Hinweis auf Parkscheinautomat erforderlich nach DE-Verkehrsrecht?

Hallo liebe Motor-Talker,

waren am WE mal wieder in Berlin. Als wir uns am Mehringdamm einen Döner holten, parkte ich wie gewohnt an der Ecke Yorckstr. Die letzten Besuche habe ich dort immer gratis geparkt und es gab nie Probleme. Im letzten Herbst wurden nun wohl Parkscheinautomaten aufgestellt, die Einfahrtsschilder allerdings nicht um einen Hinweis ergänzt. Ich kenne es eigentlich immer so, dass man auf einen Parkscheinautomaten hingewiesen wird. Naja auf jeden Fall hab ich wie gewohnt kein Ticket gezogen und ein Knöllchen über 10 Euro bekommen.
Zu meiner Frage: ist die Stadt Berlin nicht verpflichtet, auf den Parkscheinautomaten hinzuweisen? Aktuelle Situation siehe Bild in Anlage
Danke und Grüße
Ewald

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Zitat:

@augenauf schrieb am 24. Juni 2019 um 18:07:31 Uhr:


Vielleicht war das Schild dazu ganz woanders und die Straße gehörte, wie Ostelch schon anmerkte, zu einer Zone.

Ich kann mir ansonsten nur schlecht vorstellen, dass die zuständige Behörde das bei der Planung vergessen haben sollte.

Vorsicht! der TE hat in Berlin geparkt. Dort gilt das Toyota-Prinzip. Überall! 😉

Da verzögert sich der Start der "Parkraumbewritschaftung erst, wei man die falschen Schilder bestellt hatte. Und dann ist es doch mal soweit, aber dann funktionieren die Parkscheinautomaten nicht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Eeh schrieb am 23. Juni 2019 um 22:59:56 Uhr:


Zu meiner Frage: ist die Stadt Berlin nicht verpflichtet, auf den Parkscheinautomaten hinzuweisen?

Antwort: Im Prinzip ja. Es muss in der Umgebung des Parkplatzes noch ein Verkehrszeichen geben, das auf die Kostenpflicht (Parkschein) hinweist. Z.B. das Zeichen 314.1, das den Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone anzeigt. Das reicht aus. Dieses Zeichen gibt es seit dem 1.4.2013. Da diese Zonen recht groß sein können, verliert man schon mal, gerade als Fremder, den Überblick, ob man sich schon oder noch in einer solchen Zone befindet. Aber auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Ob ihr in einer solche Zone geparkt habt oder anderweitig auf die Parkscheinpflicht hingewiesen wurde, lässt sich nicht so ohne weiteres aus der Entfernung klären.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Juni 2019 um 13:9:11 Uhr:


@Schubbie schrieb am 23. Juni 2019 um 23:26:55 Uhr:
Aber wie lange muss man suchen, um sichergehen zu können, dass man ihn nicht übersehen hat, wenn man gar nicht weiß, ob es einen gibt?

Dazu reicht ein Blick auf die in unmittelbarer Nähe geparkten Fahrzeuge. Haben die einen aktuellen Parkschein hinter der Windschutzscheibe, dann besteht dort Parkschein-Pflicht.

Wenn die denn auch einen gelöst haben, sofern nötig. Und ich lasse meinen alten Parkschein auch schon mal hinter der Windschutzscheibe liegen. Parkst du nun neben mir und guckst hinter meine Windschutzscheibe, dann könntest du ggf. lange einen Parkscheinautomaten suchen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 24. Juni 2019 um 17:32:23 Uhr:


Und ich lasse meinen alten Parkschein auch schon mal hinter der Windschutzscheibe liegen. Parkst du nun neben mir und guckst hinter meine Windschutzscheibe, dann könntest du ggf. lange einen Parkscheinautomaten suchen.

Daß der Parkscheint alt ist, verraten doch schon die aufgedruckten Daten.

Vielleicht war das Schild dazu ganz woanders und die Straße gehörte, wie Ostelch schon anmerkte, zu einer Zone.

Ich kann mir ansonsten nur schlecht vorstellen, dass die zuständige Behörde das bei der Planung vergessen haben sollte.

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Zitat:

@augenauf schrieb am 24. Juni 2019 um 18:07:31 Uhr:


Vielleicht war das Schild dazu ganz woanders und die Straße gehörte, wie Ostelch schon anmerkte, zu einer Zone.

Ich kann mir ansonsten nur schlecht vorstellen, dass die zuständige Behörde das bei der Planung vergessen haben sollte.

Vorsicht! der TE hat in Berlin geparkt. Dort gilt das Toyota-Prinzip. Überall! 😉

Da verzögert sich der Start der "Parkraumbewritschaftung erst, wei man die falschen Schilder bestellt hatte. Und dann ist es doch mal soweit, aber dann funktionieren die Parkscheinautomaten nicht.

Grüße vom Ostelch

"Ich kann mir ansonsten nur schlecht vorstellen, dass die zuständige Behörde das bei der Planung vergessen haben sollte."

Indiskrete Frage nach deinem Alter? Diese Vorstellungen wirst du nämlich mit zunehmenden Alter noch bekommen. Oder denk einfach mal an die öffentlichen Bauten, was da alles bei der Planung schief läuft.

Aber BER zB läuft doch hervorragend.

Der Frachtbereich ist in Betrieb und auch die technischen Dienstleistungen. Nur dieser blöde Fluggasterminal scheint vor dem Abriss nicht in Betrieb gehen zu wollen. 🙂

Und der Parkplatz ist auch gut ausgelastet 😁

Selbst die Parkhäuser sind oder waren sehr gut belegt.

Die Parkscheinautomaten gibts wohl auch schon. Irgendwann kommt ein Terminal 2 dazu und dann wird Terminal 1 als Erlebnisruine betrieben. Spart dann bei den Abrisskosten. 🙂

so wie das Ding?

https://www.wunderlandkalkar.eu/de

Also mir ist es in Berlin, und auch nicht woanders, nicht aufgefallen das Parkraum bewirtschaftete Bereiche nicht ordnungsgemäß ausgeschildert sind. Das macht vermutlich auch keinen Sinn da es nicht rechtens ist.
In Schöneberg zum Beispiel standen jetzt die Schilder schon Wochen vorher, selbst in den ersten vier Wochen nach Gültigkeitsbeginn wurden noch keine Knöllchen ausgeteilt. Deshalb kann ich dem ersten Post im Thema nicht zustimmen.

Falls das hier beim TE anders sein sollte einfach an die entsprechende Behörde wenden und gut ist.

Raffinierte Tarnbemalung. 😁 Das Konzept könnte man adaptieren.

https://www.geocaching.com/geocache/GC59NCC_die-grosste-weltkarte

Vielleicht haben die in Kalkar das schon adaptiert.

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