig gemacht wurde.

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