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Hinweis zum Autoverkauf wegen Datumsangaben im Fahrzeugschein

Was ich nachfolgend schreibe, halte ich relevant für private Verkäufer beim Verkauf an gewerbliche Käufer, insbesondere bei der Abholung durch deren Vertreter vor Ort. Da ich bei den letzten beiden privaten Verkäufen an gewerbliche Aufkäufer die gleichen Unstimmigkeiten erlebt habe, hier nun folgender Hinweis: In den Fahrzeugpapieren stehen mehrere Datumsangaben, die unterschiedliche Ereignisse datieren. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens geht es standardmäßig um das Datum der Erstzulassung. Dieses Datum steht im Fahrzeugschein in Feld B. Im Feld 6 steht ein anderes, früheres Datum, das Datum der „EG-Typengenehmigung/ABE“. Die unterschiedlichen Abholer der zwei von mir in 2020 und 2023 verkauften Fahrzeuge wollten mir mit Verweis auf dieses Datum erzählen, das Fahrzeug sei jeweils älter als von mir angegeben, daher könne der zuvor vereinbarte Preis nicht gezahlt werden. Da ich gegenüber dem Käufer zuvor alle relevanten Daten inklusive Fahrgestellnummer angegeben hatte, habe ich den Verweis auf das Datum in Feld 6 jeweils abgewiesen. Umgekehrt wird man es wohl nicht erleben, dass ein Abholer auf das Feld I verweist, denn dort steht das Datum der letzten Zulassung auf den aktuellen Halter, was viel später als die Erstzulassung sein kann. Mir erscheint das Vorgehen der gewerblichen Abholer sittenwidrig, weil eine mögliche Unkenntnis des privaten Verkäufers über die Bedeutung der Datumsangaben ausgenutzt werden soll. Das eröffnet natürlich die Frage, ob bei „erfolgreichem“ Verweis auf das Datum in Feld 6 und dadurch erreichter Verringerung des Kaufpreises überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt? Um sich nicht nachher mit unklaren Rechtsverhältnissen herum zu ärgern kann man vorher unabhängig von der Erstzulassung nach Infos zum tatsächlichen Produktionsdatum eines Fahrzeugs schauen. Bei mir war dazu ein mehrseitiger Ausdruck der Servicewerkstatt mit den verfügbaren Fahrzeugdaten hilfreich. Neben Fahrgestellnummer und Modelljahr sind darin auch das Produktionsdatum sowie alle Ausstattungsmerkmale angegeben. Je nach Werkstatt kann dieser Ausdruck allerdings Geld kosten. Auch eine Online-Datenbank verlangt für derartige Auskünfte eine Bezahlung. Alternativ kann bei älteren Autos im Serviceheft ein Aufkleber mit der kodierten Originalkonfiguration und dem Produktionsdatum des Fahrzeugs enthalten sein. Gerade wenn ein Fahrzeug bedingt durch Alter sowie Unfall- oder Motorschaden praktisch nur an gewerbliche Aufkäufer verkauft werden kann, sollte eine seriöse Abwicklung möglich sein. Dazu organisiere ich als Verkäufer dann auch alle verfügbaren Informationen zum Fahrzeug und zu dessen Zustand. Umgekehrt ist es mir egal, welche angeblichen Zollvorgaben in zum Beispiel Zentralasien ein anderes Datum als Erstzulassung oder Produktion für relevant handeln. Dies ist allein Sache des Käufers und sollte mit den von mir genannten Informationen vor der Vereinbarung eines Kaufpreises geklärt werden, nicht bei der Abholung des Fahrzeugs.